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Mit Auto der Freundin 41km/h zu viel (außerorts)...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Mit Auto der Freundin 41km/h zu viel (außerorts)...
By DerDude (217.81.39.129) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 17:04:

Hallo!

Ich habe gerade Post bekommen. Bin auf einem Schnellweg mit 121 (erlaubt sind 80) geblitzt worden. Nun muss meine Freundin auf dem Anhörungsbogen ausfüllen, wer es gewesen ist.

Frage ist nun, wie können wir verhindern belangt zu werden? Ich werde demnächst meine Zivi Stelle antreten, wo ich den Führerschein brauche (1 Monat Fahrverbot droht).

Und wie lange dauert es bis das Fahrverbot gilt?

Danke!

By Alfred (62.158.25.85) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 17:33:

Wohnst du bei deiner Freundin?
bzw. habt ihr die selbe Adresse?

Wenn nicht, einfach nicht auf den Anhörungsbogen reagieren bzw. keine Aussage machen!
Dann haben sie eigentlich keine Chance dich zu erwischen. Wenn die Behörde drei Monate nach der Tat deinen Namen nicht erfährt bist du in die Verjährung entwischt.

Deine Freundin muß den A-Bogen nicht ausfüllen!
Ihr kann gar nichts passieren.

By Der Dude (217.81.39.129) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 18:11:

Leider wohnen wir zusammen, das ist ja der Mist!

Andere Ideen? Verjährungsprinzip?

Der Dude

By Alfred (62.158.25.115) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 18:40:

@ der dude

Wie lange ist der Zeitraum zwischen Blitz und A-Bogen?

Hat sie nur einen "Zeugenbefragungsbogen" bekommen das heisst einen Bogen in dem sie den Fahrer benennen soll, oder einen "normalen a- Bogen. "Ihnen wird zur last gelegt..."

Bei letzterm haben die noch nicht gemerkt das es ein Mann auf dem Foto ist.

By Der Dude (217.227.72.238) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 11:48:

Es ist wohl ein Anhörungsbogen, so steht es
jedenfalls drauf. Ich zitiere mal kurz:
Aufgrund der bisherigen Feststellungen
kommen Sie für den vorgenannten Verstoß
als verantwortlicher Fahrzeugführer/in nicht
in Betracht.

Mist eh?

Der Dude
PS: Vielen Dank für die bisherigen Antworten
schonmal!

By Alfred (62.227.92.72) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 13:16:

Also es muß verhindert werden das die Behörde innerhalb von 3 Monaten seit Blitztag an deinen Namen kommt.

Dann kommt wohl nur noch die Alberto-Methode in betracht.

Sie muß einen anderen "Versehentlich" angeben.

Ist hier schon 100 mal beschrieben, einfach suchen.

Noch ein Tipp: Sie soll den Bogen nicht mit Hand ausfüllen und nicht Unterschreiben. So kann hienterher nicht bewiesen werden das "Sie" den Bogen ausgefüllt und weggeschickt hat.

By farendil (217.0.226.233) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 13:28:

@alfred: Noch ein Tipp: Sie soll den Bogen nicht mit Hand ausfüllen und nicht Unterschreiben. So kann hienterher nicht bewiesen werden das "Sie" den Bogen ausgefüllt und weggeschickt hat.

wenn die angabe des anderen fahrers plausibel ist (derjenige also schon mit dem kfz gefahren ist) und kein foto dabeilag, so ist das irrelevant.

By Der Dude (217.81.42.126) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 21:45:

Hallo,

danke für Eure Beiträge! Also ein Foto wurde mitgeschickt.

Mir stellt sich jetzt natürlich die Frage nach den Chancen der A-Methode. Habt ihr das schonmal exerziert?

Der Dude (Der kein notorischer Raser ist! ;-))

By alpak (217.81.162.61) on Montag, den 18. Juni, 2001 - 08:51:

Bin gerade dabei, das (nicht für mich persönlich, ich "manage" nur) mal auszuprobieren.

Momentan ists zweieinhalb Monate her und der Komlize hat noch keinen Bußgeldbescheid bekommen.
Selbst wenn man den A-Bogen an den Halter als verjährungsunterbrechend ansieht, sollte es noch klappen (dann müßten wir noch einen ganzen Monat zittern). Aber die Zeit sollte sich eigentlich durch Einspruch etc. totschlagen lassen!

