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Frage zum Alberto-Komplietze

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Frage zum Alberto-Komplietze
By Michi (212.63.54.29) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 18:15:

Hallo ,

habe am Wochenende mein A-Bogen bekommen.
Habe auch nen Kollegen an der Hand der mit mir
die Alberto Methhode durchzieht.Da er wie die
Meisten Angst vor der Obrigkeit hatt , musste ich ihn mit Geld überzeugen.Habe ihm 2000DM geboten
falls irgendwas schiefgeht und er sein Lappen verliert.

Eure meinung dazu ? Er kann doch nicht den Lappen
lassen , oder ?

Welches Datum ist für die Verjährung entscheidend ? Ist es der 22.06.01 (A-Bogen ausgestellt) oder das Datum an dem ich den A-Bogen
zurückschicke.

Grüße
Michi

By Alberto (62.224.100.24) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 14:04:

Du hast fast nichts verstanden. Das Risiko ist praktisch "0", wenn man nicht nachträglich diese dann "vorsätzliche Tat" zugibt. Dann reichen auch die 2000 DM nicht mehr, dennoch, der Führerschein dürfte nicht in Gefahr sein, denn das ist eine ganz andere Straftat.
Wie gesagt, nur, wenn ihr euch eben nicht geirrt habt, sondern vorsätzlich die Behörde "linken" wolltet. das macht aber keiner.

By Michi (62.180.203.57) on Samstag, den 30. Juni, 2001 - 18:23:

Die einzige möglichkeit das er den Lappen abgeben muß ist wenn er nicht fristgerecht einspruch einlegt.
Das habe ich doch richtig verstanden ? oder wieder fast nix verstanden ? ;)

Habe ihm die 2000 auch nur geboten weil ich mir sicher bin das er ihn nicht verlieren kann !
Soviel wäre mir die Sache eh nicht wert.

Habe jetzt sowieso jemanden gefunden dem das völlig egal ist mit dem Lappen (fahrradfahrer).
Der würd ihn auch für mich abgeben.Also ohne Einspruch.

Wir wollen nun versuchen es für mich in die Verjährung zu bringen.Falls die Behörden nun aber
wiedererwarten besonders schnell arbeiten,und mann
das Gefühl hatt das es mit der Verjährung nix wird.Kann mann dann den Einspruch zurücknehmen und
er gibt einfach seinen Lappen für micht ab, und kassiert die Punkte ? Oder Fangen die Behörden zu
diesem Zeitpunkt bereits an die Bilder zu vergleichen ?

By Alberto (62.224.100.120) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 11:40:

Das ist ja das Gute daran. Die Verjährung müßt ihr schaffen....
Denn es ist immer noch der Falsche!
Und so schnell können sie gar nicht arbeiten, denn das Tempo bestimmt ihr doch!
Also Ihr erhebt Einspruch gegen den BuGeBe - und zwar exakt nach 13 Tagen - per Einschreiben-Rückschein.
Begründung: Ihr wollt einen Anwalt befragen. Das müssen sie zulassen... also warten sie, bis ein Anwalt die Akten anfordert. Das passiert aber nicht, stattdessen kommt von euch ein erneutes Schreiben, daß der Anwalt, den du ausgesucht hast erkrankt ist und du nun einen neuen Anwalt gesucht hast, der ist aber noch eine Woche in Urlaub, wird dann aber sofort die Akten anfordern...
Zähl mal zusammen; 2 Wochen + 4 Wochen + 1 Woche + nochmals 2 Wochen, die sie nun wieder vergeblich warten. Nun werden sie böse und beantragen einen Gerichtestermin, das dauert wieder mindestens 2 - 3 Wochen. Zu diesem Termin schreibt ihr hin, daß Ihr verhindert seid (Dein Alibi-Mann natürlich). Man schlägts vor - den gleichen Wochentag, aber in 14 Tagen... Das Gericht wird darauf eingehen. Dann ist alles verjährt.

Problem ist nur, die Verzögerungstaktik muß plausibel bleiben, damit sie den Braten nicht "riechen" und inzwischen doch mal das Foto mit dem Führerschein- oder Paßbild des Halters vergleichen.
Kleiner Tipp: Bei Ausstellung eines Passes - möglichst einen Bart wachsen lassen und die Haare ganz anders kämmen - kann man immer mal brauchen!

Wenn sie den anderen klar weiter verfolgen und seinen Schriftwechsel beantwortzen, bzw. akzeptieren, dann passiert nichts.
Notfalls geht er vor Gericht und verweigert die Aussage. der Richter vergleicht das Bild, sieht, daß er es nicht war, und stellt das Verfahren ein. Kommentarlos. Er weiß genau, daß es sich nicht mehr lohnt, den wahren Täter herauszubekommen.
Dem Richter ist da auch völlig egal, denn er schimpft maximal nur auf die schlampige Beweisführung der Polizei - denn er ist ja nicht daran schuld, daß der Täter nicht ermittelt wurde.

By EinBetroffener (64.124.150.139) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 10:31:

@Alberto

Das mit dem "Bart wachsen lassen, bzw. andere Frisur" kann ich nur bestätigen. Hat uns schon mind. 3 mal geholfen.

By farendil (217.80.147.83) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 10:40:

Kann aber auch nach hinten losgehen, wenn dich so ein übereifriger polizist wie officer erwischt und dir deine identität nicht glaubt und dich zur wache mitschleift.

du bist nämlich verpflichtet, den ausweis sofort zu ändern, wenn du dem bild dort drinnen (oder umgekehrt *g*) nicht mehr ähnlich siehst.

By Michi (62.180.203.204) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 19:20:

@farendil

Das wäre meine nächste Frage gewesen ... J

@Alberto

Danke fürs Mut machen , das erste mal ist halt das
schwerste mal..

Werde über den Ausganag berichten , falls es jemanden intressiert.

By Michi (62.180.203.204) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 19:21:

@farendil

Das wäre meine nächste Frage gewesen ... \red J

@Alberto

Danke fürs Mut machen , das erste mal ist halt das
schwerste mal..

Werde über den Ausganag berichten , falls es jemanden intressiert.

By EinBetroffener (64.124.150.135) on Dienstag, den 3. Juli, 2001 - 10:03:

@farendil

Sag mal - weist Du vielleicht, wie hoch die Strafe ist, wenn man bei verändertem Aussehen den Ausweis nicht ändern lässt? Ich denke mal KEINE Punkte und auch KEIN Fahrverbot. ;-)

By farendil (217.80.147.110) on Dienstag, den 3. Juli, 2001 - 11:25:

@ein betroffener: da dies eine owi ist, die NICHT mit dem verkehr zu tun hat (also sowas wie verbotenes müllabladen *g*), kann es dafür auch kein fahrverbot/punkte geben!

By EinBetroffener (216.104.228.148) on Dienstag, den 3. Juli, 2001 - 13:04:

@farendil

Meine Frage war auch nicht ganz ernst gemeint - wollte halt nur mal die Verhältnissmäßigkeit darstellen.


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