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Hier gibt es Antiblitzfolie

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Warn- & Störtechnik: Hier gibt es Antiblitzfolie
By Gast (212.77.192.44) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 08:56:

Habe die Folie endlich gefunden.

Email an shanemckelt@hotmail.com ,der Kerl kann sie Euch besorgen.

By Alberto (217.5.203.107) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 10:08:

Moment mal, was heißt "Antiblitz-Folie"?
Ist sie für das Nr.-Schild - oder für die Scheibe?
Bei Nr.-Schild würde ich abraten - bei Scheibe.... sollte sie semipermeabel durchlässig sein und von vorne "spiegeln" - so ist dies verboten und leicht erkennbar für die Polizei.
Also - worin liegt die "Besonderheit"?

By hoschi (195.30.20.162) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 10:58:

stimmt. meines wissens nach ist das Tönen der scheiben mit lichtdurchlässigkeit bis 69 % nur bis zur B-Säule erlaubt.
hab schon überall geschaut, aber alle folien habwn ne lichtdurchlässigkeit von 69% bzw. weniger.

weiß jemand wo es folie gibt, die 70% hat?

gast wollte glaub ich reflektierende folie fürs nummernschild an sein fahrrad machen.

noch was:
wieviel % der frontscheibe müssen frei bleiben bzgl. blendschutzstreifen? ich hab mal was von 70% gehört. kann das jemand bestätigen?

By Turbo (212.18.198.35) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 01:06:

@hoschi

Mich würde auch dringend interessieren wie tief ein Keil auf der Frontscheibe sein darf! Ich habe mal was von 15cm gehört, finde dies aber recht wenig. Auserdem ist jede Scheibe anderst und ich denke eine Angabe in % ist da wohl sinnvoller.

By hoschi (216.34.244.18) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 14:13:

also folie habsch gefunden. glaube aber nicht, dass die was bringt:

Carsecurity-SECURLUX-Einbruchhemmende SchutzFolie
Mit SECURLUX-Einbruchhemmende SchutzFolie sind Sie 3-fach geschützt: vor Glassplitter bei Unfall und Glasbruch, vor äusseren Einwirkungen und zusätzlich vor schädlichen UV-Strahlen.
Das Plus an Sicherheit ist dabei einfach anzubringen und wurde vom Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen gemäss ECE-Richtlinien getestet und geprüft.
Größe: 51 x 400 cm für vordere und hintere Seitenscheiben

- einbruchhemmende Wirkung
- schützt Insassen vor fliegenden Splittern
-Sicherheitsplus bei Seitenaufprall
- Anbringung auch an den vorderen Seitenscheiben zulässig (in Verbindung mit farblosem Glas)

die wird aber mit sicherheit nicht spiegeln oder so.hat da jemand erfahrung?
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von der gleichen firma gibs auch den sogenannten sunvisor-blendschutzstreifen.der hat ne breite von 19 cm. scheint also zugelassen zu sein.

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dann gibs ja noch die "Cromoluxfolie". hab schon ziemlich viele leute gesehen, die solche folie bis zur a-folie haben. dies ist aber laut diesen brief vom tüv verboten:

Sehr geehrter Herr,

zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist
folgendes zu beachten:

1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung
für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines
definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische
Eigenschaften, usw.).

2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen
Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch
bei Nacht !!)

3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die
für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der
Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen
Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!

Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand
der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines
Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung
(Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat.

Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung
ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und
BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur
leicht getönt sind.

Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht
nachgewiesen ist => ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht
zulässig.

Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine bauartgenehmigte
Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine
Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zuläßt (Bedingungen einer
definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.).

Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so
erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr
nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß §
19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen
durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell
ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten,
deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten
Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche
Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht
einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren
Fällen tätig.

Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die
vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Danner

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
VFZ, München
Produktbereich Fahrzeuge
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falls jemand ne richtlinienquelle oder so hat, die die lichtdurchlässigkeit bzw. den prozensatz des blendstreifens auf der windschutzscheibe regelt bitte melden!

viele grüße!

*hoschi

By P&P (217.4.169.67) on Sonntag, den 13. Mai, 2001 - 17:54:

Hände weg von Folien! -> Kennzeichenmissbrauch
Bringt auch nichts mehr, da es mittlerweile Copmuterprogramme gibt, die die Helligkeit soweit runterfiltern, bis das Kennzeichen erkannt wird. Folge: Besuch der Grünen und Fahrzeuginspektion
mfg
T. Pecher
www.radarwarner-online.de


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