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Falschaussage bei Nachforschungen der Polizei

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Falschaussage bei Nachforschungen der Polizei
By Leo (62.54.28.90) on Samstag, den 7. April, 2001 - 11:47:

Hallo,
bin mit 25 zu schnell innerorts geblitzt worden . Meine Mutter = Halter bekam den Anhörungsbogen. Dieser wurde nicht zurückgeschickt. Danach kam die Polizei bei uns zuhause vorbei. Der Polizist zeigte mir das Foto, auf dem ich eindeutig zu erkennen bin. Er hat mich gefragt, ob ich die Tat zugebe, worauf ich verneinte und auch sonst keine Aussage machte. Das hat er dann auf dem Anhörungsbogen notiert, den ich unterschrieben habe. Nun hat mein Bruder, der 800 km von uns weg wohnt, einen Anhörungsbogen bekommen.

Wie sollen wir uns verhalten. Soll er den überhaupt zurückschicken? Gibt es am Ende eine Gerichtsverhandlung, wenn er sagt, dass er es nicht war? Muss ich dann die Kosten tragen, weil ich sowieso einwandfrei auf dem Bild zu erkennnen bin und zusätzlich noch eine Falschaussage begangen habe?

Für Anregungen jeder Art bin ich sehr dankbar.
Leo

By Polizist (145.253.2.238) on Samstag, den 7. April, 2001 - 12:08:

Gib es lieber zu, da du dich sonst womöglich strafbar machst, und das ist ein Bußgeld und einen Monat Füherseinlos nicht wert. Das kann unter Umständen bis hin zu einer Haftstrafe führen.

By N.N. (195.37.128.1) on Samstag, den 7. April, 2001 - 12:21:

@Polizist

Wie bitte? Seit wann ist es strafbar, wenn der Beschuldigte (wie im anfänglichen Beitrag geschildert) die Schuld nicht zugibt und auch sonst keine Aussage zur Sache macht? Eine Falschbeschuldigung eines Dritten ist etwas ganz anderes und von dem geschilderten Fall meilenweit entfernt. Solange jemand Beschuldigter ist, ist er in keiner Weise verpflichtet, Polizei oder Behörden bei der Aufklärung des Sachverhalts behilflich zu sein. Wenn die Behörde (aus welchem Grund auch immer) einen Anhörungsbogen an einen anderen Familienangehörigen geschickt hat, ist das deren Sache.

By farendil (217.0.227.14) on Samstag, den 7. April, 2001 - 13:29:

@Polizist: also ich hoffe mal, daß du nicht der "Polizist" bist, der sonst des öfteren hier postet, oder daß du deinen Beitrag zumindest in einem Anfall geistiger Umnachtung geschrieben hast!

@n.n.: völlig richtig.

@leo: mhh, die sache ist schwierig. normalerweise ist die sache 3 monate nach der tat verjährt, aber gegen dich wird die verjährung wohl zu dem zeitpunkt unterbrochen worden sein, als der freund und helfer dich befragt hat.

andererseits hast du - so scheint es zumindest mal, riesiges glück gehabt.
denn wenn der polizist dich auf dem foto eindeutig identifiziert hätte, so wäre deinem bruder kein a-bogen geschickt worden.
der polizist wird wohl in der akte vermerkt haben, daß er dich nicht eindeutig positiv identifiziert hat, sonst hättest du den bußgeldbescheid zugeschickt bekommen.

zu deinem bruder: da er den a-bogen geschickt hat, ist er beschuldigter.
al beschuldigter darf er nicht nur die aussage verweigern, er darf auch lügen. da einzige was er nicht darf, ist WISSENTLICH eine andere person beschuldigen.

was ihr jetzt tun müßt, ist zeit gewinnen. (3 monate)
ich würde vorschlagen, daß dein bruder denen schreibt, daß er die aussage verweigert und doch gerne einmal die eichurkunde des meßgeräte sehen will oder das meßprotokoll.
auf keinen fall soll er angaben dazu machen, ob er gefahren ist.

so denken die beamten, daß sie den täter "im sack" haben und halten solche fragen wie die nach dem meßprotokoll für das verzweifelte suchen nach einem strohhalm um der gerechten strafe zu entgehen.

in der zwischenzeit läuft aber für dich die verjährung.

