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Gefilmt mit Provida-Was können die grünen Männchen da alles falsch machen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Gefilmt mit Provida-Was können die grünen Männchen da alles falsch machen
By Das Radieschen (62.104.214.93) on Samstag, den 30. Juni, 2001 - 18:49:

Tachchen!

Bin in einem "ungünstigen Moment" gefilmt worden(153 statt 100).
Was müssen die Schergen bei der Aufnahme mit Provida-Gerät alles beachten?Wie läuft die Messung genau ab?
Kann mir da jemand helfen?Wäre supi.

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 12:25:

Während des Meßvorgangs darf sich der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht wesentlich ändern und natürlich muß ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Vom Meßwert muß bei Geschwindigkeiten über 100 km/h eine Toleranz von mindestens 5% abgezogen werden, abgerundet auf den nächsten ganzen Geschwindigkeitswert zugunsten des Betroffenen. Die Meßstrecke muß eine Mindestlänge haben (ca. 350m?). Innerhalb der Meßstrecke dürfen keine Wegeinmündungen zu Ortschaften sein, da hierdurch die Geschwindigkeitsbegrenzung unterbrochen wird. Die manuelle Messung läuft so ab, daß beim erreichen eines Meßfixpunktes (Leitpfosten, Verkehrsschild etc) durch das zu messende Fahrzeug manuell eine Zeittaste betätigt wird. Nach Beendigung des Meßvorgangs wird beim nächsten Fixpunkt erneut die Zeittaste gedrückt. Aus der Wegstrecke und der Meßzeit errechnet der Computer nun die Durchschnittsgeschwindigkeit.

By Das Radieschen (62.104.214.76) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 13:00:

Danke schonmal Greatblackbird!

"Innerhalb der
Meßstrecke dürfen keine Wegeinmündungen zu Ortschaften sein, da hierdurch die
Geschwindigkeitsbegrenzung unterbrochen wird."
Wie sieht denn das mit Autobahnen aus,gelten Autobahnauf/abfahrten auch als Einmündungen?
Gibt es die Regel,daß mindestens zwei Verkehrschilder mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit passiert werden müssen(falls der Fahrer eins übersehen haben könnte)?

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 15:10:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung muß nach einer Autobahnauffahrt wiederholt werden. Das ist aber leider meistens der Fall. Wenn ein Schild übersehen wird, ist die Übertretung fahrlässig begangen worden. Wenn zwei Schilder nicht beachtet werden, wird u.U. Vorsatz festgestellt. Dann kann sich die Geldbuße verdoppeln und auch in einem Einspruchverfahren werden die Verfahrenskosten dann nicht mehr von der Rechtschutzversicherung übernommen. Eine Regelung, daß mindestens 2 Schilder passiert werden müssen, gibt es nicht.

By farendil (217.0.226.214) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 15:43:

@radieschen: wenn ein schild übersehen wird, dann begeht der fahrzeugführer eine übertretung fahrlässig, also nicht vorsätzlich.

dieser fall wird grundsätzlich immer angenommen. alle angegebenen strafen beziehen sich daruaf.
wird aus irgendeinem grund vorsatz festgestellt (nicht automatisch bei 2 schildern der fall) verdoppelt sich die geldbuße.

wenn du mit 2 schildern eines rechts und eines links meinst, so hast du, wenn das schild links fehlt, die möglichkeit, wenn zb. ganz zufälligerweise *g* ein lkw das schild verdeckt hat, einspruch einzulegen, weil du das schild nicht sehen konntest.

ist auf dem video allerdings zu sehen, wie du schild passierst, so ist das ganze zwecklos.


@gb: das mit dem vorsatz gilt nur bei verkehrsstraftaten wie nötigung (ist immer vorsatz). - kann allerdings auch sein, daß rechtsschutzversicherungen das individuell habdhaben.

