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Konsequenzen eines ignorierten Anhörungsbogens

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Konsequenzen eines ignorierten Anhörungsbogens
By Dirk (198.133.22.73) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 14:25:

Hallo,
welche Konsequenzen (Kosten, rechtliche Eintragungen etc.) hat eine Ignorierung des AB? Oder ist eine Verneinung der Schuld erfolgsversprechender?

(Nur zur Info, jeder kann sich selbst eine Meinung bilden: Nachts 0:30, 3spurige Autobahn vor Dresden, Baustelle außer Betrieb, keine Aktivitäten, nur Absperrungen auf dem Standstreifen - von unbegrenzt auf 130 dann 100, und ich wurde mit 160 laut Tacho geblitzt - ich lass mich jetzt nicht zu einem Kommentar in RIchtung Abzocke hinreissen....)

Danke für gutgemeinte Ratschläge!

By Dirk (198.133.22.73) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 14:28:

Noch ein Kommentar von mir: klar ist es eigene Schuld und zu schnell, allerdings war ich mir in diesem Moment nicht einer Gefährdung des Verkehrs bewußt. Dafür finde ich das voraussichtliche Fahrverbot schon happig.

By Markus (217.86.173.158) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 15:39:

Wenn die keinen Anhörungsbogen bekommen, werden Sie Dich einladen, einen Polizisten vorbeischicken oder Dir gleich den BuGeBe schicken! Ist auf dem Anhörungsbogen keine Rechtsmittelbelehrung abgedruckt?

By farendil (217.0.227.115) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 17:13:

@Dirk: Das sollte man aber wissen, daß dort gerne geblitzt wird! :-((

Ich vermute mal A4 Richtung Bautzen, kurz nach der Raststätte "Dresdner Tor"...

Also: der Anhörungsbogen wird per Post verschickt, somit gibt es keinen Nachweis, daß er angekommen ist...

Das Problem ist nur, dasd hilft Dir eigentlich nix, weil der Anhörungsbogen die Verjährung unterbricht, egal ob er ankommt oder nicht.


wenn du mehr als 40 zu schnell warst, sind das:
200 ,- DM Bußgeld (zzgl. 36,- DM Bearbeitungsgebühr)
3 Punkt(e) in Flensburg
1 Monate Fahrverbot

bis 40 zu schnell:
150 ,- DM Bußgeld (zzgl. 36,- DM Bearbeitungsgebühr)
3 Punkt(e) in Flensburg

Hm also Punkte gibt es auf jeden Fall, ich hoffe du hast keine Probezeit mehr...


Ansonsten: Du kannst nur versuchen, durch die Verjährung zu kommen, suche mal im Forum dazu, da findest du einiges...

Ach so:
ist das Auto auf dich zugelassen?
wenn nein: wirst du am wohnort des halters von den nachbarn namentlich erkannt?

By Dirk (62.54.248.114) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 18:28:

@farendil: Also laut Gebührenrechner sinds aber 300 DM, oder? Stimmt, kurz hinter "Dresdner Tor". Ich kenne die Stelle, aber ich bin halt da nicht nach Tacho gefahren - subjektiv gefühlt war die Geschwindigkeit in dem Moment okay ;-( Ich war wahrscheinlich nach 500 km auch nicht mehr so frisch...
(Alles keine Erklärung, ich weiss - aber genauso wie ich mich abgefettet fühle, möchte ich natürlich alle Chancen ausnutzen davonzukommen. Blöderweise habe ich meine Rechtsschutz gerade erst gekündigt, da eigentlich die letzen Jahre nie benötigt.)
Probezeit ist lange vorbei.

Jo das Auto ist auf mich zugelassen, allerdings nicht in DD. Aber bei ca. 50 zuviel haben die sicher schon Interesse herauszufinden, wer das nun war...

Was ich aber eigentlich wissen wollte - wenn die mir einen Polizisten schicken, kostet mich das was? Und wenn ich auf dem AB schreibe - o Nein ich wars nicht - und nachher sagt mein Nachbar der wars doch, ist das irgendwie nachteilig es erst abgestritten zu haben´?

Gruß

By farendil (217.0.227.115) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 21:22:

@dirk: ähh, also der bußgeldrechner auf der homepage sagt 200,-...

du brachst dich an der stelle nicht weiter entschuldigen, es ist dort wirklich nur ein geldverdienen - nachts wenn dort alles frei ist...

ja klar werden die versuchen den fahrer herauszufinden.
kosten dürfen dich die Bemühungen bis zum gerichtsverfahren (du kannst, auch wenn du einen termin für das verfahren bekommst, immer noch schnell den einspruch zurückziehen) außer den sowieso bei einem bußgeld (ab 80,-) immer anfallenden 36,- nichts!

das problem ist: wenn du es abstreitest, gefahren zu sein, werden die entweder das foto beim ewma mit der blitzfoto vergleichen oder einem beamten mit selbigen zu dir loschicken.
wenn das foto nicht zufällig sauschlecht ist, wirst du darauf erkannt...


das problem ist halt, daß du selbst der halter bist.

bist du ersttäter (punktefrei in flensburg), so kannst du den beginn des eventuellen fahrverbotes innerhalb von 4 monaten nach rechtskraft selbst bestimmen.
im notfall gäbe es noch die alberto-methode. diese ist aber nur im wirklichen notfall zu wählen.

ansonsten gilt: wenn du nicht die alberto methode wählst, wirst du höchstwarscheinlich verlieren.
wenn du nicht kämpfst, dann hast du jetzt schon verloren...

By Dirk (62.53.93.26) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 22:34:

@farendil:
Das bringt mir eine neue Frage, zu Ostern vor 2 Jahren wurde ich in MacPommern geblitzt, habe also schon 2-3 Punkte. Werden die 2 Jahre nach dem Verstoß gelöscht oder 2 Jahre nach dem Bußgeldbescheid?
Nicht das sich das jetzt noch saublöd unterscheidet...

By farendil (217.0.227.115) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 22:43:

2 jahre nach rechtskraft.

der bg bescheid wird rechtskräftig, wenn du nicht wiedersprichst:
-14 tage nach der zustellung oder
-am tag der zahlung des geldes
je nach dem was eher eintritt.

also: auf jeden fall rechtskraft des neuen bescheides bis nach der löschung verzögern.

im notfall einspruch einlegen (begründung brauchst du nicht) und kurz vor dem gerichtstermin (bis dahin ist es eine weile) zurückziehen.

wann ist der erste bescheid denn rechtskräftig geworden?

By Dirk (62.53.93.26) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 22:54:

danke, dies ist ein richtig guter tip - also bin ich dann auch wieder "vorstrafenfrei" und kann den monat selbst bestimmen? ich muß gleich mal nachsehen, wann der alte rechtsgültig wurde...

Aber erst mal sehn was passiert... vielleicht gehör ich ja zu den 15% schlechten Bildern.

By Freund_des_schnellen_fahrens (217.0.159.161) on Samstag, den 5. Mai, 2001 - 01:33:

@Dirk: Hier muss man sich nicht für seine Taten rechtfertigen (musste ja beim Anwalt auch nicht, es sei denn vorm Staatsanwalt *g* :) ), einfach nur das Problem beschreiben ist ausreichend. Wenn da von "einigen" dumme Kommentare kommen dann einfach drüber hinwegsehen.


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