By Alberto (212.185.252.137) on Samstag, den 7. April, 2001 - 14:20:

@farendil, das kann nicht unser Polizist gewesen sein. Denn so einen gemeinen Rat zu geben, das ist wirklich das Letzte.
Nun können nämlich beide Brüder immer die Aussage verweigern, selbst, wenn amn einen nun als Zeuge benennen würde. (Verwandtschaftsgrad)
Ich glaube, daß die Schlacht schon geschlagen ist, denn, wenn der Polizist dem echten Täter gegenübersteht, und ihn nicht identifiziert, - ja was soll denn dann noch geschehen. der andere Bruder hat ja sicher notfalls ein Alibi für die Tatzeit.

Die müssen beide nur immer wieder Einspruch einlegen und nie etwas aussagen, - auch nicht vor Gericht.

Und... lieber Polizist ... so einfach machen wir Dir deinen Job nicht, auch wenn du dafür vom Vorgesetzten Belobigungen bekämst, wenn du möglichst viele Bußgelder einkassiert hast.

By traffic (149.225.93.19) on Samstag, den 7. April, 2001 - 14:34:

@Polizist: Inwiefern sollte sich Leo strafbar gemacht haben oder etwas zugeben? Meiner Meinung nach hat er sich vollkommen korrekt verhalten.

@Alberto: der hier im Forum bekannte "Polizist" postet aus einem anderen IP-Nummernkreis. Ihm hätte ich obigen Beitrag nicht zugetraut.

By Leo (62.54.28.76) on Samstag, den 7. April, 2001 - 14:50:

@farendil, @alberto: Ok, mein Bruder war an dem Tag in Urlaub, hat also ein bombensicheres Alibi.
Wie geht das dann weiter , wenn er wie Farendil beschrieben hat (Aussage verweigern) , vorgeht?

Werden wir dann beide vor Gericht eingeladen, wenn ich es nicht ganz packe bis zur Verjährung? Und wenn ja, bin ich dann tatsächlich nach Alberto durch , obwohl das Foto eine Superqualität hat?

Dann noch eine Frage: Die drohen dann in dem Anhörungsbogen meiner Mutter ein Fahrtenbuch an . Die Kosten von 300 DM müsste sie dann doch bezahlen ? Oder ist das eh nur Droherei ?

By Alberto (212.185.252.138) on Samstag, den 7. April, 2001 - 15:01:

Nur sinnlose Drohung!
Beide verweigern die Aussage, nun muß ein Experte feststellen, wessen Gesicht auf dem Foto ist.
Hoffentlich erkennt er eindeutig "Deinen Bruder".
Dann wird es lustig, denn das ist sehr blamabel für den Experten. Dein Bruder hat ja ein Alibi.

Er sollte aber von nun an alleine mit den behörden herumstreiten und notfalls auch noch die Gerichtstermine - mit Begründung - verschieben. Balsd sind sowieso "Gerichtsferien" und damit schafft er für dich die 3 Monate bestimmt.
Du mußt dich nun völlig raushalten.
Dem Bruder können sie nie etwas tun.

By farendil (217.0.227.14) on Samstag, den 7. April, 2001 - 17:10:

@alberto: wie mal wunderbar erklärt!

Dem Bruder können sie nie etwas tun.
Völlig richtig, er darf nur nie, wenn ein Einschreiben mit einem x-beliebigen bescheid (außer dem einstellungsbescheid *g*) vergessen fristgemäß widerspruch einzulegen!

ich weiß, daß das für dich selbstverständlich ist, nur da wir gerade diese woche wieder so einen fall hatten, wolle ich es noch mal erwähnen...