By Der Dude (217.227.74.39) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 02:03:

Gibt es hier im Forum auch jemanden, der die Alberto-Methode Erfolgreich durchgeführt hat?

Der Dude

By Alberto (62.224.97.224) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 14:07:

Ja, ich selbst...

By Der Dude (217.81.35.101) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 23:08:

He he, das klingt ja auch irgendwie logisch.
;-)

Könntest du kurz zusammenfassen wie es
gelaufen ist (nicht wie es funktioniert, das
habe ich schon gelesen.). Ich hätte da
vielleicht jemanden, der mir bei der Sache
hilft. Wenn ich praktische (& Erfolgreiche)
Fälle vorzeigen kann, dann ist er (Hallo B.!)
beruhigter und steigt eher ein.

Vielen Dank!
Der Dude

By Alberto (212.185.252.138) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 10:38:

Das ganze ist eine Anleitung zum Aufbau eines "Umgehungstatbestandes" - deshalb ist es eigentlich nicht zu empfehlen. Man könnte zwar so vorgehen..... aber das muß jeder selbst wissen.

Wenn ihr dazu noch eine Garantie braucht, wird es schwierig.
Ein solcher Kandidat, der dir dann helfen soll, kippt wahrscheinlich bei der ersten Drohung des gerichts schnell um.
Und dann wird es blöd...
Anstiftung zu einer "Falschaussage" usw.

Das ganze geht nur mit Leuten, die selbst auch zu schnell fahren und dies als gegenleistung auch mal von dir verlangen - oder mit Verwandten.
So ist das nun mal.... nichts ist ohne Risiko.

By Der Dude (217.227.78.18) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 22:38:

Stimmt, WENN die Person mitspielt, dann kann ich mich auch absolut darauf verlassen. Garantien gibt es nie, das ist klar.

Und das Motto "Eine Hand wäscht die andere" ist bei uns eh selbstverständlich.

Also, wenn jemand praktische Erfahrungen hat, dann bitte hier posten! ;) Danke!

Der Dude

By Der Dude (217.227.78.131) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 00:11:

So, jetzt gehts los. Haben den A-Bogen zurück geschickt.
Nach ca. 2 Wochen anstatt einer... Mein Kumpel macht
mit. Hoffentlich gehts gut, ich halte Euch auf dem
laufenden...

Der Dude

By Der Dude (217.227.74.124) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 16:54:

Neuigkeiten: Meine Freundin hat eine
Vorladung bekommen. Komisch, warum
schreiben die nicht die Person an, die wir
angegeben haben?

Wir haben übrigens nicht den A-Bogen
ausgefüllt sondern einen Brief aufgesetzt,
wer den Wagen an dem Tag hatte, vielleicht
deshalb?

Wir haben geplant nicht zu diesem Termin
hinzugehen, bzw. sie und einen Tag vorher
abzusagen und anzugeben, erst in 2
Wochen wieder Zeit zu haben?!

Der Dude

By EinBetroffener (64.124.150.140) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 17:03:

Ich vermute mal, das ist keine Vorladung, sondern eine Einladung, der sie nicht Folge zu leisten braucht. Vorladen kann nur die Staatsanwaltschaft.

By Greatblackbird (217.49.121.155) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 17:03:

Ist das wirklich eine VORLADUNG???? Oder vielleicht nur eine EINLADUNG von der Polizei mit dem Betreff Vorladung?

By Der Dude (217.81.36.174) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 21:23:

Kommt von der Polizei mit dem Betreff
Vorladung.

Der Dude

By Greatblackbird (62.104.214.64) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 21:40:

Alles klar. Also nur eine Einladung. Darauf solltet ihr gar nicht reagieren. Auch nicht anrufen und absagen. Man verquatscht sich dabei sehr schnell.

By Der Dude (217.227.76.11) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 02:34:

Und was statt dessen tun? Bzw. werden die sich ja melden. Kommen die vorbei, rufen die an, schicken die einen Brief? Und was ist mit der Person, die sich als Fahrer ausgibt? Was hat die zu erwarten?

Viel Dank für Eure Hilfe!

Der Dude

By Alfred (193.159.35.77) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 09:32:

@Dude

"Wir haben übrigens nicht den A-Bogen ausgefüllt, sondern einen Brief aufgesetzt."

