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36,- ?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: 36,- ?!
By hoschi (195.30.20.162) on Montag, den 19. März, 2001 - 08:33:

hi!

hatte schon mehrere delikte im ruhenden verkehr...

Bundesland Sachsen:
"Parken in Fußgängerzone" 60,-DM ...ich habe gewartet... nach ungefähr anderthalben monat kam BG-Bescheid iHv 36,-DM, fahrzeugführer welcher das fahrzeug zum zeitpunkt des verstoßes innehatte nicht ermittelbar, deswegen gegen mich als halter... ...BG iHv 36,-DM

Bundesland Bayern:
Parkuhr "Parkzeit um mehr als 1Stunde überschritten" (o.ä.) 50,- ...nach 1Monat kam Mahnung iHv 50,-DM mit androhung BG iHv 86,-DM ...

ich hab dann vorsichtshalber die 50,- DM bezahlt...
ist das bundeslandabhängig? oder hängt das vielleicht mit der Satzung des jeweiligen Landkreises zusammen?

für Aufklärung wäre ich dankbar...
MfG
*hoschi

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Montag, den 19. März, 2001 - 19:13:

Ein BG-Bescheid über 36 DM? Du meinst sicher den Kostenbescheid, oder?

Die Mahnung war noch einmal eine kulante Zahlungsbitte der Behörde. Ist selten, wird aber gemacht. Wenn Du einen BG über 86 DM erhalten hättest (unwahrscheinlich), hättest Du kurz Einspruch ohne Begründung eingelegt und hättest dann nach ein paar Wochen einen Kostenbascheid über 36 DM erhalten. Du siehst also, wenn man es geschickt anstellt, wird es nie teurer als 36 DM

By pingpong (62.104.203.64) on Dienstag, den 3. April, 2001 - 15:14:

Mal vergessen Bußgeldbescheid von DM 10,00 bis
DM 30,00 zu zahlen? Dann per Einschreiben Be-
scheid von DM 46,00 erhalten? Lösung: Einspruch
erheben mit dem Hinweis, dass Partner, Sohn oder
Freund (mit Angabe der Adresse) gefahren sind.
Behörde zieht Bescheid zurück und stellt Bescheid
neuerlich aus, jedoch an den angegebenen Be-
troffenen mit DM 10,00, die man dann sicherlich
gerne erstattet. Nebeneffekt: Post verdient und
nicht die Behörde, da dort erhebliche Auslagen
entstanden.Nicht auszudenken wenn das System würde,ein neues Durchführungsgesetz müsste her.

By Greatblackbird (217.49.111.233) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 12:14:

@pingpong
Hat das bei Dir geklappt? Wenn ein BG erstmal erlassen ist, werden die Verfahrenskosten (36 DM) weiterhin dem Halter in Rechnung gestellt. So ist es mir jedenfalls bekannt. Anscheinend gibt es Unterschiede.

By farendil (217.0.227.68) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 12:35:

gb: die verfahrenskosten muß der halter nur dann tragen, wenn der verantwortliche fahrzeugführer innerhaslb der verjährung nicht ermittelt werden konnte, oder dies einen unverhältnismäßig hohen aufwand erfordert hätte.

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 23:16:

Richtig, farendil, aber wenn eine andere Person angegeben wird, wird ebenfalls ein Bußgeldbescheid mit insgesamt 46 DM ausgestellt. Nach 3 Monaten würde der Halter einen Kostenbescheid über 36 DM erhalten, wenn der Fahrer nicht ermittelt wurde.

By farendil (217.0.227.68) on Freitag, den 6. April, 2001 - 00:03:

@gb: wieso bekommt die andere person einen bg bescheid und keinen verwarngeldbescheid ohne gebühren?? kenn ich so nicht und versteh ich auch nicht...

By pinqponq (62.104.203.81) on Freitag, den 6. April, 2001 - 13:25:

hier scheint etwas konfusion zu sein, mit den an-stehenden DM 36,00, wer zahlt und wer zahlt nicht.
Ein Erstbescheid wird immer mit dem ursprünglichen
Bußgeld gefordert, also DM 10,00 usw.Auch wenn erst nach einem Einschreiben die Behörde erfährt,
dass ein anderer gefahren ist. dieser bekommt nur
DM 10,00. Die angefallenen DM 36,00 entfallen auch
für den angeschriebenen Halter, da dieser - wie
immer in meinem Fall - die nicht eingeschriebene Post - gar nicht erhalten hat. Mein Briefkasten ist z.B. öffentlich zugängig.
PS. Im übrigen habe ich diesen Hinweis bisher nie
angegeben, jedoch offen gelassen.Dies würde ich
in einem Gerichtsverfahren anbringen, doch soweit
ist es bisher nicht gekommen.

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Freitag, den 6. April, 2001 - 19:36:

@pingpong
Diese Erfahrung habe ich bisher nicht machen können. Das Spielchen habe ich auch schonmal praktiziert. Die Behörden handeln absolut unterschiedlich, zumal es auch nicht zulässig ist, gegen den Halter einfach einen Bußgeldbescheid zu erlassen, nur weil er die Verwarnung nicht gleich zahlt und auch nicht feststeht, daß er das Fahrzeug auch wirklich falsch geparkt hat.


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