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Umstrittene Methoden bei Verkehrskontrollen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Umstrittene Methoden bei Verkehrskontrollen
By Mein Freund Herbert (193.159.77.101) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 22:43:

Nach verschiedenen Erfahrungen (700 000 km in den letzten 10 Jahren) habe ich mir schon seit längerer Zeit folgende Handlungsgrundsätze angewöhnt, die mir bisher auch teilweise dann bei Unfällen vor Gericht geholfen haben:

1. Beobachte den Polizisten der dich herauswinken will genau und bremse dann nur, wenn du auch eindeutig gemeint bist (ansonsten gleichmäßig weiterfahren). Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass ich gar nicht gemeint sein kann.
2. Fahre sehr langsam in den zugewiesenen Bereich. Sollte der Polizist dir keinen ausreichenden Haltebereich zuweisen, bleibe möglichst mitten auf der Fahrbahn als Verkehrshindernis stehen und fordere per Handzeichen eine Einweisung.
3. Nutze die gewonnene Zeit zur Sicherung ihres sichtbaren Autoinnenbereiches vor der Kontrolle (Sicherheitsgurt; Radarwarner; Handy; Unterlagen usw.)
4. Lege die notwendigen Dokumente (PA und Zulassung) vor der Kontrolle an eine übersichtliche Stelle (Mittelkonsole o. Armaturenbrett) im Wagen. So vermeidest du das greifen in deine Taschen und verunsicherst damit nicht den überforderten Beamten.
5. Öffne dein Fahrerfenster einige Zentimeter weit (nicht ganz öffnen!!) und warte in deinem Fahrzeug sitzend ab, bis du angesprochen wirst.
6. Dreh dein Radio leise, lasse es aber zur Beruhigung der Situation weiterlaufen.
7. Wenn du angesprochen wirst, achte auf die Angaben des Polizisten über Dienstgrad und Name. Frage bei nicht Nennung oder Unverständlichkeit sofort höflich nach, da du das nicht richtig verstanden hast.
8. Folge ansonsten den Anweisungen des Beamten. Gebe nur die verlangten Papiere zur Kontrolle. Beantworte nur Fragen nach den Personalien (und dem WetterJ). Weise den Beamten im Bedarfsfall freundlich darauf hin, das du derzeit keine weiteren Angaben machen möchtest.
9. Notiere dir in der Zwischenzeit der Überprüfung der Papiere durch die Beamten unauffällig alle Angaben aus dem Umfeld. (Dienstgrad; Name; Datum/Uhrzeit; Tachometerstand; ev. Anzahl Beamter bzw. Zivilisten; usw.)
10. Fülle auch auf Anweisung der Polizei keinen Bericht (o. Protokoll) aus, bis auf Angaben zur Person. Unterschreibe keinen, von der Polizei verfassten Bericht (o. Protokoll). Wiederspreche einer eventuellen Beschlagnahmen von Gegenständen auf dem entsprechenden Protokoll des Beamten (das solltest du dann aber Unterschreiben wenn du dafür einen Durchschlag erhältst).
11. Bei Kontrollen nach einem Unfall notiere dir hinterher noch Angaben nach dem Unfallhergang und aus dem Umfeld (Kilometer; Kreuzung; Kfz-Kennzeichen; Bremsspuren; usw.) Wenn möglich auch Photos von allem machen. Gehe davon aus, das die Polizei diese Arbeit nicht ordentlich und schon gar nicht in deinem Sinne erledigt.
12. Nach der Kontrolle (o. Unfall) nimm dir alle notwendige Zeit um dich zu Beruhigen und deine Sachen zu Ordnen. Lassen dich nicht von den Beamten zur Eile drängen, denn DU musst nachher im dicken Verkehr ein Fahrzeug ordnungsgemäß führen können.

Hier noch einige Hinweise zur Verkehrskontrolle:

Lasse dich auf keinen Fall von hinten zum Anhalten bewegen!!!
(@ Officer und andere Rambos – wir sind nicht in den USA!)
Das Sondersignal der Polizei berechtigt nur zur ungehinderten Durchfahrt, d.h. wenn sonst alles frei ist und auch kein Gegenverkehr vorhanden ist fahre weiter. Wenn es die Straße und dein Fahrzeug es zu lässt, fahre schneller, bis der Wagen (o. Motorrad) aus dem Rückspiegel verschwunden ist. J
Das Polizeifahrzeug muss dich schon überholen und dich durch eindeutige Zeichen zum Halten auffordern. Irgendwelche Displays, Schriftzeichen, der gesetzte rechte Blinker des hinter dir Fahrenden und das fuchteln mit einer Winkerkelle eines Pferdefuhrwerkes können von dir nur über die Rückspiegel bei deiner notwendigen Konzentration auf das restliche Verkehrgeschehen vor dir leider nicht als eindeutig als Anhalteweisung interpretiert werden.
Dies gilt vor allem auch bei Zivilfahrzeugen.
Hat das Fahrzeug dich dann Angehalten, beachte die Hinweise oben.