Warum habt ihr das gemacht??
Die genaue vorgehensweise ist hier im Forum (Archiv) 100 mal beschrieben. Nirgendwo steht was von extra Brief aufsetzen.

Alles was die Mistrauisch macht wird scheitern!!

By Der Dude (217.81.32.16) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 12:35:

Nun ja, ganz so pessimistisch sehe ich das nun nicht gerade. Meinst Du nicht das es viele rechtschaffende Bürger so machen würden? Ich sehe daran erstmal nichts verdächtiges, alle gewünschten Angaben sind ja gemacht worden.

Sollen wir den Termin nun kurzfristig absagen oder einfach nichts tun?

Der Dude

By EinBetroffener (64.124.150.131) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 13:10:

@ Der Dude

Einfach nichts tun!

By Alfred (62.158.25.45) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 13:30:

@Dude
Es tut mir leid, bei dir ist wirklich Hopfen und Malz verloren.
Du siehst das nicht so pessimistisch?

Wenn du dich an die 08/15 Anleitung gehalten hättest, hätte die Person die genannt worden ist einen A-Bogen bekommen.
Statt dessen wird deine Freundin zur Vernehmung gebeten das heisst, die haben den Braten gerochen.

Da du an der selben Adresse wohnst, werden die dich ermitteln.

Schätze du kannst einen Monat zu Fuß gehen.

By Alberto (62.224.96.92) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 14:21:

Ja, lieber Alfred, so ist das nun mal....
Ein bekannter französischer Roulette-Wissenschaftler hat mal geschrieben....
Wenn ich im CASINO die einzige Regel, die garantiert zum Gewinn führt, an die Wand schreiben würde.... die Leute würden sie nicht befolgen.

Wir müssen sie eben ihre Erfahrungen machen lassen....

By Der Dude (217.81.32.16) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 15:01:

Hm, vielen dank für Euren Sarkasmus. Könntet ihr mit bitte erklären was an dem Brief so wahnsinnig negativ war? Hätten wir den Bogen ausgefüllt, wäre das ja in Hinsicht auf die Absenderadresse auch nichts anderes gewesen.

Wie sollten wir am geschicktesten weiter weiter machen? Es wäre nett wenn ihr versuchen würdet mir nochmal zu helfen, auch wenn ich einen Fehler gemacht habe.

Der Dude

By EinBetroffener (216.104.228.148) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 15:12:

@ Der Dude

Wie hier schon ausgeführt wurde: Der EINLADUNG der Polizei NICHT folgen.

Was wird dann passieren?

1. Möglich ist, dass sich euer Brief mit der Einladung der Polizei überschnitten hat. Will heissen: Die haben den Brief nach Ausstellung der Einladung bekommen und reagieren jetzt erst drauf, in dem sie einen AB an den dort angegebenen vermeintlichen Fahrer schicken.

2. Die haben den Braten gerochen und werden demnächst bei Deiner Freundin vorstellig werden. Daher: NICHT bei unangemeldetem Besuch die Tür öffnen. Die kommen übrigens zu allen möglichen Zeiten. Auch am späteren Abend.

Will für Dich mal hoffen, dass alles noch bei 1. ist.

By Alberto (62.224.96.92) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 15:17:

Jetzt wird es eben schwierig, weil die natürlich oft genug aufs Kreuz gelegt werden.
Es muß immer so aussehen, als wäre alles völlig normal und problemlos.
In diesem falle würde niemand einen Brief schreiben, sondern eben den Anhörungsbogen ausfüllen und abschicken.
Sollte jemand anderes gefahren sein, würde ich doch auch nur diesen namen und die Adresse - möglichst ohne Geburtsdatum - reinschreiben, weil mich die Sache ja nichts weiter angeht und ich nicht sehr viel dafür arbeiten möchte.

Nun macht sich aber einer die Mühe und schreibt einen salbunsvollen Brief, - ja warum das denn??
Da werden sie hellhörig und haben schon mal deine Freundin zur Aussage eingeladen.

Dort braucht sie zwar nicht hinzugehen, aber dann riechen sie den Braten erst recht.
Nun kannst du dich nur noch - offiziell (hat ja kaum juristische Relevanz) - mit deiner Freundin verloben... (aber wirklich: Mit Feier und so)
Danach kann sie hingehen und einfach die Aussage verweigern und herumdrucksen, daß sie das nicht sagen muß, wer da auf dem Bild ist und daß sie sich einfach nicht äußern möchte, - das hat ihr auch ein Anwalt geraten.
Sonst soll sie nichts weiter sagen.