By Der echte Polizist (217.4.95.224) on Samstag, den 7. April, 2001 - 18:54:

Moment mal, das Statement kam nicht von mir, also vom echten Polizist. Da hat sich einer einen üblen Streich auf meine Kosten gemacht. Solche gequirlte Scheiße kommt nicht von mir, ich bemüh mich eigentlich um rechtlich korrekte Auskünfte.
Aber ihr habts ja schon selbst vermutet.
Danke übrigens, dass ihr mir sowas nicht zutraut, man hat ja einen Ruf zu verlieren :-)
Heut morgen um 12.08 war ich auch noch mit Hausputz beschäftigt. Vielleicht sollte ich mir meine Nick registrieren lassen, gelle Matthias ;-)

Zur Sache selbst ist alles schon gesagt. Warum der Bruder noch einen Anhörungsbogen bekam, kann ich nicht nachvollziehen. Ist es vielleich ein Zwillingsbruder? Auf jeden Fall habt ihr gegenseitig ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Viele Grüße,

der echte Polizist

By Matthias - Das Original (62.158.25.84) on Samstag, den 7. April, 2001 - 19:10:

Ja... solltest Du :-)
Jedenfalls hast Du jetzt wieder für Klarheit bei Deinem Image gesorgt.

Aber mach Dir nix draus, vom mir gibts auch schon Duplikate.

By me (213.240.141.114) on Samstag, den 7. April, 2001 - 19:10:

@Polizist

Schick mir bitte Dein gewünschtes Passwort per
E-Mail zu.

By me (213.240.141.114) on Samstag, den 7. April, 2001 - 19:10:

@Polizist

Schick mir bitte Dein gewünschtes Passwort per
E-Mail zu.

By Hans (62.158.25.71) on Sonntag, den 8. April, 2001 - 10:02:

@Alberto und fahrendil

Wäre es nicht am einfachsten und sicherersten für Leo um über die Verjährung zu kommen, wenn der Bruder die Tat zugibt und den A-Bogen wegschickt.
Und nach den BuGeB. dann Einspruch einlegt?
Ihm kann ja nichts passieren.

By Leo (62.54.28.91) on Sonntag, den 8. April, 2001 - 11:17:

@ Der echte Polizist
Nein, wir sind keine Zwillingsbrüder. Mein Bruder ist 6 Jahre älter, aber wir sehen uns natürlich - wie das halt genetisch so ist - ein bisschen ähnlich.
Warum der Polizist mich nicht identifiziert hat, verstehe ich auch nicht.....Er hat mir mein Bild gezeigt und noch gesagt, der Fall wär ja wohl klar, worauf ich ja keine Aussage machte.

@Hans
So gut ist meine Beziehung zu meinem Bruder auch nicht, dass ich den dazu bewegen kann, die Tat zuzugeben. Also selbst wenn das eine bessere Lösung wäre, ist sie sehr wahrscheinlich nicht umsetzbar.

By Hans (62.227.93.222) on Sonntag, den 8. April, 2001 - 12:47:

@Leo

Nun ja, du kannst ja mal versuchen ihn zu überzeugen. Wenn er ein bombensicheres Alibi hat kann ihm 0,0 passieren. Er beschuldigt ja niemenden falsch und wenn er im Anhörungsbogen ja ankreutzt hat das rechtlich keine Bedeutung. Er hat sich halt geirrt.

Was den Polizist betrift, der bei dir war, ich glaube fast der hatte ein wenig Mitleid und wollte dir eine "goldene Brücke" bauen. Das solls ja auch geben.

Gruß

By McQ (62.180.24.99) on Sonntag, den 8. April, 2001 - 13:38:

Salve Leo,

ja ich glaube die Jungs haben verdammt recht und das ganze wird wohl dann irgendwann im Sande verlaufen. Also bis heute Abend beim Spiel!

Gruß
McQ

By Der Einbauer (143.93.17.100) on Sonntag, den 8. April, 2001 - 23:13:

Hi Leo und Hi McQ...
ich hoffe auch für Dich, daß sich das ganze im Sande verlaufen wird.

Wünsch euch ne gute Woche...bis eventuell am Sonntag

Gruß
Der Einbauer


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