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Parkhaus

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Parkhaus
By hoschi (216.34.244.103) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 10:09:

hallo!

folgendes problem: hab mit meiner freundin ne wohnung.wir haben beide ein auto und zur wg. gehört ein TG-Stellplatz. nun kann sich immer nur einer dort hin stellen. einer von uns stellte sich nun immer irgendwo an die seite, wo man niemand behindert, oder auf diverse plätze, welche sowieso immer frei sind.
nun haben wir in den letzten beiden wochen gehäuft die windschutzscheibe von zettelchen reinigen müssen zBsp."mieten sie sich einen stellplatz" oder "ich lasse sie abschleppen" ...sah so aus als wenn das von diversen netten nachbarn geschrieben wurde, also stand kein name drunter. frage: soll ich jetzt angst haben? also es ist ein privates parkhaus, die polizei kann da ja nix machen. wie würdet ihr euch verhalten?

danke für antworten u. viele grüße!
*hoschi

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 14:01:

Du kannst natürlich einen Zettel an deine Winsdchutzscheibe klemmen:
Bitte anonyme Mitteilungen selbst der fachgerechten Entsorgung zuführen!
Aber du riskierts bei den Leuten -wer nicht soviel Profil hat, zu seiner Schreibe zu stehen, ist manchmal unberechenbar- dass du mal eine dicke Macke an deinem Auto hast -kostet mehr als ein Parkplatz. Wäre das machbar, dass du mit dem Vermieter/Eigentümer irgendein Abkommen triffst und dann eine Zeitlang eine Kopie hinter die Scheibe legst?

By kirk (217.49.208.168) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 09:49:

Irgendwie kann ich die Leute ja verstehen. Die bezahlen teures Geld für ihre Parkplätze und dann kommt jemand, der sich einfach so auf einen freien Platz stellt.
Ich denke, wenn das "mal" geschieht wird man auch leicht darüber hinwegsehen können, wird aber ständig "für lau" geparkt, setzt sich Deine Freundin leicht dem Vorwurf des Schmarotzertums aus. Versuch doch wirklich mal, mit dem Vermieter oder dem Inhaber einer freien Parkbox eine Absprache zu treffen. Es ist natürlich schade, daß die Zettelschreiber anonym aus dem Hinterhalt agieren. Wüßte man, wer dahintersteckt, könntet Ihr denjenigen direkt auf Euer Problem ansprechen. Wer weiß, wenn man klug vorgeht, erntet man möglicherweise sogar Verständnis.

By hoschi (216.34.244.103) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 08:53:

mit dem vermieter hab ich gesprochen... will der net machen(mit abkommen und so)
ich mein, ich versteh die leute ja auch...die bezahlen...was weiß ich 70,- im monat, und dann kommt so ein typ daher, der sich ständig auf noch freie parkplätze stellt...
aber was soll ich denn machen? soll ichs wegzaubern? geht net. deswegen muss ich´s wohl dort hin stellen... mal davon abgesehen, dass ich in nem parkhaus net abgeschleppt werden kann(nur 2,00 m hoch)... kann der mich irgendwie anzeigen oder so? dem gehört ja der P net.

By Papa A. (195.93.64.181) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 09:34:

hallo hoschi !
glaub mir man kann auch aus parkhäusern die nur 2,00 m hoch sind abschleppen und das schneller als du glaubst

By kirk (217.49.208.191) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 09:42:

Abgesehen davon, daß man - wie Papa A. schon bemerkt hat - auch aus Parkhäusern abschleppen kann, kann der Eigentümer der Garager bzw. der Mieter des blockierten Stellplatzes eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vom Fahrzeugführer verlangen, bzw. eine solche auch gerichtlich durchsetzen.

Aber mal was anderes. Es muß doch möglich sein, daß Du oder deine Freundin noch eine Stellplatz dazu mietest, wenn dort immer Stellplätze frei sind...
Da verteh ich den Vermieter nicht, der müßte doch ein Interesse daran haben, seine freien Plätze zu vermieten.

By kirk (217.49.208.191) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 09:43:

Abgesehen davon, daß man - wie Papa A. schon bemerkt hat - auch aus Parkhäusern abschleppen kann, kann der Eigentümer der Garager bzw. der Mieter des blockierten Stellplatzes eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vom Fahrzeugführer verlangen, bzw. eine solche auch gerichtlich durchsetzen.

Aber mal was anderes. Es muß doch möglich sein, daß Du oder deine Freundin noch eine Stellplatz dazu mietest, wenn dort immer Stellplätze frei sind...
Da versteh ich den Vermieter nicht, der müßte doch ein Interesse daran haben, seine freien Plätze zu vermieten.

