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Verjährung, das Bearbeitungsdatum zählt?!?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Verjährung, das Bearbeitungsdatum zählt?!?
By Thomas Kulla (217.82.93.2) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 15:00:

Hallo,
ich habe am 04.02.01 eine Rotlichtdelikt begangen. Dokumentiert worden ist das ganze an der besagten Ampel mit einem "Traffipax Traffiphot".
Ich habe mich nun bereits gefreut, als nach drei Monaten noch kein Schreiben bei mir eingetroffen war. Als ich dann jedoch am 10.05.01 ein Schreiben vom 09.05.01 erhielt, staunte ich nicht schlecht, als mir noch die Sachbearbeiterin sagte, dass das Bearbeitungsdatum zaehlt (es wurde mir somit am Telefon der 03.05.01 genannt). Enstspricht dies der Wahrheit? Und muss ich nun einfach auf das korekte Arbeiten der Beamten vertrauen? - Denn aus dem Anhörungsbogen kann ich ja nur den 09.05.01 erkannen!
Vielen Dank,
Gruss Thomas

By EinBetroffener (216.104.228.148) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 15:11:

Hallo Thomas,

ja, das stimmt leider so. - Was hast Du denn der Sachbearbeiterin erzählt? Hoffentlich nicht, dass Du es warst...

By farendil (217.80.147.73) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 15:19:

moment!

es zählt der termin, an dem das schreiben zum postausgang (auch zum hausinternen) gegangen ist.

insofern schon die "bearbeitung" des schreibens, wenn man dies versteht als: "brief fertig erstellt".


wenn auf dem schreiben das datum 09.05. steht (also: ort, 09.05.01 oder so) dann hast du sehr gute chancen daß du durch die verjährung bist.
endgültige klärung kann nur eine akteneinsicht bringen, die bekommt aber nur ein anwalt.

solange du zunächst nur die akteneinsicht willst, ist das nicht teuer -> auf jeden fall machen!
(wenn du durch die verjährung bist, zahlt die staatskasse die anwaltsgebühr, du musst sie nur zahlen, wenn es noch andere verjährungsunterbrechende maßnahmen gab, von denen die dame am telefon nichts gesagt hat UND du keine rechtsschutz hast)

ach so: wieso hat es eigentlich überhaupt so lange gedauert? bist du nicht der fahrzeughalter??

By EinBetroffener (216.104.228.154) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 15:39:

@farendil

Du hast ja Recht: Das was Du hier ausführst, hatte ich vorausgesetzt.

By Thomas Kulla (217.82.89.236) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 16:36:

Vielen Dank,
für die schnellen Antworten. Das mit der Verzögerrung hat mir die Sachbearbeiterin so erklärt, dass Sie angeblich nur zweimal in der Woche Drucken! Allerdings stellt sich trotzdem die Frage, angeblich am Freitag bearbeitet und erst am Mitwoch gedruckt? Vielleicht gehe ich wirklich die Variante mit der Akteneinsicht an... Allerdings verscherzt man sich natürlich damit sicherlich den letzten Funken guten Willen der Sachbearbeiter. - Denn vielleicht wäre ja noch was wegen dem damals liegenden Schnee, von wegen plötzlich aufgetretener glatter Eisstellen zu machen?
Gruss Thomas

By farendil (217.80.147.73) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 18:17:

@thomas K: Denn vielleicht wäre ja noch was wegen dem damals liegenden Schnee, von wegen plötzlich aufgetretener glatter Eisstellen zu machen?

Kaum - du hättest dein Fahrweise den Witterungsbedingungen anpassen müssen - wird man argumentieren.

Was willst du denn erreichen?
Umwqandlung des Fahrverbots in eine erhöhte Geldstrafe?

Geht nur bei 0Points in Flens und außergewöhnlicher Härte. (z.b. wegn Arbeitsplatzverlust) - dies muß aber glaubhaft gemacht werden.


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