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Was kann ich noch machen bzw was kommt auf mich zu?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Was kann ich noch machen bzw was kommt auf mich zu?
By anonymus (195.126.9.50) on Montag, den 11. Juni, 2001 - 18:47:

Ich bin vor einem Monat mit 33km/h zu schnell auf der BAB geblitzt worden. Ich hab den anhöhrungsbogen zurück geschicktwobei ich die Tat geleugnet habe, und gestern waren die Freunde und Helfer bei mir daheim. Ich war aber nicht da. außerdem hab ich neulich unter beobachtung von 4 Freunden und Helfern eine rote Ampel überfahren. Die Punkte die mit den jeweiligen Straftaten verbunden sind kann ich nicht wirklich brauchen...

By theo (193.158.141.121) on Montag, den 11. Juni, 2001 - 18:53:

Vielleicht kann der Strassenverkehr auch solche Superfahrer wie Dich nicht gebrauchen.


MfG

Theo

By anonymus (195.126.9.50) on Montag, den 11. Juni, 2001 - 21:49:

Oh wie freundlich ich hatte mir eigentlich etwas Hilfe erwartet. Es fällt mir nur gelegentlich schwer die strasse von der rennstrecke zu unterscheiden... nee aber mal ernsthaft, soweit ich gehöhrt hab darf der beifahrer auf dem foto nicht zu sehen sein, stimmt das?

By Goose (62.180.184.99) on Montag, den 11. Juni, 2001 - 23:49:

In NRW werden die Beifahrer unkenntlich gemacht, wie es in anderen Bundesländern läuft, weiß ich nicht.

Die begangenen Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten.

A.g.O 33 zuviel gibt noch kein Fahrverbot, jedoch 3 Punkte und 150 Bußgeld ( ich gehe davon aus, du meinst 33 nach allen Abzügen)

Der Rotlichtverstoß ist zeitabhängig.

über eine Sek. Rotlicht= 250.-- DM, 4 Punkte, 1 Monat FV

unter einer Sek.= 100.--DM, 3 Punkte, kein Fahrverbot, immer vorausgesetzt, keine Gefährdung eines anderen.
(Wenn ich eine gezielte Rotlichtüberwachung durchführe, messe ich jedoch keine Zeit, so daß ich dem Betroffenen immer den "geringeren" Rotlichtverstoß vorwerfe, so handhaben es auch die meisten meiner Kollegen)

Darum herumkommen wird schwierig, da wirst du es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen müssen.

Gruß
Goose (auch ein Freund und Helfer)

By farendil (217.80.147.120) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 01:00:

@anonymous: die folgen hat goose schon richtig erklärt.

da die polizisten dich bei der rotlichtsache sicherlich angehalten haben, sind deine personalien bekannt.
somit könntest du nur bei einem wirklich sehr knappen verstoß (gerade so rot) noch versuchen mit anwalt drumherumzukommen.
wurde der verstoß auf video aufgenommen?


wegen der geschwindigkeitssache auf der bab solltest du dir mal alles was du zum thema verjährung findest durchlesen.


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