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Geblitzt, außerorts, 27 km/h zu schnell

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt, außerorts, 27 km/h zu schnell
By hero66 (217.88.29.74) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 01:49:

Brauche dringend Eure Hilfe. Bin außerorts nach Abzug der Toleranz mit 77 km/h statt erlaubten 50 km/h geblitzt worden. Anhörung habe ich letzten Donnerstag erhalten. Kann die Punkte keinesfalls gebrauchen !!! Mein Bruder hat sich bereit erklärt, die Punkte auf sich zu nehmen (er selbst hat noch keine). Was also machen? Ihn als Fahrer angeben, er erklärt sich im folgenden Anhörungsbogen für "schuldig" ? Funktioniert das so einfach? Vergleichen die auf jeden Fall das Foto? Hätte mein Bruder evtl. die Möglichkeit zu fragen, ob er höhere Geldstrafe akzeptiert und nur einen Punkt (statt 3) erhält? 2 km/h weniger weniger und es wäre nur ein Punkt gewesen...Bitte helft mir, es eilt wirklich sehr !!! Vielen Dank im Voraus !!!

By hero66 (217.88.29.74) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 01:50:

Bin der Halter und der Fahrer. Mein Bruder und ich haben unterschiedliche Adressen...

By hero66 (217.88.16.155) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 08:44:

Hallo alle hier!!!Muss heute noch den Anhrungsbogen wegschicken. Bitte helft mit? Wer kann mir sagen was ich machen soll?Eilt wirklich.

By Rainer G. (212.201.18.76) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 09:30:

Mach doch einfach mal folgendes:
Schreibe auf den Ah-Bogen "Kann mich an den Vorfall nicht erinnern und erbitte Duplikat des Radarfotos". Schreibe das bitte so wörtlich hin!
Ich habe das im vorigen Jahr mal mit Erfolg praktiziert! Es kam und kam nichts und die Verjährung trat ein.

By EinBetroffener (216.104.228.148) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 09:53:

@hero66

Wenn sich Dein Bruder dazu bereit erklärt hat, ist es einfach: Du gibst auf dem AB an, dass Du es nicht gewesen bist und trägst als Fahrer Deinen Bruder ein. Er sollte Dir allerdings schon ähnlich sehen. Punkte für höhere Geldstrafe zu reduzieren ist nicht möglich.

By Alberto (62.224.96.16) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 11:31:

Aufpassen!
Auf dem Anhörungsbogen gibt man n i c h t an, man sei es nicht gewesen. (Das ist gar nicht vorgesehen)
Dort wird nur Name und Adresse des Fahrers - auf der Rückseite - hineingeschrieben - und unten dann eben nichts ausgefüllt - bestenfalls - man gibt den Verstoß eben nicht zu.

Der Bruder bekommt dann, wenn Du nicht schon "polizeibekannt" bist, automatisch einen neuen Anhörungsbogen.
Dann aber keine Tricks machen....
Er gibt es einfach zu und füllt eben nochmals seine daten aus - diesmal inkl. der Führerscheindaten, die du ja auf deinem Bogen nicht ausfüllen kannst.

Nun erhält er eben irgendwann einen Bußgeldbescheid - dann erhebt er Einspruch usw.
(Er zieht also das Verfahren so lange auf sich, bis es für Dich verjährt ist)
Aber: Einspruch auf BuGeBe nicht vergessen! Sonst ist es passiert - und er kassiert wirklich die Punkte.

By hero66 (217.88.16.158) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 17:37:

Ok, aber eine Frage noch:
Habe jetzt den Anhörungsbogen zurückgeschickt (Verstoß nicht zugegeben / meinen Bruder, der damit einverstanden ist, als Fahrer genannt / bischen Ähnlichkeit besteht). Er wird also jetzt einen Anhörungsbogen bekommen. Und dann? Soll er warten bis das Ende der Frist da ist und dann Einspruch erheben? Wird die Polizei dann nicht mal zuerst auf dem Einwohnermeldeamt das Blitzfoto mit meinem Foto (Halter) vergleichen? Weck ich da nicht unnötig schlafende Hunde? Mein Bruder ist ja bereit die Punkte zu übernehmen.
Oder andersrum. Er legt Einspruch ein, was passiert dann voraussichtlich? Welche Möglichkeiten hat er dann noch?
Ich weiss, dass steht hier bestimmt hundertmal, aber dennoch: Wann beginnt die Verjährungsfrist für mich zu laufen? Ab Zugang des Anhörungsbogens? Ohne jegliche Hemmung? Welche Erfolgsaussichten auf Verjährung habe ich wohl vermutlich...Passiert ist das ganze in Mannheim.
Vielen Dank für Eure Hilfe.....
CU.

