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Feuerwehrzufahrt auf Privatgelände

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Feuerwehrzufahrt auf Privatgelände
By mikuhn (158.67.16.2) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 16:04:

Hallo zusammen!
Ich wurde im privaten Bereich meiner Wohnanlage abgeschlept. Die Strasse auf der linken Seite als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet. Das Abschleppen wurde vom Hausmeister veranlasst.
Frage:
1. Ist er dazu berechtigt, wenn der Halter, also ich, zu dieser Zeit anwesend war und er somit lediglich auf den Klingelknopf hätte drücken müssen. Frage der Verhältnismäßigkeit ??
2. Darf in diesem Zusammenhang überhaupt Abgeschleppt werden ?

By kirk (62.104.210.68) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 18:09:

1. Sind Feierwehrzufahrten IMMER frei zu halten. Dies regeln idR die Bauordnungen der Länder.

2. Inwieweit nun der Hausmeister dazu berechtigt war, das Abschleppen zu veranlassen, ist fraglich.
a) Einerseits ist er als Beauftragter des Grundstückseigentümers wohl berechtigt, die Interessen desselben wahrzunehemen und widerrechtlich auf Privatgrund stehende Fahrzeuge beseitigen zu lassen.
b) Andererseits stellt das PArken in einer Feuerwehrzufahrt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, so daß der Hausmeister auch die Polizei hätte benachrichtigen können, die dann das Abschleppen veranlaßt hätte (wäre möglicherweise teurer gekommen, da in jedem Fall Verwarnung oder Bußgeld fällig gewesen wäre).

Also, sei froh. du bist möglicherweise noch günstig weggekommen.

Im Übrigen versteh´ ich das mit dem Klingelknopf nicht. Hat Dein Auto eine Klingel, damit Du vor einer eventuellen abschleppaktion geweckt wirst???

By Derrow (195.243.60.238) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 18:49:

Wenn der Hausmeister dich und dein Fahrzeug kennt, dann hätte er zuerst bei dir Klingeln müssen! Denn es ist geregelt, dass die Behinderung schnellstmöglich, und mit dem am wenigsten Geringsten Aufwand, beseitigt werden soll.
Bist du allerdings nicht ausfindig zu machen, so darf dein Wagen abgeschleppt werden.

Geh damit am besten zum Anwalt!
Übrigens brauchst die Abschleppgebühr bei der Abholung nicht zu zahlen. Wenn du dich dort als Eigentümer ausweisen kannst, dann müssen Sie dein Eigentum herausgeben, notfalls mit Amtsgewalt.

Wenn du dann die Rechnung zugeschickt bekommst oder einen Strafzettel, dann geh damit zum Anwalt,
dann bleibt der Hausmeister auf der Rechnung sitzen. Das nächste mal wird er dann bei dir klingeln.

By Yoda (217.87.37.97) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 20:45:

Privater Bereich Deiner Wohnanlage?

Gehört das Grundstück Dir oder was?

By M.P. (149.225.86.205) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 22:02:

@Derrow
"dann bleibt der Hausmeister auf der Rechnung sitzen."
Warum sollte er ? Glaube kaum, daß es für einen Hausmeister die Verpflichtung gibt, Fahrzeuge nebst zugehörigen Mietern auswendig zu lernen. Also sagt er -so dies überhaupt nötig ist-, daß er er den Halter nicht kannte und klagt sich zivilrechtlich das Geld ein (sofern das nicht das Abschleppunternehmen als 'Dienstleistung' übernimmt).

Merke: Feuerwehreinfahrten sind zum parken aus gutem Grunde tabu... (und jetzt bitte nicht das abgenutzte Argument man wäre doch ggf. sofort beim Fahrzeug gewesen...)

By kirk (217.49.205.125) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 11:34:

Noch ein kleiner Tip:
Will man sich mal eben kurz dorthinstellen, wo es nicht erlaubt ist und muß daher mit einer Abschelppaktion rechnen, empfiehlt es sich, einen (gut lesbaren) Zettel hinters Fenster zu legen, wo nachzulesenist, wo man erreichbar ist (nahegelegene Adresse oder Tel.-Nummer)und daß man den Wagen innerhalb weniger Minuten wegfahren kann.
Es ist dann für Ordnungsamt, Polizei oder Hausmeister in jedem Fall zumutbar, den Fahrzeugführer zu benachrichtigen, wohingegen eine Abschleppaktion nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch weniger geeignetes Mittel zur Gefahrenawehr ist.

By mikuhn (158.67.16.2) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 12:12:

Danke für Eure Meinungen zu meinem Beitrag.

Die Frage ist für mich, kann der Hausmeister das Abschleppen als "Strafaktion" veranlassen, obwohl ihm mein Fahrzeug bekannt ist und der Wagen 3 m vom Hauseingang und somit vom Klingelknopf entfernt stand. Er hat ja sogar einen Zettel eingeworfen mit dem Hinweis auf eine eventuelle Behinderung von Müllabfuhren, Möbeltransportern, etc.
Meine Frage ist hier die Verhältnismäßigkeit, da das Fahrzeug durch meine Benachrichtigung erheblich schneller hätte entfernt werden können.

Ich werde das mal von meinem Anwalt prüfen lassen. Nochmals Danke für euer Engagement.
Auch denen die nur fragen um zu fragen, ODER WAS ??

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 13:54:

@mikuhn
falls es dich tröstet:Manche Hausmeister sind ausgesprochene frustrierte Kotzbrocken und brauchen zum Lesen ihrer Bildzeitung noch den rechten Zeigefinger!


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