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Messwagen im Halteverbot

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Messwagen im Halteverbot
By Bernd (132.187.174.133) on Montag, den 2. April, 2001 - 13:36:

Hallo,

ich habe eine Frage. Neulich wurde ich fast ( :-)) außerords an einer auf 60km/h begrenzten Stelle geblizt. Der zivile Messwagen (Anlage im Kofferraum, Foto durch Heckscheibe) stand auf dem Seitenstreifen. Entlang der gesamten Stelle (einschließlich Seitenstreifen) ist totales Halteverbot!

1. Dürfen die da stehen (mit einem Zivilfahrzeug)?. Ich meine doch wohl Nein, entweder die Stelle ist zu gefährlich um dort zu halten oder nicht!

2. Könnte man gegen die Messung vorgehen?

Danke!
Bernd

By traffic (149.225.35.229) on Montag, den 2. April, 2001 - 13:50:

1.) siehe Thread
http://www.radarforum.de/messages/1072/911.html?
2.) Nein. Du könntest höchstens Anzeige wegen Parken im Halteverbot erstatten; positiver Ausgang höchst unwahrscheinlich (vielleicht mit Fotos und Zeugen).

By frosch (217.4.124.242) on Montag, den 2. April, 2001 - 17:00:

Tja, leider können Polizei und O-amt überall stehen und messen, egal ob Radweg , Fußweg oder Halteverbot. Das, was verboten ist, ist das Schnellfahren...Die 30 ,- mußt Du wohl oder übel ausgeben, PGH( Pech gehabt)

By frosch (217.4.124.242) on Montag, den 2. April, 2001 - 17:03:

sorry, wegen der 30,- .Dachte es war 60 km/h bei erlaubten 50. Das ändert aber nichts an der Tatsache-Einspruch deswegen wohl ziemlich aussichtslos. Gruß aus MVP.

By Duke Nukem (143.93.1.80) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 11:31:

Ich finde das auch ziemlich übel. In Kaiserslautern stellen die sich öfter mal auf den Radweg und blitzen. Demnächst werde ich einen Fotoapparat mit ins Auto nehmen und sie meinerseits blitzen, wenn sie dort wieder stehen. Da wollen wir doch mal sehen, was sich machen lässt, aber das wird Dir wohl nicht viel helfen.

By Blitz (195.93.66.176) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 14:51:

Und was soll das bewirken?
Die Messkollonen haben meistens Ausnahmegenehmigungen!

By Ordnungsamt XY (145.253.2.237) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 17:12:

Wir haben grundsätzlich die Genehmigung auch im Halteverbot oder von Geh- oder Radwegen aus (soweit keiner behindert wird) Messungen vorzunehmen.

MfG
Ordnungsamt XY

By Jesse_X (217.80.125.24) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 17:51:

Es handelt sich hierbei i. d. R. um eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO.


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