Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By bandit (217.3.1.185) on Samstag, den 23. Juni, 2001 - 01:42: |
Hallo
ich musste 1999 mal ne nachschulung wegen zu wenig
sicherheitsabstand und rechts überholen machen.
gut damit habe ich immer noch probezeit bis 2002.
musste dann vor nem monat ne MPU wegen verstoss
gegen das BTMG machen. (erfolgreich bestanden)
habe mir seitdem auf der strasse nichts
weiter zu schulden kommen lassen.
aber wie sieht das rechtlich aus?
normalerweise muss man doch nach einer
nachschulung, wenn nochmal ein bußgeld kommt
ne mpu machen. die habe ich jetzt aber schon
wegen was anderen machen müssen.
würde das jetzt bei mir bedeuten, das ich meinen
lappen, bei dem nächsten punkt abgeben muss ??
ich weiß, das ist ein bißchen kompliziert
hoffe ihr könnt mich trotzdem aufklären !
danke bandit
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