Nun weiterhin viel Spaß auf der Straße.

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 09:04:

Ich halte diese Hinweise allgemein für sehr sinnvoll. Der Kraftfahrer sollte sich stets bewußt sein, daß ein Polizist im Dienst in erster Linie "Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft" ist und nicht (immer) der verständnisvolle "Freund und Helfer". Jeder sollte daher seine Interessen wahren und sich nicht durch unbedachte Bemerkungen in irgendeiner Weise selbst in Schwierigkeiten bringen.

Zum Anhalten von Fahrzeugen: nicht nur der Polizeibeamte, sondern auch der Autofahrer hat ein Recht darauf, auf seine persönliche Sicherheit bedacht zu sein. Hier im Hinblick auf das Anhalten von Fahrzeugen durch dazu nicht befugte Personen (im günstigsten Fall Scherzbolde und Wichtigtuer, im ungünstigsten Räuber oder sonstige Kriminelle). Das gilt insbesondere bei Anhalteversuchen durch Zivilpersonen, aus Zivilfahrzeugen heraus, zur Nachtzeit oder in einsamen Gegenden. Allerdings ist (§ 36 Abs. 5 StVO) auch das Anhalten vorausfahrender Fahrzeuge in Deutschland grundsätzlich zulässig. Einschalten des Blaulichts allein dürfte für eine Halteanordnung jedoch nicht ausreichen, ebensowenig wird Blinken mit dem Fernlicht oder Herumfuchteln mit irgendeiner Kelle im Fahrzeuginneren eindeutig sein. Ein Display "Halt-Polizei" vermutlich schon.

Wäre ganz gut, wenn hier mal erläutert würde, in welcher Weise ein Anhaltevorgang ablaufen muß und wie man sich vor Überfällen oder sonstigen Übergriffen von Pseudo-Polizisten wirksam schützen kann.

By farendil (217.80.144.139) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 09:23:

@N.N.: nur soviel: bei allgemeinen VK wird bei uns oft durch ein hinterherfahrendes Polizeifahrzeug (Streifenwagen) angehalten.

Zunächst wird auf dem Dach zwischen den Rundumleuchten eine Leuchtschrift (ib Spiegelschrift) "Stop Polizei" angeschalten.
Wenn der Fahrer darauf nicht reagiert, werden die blauen Lämpchen dazugeschalten und dann sicherlich die Tröte.

Ansonsten: Aus einem Zivilfahrzeug von Zivilpersonen (oder wenn ich es wegen Dunkelheit nicht erkennen kann) werde ich mich nur mit einer Anhaltekelle NIE zum Anhalten bewegen lassen.
Dies ist auch mein gutes Recht - zur Legitimation sind weitere Kennzeichnungen (z.b. Blaulicht) von Nöten.

By officer (213.187.66.213) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 10:20:

wir sind zwar hier nicht in den USA, aber ein anhalten eines vorausfahrenden Fzg ist trotzdem durch eingeschaltetes Blaulicht möglich und durch ein OLG-Urteil auch noch untermauert.

Ein Überholen ist grundsätzlich immer mit Gefahren verbunden und deshalb sollte man immer dahinter bleiben. Die Leuchtschrift ist als Anhaltezeichen laut StVO zu beachten! Sie sollte immer zusammen mit dem Blaulicht eingeschalten werden. Dies dient auch der Warnung der hinter dem Streifenwagen fahrendn Fahrzeuge, denn keiner weis wie der Anzuhaltende reagieren wird. Mache machen ne Vollbremsung, andere starten durch. Da manche Fahrzeugführer sich was ja richtig ist, mehr auch auf den vorausfahrenden Fahrverkehr konzentrieren, wird dieser dann per Außenlautsprecher zum Halten aufgefordert. Mißverstanden wird so etwas im allgemeinen nicht, außer natürlich von denen die generell nicht anhalten wollen.

By garfield (129.143.4.35) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 10:45:

Wo steht das mit der Leuchtschrift in der StVO?