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 15:57:

@farendil
Da kann ich nicht ganz zustimmen. Ich habe einen solchen Fall kürzlich vor dem Amtsgericht ausgefechtet. Die Richterin hätte bei nur einem Schild vom Fahrverbot abegsehen. Da aber laut der Aussage der "Meßdiener" zwei Schilder vorhanden waren (war auf dem Video nicht einmal zu sehen), wurde darauf hingewiesen, daß bei einer Urteilsverkündung Vorsatz erkannt werden würde. Von einer Straftat war zu keinem Zeitpunkt die Rede. Ich konnte somit den Einspruch noch zurücknehmen, ohne daß ich verurteilt wurde. Meine Rechtschutzversicherung hätte dann nicht gezahlt!

By farendil (217.0.226.214) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 16:15:

@gb:
-was hast du denn für eine rs?
-2 schilder=vorsatz? so leicht kommen die nicht daran -notfalls in berufung gehen!
(außerdem muß der anwalt nicht besonders gut gewesen sein)

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 22:18:

Das kann alles sein. Bedenke aber auch die Situation: Du erhälst eine Ladung zur Hauptverhandlung. Darin steht schon der Hinweis auf Vorsatz. Letztendlich sollte mit dem Einspruch nur das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden. Der Anwalt war eigentlich ganz clever, er hat den Meßbeamten schon ganz gut aus der Reserve gelockt. Wie hättest Du denn gehandelt, wenn die Richterin dann noch auf Vorsatz hinweist und anbietet, den Einspruch zurückzunehmen? Vielleicht wäre das Urteil auch ohne Vorsatzerkennung gesprochen worden, aber weiß man das vorher? Berufung wäre sicherlich auch möglich gewesen. Es ist aber zu dem Zeitpunkt ungewiß, ob die RS auch diese Kosten übernimmt. Nach den allgemeinen Rechtschutzbedingungen erfolgt keine Regulierung bei Vorsatzerkennung, da ich es eigentlich egal, bei welcher Versicherung man ist. Da auch der Anwalt noch eine Rechnung wegen der Ortsverschiedenheit von Gericht und Kanzlei schreibt, die die RS nicht zahlt und er dies auch bei der Berufung getan hätte, ist es das auch nicht mehr wert gewesen.

By farendil (217.0.226.214) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 00:07:

@gb: wenn der ichter so ein anebot macht, sollte man im allgemeinen darauf eingehen, "besser" wird es nur selten.

allerdings bleibe ich dabei: mit der behauptung "vorsatz" kommen die nur ganz selten durch, schon gar nicht wenn deren einziges indiz 2 schilder sind.

ob sich in deinem fall das finanzeille risiko gelohnt hätte, kann ich nicht sagen, da ich nicht weiß, wie dringend du auf deinen fs angewiesen bist.

zur zahlung der rs bei vorsatz:
was für eine versicherung hast du denn nun?
ich bin wie gesagt der meinung, daß dieses bei meiner rs nur für straftaten gilt, finde aber die agb im moment nicht (ich weiß: wer ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen)

By Greatblackbird (62.104.214.68) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 22:40:

@farendil
Ob sie mit Vorsatz durchgekommen wären, kann ich nicht sagen. Ich wollte ja nur das Fahrverbot erlassen bekommen, aber die Richterin hat sich eben an diesen beiden Schildern "hochgezogen" und ich wäre das Risiko eingegangen, noch mehr zahlen zu müssen. Auf den FS bin ich dringlichst angewieden (Außendiensttätigkeit), aber das hat absolut nicht interessiert. Bei der vorgelegten Bescheinigung vom Arbeitgeber wurde sogar unterstellt, daß sie aus Gefälligkeit ausgestellt wurde. Zum Glück habe ich einen vorbildlichen Arbeitgeber und wir konnten eine Lösung für die 4 Wochen finden.
zur RS: Ich habe eine Versicherung für Familien- und Verkehrsrechtschutz. Du hast aber Recht. Habe mit meinem Vertreter gesprochen. Bei vorsätzlichen Handlungen besteht Versicherungsschutz, wenn es sich um OWI`s handelt.


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