Du mußt dich gleichzeitig - solltest du bei ihr gemeldet sein - dort abmelden und zu deinen Eltern oder was auch immer ummelden - SOFORT!!

Dann kann ich dir nur noch raten, vorläufig nicht mit diesem Auto zu fahren - niemals die Tür aufzumachen - die Freundin auch nicht, wenn es klingelt - und morgens beim verlassen des Hauses - erst mal die Gegend nach Polizisten abzusuchen.

Ferner mußt du an deinem Arbeitsplatz beim verlassen und Betreten der Firma vorsichtig sein, ob sie wo stehen. Ferner mußt du der Person, die in der Firma den Eingang bewacht, sagen, daß du generell nicht da bist und sie weiß auch nicht, wann du Dienst hast.
Und das Ganze mußt du 3 Monate durchhalten.

Am besten ist, du ziehst dort aus für 3 Monate und wohnst bei einem Freund - ungemeldet, versteht sich.

Wenn sie dich irgendwann zu fassen kriegen, gehst du zufuß!! Ist dir das klar?

By Der Dude (217.81.32.16) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 15:26:

>Wenn sie dich irgendwann zu fassen kriegen, gehst du zufuß!! Ist dir das klar?
Du meinst für diesen einen Monat?

Wo anders wohnen geht nicht, ummelden ebenfalls nicht. Wie ziehen wir uns nun am geschicktesten aus der Affäre, notfalls kann ich mit der Strafe leben, ich möchte aber natürlich nicht, das daraus etwas schlimmeres wird.
Der Dude

By EinBetroffener (216.104.228.151) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 15:31:

@ Der Dude

Ich glaube fast, Dir ist wirklich nicht zu helfen...

By Der Dude (217.81.32.16) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 15:50:

Vielen Danke für diese informative Antwort. Sie ist mir wirklich eine große Hilfe.

Ich bin nunmal weder in der Lage, mich mit meiner Freundin zu verloben, noch meinen Wohnsitz zu wechseln. Da läßt sich nichts dran ändern.

Nun überlege ich, was ich am sinnvollsten tun sollte. Entweder versuchen, doch noch eine Verjährung zu erreichen oder die Strafe annehmen. Was ich aber auf jeden Fall vermeiden will ist, für irgendwelche vorsätzlichen Falschangaben belangt zu werden.

Der Dude

By traffic (217.48.44.56) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 15:51:

@der dude: Was soll den schlimmeres als ein Monat Fahrverbot draus werden? Die vorher erwähnten Gegenmaßnahmen bewirken jedenfalls nichts derartiges, falls du das befürchtest.

By EinBetroffener (216.104.228.152) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 15:58:

@ Der Dude

Jetzt warte doch zunächst mal ab. - Vielleicht trifft ja Punkt 1. zu, den ich oben geschildert habe.

By Alberto (62.224.96.147) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 16:23:

Das mit dem Verloben ist doch nur deshalb, damit deine Freundin ein wirkliches "Aussageverweigerungsrecht" hat.
Danach kannst du dich doch wieder entloben!!

Ummelden muß doch irgendwie gehen. Jeder kann sich doch woanders anmelden - bei einem Freund - bei der Großmutter, was weiß ich - überall.

Das ist doch auch nur für ein paar Monate.

Und noch eines... wenn deine Freundin dann eben ZURECHT - "Keine Aussage" macht, dann kann sie auch wegen nichts belangt werden.

Keine Aussage ist bekanntlich auch keine Tat.

Aber, ehrlich gesagt.... ich fürchte, du schnallst das alles nicht besonders.

By Der Dude (217.81.32.16) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 16:38:

Weil ich Deiner Meinung nach einen Fehler gemacht habe, schnalle ich das alles nicht? Vielen Dank, sehr freundlich. Vielleicht verstehe ich ja in der Tat etwas nicht richtig, aber vielleicht wärst Du so freundlich, mir dann mal auf die Sprünge zu helfen?!

