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B192 bei Malchow: Überholverbot vor Blitzer?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: B192 bei Malchow: Überholverbot vor Blitzer?
By Cupertino (216.110.36.120) on Samstag, den 16. September, 2000 - 12:04:

Kann mir jemand sagen, ob auf der B192 von der A19 in Richtung Malchow/Waren vor dem 70-km Schild bei Radarfalle in Malchow-Land ein Überholverbot besteht oder nicht?

Wie groß ist der Abstand vom ersten 70-km Schild bis zur Radarfalle?

By me (212.169.140.71) on Sonntag, den 17. September, 2000 - 21:20:

@Cupertino

_angeblich_ besteht dort ein Überholverbot, da der Blitzer im Kreuzungsbereich liegt. Die 70-Zone beginnt bereits 200m vor der Kreuzung. D.h. vom 70-Schild bis zum Blitzer sind es ungefähr 300-400m.

By Cupertino (62.224.94.176) on Montag, den 18. September, 2000 - 21:10:

Geht das etwas genauer? Steht da ein Schild mit den zwei Autos oder nicht?

Die ungefähren Entfernungen habe ich schon aus dem amtlichen Beschilderungsplan.

By me (212.169.140.71) on Montag, den 18. September, 2000 - 21:41:

@ Cupertino

Wenn Du es genauer wissen möchtest, dann muß ich Dich auf das Wochenende vertrösten, da mein Bekannter nur am WE dort verweilt. Reicht Dir der Zeithorizont?

By cupertino (62.158.215.182) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 20:49:

Das wäre hervorragend und würde gerade noch so reichen, weil ich diese Woche mit dem Anwalt das weitere Vorgehen abchecke (und das hat, wie man sich denken kann, einen Grund).

Wichtig wäre vielleicht noch, wie breit die Straße ist, die ca. 100 m vor der Radarfalle rechts (Darze, Grüssow) abzweigt. Ist die wirklich 10 m breit, nahe der Einmündung?

By me (212.169.140.71) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 21:55:

ok, ich werde sehen, was sich machen läßt. Allerdings möchte ich als Gegenleistung auch einige Details wissen, da (wie ich gestern auf einer Party erfuhr) der Vater meines Bekannten ebenfalls dort geblitzt worden ist (hat sich vom Telefon ablenken lassen ;-) Details kannst Du mir auch gerne persönlich zukommen lassen: info@radarfalle.de

By cupertino (62.158.217.5) on Mittwoch, den 20. September, 2000 - 21:05:

klaro, was für Details?

By me (212.169.140.71) on Mittwoch, den 20. September, 2000 - 23:16:

Ich würde gerne wissen, mit welcher Argumentation Du gegen diese stationäre Meßanlage vorgehen willst? Oder hat diese Anlage einen (unerlaubten) Überholvorgang protokolliert, das wäre ja mal etwas ganz anderes?

By cupertino (62.224.94.176) on Donnerstag, den 21. September, 2000 - 19:44:

Die Adresse info@radarfalle funktioniert nicht, und so ganz offen mag ich dies nicht darstellen. Wer weiß, wer da alles mitliest.

By guest (62.158.200.95) on Donnerstag, den 21. September, 2000 - 21:53:

Hab ich auch schon gemerkt; wollte neulich ein paar Fotos von einem Blitzwagen hinschicken, die offensichtlich nie angekommen sind.

Mal mit webmaster@radarfalle.de versuchen...

By Internet-Experte (62.157.10.140) on Donnerstag, den 21. September, 2000 - 21:54:

Vielleicht hilft es ja, noch die Domain .de dranzuhängen oder einfach die Adresse anzuklicken, die im Beitrag von me steht... (kleine Ursache, große Wirkung)

By cupertino (62.224.93.124) on Donnerstag, den 21. September, 2000 - 22:19:

Also, nochmal für "me". Ich muß das jetzt aus nachvollziehbaren Gründen etwas abstrakter formulieren.
Generell muß die Behörde mir den Fehler nachweisen. Allerdings hat sie durch eine
Fotographie eine starke Position.
Im Grundsatz gibt es die a) objektive und b) die subjektive Möglichkeit zur Gegenargumentation.
a) z.B. muß Meßanlage mindestens 200m hinter dem ersten Schild stehen (außer an Kindergärten oder so). Im amtlichen Beschilderungsplan der Radarfalle in Malchow (einer Handskizze) addieren sich die angegebenen aber
Strecken so, dass die abzweigende Straße zehn Meter breit sein müßte. Ich weiß
noch nicht, wie genau (auf den cm??) die 200 m eingehalten werden müssen. Des
weiteren sind Meßprotokolle, Eichung u. dgl. ein Thema. Daher die Frage nach der Straßenbreite.
b) Subjektiv ist die Frage wichtig, ob ich das Schild gesehen habe; es war z.B. möglicherweise
verdeckt, z.B. durch ein Fahrzeug, fahrend oder stehend. Natürlich darf man im Überholverbot nicht überholen, das ist genau das Problem, um das es mir geht. -
Schwieriger ist die Argumentation des sog. "Augenblicksversagens" (black out).

