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Entsiegelung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Entsiegelung
By karel gott (217.49.20.156) on Samstag, den 31. März, 2001 - 13:02:

Was sind die Gründe für die Entsiegelung eines Kfz-Kennzeichens?;Wo finden sich die Rechtsgrundlagen? Darf das Kfz weiter im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden? Konsequenzen?

By farendil (217.80.147.80) on Samstag, den 31. März, 2001 - 15:16:

da gibt es verschiedene gründe...

u.a. keine haftpflichetversicherung, deutlich überfälliger tüv/au und trotz aufforderung diesen nicht erneuert.

die entsiegelung darf der halter bezahlen, außerdem wird es noch für das vergehen eine strafe geben.

das kfz darf nicht im verkehr mehr bewegt werden.
es gelten aber m.E. noch die normalen ausnahmen, wie z.b. direkt zu: TÜV, Zulassungsstelle, Schrottplatz.

dafür mußt du allerdings eine versicherung nachweisen (z.b. doppelkarte)

wenn du näheres wissen willst, mußt du schon konkrete angaben machen, ich hab keine lust zu jeder möglichen konstellation nachzuschlagen.

By karelgott (217.49.20.107) on Samstag, den 31. März, 2001 - 16:30:

mein freund hat die Steuer nicht bezahlt, TÜV und AU in Ordnung,

was kostet die Entsiegelung ?

und was kostet die Strafe für das Vergehen?

By Polizist (217.4.96.181) on Samstag, den 31. März, 2001 - 17:49:

Die Entstempelung (so nennen wir es) kostet meines Wissens nichts. Wenn wir sowas machen, wird üblicherweise der Zulassungsstempel abgekratzt und der Fahrzeugschein eingezogen. Dieser geht mit einer Meldung an die Zulassungsstelle.

Ob es ein Vergehen darstellt, ist eine andere Frage. Wenn du oder dein Freund nicht fahrend angetroffen wurdet, sondern das Fahrezug im ruhenden Verkehr gefunden wurde, dürfte es keine Strafe kosten. Im fließenden Verkehr währe es ein Vergehen gg. die Abgabeordnung. Was das kostet, entscheidet der Staatsanwalt.

Möglicherweise fordert das Finanzamt die fehlende Steuer für den verbliebenen Zulassungszeitraum nach. Ist aber nur ne Spekulation von mir...


Viele Grüße,

ein Polizist

By Keiichi (217.80.148.134) on Samstag, den 31. März, 2001 - 20:58:

ich finde die formulierung "mein freund, mein kumpel, meine freundin, meine mutter"... etc immer so lustig :)

die entsieglung kostet nix? aber was kostet dann das "versiegeln" wieder...... nachdem man dann zb. in reuhe die steuern gezahlt hat???

By Alberto (212.185.252.129) on Sonntag, den 1. April, 2001 - 10:52:

Vermutlich die Gebühren einer "Wiederzulassung"

By DerGesuchte (193.159.80.113) on Montag, den 21. Mai, 2001 - 09:15:

Seit vier Monaten ist mein Fahrzeug jetzt schon in der Haftpflichtfahndung! Auslöser war eine Überbuchung im Abbuchungsverfahren der Versicherung (rund 3000,- DM zuviel) den ich sofort zurückgebucht habe. Nach einigem hin und her wurde das geklärt und die korrekte Summe abgebucht. Soweit OK, dachte ich. Aber weit gefehlt. Die Versicherung hatte im Automatisierten Verfahren schon die Zulassungsbehörden informiert, die seit längerem vergeblich versuchen, eine Entstempelung zu veranlassen. Eine neue Doppelkarte wird vom Halter nicht vorgelegt, da der alte Versicherungsvertrag noch besteht. Dazu waren die grünen schon zehnmal vergeblich beim Halter, wo das Fahrzeug aber nicht anzutreffen war (ich bin Nutzer +Versicherungsnehmer). Die Grünen waren echt sauer, aber nicht unbedingt auf mich (hatte ich das Gefühl nach Telefonkonferenz mit mir). Was für eine sinnlose Bürokratie? Warum fragt die Zulassungsstelle die Versicherung nicht wieder an?

