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Rechtskräftiges Gerichtsurteil - wann?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Rechtskräftiges Gerichtsurteil - wann?
By Karl (217.87.113.172) on Dienstag, den 10. April, 2001 - 20:56:

Hallo!

Wann ist ein richterliches Urteil rechtskräftig? Kann man nach einem solchen Urteil noch einmal in die Revision gehen? Was würde das einem für einen Zeitvorteil bzgl. 2x schneller 25 km/h binnen zwei Jahren bringen (wegen der Rechtskraft)?

Bin für jede Antwort dankbar,

Karl

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 08:38:

Ein Urteil erlangt Rechtskraft nach Ablauf der Rechtsmittelfrist. Diese steht im Urteil drin. Ich könnte mir denken, dass sind 14 Tage. Für den Revisionnsantrag brauchst du einen Anwalt.
Ob Revison zulässig ist, steht im Urteil. Gegen Urteile der Tatsacheninstanzen (erste zwei Instanzen) ist im Allg. Revision möglich.

By polizist (217.4.95.149) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 16:17:

Ich kenn mich da zwar nicht so dolle aus, aber ist bei Vk-Owis nicht beim AG Schluss? Sprich gegen ein solches Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich?

fragende Grüße,

ein Polizist

By officer (213.187.67.178) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 18:50:

Es kommt darauf an, wie hoch die ausgesprochene Geldbuße des AG war. Danach richtiet sich dann, welche Rechtsmittel eingelegt werden können. Zeit schinden kann man aber nur, wenn man rechtzeitig Rechtsmittel einlegt. Man hat natürlich auch die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, zu beantragen, aber das zu begründen fällt meist sehr schwer.

By Karl (217.0.60.43) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 00:30:

Gäbe es denn auch andere Wege, Zeit zu schinden? Wie würde das denn mit dem Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand gehen?

Karl

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 08:41:

Polizist hat Recht, es gibt Fälle bei Owi´s, da ist beim AG Schluss was die Tatsacheninstanz betrifft. Immer noch ist aber möglich dagegen vorzugehen mit Gründen wie: Mein rechtliches Gehör wurde verletzt, oder irgend eins meiner Grundrechte ist beeinträchtigt. Dies ist aber alles sehr theoretisch.Aber wir sind ja schliesslich ein Rechtsmittelstaat
Was Karl hier nachfragt und wo er drauf hinaus will, ist m.E. ein typischer Fall, wo man ohne Fachanwalt nicht mehr zu Rande kommt, da reichen unsere Hobby Rechts-Kenntnisse nicht mehr.

By Greatblackbird (195.252.143.3) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 22:13:

Einen Anwalt braucht man für einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht. Sie kann bei dem zuständigen OLG beantragt werden. Bis über den Antrag entschieden wird, können einige Wochen vergehen. Wird er abgelehnt, dann ist das vorher gefällte Urteil rechtskräftig. Man hat aber Zeit gewonnen. Die Frist beginnt nach Bekanntgabe des Urteils an den Betroffenen oder an seinen Vertreter zu laufen und beträgt eine Woche.
Einen Vorteil würde man wegen 2x über 25 km/h innerhalb eines Jahres nicht erreichen, da der Zeitraum von der Rechtskraft des ersten Urteils bis zum Zeitpunkt der nächsten Überschreitung gerechnet wird.


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