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Österreicher +60km/h in Bayern - Zettel weg?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Österreicher +60km/h in Bayern - Zettel weg?
By Ossi (62.46.192.242) on Sonntag, den 17. September, 2000 - 04:58:

Würde heute mit ca. 120 km/h auf der Autobahn in einem 60er - Abschnitt angeblitzt.

Daß dies bis zu 550DM kostet, weiß ich; auch daß diese Summe bei Nichtbezahlung gepfändet werden kann. Wichtiger ist mir aber:

MUSS ICH MEINEN (Probe-!!!) FÜHRERSCHEIN ABGEBEN????????

Bitte um Rat!

By farendil (213.20.177.69) on Sonntag, den 17. September, 2000 - 11:57:

ja sicherlich! und ne nachschulung ist auch fällig!

wieso bis 550?? bei vorsatz ist glatt das doppelte drin!

allerdings ist bei nachgewisenem sehr geringem einkommen eine ratenzahlung oder gar verringerung der strafe drin...

By alpak (141.2.23.75) on Sonntag, den 17. September, 2000 - 16:15:

Wie ist das denn genau, ich dachte immer, daß nach neuem Gesetz der Lappen in der Probezeit erst nach dem zweiten Überschreiten einer bußgeldträchtigen Regelung weg ist und es beim ersten mal bei einer Verlängerung der Probezeit und der gängigen Geldstrafe bleibt?!

By farendil (62.180.168.226) on Sonntag, den 17. September, 2000 - 19:54:

ja, aber wenn die überschreitung so groß ist, daß sie von sich aus (auch ohne probezeit) ausreicht, um ein fahrverbot auszusprechen, dann kommt man nicht einfach drum herum!

By Freund_des_schnellen_fahrens (62.226.13.199) on Montag, den 18. September, 2000 - 00:29:

So ein Fahrverbot gilt doch meines wissens dann nur in dem Land, wo der Verstoss begangen wurde oder nicht ?

In Ösiland sollte man doch mit dem Führerschein weiter fahren koennen, oder sehe ich das anders ?

By Alberto (212.185.252.140) on Montag, den 18. September, 2000 - 18:39:

Sehe ich das richtig, daß OSSI ein Österreicher ist? Dann bin ich auch der Meinung, daß die deutschen Behörden einem Österreicher nicht seinen Führerschein abnehmen können. Sie können ihm zwar für "Deutschland" ein Fahrverbot für 4 - 8 Wochen aussprechen, aber der Führerschein bleibt "österreichisch". Es sei denn, das Rechtshilfeabkommen ist schon so weit, daß die Österreicher, die ja auch ab 180 kmh auf Autobahnen den Schein wegnehemen, dieses anerkennen und ihrerseits handeln. Das habe ich noch nicht ausprobiert.

By alpak (62.104.212.81) on Montag, den 18. September, 2000 - 19:14:

Dieses Rechtshilfeabkommen ist doch schon so weit, daß die Öschis (sorry....) die Knöllchen nach Deutschland schicken. Wäre echt mal interessant zu wissen, ob daß umgekehrt und für Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot auch gilt!

By ChrH (213.3.135.236) on Mittwoch, den 20. September, 2000 - 09:34:

Hallo miteinander!

Das funktioniert offensichtlich auch umgekehrt. Ein Kollege ist mit unserem Schweizer Firmenwagen in der Nähe von Konstanz (Würtemberg) geblitzt worden. Da kam glatt aus Deutschland ein Schweizer (!) Zahlschein, zahlbar auf ein Schweizer Konto. Keine Ahnung, was passiert, wenn er nicht bezahlt, schätze mal, die holen sich das dann bei der nächsten Einreise nach D.

Grüssle
ChrH.


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