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Apropo, Bild der Woche mit dem Behindertenausweis

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Apropo, Bild der Woche mit dem Behindertenausweis
By Eki (217.80.101.169) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 09:14:

Meine Freundin hat mal so ein Strafzettel bekommen, als sie ihre Oma zum Arzt gefahren hat und mit Ausweis berechtigterweise auf so einem Parkplatz geparkt hat. Prompt kam auch ein Knöllchen. Als ich da anrief sagte der Trottel am telefon, die Oma sei weder gefahren noch ausgestiegen, da dürfen nur Gehbehinderte und Blinde parken.
1. Hat die Oma kein Führerschein, 2.Ist sie ausgestiegen 3.Wenn ich da den ersten Blinden selber Parken sehe zahle ich freiwillig 100 DM in die Stadtkasse.
Tja, nach langem hin und her von 3 Monaten musste meine Freundin um weiteren Ärger zu vermeiden trotzdem zahlen, da der Hilfssheriff steif und fest behauptete da sei nur der Fahrer und keine Oma ausgestiegen.
Tja, warscheinlich darf der Depp da selber parken, da er selber nicht besoders sieht :)

Gruss Eki

By KJK (194.138.37.46) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 10:01:

War denn der Arzttermin nicht irgendwie belegbar (Bestätigung der Praxis)?

By Eki (217.80.101.156) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 10:34:

Alles gemacht, Termin bestätigen lassen und noch ein schreiben vom Arzt beigefügt, dass die Oma schwer gehbehindert ist. Selbst ein Anwalt hat gemeint es ist recht schwer so einem Hilfssheriff zu widersprechen, vor allem wollten wir auch nicht, dass die Oma vor Gericht erscheinen muss, da sie geistig nicht mehr die fitteste ist (ziemlicher Stress für sie). Hab es diesem Ar... auch erklärt, aber nach dem er sich auch wie ienr verhalten hat, ist das Gespräch dann ein bisschen eskaliert.

By dagegen (134.147.103.19) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 15:23:

Prinzipiell ist es so: Es gibt durchaus Berechtigungsausweise für Blinde, diese können dann mit einer Begleitperson (die natürlich fährt), entsprechende Parkplätze in Anspruch nehmen.

By traffic (217.48.44.29) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 15:27:

@dagegen: Nichts anderes hat Eki doch gemacht. Trotzdem hat es der Ordnungsamt-Fuzzi nicht akzeptiert!

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 17:02:

Bei solchen Holzköpfen hilft nur, direkt mit dem Sachgebietsleiter sprechen, wenn der Subalterne seinen Kopf nur hat, damit es nicht in den Hals reinregnet. Beim Anwalt stellt sich die Frage eher, ob der überhaupt Lust zu der kleinen Sache hatte, denn dessen Bezahlung richtet sich nach Streitwert in Prozenten. Vermutlich kann er für das Geld was er für die Sache bekäme, gerade mal ein Ortsgespräch führen :->
Andererseits hätte ich es vielleicht auf ein Verfahren ankommen lassen, wenn der Quacksalber betätätigt hat, dass die Erb-Oma tatsächlich behandelt wurde. Das vor Gericht erscheinen müssen kann man mit Arzt-Attest vermutlich verhindern. Wegen der Lapalie lässt der Richter kein Gutachten erstellen.

By Steffen (62.224.164.123) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 16:14:

Da würd ich direkt mal dem Vorgesetzten dieses
Falschaussagers eine Diensaufsichtsbeschwerde
einreichen und falls der Typ weiter bei seiner
Aussage bleibt sogar Strafantrag stellen.
Erfahrungsgemäß haben die aber bei einer
Dienstaufsichtsbeschwerde schon die Hosen voll,
wenn sie merken, daß da einer ist, der sich nicht
alles gefallen läßt.
Ich habe mal mehrere Monate mit einer *Tuss* vom
Landratsamt gestritten, weil sie der Meinung war,
ich dürfte auf der Straße vor meiner Haustür nicht
parken und das obwohl mehrmals Polizisten vor Ort
waren und mir bestätigt haben, daß ich dort parken
darf! Erst als ich gegen sie ein Diszi wegen
Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz und
Nötigung im Amt eingeleitet habe, kam ein
mehrseitiges Entschuldigungsschreiben ihres Chefs
mit der Bitte die angekündigte Strafanzeige zu
unterlassen ;-)

By Eki (217.0.115.105) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 13:11:

Ja, ihr habt alle recht, wenn mir das selber passiert kein Problem da weiss ich mich schon zu wehren. Da wusste ich jetzt aber auch nicht weiter, ohne zu riskieren dass die Oma vor Gericht musste.
Wollte meiner Verärgerung über solche Sturheiten nur Luft machen, vor allem wenn man bedenkt dass der Arzt vor dessen Praxis das passiert ist sich auch noch dafür eingesetzt hat.

Gruss Eki

By kevin (217.4.255.133) on Freitag, den 3. August, 2001 - 11:45:

Hallo,

du kannst ja die Überweisung innerhalb von 6 Wochen rückbuchen lassen.

By farendil (217.0.227.85) on Freitag, den 3. August, 2001 - 11:52:

@kevin: nein, das geht nur bei abgebuchtem geld, nicht aber wenn du selber die überweisung in Auftrag gegeben hast.


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