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Anhörungsbogen ausfüllen; was alles??? Was weglassen ???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Anhörungsbogen ausfüllen; was alles??? Was weglassen ???
By seb (217.80.145.11) on Mittwoch, den 23. Mai, 2001 - 14:05:

Hi Leute
und zwar, ich hab heute meinen Bußgeldbescheid bekommen hatte 93km/h drauf bei erlaubten 50 Km/h (innerorts) d.h. 43. Ok soweit alles Klar. Nur jetzt, ich hab noch Probezeit und hab eigentlich auch nicht vor eine nachschulung zumachen ( nett gesagt oder ). Wie sieht das jetzt aus. Ich muss ja auf der Rückseite Angaben über meine Person geben ( ausfüllen ja oder nein ).
Dann angaben zur Sache. SOll ich ja oder nein ankreuzen ( glaube habe wenig chancen durchzukommen ). Aber jetzt Angaben zur Fahrerlaubnis, sofern Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt. Ist ja freiwillig, aber soll ich es ausfüllen oder nicht, ist ja klar, das wenn ich es ausfülle die sehen, das ich noch probezeit habe. Was soll ich tun, hab das Foto noch nicht gesehen. Wer kann mir tips geben,wie die reihenfolge ist, die ich am besten gehe.

Mfg seb

Bitte Helft mir, bin mit solchen dingen nicht so vertraut

By farendil (217.0.226.245) on Mittwoch, den 23. Mai, 2001 - 17:52:

ähem, also ih will ja nix sagen, aber 43 in der probezeit innerorts zu schnell???

MUSS DAS SEIN???


also, zunächst mal: wie lange ist der vestoß her, wurdest du angehalten (offenbar ncht), auf wen ist das fahrzeug zugelassen, wer hat den a-bogen bekommen.

als nächstes solltest du dir im forum mal alles durchlesen, was du zum thema verjährung findest!

By seb (212.185.244.103) on Mittwoch, den 23. Mai, 2001 - 18:18:

Verjährung ist nicht war erst am 11.4. Als 2,. das auto ist auf mich zugelassen. Und 3. Jaja, das war nen Tunnel, der komplett frei war, die standen irgendwie ind so ner nicht fertig gebauten ausfahrt. Hab dich nicht gesehen.

Der Bogen ging direkt an mich.
mfg seb

Achja, nein es muss nicht sein, hab mich ebend auch mal verleiten lassen. Pech gehabt. Jetzt heißt esnur noch schadensbegrenzung, wil eigentlich keine nachschulung machen, nicht das ich sie nicht schaffe, es geht mir ums Geld.

By seb (212.185.244.26) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 20:07:

Kann mir keiner helfen??

Brauche dringedn rat.

Mfg seb

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 21:03:

War ein Foto dabei? Wenn nein, dann gib die Personalien einer Dir etwas ähnlich sehende Person an, natürlich nur mit deren Einverständnis. Hast Du denn nun einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen? Wenn es ein Anhörungsbogen ist, mußt Du versuchen, 3 Monate zu überbrücken, bei einem Bußgeldbescheid 6 Monate. Ob es geklappt hat, das Verfahren umzulenken, siehst Du, wenn die Person, die Du angegeben hast, einen Anhörungsbogen erhält. Wenn die Frist für Dich vorbei ist, kannst Du immer noch sagen, daß Du Dich geirrt hast und den Verstoß zugeben. Dann ist die Tat verjährt und es zahlt niemand etwas.

By farendil (217.0.227.96) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 21:31:

ich sagte doch, du sollst dich mal mit dem thema verjährung beschäftigen...

By seb (217.80.145.89) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 16:29:

OK als, es war kein Foto dabei. Ich hab jetzt nochmal geschaut, es ist die " Anhörung im Busgeldverfahren ". Ok erst die Frage, sollte ich mir das Foto anschauen, muss dazu aufs ordnungsamt, oder ist das ein fehler, sollte ich versuchen, es mir zuschicken zu lassen?
Das Ausfüllen des Bogens. Gelten die 3 Monate aab dem Zeitpunkt des Geblitzt seins, oder ab dem Tag, an dem Ich den Bogen bekommen habe.


Wo muss ich dann die Personalien des Bechuldigten eintragen??

Soll ich die aussage verweigern bzw. Ja oder nein.
Denke lieber nein, oder ???? wie sieht es mit den angaben zum Führerschein aus, wie komme ich darum, die nachschulung zu machen.

Mfg seb

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 23:18:

Mit Beendigung der Tat beginnt die Verjährung zu laufen und wird mit dem Ausstellen des Anhörungsbogens unterbrochen bzw. beginnt wieder für 3 Monate von neuem zu laufen. Das Foto solltest Du vorerst nicht anfordern, sondern nur die persönlichen Angaben zu einer Dir ähnlich sehenden Person angeben, die Du natürlich auch kennst und die Du informiert hast. Dieser Person wird dann wahrscheinlich ebenfalls ein Anhörungsbogen zugesandt, während für Dich die Verjährungsfrist weiterläuft. Ansonsten: Aussage generell verweigern. Angaben zum Führerschein brauchst Du nicht zu machen, es sind keine persönlichen Angaben.

By Seb. (193.248.155.222) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 18:27:

Ähem, ich wollte nur anmerken, daß hier im Forum derselbe Name zweimal existiert und ich NICHT 93 km/h im Ort fahre...

By me (213.240.142.209) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 19:07:

@Seb.

Du hast ja auch einen Punkt hinter dem "b". ;-)

By seb (212.185.244.118) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 21:06:

mion Seb
Hier ist seb ( man achte auf die schreibung SMILE )
aber jetzt zu den Wichtigen Infos.
DIe angaben, des ähnlich Sehenden Menschen, soll ich die dort angeben, wo eigentlich meine Daten reingehören????

Was hat der angeblich " Beschuldigte " ( den den ich da aufgeschrieben habe ) schlimmstens zu beführchten???
Es geht nur darum, nicht, das der aufeinmal tierischt stress bekommt.

Mfg seb

P.S. kann ich das Foto nicht versuchen per Post zu zuschicken lassen ( kann den ja von Auswärtsarbeit usw. volllabern ).

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 21:39:

Was willst Du denn mit dem Foto? Im Moment ist es doch wirklich besser, das Foto nicht einzusehen.

Du trägst die Personalien der Person bei den Pflichtangaben ein und schickst den Bogen zurück. Wenn diese Person einen A-Bogen erhält, kreuzt sie an, daß der Verstoß zugegeben wird. Dann wird ein Bußgeldbescheid erlassen, gegen den kurz vor Fristablauf Einspruch eingelegt wird mit dem Verweis, daß man sich noch äußern möchte, aber erst mit dem Anwalt reden möchte, der aber gerade im Urlaub ist u.s.w.

Schau bitte zum weiteren Vorgehen mal über die Suchfunktion nach der Alberto-Methode, die wurde hier schon mehr als häufig durchgekaut und damit kannst Du bestimmt was anfangen.


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