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Anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch
By Thommy (62.156.178.233) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 09:31:

Das Kennzeichen an meinem Motorrad war auf der linken Seite etwas hochgebogen.Keine Absicht, wahrscheinlich ist mein Vater mit seinem Mäher hängen geblieben.
Die Polizei hat mich angehalten und es droht nun eine Anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch. Ich soll mich mit neuem Kennzeichen (das alte ist schon recht lediert, früher hatte ich das Schild absichtlich verbogen dann aber wieder gerade gemacht)bei unserer Polizeiinspektion melden.

Nun ist die Frage:
Welche Strafe droht wenn ich angezeigt werde?
Welche Geldbuße sollte man akzeptieren um eine Anzeige abzuwenden ?

Freue mich auf Eure Kommentare, vielleicht hat jemand Erfahrungen mit ähnl. Problemen.

By NetGhost (62.157.208.205) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 10:42:

Wenn du - wie du sagst - mit neuem Kennzeichen auf der Wache auftauchen sollst dann hast du wahrscheinlich nur einen sog. Mängelbericht bekommen. Besorg dir schnellstens ein neues Kennzeichen, fahr damit hin und zeig es denen. Die Anzeige kannst du damit wharscheinlich abwenden, denn die würde erst zum tragen kommen wenn du der Aufforderung nicht folge leistest. EIn Mängelbericht ist nicht mit Bußgeld oder Kosten irgendeiner Art verbunden.

By Zack (217.4.248.185) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 15:05:

Hat dein Vater überhaupt einen Mäher ?

By officer (213.187.67.108) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 09:14:

Eine anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch erfolgt immer dann, wenn das Kennzeichen in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt ist. War das der Fall, ist die anzeige Berechtigt. Ob Du das Kennzeichen absichtlich hochgebogen hast, oder es unterlassen hast das Kennzeichen wieder geradezubiegen, ist fast das selbe. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, kannst du die Anzeige nicht mehr abwenden, auch wenn Du mit einem neuen Kennzeichen vorfahren mußt. Das Strafmaß hängt von sehr vielen Faktoren ab, deshalb kann man keine Prognose stellen. Du mußt einfach abwarten.

By Thommy (62.156.178.233) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 12:31:

NetGost hatte recht.

10,00 DM Bußgeld waren fällig.
Kosten für Schild 27,00 DM + 8,00 DM Gebüren Landratsamt.

Danke für Eure Antworten.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 14:56:

@all
wenn hier recht kleinlich "Kennzeichenmissbrauch" verfolgt wird (warum hat der Büttel nicht einfach dem Thommy gesagt, er soll´s wieder grade biegen anstatt solchen Affenaufstand zu machen)fällt mir ein, dass ganz in meiner Nähe ein Inhaber eines nicht besonders erfolgreichen Geschäftes seinen alten verrosteten 190er seit mindestens zwei Jahren mit einer roten Nummer fährt. Das kann er deshalb, weil er als Geschäftszweck auch Autohandel und Zulassungsdienst aufgenommen hat. Autos verkaufen tut er genau soviel wie der Pfarrer.
Sowas ist Kennzeichenmissbrauch, aber das sehen die grünen Ärmchen des Gesetzes nicht, wqenn sie jeden Tag an dem Auto vor seinem Geschäft vorbei fahren.


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