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"Spiel" auf Zeit. Alles beachtet??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: "Spiel" auf Zeit. Alles beachtet??
By Thurgos (145.253.20.67) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 19:58:

Hi Leute!

Bin am 14.05.01 auf einer Autobahnbaustelle mit
46 km/h über dem Tempolimit geblitzt worden.
War ein Firmenmietwagen.

Hab heute (02.07) von den Mietwagenleuten einen Zeugenanhörungbogen bekommen.

Hab einen Plan um in den Verjährungbereich zukommen und wollte mal hören ob der klappen kann.

1. Zeugenanhörungsbogen ein wenig aussitzen (2KW statt 1KW.Großunternehmen sin ja so langsam :-) ).
2. Nur Angabe von Nachname und Adresse auf dem Bogen. Maschinenschrift. Poststempel Firmensitz.
3. Mein Vater wird dann den A-Bogen annehmen
(noch gleiche Adresse) und nach einiger Zeit
der Behörde mitteilen das ich umgezogen bin (war eh geplant) und
der Brief nicht für ihn sein kann (Rentner, Kennzeichen, gebrochenes Bein etc.) und sie ihn in Ruhe lassen sollen. Keine Angabe der genauen Adresse.Stadt xy
4. Ich fordere nach Eingang des A-Bogen das
Foto an, da ich nach dieser Zeit wirklich nicht mehr weiß ob mein Kollege oder ich zu dieser Zeit gefahren sind.

Ich hoffe das es dann schon langsam in Richtung
Ende August(Sommerferien usw.) geht und die Sache verjährt ist.

Passt mein Plan zeitlich??
Wie lange dauert die Zustellung des A-Bogens .
Wird an irgendeiner Stelle der Ablauf der Verjährungsfrist unterbrochen??
Tips??

Vielen Dank in Voraus.

Gruß Thurgos

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 20:05:

Sobald Dein Name als Beschuldigter genannt wird, ist es mit der Dreimonatsfrist Essig. Dann gilt die Sechsmonatsfrist, die durch jedes neue Schreiben von der Behörde an Dich unterbrochen wird.

By farendil (217.80.147.83) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 20:15:

@garfield: wenn ein BUSSGELDBESCHEID erlassen wurde beginnt eine 6 monatsfrist.
ist es ein a-bogen oder andere verjährungsunterbrechende maßnahme beginnt eine 3 monatsfrist.

By Thurgos (145.253.20.75) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 20:26:

Es gibt also quasi zwei Dreimonatfristen.
a) Ab Tat
b) dann erneut ab Ausfertigung A-Bogen
an denn "Richtigen".

Schöner Schlamassel

By Alberto (62.224.97.18) on Dienstag, den 3. Juli, 2001 - 12:02:

Ihr müßt eben gleich in den ersten Anhörungsbogen, der von der Mietfirma geschickt wurde, einen Nichttäter hineinschreiben.
Schließlich kannst du doch jemand anderes das Auto kurz gegeben haben.
Wenn du ihn mietes, bist dur zwar dafür verantwortlich, aber keiner schreibt vor, daß auch du nur fahren darfst.

By Thurgos (193.100.60.244) on Dienstag, den 3. Juli, 2001 - 13:26:

Ist ein Zeugenanhörungsbogen mit der Bitte die
Adresse des Fahrers anzugeben.
Zusätzlich schreibt die Behörde das aufgrund der Ermittlung der Halter nicht der Fahrer sein kann.
Eigentlich kann ich ja totalen Schmu in den Bogen
schreiben (Original). Ging ja an den Halter und nicht an mich.

By dagegen (134.147.103.19) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 14:21:

Wieso schickt die Mietwagenfirma den A-Bogen??
Normalerweise melden die den Mieter einfach ans O-Amt und von da kommt dann ganz normal der A-Bogen oder Bußgeldbescheid.

By Thurgos (193.100.60.244) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 16:35:

Tja, keine Ahnung.
Kann jetz natürlich mit der Alberto-Methode beginnen. Wenn in dem ZA-Bogen jemand anderes
als der Mieter steht ist das wohl Pech für die
Mietwagenfirma oder das O-Amt. Den Beweis zuführen
wer was eingetragen hat dürfte schwierig sein.

By Alfred (62.158.25.28) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 17:23:

Denke daran mit Maschine ausfüllen und nicht Unterscheiben.
Dann kann auch niemand wegen falscher Anschuldigung belangt werden.

By Thurgos (145.253.20.75) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 17:38:

Mein ggf. Alberto-Kollege hat da noch so einige bedenken.
a) Er ist ja gar nicht mitgefahren. Wg. Anmeldung
Dienstreise intern.

b) Füher den Fall das er zurückzieht besteht kein gescheites Alibi.

Wenn er nach zugang des A-Bogen Fotos anfordert, wie lange kann das dauern? Müssen diese zu Verfügung gestellt werden.


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