Für mich ergeben sich noch einige Fragen aus der Geschichte:
Wer trägt die Kosten für Entstempelung und Wiederzulassung sowie weiteren Strafen, wenn das Fahrzeug beim Parken im öffentlichen Raum gefunden wird?
Darf das Fahrzeug auch entstempelt werden, wenn es sich nicht auf öffentlichem Grund befindet?

By NiliQB (62.27.221.139) on Donnerstag, den 31. Mai, 2001 - 22:11:

Hatte auch mal was lustiges in Sachen Entstempelung:

Wollte zum 1.1.00 meine Versicherung wechseln, da ich (trotz keiner Unfälle) für meine alte Versicherung ab diesem Datum ein "Risiko unter 25 Jahren" oder so ähnlich dargestellt hätte, was zu einem in etwa verdoppelten Beitrag geführt hätte.

Also hab ich mir verschiedene Angebote eingeholt, unter anderem von der ÖV* Mannheim (so hieß die damals noch).

Allerdings war das Angebot der Ö*A Mannheim noch teurer als das meiner "alten", so dass ich (freundlich wie ich bin) ein Fax dorthin geschickt hatte mit dem Hinweis, ich hätte kein Interesse an einem Vertrag und weiteren Angeboten.

So weit so gut. Pünktlich zum 1.1.00 war mein Auto dann bei einer anderen Vers. versichert.

Zwei Wochen später kam eine Rechnung der *VA Mannheim für meine angebliche Autoversicherung.

Bis April hatte ich regen Briefverkehr mit der ÖV*, bis die sich Mitte April einsichtig gezeigt haben und sich für die Irrtümer entschuldigt haben.

Zwei Wochen später kam freitags der Postbote, der mir was blaues gegen Unterschrift aushändigte. Inhalt in etwa "Als Halter des Kfz bla bla bla wird Ihnen der Betrieb dieses Kfz im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Grund: Auf Grund einer Mitteilung der Ö*A Mannheim haben wir Kenntnis erlangt, dass der Versicherungsschutz seit 01.01.00 abgelaufen ist. Bla bla bla Entstempelung und so weiter". Der Wisch kostete mich 61 DM (50 DM Verwarnungsgeld + 11 DM Zustellungsgebühr). Ich rief bei der Z-Stelle an und gottseidank waren die so einsichtig und haben die Sache vorab schon mal als erledigt erklärt (nachdem sie sich von meiner echten Versicherung eine Bestätigung haben faxen lassen).

So weit so schlecht. Nur stand ich auf Grund eines weiteren Irrtums bereits auf der "roten Liste" der grünen Freunde. An diesem besagten Wochenende musste ich mich gegen sage und schreibe neun Streifen zur Wehr setzen, die allesamt versuchen wollten, meine Nummernschilder zu schänden.

Die *VA Mannheim (inzwischen heißen sie ja anders) tut übrigens bis heute so, als ginge sie das ganze nichts an. Obwohl dort der Hirni arbeitet, der seinerzeit OHNE VERSICHERUNGSVERTRAG meiner Z-Stelle ne Doppelkarte geschickt hat.

Toll, gell?

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 09:33:

@niliqb
interessantes Posting!! Da sieht man mal wieder was rauskommt, wenn jemand der nicht selbstständig arbeiten kann, gezwungen ist, ohne kontrolle zu arbeiten. Da scheint vielleicht bei der Versicherung ein altes KKK (Kommand, Kontrolle und Kritik) System durch ein modernes Managementsystem ersetzt worden zu sein ohne das mit den Mitarbeitern gemeinsam und gleitend zu machen.
Aber solche Negativerfahrungen sollte man hier posten, man kann nur draus lernen. Für mich heisst das, frühzeitig mit dem Anwalt gegen den Sauhaufen vorgehen und Kosten geltend zu machen, damit die wach werden.
Ich weiss von früher, dass wenn in einer Schadenssache ein Anwalt für den Anspruchhsteller tätig ist, das dann ein ganz Anderer mit mehr Kompetenzen bei der Versicherung den Fall bearbeitet. Ob das bei allen Gesellschaften so ist??


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