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Zeugenfragebogen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Zeugenfragebogen
By JKX (149.225.27.154) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 23:21:

Hi,

ich hab einen Zeugenfragebogen bekommen weil ich zu schnell gefahren bin. Da steht aber nicht drauf wieviel - warum nicht?
Ist das gut oder schlecht????

By traffic (149.225.41.216) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 23:34:

@JKX: Zeugenfragebogen, weil Du zu schnell gefahren bist? Das kann nicht sein. Entweder muß es sich um einen Anhörungsbogen für Dich als Beschuldigten oder um einen Zeugenfragebogen für Dich als Unbeteiligten handeln. Wenn es wirklich so zutrifft wie Du schreibst, wirf das Schreiben in den Müll und vergiß es.

By JKX (149.225.27.154) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 23:45:

also ich bin mit dem Auto von meinem Vater gefahren, und das Schreiben war daher auch an Ihn adressiert, das hört sich dann so an

Zeugenfragebogen

Sehr geehrter...

im Rahmen poilzeilicher Ermtittlungen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung benötigen wir von Ihnen die Angaben wer am ... um .. das Kraftfahrzeug, amtl. Kennzeichen .. geführt hat bez. wem es zur Benutzung zur Verfügung stand.

Als Zeuge können Sie die Aussagen nach den $$52, 55 der Strafprozeßordnung verweigern.. blah blah
wenn Ehegatte oder Kind. sollten Sie der Bitte um Angabe der Personalien nicht entsprechen, müssen Sie damit rechnen, richterlich vernommen zu werden. Weitere polizeiliche Ermittlungen, gestützt auf vorliegende Beweismitttel, bleiben vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag...

ein Foto ist auch mit abgedruckt, aber keine Geschwindigkeitsangabe

was soll ich da am besten machen?
ist es sinnvoll wenn mein Vater die Aussage verweigert?

By traffic (149.225.39.208) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 00:21:

Ach so, die vermuten also schon etwas. Wenn Du nicht an der gleichen Adresse wie dein Vater wohnst, dann könnt Ihr die Alberto-Methode recht sicher anwenden, d.h. Dein Vater verweigert die Aussage, weil er sich damit selber belasten würde, legt gegen den ggf. folgenden BG-Bescheid Einspruch ein usw. Ansonsten müßtet Ihr durch Deine Abwesenheit zusätzlich vermeiden, daß die Identifizierung von Dir bei Euch zu Hause vorgenommen wird. Jedoch könnnte sie auch auf dem Meldeamt erfolgen, weshalb die Erfolgsaussichten in diesem Fall ungewiß sind. Oder Dein Vater müßte einen Dritten angebeben, dem er sein Auto geliehen hatte, der Dir ähnlich sieht. Dabei ist jedoch problematisch, daß Dein Vater als Zeuge vernommen wird, was ihn zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet; deshalb warte mal, was unsere "Juristen" dazu meinen.

By JKX (149.225.46.15) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 00:56:

also wohnen tu ich noch bei meinen Eltern, Falschaussagen
kann ich bei meinem Vater aber ziemlich knicken, wär mir
selbst aber auch was zu heikel,
läßt sich die Alberto-Methode denn trotzdem anweden?
mein Vater verweigert die Aussage, und legt gegen
einen BG-Bescheid Einspruch ein, Begründung: ich wars
nicht, sieht man ja am Foto, und wer das auf dem Foto
ist sag ich euch nicht...

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 08:57:

@JKX
diese Richtung stimmt. Denn die Verjährung von 3 Monatenläuft gegen dich ja noch und ist nicht unterbrochen. Dein Vater muss nur das Verfahren ggf. mit Anwaltshilfe so lange rausziehen. Risiko sehe ich darin, dass der ermittelnde Schnittlauch eure Verhältnisse so ungefähr kennt, wie es auf Dörfern so üblich ist und dann zum Einwohnermeldeamt geht und sich alle Photos eurer Sippschaft ansieht und dich identifiziert. Auf jedenfall ist es richtig, wenn dein Vater garnichts sagt (mein Name ist Hase, ich weiss von nichts)

By traffic (149.225.38.139) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 10:12:

@JKX: Ich denke, das Hauptproblem ist, daß dein Vater bereits als Zeuge befragt wird. Wenn er keine Angaben macht wegen Verwandschaftsverhältnis, wissen sie ja genau, wo zu suchen ist. Falsche Angaben machen sollte er nicht. Bleibt nur die Angabe, es nicht zu wissen, und selbst dabei ist ja klar, wo sie anfangen zu suchen. Deshalb rechne damit, daß die Methode in deinem Fall nicht zieht, weil die Frist zu kurz ist.

By Seppelschorsch (217.1.2.123) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 11:57:

ahemm, ganz kurz mal Off-Topic (Elch...): Könnte man die Wortwahl für die Benennung Polizeibeamter á la "Schnittlauch", "Bulle" nicht mal auf ein erwachseneres Niveau bringen? Auch wenn z.Bsp. in den USA die Officer sich selbst Cops nennen, kenne ich in Dtl. noch keinen, der sich freiwillig Schnittlauch nennen würde...

Nur so am Rande, schliesslich posten die von alfa unter Gemüse titulierten Berufsständler ja ebenfalls hier... Nichts für ungut...

By farendil (217.0.227.35) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 12:17:

@seppelschorsch: naja, ich sehe das mit der bezeichnung nicht sooo eng..
klaro, man sollte niemanden beleidigen, aber schau doch mal: viele Polizeibeamte nennen sich selber "Bullen" - also solange die Wortwahl nicht entgleist, finde ich das nicht schlimm - wäre aber wohl das beste, wenn unsere beiden Stammposter dieses Berufsstandes mal was dazu sagen...


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