By Alberto (212.185.252.140) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 19:02:

Nein, kein Einspruch! Er muß auf dem erneuten Anhörungsbogen alles zugeben.(das ist ohne rechtliche Relevanz)

Dann erst, wenn der BuGeBe kommt, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen - mit der Begründung; "Man will erst seinen Anwalt befragen.

Für dich beginnt die Verjährungsfrist von 3 Monaten - mit der Rücksendung dieses ersten Anhörungsbogens.

By hero66 (217.88.28.33) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 00:05:

Hallo Alberto !!!
Ok, habe es verstanden. Dann bleibt also Warten und Hoffen.
Für mich dreht sich alles um die entscheidende Frage: Mein Bruder nimmt freiwillig die Punkte. Klappt wohl ohne Probleme..Oder aber die Vorgehensweise, erst zugeben, dann Einspruch. Wie sind wohl die Erfolgsaussichten mit der Verjährungsmethode? Kann ich das vorher abschätzen, dadurch dass ich ja sehe wann mein Bruder den Anhörungsbogen bekommt, dann der Bussgeldbescheid, dann fast 14 Tage mit dem Einsruch warten..? Um deutlich zu fragen: Wenn die es in den 3 Monaten nicht schaffen mich via Foto Einwohnermeldeamt zu ermitteln, bin ich vollständig aus dem Schneider? Man kann dann sowohl mich als meinen Bruder nicht belangen? Wenn die sehen, dass sie sie es in den 3 Monaten nicht geschafft haben, geben die auf und legen den Fall zu den Akten oder was wird passieren? Ist mit Besuchen durch die Polizei zu rechnen oder machen die das über das Einwohnermeldeamt? DANKE für deine Hilfe !!!!!!

By Alberto (62.224.97.102) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 09:25:

Dein Bruder kann doch wohl für 3 - 4 Monate das verfahren hinziehen. Das gelingt umso leichter, wenn er es bis zum BuGeBe - mit Einspruch - treibt, weil ab BuGeBe die Verjährung auf 6 Monate - aber gegen deinen Bruder - hochgeht.
Die haben also Zeit, mit ihm dieses Spiel zu spielen.
Wenn er seinen Anwalt befragt, dann kann das eben dauern.... der ist vielleicht gerade in urlaub...

Bissig werden sie erst, wenn er ihnen mitteilt, daß er es gar nicht war. Dann kommen sie relativ schnell - mit dem Foto - persönlich - zu ihm.

Er war es aber tatsächlioch nicht und verweigert ansonsten die Aussage.
Für Dich muß es zu diesem Zeitpunkt sicher verjährt sein (3 Monate ab Auisstellung des Anhörungsbogens gegen dich - oder aber 3 Monate ab Rücksendedatum dieses Anhörungsbogens, wenn du selbst darauf Angaben - z.B. zum Fahrer(Bruder) gemacht hast)
Das müßt ihr leicht schaffen...

Danach könntest du die theoretisch zugeben,an diesem tage gefahren zu sein, trotzdem ist die verjährung gegen Dich eingetreten.

Begründung: Es ist einem Autofahrer nicht zumutbar, sich an Kleinigkeiten zu erinnern, die länger als 3 Monate zurückliegen.
Damit bist du aber nicht mehr in der Lage, irgendwelche Argumente zu deiner Verteidigung vorzubringen, das wäre aber unfair. deshalb gibt es diese "Kurzzeit-Verjährung"

Hast du es nun begriffen?

By hero66 (217.88.17.117) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 23:39:

An Alberto !!!

Vielen, vielen Dank für Deine Infos !!!
Werde Rüchmeldung geben, ob es geklappt hat.

Alles Gute weiterhin.
cu.


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