Danke,
Der Dude

By LapMan (141.24.120.110) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 16:46:

Hier gibt es nix zu schnallen. Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder Du ergreifst schnellstmöglich alle Dir oben vorgeschlagenen Massnahmen zur Abwehr einer Identifizierung oder Du tust es nicht und trägst die Konsequenzen. Es liegt jetzt eben alleine bei Dir, was für Dich Priorität hat: Mal kurz ein bißchen Umzugs-Hektik und Verlobung oder aber sich geschlagen geben und 4 Wochen auf die Karre verzichten. So einfach ist das. Und sonst gibt es da nix. Die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen.

Überleg's Dir!

By Alfred (62.227.95.97) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 17:12:

@Dude
"Was ich aber auf jeden fall vermeiden will, ist für irgendwelche vorsätzlichen Falschangaben belangt zu werden"

Ich kann nur für deine Freundin hoffen, das die Person die sie angegeben hat, dir wenigstens etwas ähnlich sieht. Und vor allem das die Person bei einer Vernehmung nicht "umfällt" und zugibt nicht gefahren zu sein, bzw. zugibt das es eine absprache war.
Denn dann hätte deine Freundin echte Probleme.

Genau deshalb habe ich dir ganz oben im Thread vom 17.06. geschrieben, sie soll den A-bogen nicht mit Hand ausfüllen und nicht unterschreiben, damit hinterher "Im Falle eines Falles" nicht bewiesen werden kann wer den Bogen "vorsätzlich falsch" ausgefüllt und weggeschickt hat.
(Denn der Bogen kommt ja nur an die Postadresse, den kann theoretisch jeder aufmachen und ausfüllen.)

Was habt ihr gemacht? Extra Brief. Warscheinlich noch mit Absender und Unterschift versehen?

By Der Dude (217.81.32.16) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 17:18:

Mein Freund sieht mir sehr änlich (wir werden ständig für Brüder gehalten und auch auf dem Foto habe ich zunächst gedacht, er wäre WIRKLICH gefahren, kein Scherz!) und ich kann mich 100%ig auf ihn verlassen.

Ok, das mit dem Brief war falsch, sehe ich ein. Aber wenn nun der Wagen an ihn verliehen wurde und ich trotzdem damit gefahren bin, ohne ihr wissen, hat sie keine Falschaussage getätigt.

Der Dude

By Alberto (62.224.96.95) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 16:55:

Nun muß der Freund aber aufpassen, daß er nicht - wegen der Ähnlichkeit - vom Richter auch für den Fahrer gehalten wird - dann ist er nämlich dran...
Also - er braucht für die Tatzeit ein Alibi.

By Greatblackbird (145.253.20.173) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 19:56:

@ Der Dude
Wenn die Komplize Dir so ähnlich sieht, dann kann Deine Freundin ihn doch auch als Fahrer benennen, wenn die Polizei ihr einen Besuch abstatten sollte. Dir hat sie dann eben erst nach der Verjährung von dem Besuch erzählt, und da bist Du dann aus allen Wolken gefallen, weil Dir gerade in diesem Moment eingefallen ist, daß es ja nicht der Kumpel war, sondern Du. Deine Freundin hat sich dann nachweislich geirrt und kann nicht belangt werden. Für Dich ist es verjährt und der Kumpel ist unschuldig. Trotzdem wäre ein Alibi für die Tatzeit wirklich hilfreich.

By Der Dude (217.227.72.82) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 10:32:

Was wäre eigentlich, wenn meine Freundin heute weder zur Vorladung erscheint, noch telefonisch absagt? Sie hat für diese Woche einen gelben Schein vom Arzt.

Käme dann möglicherweise gleich ein Bußgeldbescheid? Vielleicht kommen die dann ja auch mal auf ein Besuch rum? ;-)

Ist das sinnvoll oder doch lieber absagen?

Der Dude

By EinBetroffener (216.104.228.114) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 10:38:

@ Der Dude

Sag mal: Was soll diese Frage jetzt? - Hast Du das, was hier bisher gepostet wurde, nicht (richtig) gelesen, oder hatte Alberto etwa doch recht, als er schrieb; >>ich fürchte, du schnallst das alles nicht besonders<<?

By Der Dude (217.227.72.82) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 10:55:

Ok, in diesem Punkt sehe ich es ein, war ne blöde Frage!

Der Dude
PS: Es wäre schön wenn man hier nicht so oft angemacht wird. Ich frage aus Unsicherheit, nicht um zu nerven. Und so blöd kann ich nicht sein, fürs Abi hats noch gereicht.

