Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

HILFE !! :-(

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: HILFE !! :-(
By MillenniumTT (139.18.182.58) on Montag, den 11. Juni, 2001 - 21:11:

Ich habe jetzt stundenlang irgendwelche Datenbanken durchsucht, bin aber zu keinem Ergebnis gekommen.

Meine Frage:

- Wie weit darf die Entfernung zwischen Parkplatz und Parkscheinautomat maximal sein ?
Was ist zumutbar ?


Und nirgends stehts *heul* ...

In Deutschland gibts doch zu jedem Mist ein Urteil - es wäre super, wenn das jemand wüßte und das Urteil / die Vorschrift posten oder nen Link setzen könnte.


Danke !!


Mille

By dagegen (134.147.103.19) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 13:54:

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt und kann sie nicht beantworten.
Aber ich praktiziere das so: Ich schaue mich in alle Richtungen um, und wenn ich keinen Automaten SEHE, dann suche ich ihn auch nicht.
Achtung! Gerne gemacht: Er steht auf der anderen Straßenseite. Diese Ausrede gilt nicht!

By MillenniumTT (139.18.182.58) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 21:39:

*heul*


Das MUSS doch einer wissen :-( ...


Mille

By Nico (217.1.96.113) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 22:51:

kann dir da leider auch nicht helfen.
alle die urteile suchen finden hier evtl. das gesuchte. auf der seite gibts auch noch urteile aus anderen gebieten.
es gibt auch recht lustige urteile bzw. autofahrer, der richter fands dann wohl doch nicht mehr so lustig.

z.B.


Die geklaute Radarfalle

Ein Autofahrer wurde mit einer nur geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt.
Darüber geriet er dermaßen in Rage, daß er die komplette Radaranlage samt Kamera, Stativ
und Batterie kurzerhand abbaute und in seinem Kofferraum verstaute.

Seiner "Beute" konnte er sich jedoch nur kurze Zeit erfreuen. Noch in der Nähe des Tatortes
wurde er von der Polizei gestellt.

Die Strafrichter beim Landgericht Frankfurt quittierten den dreisten Coup mit 9.000 DM
Geldstrafe.

SZ vom 19.04.1996

MfG
Nico

By MillenniumTT (139.18.182.58) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 08:15:

*hochschieb*

*immer noch keine Lösung hat*

By Markus (62.224.195.162) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 15:10:

Überholen, Gefährdung anderer

Der Fahrer eines Fiat Tipo überholte auf einer Landstraße ein langsameres Fahrzeug. Durch das riskante Überholmanöver bekam es ein entgegenkommender Autofahrer mit der Angst zu tun. Er machte eine Ausweichbewegung und landete im Straßengraben. Den entstandenen Fahrzeugschaden verlangte er von der Haftpflichversicherung des Überholenden.

In dem darauffolgenden Gerichtsverfahren konnte ein Verschulden des Tipo - Fahrers nicht festgestellt werden. Gleichwohl verurteilte ihn das OLG Brandenburg zum Ersatz von 70% des Schadens.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß von einem überholenden Fahrzeug eine besondere Gefährdung ausgehe, die zu einer Erhöhung der sogenannten Betriebsgefahr auf 70% führt.

Urteil des OLG Brandenburg vom 11.04.1995
2 U 121/94
DAR 1995, 327


wie - es gibt ein langsameres auto als ein fiat? alpak: stimmt das? ;o)

By dome (62.227.174.36) on Montag, den 3. September, 2001 - 18:18:

Hi, ne bekannte von mir ist Politesse! (oft sehr Hilfreich)
Es gibt da ne ganz klare definition, in sachen weg zum parkscheinautomat. 150m !!!!!

By farendil (217.80.147.82) on Montag, den 3. September, 2001 - 19:32:

@dome: kannst du irgendeine rechtsgrundlage dazu angeben? (urteil, gesetz, verordnung...)

By Dome (62.227.160.2) on Samstag, den 29. September, 2001 - 09:39:

Hi, sorry das ich mich jetzt erst melde!
War in Urlaub :-))
Falls die Sache noch Aktuell ist, melde Dich einfach nochmal hier!!

viele Grüße

By farendil (217.0.226.204) on Samstag, den 29. September, 2001 - 10:52:

@dome: meinst du mich?? ja, das ist immer aktuell, da ich soetwas "sammle".

es gibt bei mir da keine aktuellen fall, nur "neugier".

danke!


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