By hoschi (216.34.244.9) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 11:17:

hmm...
also ob die plätze vermietet sind oder nicht weiß ich jetzt garnicht. ich weiß halt blos, dass da 5plätze sind, in einer reihe, wo nie jemand steht, und wenn ich mich dann dort hinstelle werde ich mit kleinen zettelchen bombadiert. und wenn ich mich an die seite stelle, wo ich niemanden blockiere auch... bin wirklich ratlos.

wie wolln die nen 3,5 tonner abschlepp-lkw in eine tiefgarage bringen? wie will der seinen hebedingens ausfahren?

By wayko (212.80.58.150) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 11:59:

Wieso 3,5-Tonner? Hier in München düsen 1 oder 2 Toyota-Jeeps rum, die zu Abschleppern umgebaut wurde. Die kommen bei 2 m gerade noch rein...

By hoschi (216.34.244.105) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 12:11:

also sowas habsch bei uns noch nicht gesehen. werden die autos dann auf die ladefläche gezogen oder was?

By farendil (217.80.147.121) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 12:24:

wayko: ob die aber bei hochgefarhrenem "Arm" noch durchkommen, wage ich zu bezweifeln.


desweiteren müssen diese abeschleppfahrzeuge zumindest annäherungsweise an an eine achse des pkw heranfahren können.

die andere pkw achse darf aber nicht (z.b. durch einen gang) blockiert sein, da sie ja nur eine achse des abzuschleppenden pkw anheben und die andere anhängerartig hinterherrollen lassen.

By hoschi (216.34.244.9) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 12:52:

na ich tu sowieso immer nen gang rein und zieh extra noch die handbremse...

was ist denn eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung"? hab ich ja noch garnicht gehört.

By farendil (217.80.147.121) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 13:11:

@hoschi: du mußt erklären, daß du es in zukunft unterlassen wirst - in diesem fall: weiter dort zu parken.

tust du es doch, so ist eine festgesetzte strafe für jeden fall der zuwiederhandlung fällig.

unterschreibst du diese erklärung nicht, so kann gegen dich geklagt werden.

By Papa A. (195.93.64.152) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 13:34:

hoschi,mit eingelegtem gang und angez. handbremse erschreckst du bestimmt keinen abschlepper!!!!
vorderräder in die "brille" und hinten "radroller" und ab geht die fuhre (geht auch anders rum, auch kein problem) winken nicht vergessen :-)


mfg. Papa A.

By roadrunner (137.250.33.8) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 13:44:

Kenne einen Abschleppunternehmer der macht extra Werbung für seinen Tiefgaragenabschleppservice!

By farendil (217.80.147.121) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 13:51:

@papa a: das funktioniert aber nur, wenn das abschleppfahrzeug entsprechend an den pkw herankommt.

bei dieser bauart also nur von vorn oder hinten (auch leicht schräg)
ist dafür nicht der platz da, dann wird es essig.

By Papa A. (195.93.64.166) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 14:04:

ein oder zwei meter mit der winde gezogen und dann die radroller ...... (aber meistens geht`s auch ohne die brutale art) weil zwischen den geparkten autos zu 95% genügend platz ist um die radroller zu `platzieren`

Papa A.

By farendil (217.80.147.121) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 14:24:

@papa a: ein oder zwei meter mit der winde gezogen ... ist sachbeschädigung


weil zwischen den geparkten autos zu 95% genügend platz ist um die radroller zu `platzieren` für die radroller schon, aber nicht für die abschleppvorrichtung (weiß nicht wie die im fachjargon heißen) welche unter der achse befestigt wird, die man anhebt.


desweiteren ist halt die frage, wie hoch der arm (mit dem eine achse angehoben wird) aufragt, wenn da eina auto dranhängt.

By Papa A. (195.93.64.151) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 14:58:

farendil, schau mal unter www.brechtel.de (hubbrillenfahrzeuge) nach ! ist vielleicht besser als wenn ich dir das hier umständlich erkläre !
-sachbeschädigung-da gebe ich dir recht :-(

mfg Papa A.

By hoschi (216.34.244.18) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 16:44:

hab mir das hubbrillenteil mal angeschaut. also in dem parkhaus gehn halt überall solche lüftungsschächte entlang... also teilweise isses unter 2m höhe.
die hütte bringen die da nie raus. glaub ich net. die könnten mich halt nur irgendwie anzeigen oder so...
wie läuftn das dann ab?