Hinweise zum Fahrverbot gibt es z.B. bei www.anwaltvereinduesseldorf, bei www.anwalt-hls,
www.wdr.de/tv/recht, www.recht-und-verkehr.de, www.webfriend.de oder generell
über eine Metasuchmaschine wie www.primalista.de unter Suchbegriff "Fahrverbot".
Dass die Anlage in Malchow ein Überholen erfasst würde mich wundern.

Hilft das weiter?

By me (212.169.140.71) on Donnerstag, den 21. September, 2000 - 22:23:

Sollte es heute zu Problemen bei der Mailzustellung gekommen sein, so hat dies einen handfesten Hintergrund. radarfalle.de ist auf einen neuen Server gezogen, der nun wesentlich besser an Europa angebunden ist. Aus Trafficgründen bleiben wir aber in den USA, nur diesmal an der Ostküste.

@guest
In den letzten Tagen kamen eine Menge Bilder, sobald wieder etwas mehr Zeit ist, wandern diese auch in die Galerie.

@cupertino

info@radarfalle.de

By cupertino (62.224.94.84) on Freitag, den 22. September, 2000 - 20:47:

An "me" (weil info@radarfalle irgendwie immer noch zu Fehlern führt):

Also bitte drandenken (lassen):
1) Besteht vor bzw. im Bereich des ersten 70kmh-Schildes von der Autobahn
kommend ein Überholverbot?
2) Wie groß ist die Entfernung vom ersten 70kmh-Schild bis zur Radarfalle (<200
m?), bzw., ist die abzweigende Straße wirklich 10 m breit?

Danke!

Gruß
Cupertino

By me (212.169.140.71) on Freitag, den 22. September, 2000 - 22:57:

@ cupertino

info@radarfalle.de (Hast Du etwa das ".de" am Ende vergessen? Andernfalls, welche Fehlermeldung kam?

Die anderen Daten liegen spätestens Sonntag Nachmittag vor, habe meinem Bekannten eben die erforderlichen Daten mitgeteilt.

By me (212.169.140.71) on Sonntag, den 24. September, 2000 - 17:23:

Skizze

Skizze

By me (212.169.140.71) on Sonntag, den 24. September, 2000 - 17:39:

- der Blitzer steht ungefähr 85m hinter der Kreuzung

- im gesamten Kreuzungsbereich gilt Überholverbot, die durchgezogene Linie beginnt mindestens 500m vor der Kreuzung, wenn nicht sogar schon von der Autobahn ab. Wann ein entsprechendes Schild auftauchte, konnte mir der Bekannte leider nicht sagen, da er nur den Kruezungsbereich vermessen hat.

- der Blitzer steht direkt vor einem kleinen Gebäude, hinter dem Gebäude wechselt ein Fahrradweg die Fahrbahnseite. Ein Schild für diesen Wechsel gibt es dort natürlich nicht, da der Blitzer ja Geld bringen soll.

- Die B192 ist 11m breit

- die L206 ist 7m breit

- das erste 70km/h Schild steht 120m vor der Kreuzung

- das zweite 70km/h Schild steht 25m hinter der Kreuzung (alles von der Autobahn aus gesehen), d.h., von diesem Schild bis zum Blitzer sind es 60m

- auf der L206 beträgt Vmax wahrscheinlich 80 oder 100km/h

- beim Vermessen der Kreuzung wurde ein PKW mit mehr als 160km/h dort geblitzt.

- entgegen der Skizze ist gegenüber der L206 auch noch eine Abfahrt zu einer Industrieanlage.

PS: was wäre, wenn Du von der L206 gekommen wärst?

Evtl. kann Michael dazu noch etwas sagen?

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR

By Cupertino (62.224.95.162) on Sonntag, den 24. September, 2000 - 20:49:

Wunderbar, das sind ja perfekte Informationen.

By me (212.169.140.71) on Sonntag, den 24. September, 2000 - 20:56:

Bitte halte mich unbedingt über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden!

By Cupertino (62.224.100.192) on Sonntag, den 24. September, 2000 - 21:06:

an "me": email via radarfalle.de hat funktioniert. Fehler lag bei mir (zwei Provider mit unterschiedlichen Profilen!)


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