By Mein Freund Herbert (62.155.164.154) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 11:05:

Meine Hinweise sollten vor allem der eigenen Sicherheit dienen. Sie helfen aber auch den Polizisten, (außer Dienstgeilen Rambos) die nicht mit der Waffe in der Hand in Konflikte kommen möchten.
Das Anhalten von hinten ist auch in Deutschland eine gängige Praxis der ich mich aber bis heute ohne Probleme erfolgreich wiedersetzen konnte. Das Blaulicht und Sirene sind ja auf keinen Fall zu übersehen, mache ich auch nicht, denn ich räume dem Fahrzeug die ungehinderte Durchfahrt ein (weit rechts ran, aber weiter fahren). Alle anderen Willenskundgebungen wie Lautsprecher und Leuchtschrift sind absolut nicht zu bemerken (bei meinem kleinen Rückspiegel und Sonnenrollo sowie meinem lautem Radio).
Bei Zivilfahrzeugen hilft wirklich nur die Flucht nach „Vorn“, unter Wahrung der eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer selbstverständlich. Denn ob das ein Autodieb oder ähnliches ist, kannst du nach dem Anhalten schlecht diskutieren. Wichtig ist: Autonummer merken, sofort Polizei anrufen und die Sache lieber nachher auf der Papierweg klären.

By officer (213.187.66.198) on Freitag, den 2. März, 2001 - 09:28:

@ Mein Freund Herbert

dann wirst Du wohl oder Übel mal Probleme bekommen, wenn Du nicht anhälst. Im milden Fall sind das dann 136,-DM und 3 Punkte. Aber daß kannst du dann auf dem Papier nachlesen.

@Garfield

§ 36(5) Satz 2

By MJ (193.194.7.77) on Freitag, den 2. März, 2001 - 10:01:

Durchsuchung des KFZ bei so ner Aktion.

Wann ist die anhaltende Polizei denn berechtigt ein KFZ zu durchsuchen?
Bei einer Routine Verkehrskontrolle, oder immer?

Wenn eine Busspur gesperrt ist werden ja z.B.: diverse Autos rausgewunken. Was darf die Polizei da untersuchen. Nur die Papiere überprüfen und wenn die in Ordnung sind wars das, oder darf man den ganzen Karren auseinander nehmen ?

Und wie steht es da mit der unversehrlichkeit(unverletzlichkeit) der Wohnung und dem KFZ ?
Wenn die Polizei nur so zur Routine mein Auto durchsuchen dürfte, wieso können Sie dann nicht auch meine Wohnung mal eben durchsuchen?

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 2. März, 2001 - 12:08:

@officer

Es gibt ein sehr viel größeres potentielles Problem, das weiter oben beschrieben wurde, zu dem Du Dich aber leider überhaupt nicht geäußert hast. Wie schützt sich der Kraftfahrer wirkungsvoll gegen Übergriffe von Pseudo-Polizisten in solchen Situationen? Ich denke da vor allem an das Anhalten durch Zivilstreifen. Polizeiliche Ausrüstungsgegenstände (abnehmbares Blaulicht, Winkekellen, selbst Polizeiuniformen und -abzeichen) sind bekanntlich frei oder jedenfalls ohne größere Schwierigkeiten erhältlich. Ein Pappschild mit der Aufschrift "Halt-Polizei" kann sich jeder zusammenbasteln.

Hat man in so einer Situation erst einmal angehalten, ist man - vor allem in Situationen wie nachts oder in menschenleeren Gegenden - Überfällen und dergleichen hilflos ausgesetzt. Da zu sagen "zeigen Sie mir mal bitte Ihren Dienstausweis" ist wahrscheinlich auch nicht sonderlich sinnvoll. Und sag bitte nicht, daß dies strafbare Amtsanmaßung sei. Wer Raubüberfälle begeht, dem dürfte dieses zusätzliche Delikt herzlich gleichgültig sein.

Es wird jetzt immer soviel über den notwendigen Selbstschutz von Polizeibeamten gesprochen - teilweise auch zu Recht. Allerdings hat auch der Normalbürger ein Recht auf Schutz seiner persönlichen Sicherheit, insbesondere in derartigen potentiell unklaren und unsicheren Situationen.

By michael (62.227.7.48) on Freitag, den 2. März, 2001 - 16:06:

Leute, schaut euch doch bitte auf unserem Server mal genauer um - es liegt da z.B. ein Text mit dem Titel "Anhalten, wenn die rote Kelle kommt?".