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 12:41:

also ich muß dem betroffenen recht geben!
es bringt auch nix, hier einfach ganz enau zu fragen, was man denn tun soll, wenn man nicht kapiert, warum man es tut und was man damit bezweckt.

bei der ersten dummen frage von der gegenseite oder einer nicht 100% vorher hinterfagten reaktion fällt man so einfach um.

@dude: das prahlen mit deinem abi kannst du dir spaaren!
es geht hier nicht um das stupide auswerndiglernen von stoff sondern wie gesagt, darum zu kapieren warum man etwas machen soll und was man damit erreichen will.

By Der Dude (217.227.72.82) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 14:00:

Also einserseits möchte ich mal Danke sagen, für die Bemühungen mir, als schweren Fall, auf die Sprünge zu helfen. Andererseits würde ich Euch gerne mal Ermuntern, darüber nachzudenken ob Eure Reaktionen mitunter nicht etwas aggressiv und unangebracht waren.

Ich betreibe übrigens selber ein Forum (allerdings mit einem gänzlich anderem Thema, die URL möchte ich auch offensichtlichen Gründen nicht bekannt geben) und dort herscht ein anderes Klima. Solche Entgleisungen, möchte man es so nennen, gibt es dort nicht und würden auch nicht von mir und meinen beiden Admin-Kollegen geduldet werden. Das ist etwas, was dort sehr positiv von den Mitgliedern aufgenommen wird und uns (dem Admin-Team) fast täglich von neuen Usern zugute gehalten wird. Auch wenn es mal einen schweren Fall gibt, wird dort mit Ruhe geholfen. Notfalls kann man ja den Beitrag einfach überlesen. Man muss ja nicht gleich beleidigend werden, wenn der Gegenüber anders reagiert, als man sich das wünschen würde.

Dennoch habt Ihr mir sehr geholfen und das fand ich sehr nett. Also, nichts für ungut,
Der Dude

By EinBetroffener (216.104.228.147) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 15:03:

@ Der Dude

Und: Hast Du Dich entschieden, wie Du jetzt vorgehen wirst?

By Goose (62.180.185.123) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 15:32:

Umziehen, verloben, verstecken, ummelden... er könnte auch einfach nach Australien auswandern.

Ernsthaft, auch ich hänge an meinem Führerschein, ich will jetzt auch keine Moralpredigt über Fehlverhalten und dem Tragen der daraus entstehenden Konsequenzen halten, aber meint ihr nicht auch, wenn er sich ummeldet, umzieht, sich drei Monate verstecken soll, daß es da nicht sinnvoller, preiswerter und vor allem einfacher ist, den Lappen für einen Monat abzugeben und den ÖPNV zu nutzen ?

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 15:56:

@goose: tja das hängt einfach davon ab, wie wichtig der fs für den einzelnen ist!

By Alberto (62.224.100.115) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 16:53:

Die Wichtigkeit ist nicht mal allein entscheidend.
Man hat dann Punkte - wg. zu schnellen Fahrens. Was passiert bei der nächsten Privatanzeige, wg. Nötigung?
Man wird sofort als Raser abgestempelt - und hat dann wieder verloren. So geht das dann eben weiter....
Was ist, wenn er nach 1,9 Jahren wieder einen einzigen Punkt einfährt?
Die addieren sich und addieren sich - dann ist man bei 13 Punkten - die Nachschulung wird einem angedroht - auch, wenn sich das ganze über 8 Jahre hingezohen hat.
Ich weiß, wocon ich spreche.
Ein Bürger 1. Klasse ist man nur - ohne Punkte - deshalb der Aufwand.

By Der Dude (217.227.74.223) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 18:53:

Ich muss nur noch einen Monat schaffen, das sollte zu machen sein. Das Telefonat hat ergeben, dass der zuständige Sachbearbeiter unser selbst verfasstes Schreiben nicht bekommen hat. Er hat uns gebeten es zu faxen. Fax haben wir nicht, also schicken wir es als Fotokopie per Post nochmal zu. Natürlich erst nächste Woche, wenn meine Freundin wieder Gesund ist. Dann sinds noch 3 Wochen bis zur Verjährung. Die schreiben dann meinen Kumpel an usw. Denke das sollte passen. Hoffentlich.

Der Dude


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