Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Michael (212.63.50.20) on Montag, den 25. September, 2000 - 08:51: |
Hallo !
Habe gerade meinen Führerschein nach 1 Monat Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsübertretung zurück. Unterliege ich jetzt eigentlich der Bewährung, das eine Geschwindigkeitsübertretung über 25 km/h sofort wieder ein Fahrverbot nach sich zieht ?
Gruß Michael
By ZAK (212.63.50.20) on Freitag, den 29. September, 2000 - 09:31: |
Huhu....
weiß das denn wirklich niemand ????
By m3 (62.224.119.18) on Freitag, den 29. September, 2000 - 23:56: |
hatte auch gehofft, daß jemand etwas konkretes weiß. Mein Rechtsanwalt sagte, innerhalb eines Jahres nach Rückgabe des Führerschein sollte man nicht auffällig werden, also kein Geschwindigkeitsticket über 75,- DM. Sonst heißt es im Beamtendeutsch, "beharrlich"..... Aber wo steht dies genau????
Der Fahrverboteintrag wird angeblich nach 5 Jahren in Flensburg gelöscht.
By Greatblackbird (62.180.207.38) on Dienstag, den 3. Oktober, 2000 - 21:58: |
Habe noch nicht gehört, daß ein Fahrverbot irgendwo eingetragen wird (anders als beim Führerscheinentzug). Das Punktekonto wird nach 5 Jahren im Normalfall gelöscht. Ansonsten kannst Du auch einen (kleinen) Geschwindigkeitsverstoß im Punktebereich (ab 80 DM) begehen, aber die Jahresfrist (nicht über 25 km/h) gilt weiterhin und es würde ein weiteres Fahrverbot fällig werden.
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