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Verfl.... Meine ASU-Plakette ist abgefallen...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Verfl.... Meine ASU-Plakette ist abgefallen...
By Seppelschorsch (217.88.101.247) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 07:35:

Tja Leuts,

habe gestern erst gesehen, dass meine ASU-Plakette abgefallen sein muss. Es ist keine Beschädigung zu sehen und ich gehe davon aus, dass das Teil den letzten Feldweg nicht mitmachen wollte... grrrrrr

Ahemm, hat hier jemand Erfahrung damit? Blöderweise habe ich - glaube ich - auch die ASU-Bescheinigung verlegt... Muss ich das Ganze Prozedere jetzt nochmal machen lassen? Was kann mir den passieren, wenn man damit (besser: daOhne) kontrolliert wird?

BTW stimmt es, dass man neuerdings die ASU-Bescheinigung sowieso mitführen muss?

By garfield (129.143.4.35) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 09:49:

Man muß die Bescheinigung schon immer auf Verlangen vorzeigen können. Idealerweise geht das, wenn man sie mit dem Fahrzeugschein mitführt.

Wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als eine neue AU durchführen zu lassen. Hat aber den Vorteil, daß sie nicht zurückdatiert werden kann.

By Keiichi (62.224.228.14) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 09:54:

aaaaaalso seppel.
die asu-bescheinigung, dh. den prüfausdruck musst du immer mit dir führen. (bei uns jedenfalls in sachsen) .......und das dir die asuplakette abgefallen ist glaubt dir kein schwein *ggg*
die dinger kleben besser als alles was ich kenne. die kriegst du normalerweise nur mit roher gewalt (schaben, kratzen etc) wieder ab.
ich nehme an da wirst du wohl ne neue asu machen müssen..... ich kann mir nicht vorstellen das dir das ein tüv-mensch abnimmt. da könnte ja jeder kommen. vielleicht wenn du eine eidesstattliche erklärung abgibst, aber die kostet ja auch mindestens 50DM.

By Polizist (217.4.96.207) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 10:38:

Schaut mal die Zulassungsstempel in Stuttgart an. Die hängen zum Teil halb weg, sind zerissen oder gar nicht mehr dran. Der Grund? Die Waschanlage hat ihnen zugesetzt. Nach ein paar Waschgängen gehen die ab. Bei der AU-Plakete auch möglich.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Seppelschorsch (217.88.98.171) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 10:45:

Wow... Frühaufsteher hier. Da geht man nur kurz mal Joggen und prompt Antworten! Danke schonmal...

Die Plakette hier wird nicht aufgeklebt, sondern ist "fest" aufgeklemmt (zwei Spreizer).
Bei meinem alten Wagen waren sie allerdings aufgeklebt und dort gingen sie auch reihenweise ab...

Allerdings würde mich jetzt schonmal interessieren, was denn passiert, wenn ich die Plakatte jetzt drangehabt - aber das Papier nicht habe? Solchermaßen fuhr ich ja in letzter Zeit umher...

By Seppelschorsch (217.88.98.171) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 10:49:

Hmmm... die Beschreibung ist vielleicht etwas wage.

Nochmal: Die Plakette ist aus Hartplastik und wird durch zwei Klammern innen kraftschlüssig in einem Metallhalter befestigt.

By michael (62.227.9.231) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 12:55:

achso, also das "alte" System.

Als ich mir letztes Jahr neue Schilder prägen lassen habe, konnte ich zwischen den eingeklipsten und den selbstklebenden Plaketten auswählen (wie nett *g*); habe mich dann für die selbstklebenden entschieden.

PS: Und ich habe kein Eurokennzeichen!

By Keiichi (62.224.228.14) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 17:42:

eeecht??? da kann man sich ja die tüv und au plaketten klauen. *gg* und schon hast du immer neuen tüv :)

By michael (62.227.26.54) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 23:53:

@Keiichi:

Nein, das hast du wohl falsch verstanden. Als ich die Kennzeichen anfertigen ließ, fragte mich die Dame beim Schildermacher, ob sie Halterungen für die Klips-Plaketten draufmachen soll oder ob sie lieber Platz für Selbstklebeplaketten lassen soll.

By Keiichi (62.224.228.14) on Montag, den 5. März, 2001 - 01:11:

....aber kann man die klipsplaketten nicht leichter abmachen ohne sie zu zerstören als die klebeteile? die klebeplaketten bekommt man jedenfalls (bei uns in sachsen) nicht ab ohne sie kaputt zu machen...
(ich kenn das klipsystem gar nicht, könnt ihr nicht mal ein foto machen)

By Seppelschorsch (62.157.44.2) on Montag, den 5. März, 2001 - 06:34:

So, habe in meinem entsetzlichen Prüfungsvorbereitungschaos doch noch die ASU-Bescheinigung gefunden (und endlich mal den Fahrzeugbrief...).

Mmhhh... bekomme ich damit nun meine Plakette wieder? Weiss da jemand etwas?

By farendil (217.0.227.19) on Montag, den 5. März, 2001 - 09:25:

ja, mit der prüfbescheinigung gehst du genau zu dieser werkstatt (oder wo auch immer), die die asu durchgeführt hat.

die geben dir eine neue plakette - da müßte eigentlich kostenlos sein, dürfte aber im höchstfall nicht mehr als 10,- betragen.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 5. März, 2001 - 09:53:

Wenn du die Werkstatt und so ungefähr den Prüfzeitpunkt kennst, geht es auch ohne Bescheinigung, denn die haben ein Prüfbuch in dem alles eingetragen ist. Die brauchen blos nachzusehen. Wenn das aber "Ali´s"Reparaturshop" ist, bei dem der Inhaber inzwischen zum dritten mal gewechselt hat, wird es ein bischen schwerer.

By michael (62.227.2.125) on Montag, den 5. März, 2001 - 10:41:

@Keiichi:

Die Klipshalterungen sind zylinderförmig und ca. 5 mm hoch, innendrin befindet sich eine U-förmige Feder oder Klammer, in die die Plakette einrastet. Man kriegt die Plakette befinitiv nicht heraus, ohne sie mindestens 1x in der Mitte durchzubrechen.

By Knibbel (194.121.59.9) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 15:48:

@michael und Keiichi

Soweit ich mich erinnere ist der Plakettenhalter aufgenietet. Mein Vater hat mal den TÜV bei unserem alten R4 "verlängert", die Nieten aufgebohrt, Plakette um ein paar Monate gedreht und von hinten wieder vernietet... Gute alte Zeit ;-)

By Zuschauer (217.1.2.155) on Montag, den 12. März, 2001 - 00:38:

Muss auch mal kurz nachhaken: Ich habe zwar gültige ASU - allerdings dieses Protokoll nicht mehr! Ist das unbedingt erforderlich bei Verkehrskontrollen? Was passiert denn ohne??

By Alberto (62.224.96.91) on Montag, den 12. März, 2001 - 09:22:

Eigentlich nicht sehr viel, denn das Protokoll haben die meisten Leute nicht mehr.

Der Staat muß dem Bürger - wie im Steuerrecht auch - zunächst "Ehrlichkeit" unterstellen und dann - bei begründetem Verdacht, darf er erst etwas anzweifeln.

Das heißt, wenn das Auto furchtbar qualmt und stinkt, kann man die ASU anzweifeln, mit oder ohne Protokoll.

By Seppelschorsch (217.1.2.17) on Donnerstag, den 15. März, 2001 - 05:50:

Habe das Teil wieder dran und das lustige ist, dass der nette Mechaniker versehentlich den aktuellen Monat eingestellt hat....


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