By farendil (217.80.147.121) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 17:07:

@papa a: genau sowas meinte ich, nur hab ich das bis jetzt nur auf nem ami-pickup als kleinstes modell gesehen und dann ging der hebearm noch höcher.

aber: ich würde jetzt mal behaupten, daß dies auf basis eines MB G-Modell oder einbes älteren unimog (leichte baureihe) gebaut ist.

Allein das G-Modell hat aber schon von werk aus (ohne die auf dem bild montierten dachlampen)
eine Höhe in mm von :1.930....

also bei 2 metern maximaler bauhöhe bezweifle ich immer noch daß man da ein abschleppfahrzeug zur verfügung hat.


@hoschi: versuch doch einfach mal einen zettel unter deinen scheibenwischer zu klemmen: Wegen des parkproblems rufen sie mich bitte unter folgender nummer an.... danke!"

die chancen sind zwar nicht groß, aber einen versuch ist es doch wert, mit demjenigen ins gespräch zu kommen.

By kirk (217.49.206.57) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 17:19:

Ganz einfach:
1) Du bekommst entweder vom Vermieter oder vom Mieter des blockierten Stellplatzes eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugeschickt. Darin mußt Du erklären, daß du ein bestimmtes Verhalten (Parken in dem Parkhaus auf Plätzen, die du nicht gemietet hast) für die Zukunft zu unterlassen und für jeden fall der Zuwiderhandlung XXX,- DM zu zahlen. Weigerst du dich, diese Erklärung abzugeben, kann die Unterlassung gerichtlich, ggf auch durch einstweilige Anordnung durchgesetzt werden. Das heißt, ein Gericht verurteilt dich dazu, dort nicht mehr zu Parken und bei Zuwiderhandlung XXX,- DM zu zahlen.

2.) Srafrechtlich wäre da eventuell noch an das Vergehen des HAusfriedensbruchs zu denken.

Übrigens:
Es sind ja jetzt ein paar Tage ins Land gezogen..
Konntest Du immer noch nicht den Zettelschreiber ausfindig machen?
Ach ja, bevor es zu irgendwelchen juristischen Auseinandersetzungen kommt, die die Atmosphäre ur noch weiter vergiften, klär endlich beim Vermieter ab, ob du nicht einen Stellplatz dazu mieten kannst. (Ist auf Dauer nerven- und geldbeutelschonender)

By roadrunner (137.250.33.5) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 21:22:

@hoschi
Apropos Zettel: Hab mal einen Tiefgaragenstellplatz gemietet, der Vermeiter hatte mir nur den Schlüssel in den Briefkasten geworfen und ich wußte nicht welcher Platz der richtige war. Naja in der Garage gabs ne handvoll "ebenerdiger" Plätze, auf den übrigen mußte man so eine Rampe ( 2 in 1) rauf oder runter fahren, ich hab dann mit dem Schlüssel alle Rampenbetätigungen ausprobiert und bei einer hat er dann gepaßt. Bloß die Rampen sind ein ziemlicher Schrott man muß dort immer mit Schwung hinauffahren, sonst bleibt man hängen, darf aber nicht übers Ziel hinausschießen (Wand!). Das war mir dann doch zu blöd, hab dann geschaut welche der "ebenerdigen" Plätze dauernd frei sind und hab dann diesen besagten Zettel hinter den Scheibenwischer geklemmt. Die Tour hat eingentlich ganz gut geklappt obwohl ich mehrere Anrufe erhalten hatte und die Plätze öfter wechseln mußte. Die Leute waren auch überwiegend freundlich. Bei Dir wird`s aber eher nicht funktionieren, da man Dich schon als "Falschparker" entlarvt hat. Kann es sein, daß es sich bei dem Zettelschreiber um den Hausmeister oder einen von der Hausverwaltung handelt?

By HarryB (203.198.23.24) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 03:22:

Da die Parkplaetze offensichtlich mit den Wohnungen zusammen vermietet sind, aber wohl nicht jeder Mieter ein Auto hat, wuerde ich doch einfach mal 'nen Zettel am schwarzen Brett anbringen und nachfragen, wer denn wohl seinen stellplatz weitervermieten moechte. Damit waeren dann alle Probleme geloest....

By wayko (212.80.58.150) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 11:36:

"wayko: ob die aber bei hochgefarhrenem "Arm" noch durchkommen, wage ich zu bezweifeln."

Die haben keinen "Arm" nach oben, sondern eine "Stange" nach hinten raus, auf dessen Querträger dann die (Vorder-)Räder des Autos angehoben werden. Also kein Problem mit der Höhe...


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