Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Abgesenkter Bordstein

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Abgesenkter Bordstein
By Daniel (193.155.253.1) on Freitag, den 15. September, 2000 - 12:10:

Hallo zusammen!

Gilt bei abgesenkten Bordsteinen automatisch Parkverbot? / Halteverbot?

Situation: Vor einer großen Einfahrt ist der Bordstein abgesenkt, klar. Jetzt geht der abgesenkte Bordstein jedoch noch etwa 3-4 Meter über die Stelle hinaus, wo die Einfahrt in ihrer Verlängerung orthogonal auf die Strasse trifft.

An der Stelle, wo der Bordstein wieder höher ist, steht ein blaues, rechteckiges Schild mit einem weißen Auto auf einem Bordstein parkend.

Als ich mein Fahrzeug dort - also vor dem Schild - abstellen wollte, kam der Pförtner (die Einfahrt gehört zu einem Bürohaus die eigentlich keinen Lieferverkehr (LKWs) haben dürften) heraus und meinte ich solle wegfahren, es sei Parkverbot!

Hat er recht oder wollte er nur, dass der Empfang (ziemlich ausladende Treppe, die bis auf den Bürgersteig reicht) besser zur Geltung kommt, als wenn ich davor gestanden hätte?

Seit Kurzem steht dort ein Warnhütchen in Rot-Weiss auf dem Bürgersteig, dass die Autos am Parken an der Stelle hindern soll.

Meiner Ansicht behindere ich eventuell größere LKWs, die müssten evtl. 1x rangieren. PKWs und normale Lieferwagen können ungestört ein- und ausfahren.

1.Hatte der Pförtner recht - oder darf man dort parken?
2. Darf das Hütchen bei Seite gestellt werden?

Ich habe rausgefunden, dass der Platz von Lieferwagen genutzt wird, für die Firma auszuladen (FedEx etc.). In sofern hat die Firma natürlich ein Interesse, den Platz für Ihre Kurierdienste etc. frei zu halten, aber darf sie das auch?

3. Dürfen die ein fremdes Auto abschleppenlassen?

Danke!

Daniel

By Daniel (193.155.253.1) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 09:49:

Habt auch ihr keine Ahnung, wie hierbei die Rechtslage aussieht?
Ist wohl ein schwieriger Fall..!!
Thanx,
Daniel

By KJK (194.138.37.46) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 12:33:

Guck' mal hier nach (und durchsuch' die Seite nach Bordstein):
http://www.neelix.de/12stvo.html

Vor abgesenktem Bordstein ist das Parken grundsätzlich verboten.

Und wenn Du Dein Auto vor dem Schild auf dem Bürgersteig abstellen wolltest, war das natürlich auch verboten, da das Bürgersteigparken erst ab Schild erlaubt ist.
In beiden Fällen verstößt Du gegen die StVO und nicht nur gegen die Interessen der Firma.

By Daniel (193.155.253.1) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 17:07:

@ KJK: Danke !!

Daniel


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page