Außerdem gibt es ein höchstrichterliches Urteil zum Anhalten bei Sondersignal (d.h., Blaulicht und Einsatzhorn): "Die Verfolgung mit diesen Sondersignalen beinhaltet nämlich eine andauernde Haltanweisung (BGH VRS 32, 321)."

By VkD-Mann (145.253.76.157) on Freitag, den 2. März, 2001 - 20:42:

@ N.N.

In welchen Film lebst du denn ??
Ein Fahrzeug anzuhalten ist auch für einen Polizisten immer eine Streßsituation..
Und dann vielleicht noch jemanden wie dich... na toll.
Würdeste das bei mir abziehen, schwöre ich dir, du schaust in den Lauf.

By farendil (217.0.227.96) on Freitag, den 2. März, 2001 - 22:33:

@vkd-mann: was glaubst du eigentlich, wer du bist??
ich kann an den bemerkungen von "n.n." nichts verwerfliches oder gar regelwirdiges feststellen, er bringt halt nur seine sicher nicht unberechtigten bedenken vor.

du aber scheinst einen leichten minderwertigkeitskomplex zu haben, den du durch deine uniform, deine knarre und dein aufspielen als sheriff zu kompensieren versuchst.

abgesehn davon, daß ich dir wünsche, daß jemand den du derartig mit der waffe bedrohst (was anderes ist dieses absolut verabscheuungswürdige verhalten nicht) dir so viel feuer macht, daß du im letzen keller akten sortieren darfst (zum knöllchenschreiben scheinst du mir charakterlich ungeeigent zu sein), möchte ich dir nur sagen, daß es menschen gibt, die in so einer situation (wenn sie, wie du so schön sagst, in den lauf schauen dürfen) "freidrehen" und sich versuchen von der bedrohung zu befreien.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Freitag, den 2. März, 2001 - 23:40:

Farendil
Ich denke VkD Mann hat NN mit :Mein Freund Herbert: verwechselt!Selbst Officer schreibt das man anhalten muss!NN hat nichts verwerfliches geschrieben, Freund Herbert moechte ja den Polizisten abhaengen,durchs schneller fahren!
Not so Smart!!
Lese mal seinen artikel in der ersten Posting
absatz 1.
absatz 2.
Lasse dich auf keinen Fall von hinten zum Anhalten bewegen!!!
(@ Officer und andere Rambos – wir sind nicht in den USA!)
Das Sondersignal der Polizei berechtigt nur zur ungehinderten Durchfahrt, d.h. wenn sonst alles frei ist und auch kein Gegenverkehr vorhanden ist fahre weiter. Wenn es die Straße und dein Fahrzeug es zu lässt, fahre schneller, bis der Wagen (o. Motorrad) aus dem Rückspiegel verschwunden ist.

beste einladung fuer eine Verfolgungsjagtvon Seiten der Polizei!Wuerde mich interesieren ob der beim Fuehrerschein machen Geschlafen hat.
Und noch etwas,Was hat die U.S.A. damit zu tun?

By farendil (217.0.227.96) on Samstag, den 3. März, 2001 - 00:32:

@bb: zu dem von dir von herbert zitierten abschnitt:
damit hat herbert natürlich unrecht.

allerdings sehe ich das nicht als einladung für verfolgungsfahrten - zumindest nicht in der stadt oder auf der landstraße.

außerdem hat er ja auch geschrieben: Wenn es die Straße ... es zu lässt...

alles andere wäre zumindest ein grober verstoß gegen die stvo und darüber hinaus völlig unsinnig, da man dadurch seine eigene position unnötig verschlechtert.


trotz alledem wäre auch dieser eindeutige verstoß (den es natürlich entsprechend zu ahnden gilt) kein grund, gegen alle regeln und dienstvorschriften zu verstoßen und dem fahrer die mündung der dienstwaffe vor die augen zu halten.

zum thema usa: dies ist sicherlich gerade bei den deutschen auch klischeebehaftet, aber ich habe auch schon von leuten gehört, die dort von der polizei angehalten wurden, daß der polizist mit der waffe in der hand zum fahrzeug gegangen ist

By Billy Bob (24.226.74.228) on Samstag, den 3. März, 2001 - 03:00:

Farendil!
Mit der waffe in der hand? Manche erzaehlen dir die Tollsten geschichten [Gebrueder Grimm}wenn sie von einer Auslandsreise zurueck kommen, Du kannst es mir glauben,wenn ein Cop eine Waffe zieht,hat der angehaltene etwas auf dem kerbholz, bei einer normalen Kontrolle oder selbst bei Geschwindigkeits ueberschreitungen wird kein Cop eine Waffe ziehen,als erstes before er sich ueberhaupt zu erkennen gibt wird er ueber Funk und Computer erst mal deine Plate number durchgeben,damit er weiss mit wem er es zu tun hat und ob eine ausstehende Fahndung auf dem fahrzeug oder fahrer ist, ist nichts vorhanden schaltet er mal seine Lightbar ein,nachdem du stopst kommt er von hinten ,und vordert dich auf sitzenzubleiben,austeigen ist nicht erlaubt,ausser er vordert dich dazu auf.Solltest du aber wie Herbert es beschrieben hat ,weiterfahren obwohl
er mit eingeschaltetem licht hinter dir ist
kann ich nur sagen dass dann der spass vorbei ist!
Solltes du aber weiter fahren nimmt er an dass du ja etwas verbrochen hast,und auf der Flucht bist!
Dann gnade dir Gott!
Nachdem herbert ja diesen satz schrieb
bleibe möglichst mitten auf der Fahrbahn als Verkehrshindernis stehen und fordere per Handzeichen eine Einweisung muss ich mich wundern
uber soviel leichtsinn,[Dummheit},hat er schon mal darueber nachgedacht das er ja der letzte im verkehr ist und noch dazu Stillsteht,wenn der hintere nun mal nicht aufpasst ist es ja schon geschehen,und dann? Natuerlich ist wieder der Polizist daran schuld!

By Mein Freund Herbert (62.155.167.51) on Samstag, den 3. März, 2001 - 16:03:

Hallo Leute,
da mich die Meinung anderer Leute zu diesem Thema sehr interessiert, habe ich diesen Beitrag schon mal erfolglos in „News“ gestartet und freue mich also jetzt über die Diskussion.

Das wichtigste an diesem Thema war aber eigentlich der Schutz meiner Person vor unberechtigten Waffengebrauch und die „Deeskalation“ im ersten Teil meines Beitrages.
Das auf den zweiten Teil nun diese Reaktionen bis zur Androhung von Waffengewalt (VkD-Mann) kommen wundert mich nicht, denn genau deshalb werde ich eine Konfrontation vor Ort möglichst vermeiden. (ich weiß ja nicht ob gerade so ein Rambo seinen Frust an mir auslassen möchte). (s. N.N .danke)

Das mit der Flucht nach „Vorn“ war von mir nur für Zivilfahrzeuge gemeint. Bei allseits bekannten grünen Fahrzeugen geht das unter sportlichen Gesichtspunkten aber auch (auf einer freien Autobahn unter Beachtung des Verkehrs) ohne in Konflikte zu kommen. Nach spätestens Fünf Minuten hat mich der Polizist völlig aus den Augen verloren (bei mir bewegen sich 280 Pferde). Sollte es dann doch eine Anzeige geben, kläre ich das gern auf neutralem Boden und bezahle notfalls auch dafür.

@Officer: bis jetzt hatte ich damit jedenfalls noch keine Probleme, solltest du damit welche haben, kannst du es ja dann in deinem Bericht vermerken. (Bezüglich d. Anhaltens ist d.h. der Link auf http://www.radarfalle.de/recht/bayoblg1.html genau richtig).

Dies soll auf keinen Fall bedeuten, sich auf eine Verfolgungsjagd einzulassen oder sie zu provozieren! Leute, ich bin Familienvater und solche Sachen sehe ich mir nur mit Kopfschütteln über diese Idioten im Fernsehen an.

@ Billi Bob: das mit dem Hinweis auf USA ist ein Klischee und ist möglicherweise nur im Film so. Sorry. Das „möglichst mitten auf der Fahrbahn“ ist aber schon so gemeint, das der Polizist der in den Verkehr eingreift, sich schon vorher überlegen sollte was er auslöst, um nicht hinterher mit einer Massenkarambolage da zustehen, weil er mich mal eben nach dem Wetter J fragen wollte. (Dazu kann man auch weiterfahren und an einer besseren Stelle den Bürger anhalten).

Übrigens weis ich nicht was die grünen Paniker haben, für mich ist es selbstverständlich, das sich nicht jeder Igel bei Annäherung eines Polizisten auf den Rücken legt und den Bauch kraulen lässt. Das er sich stattdessen „Ein-Igelt“, geht doch nicht gegen den Polizisten! Das, liebe Leute ist Selbstschutz weil er nicht 100% weiß, mit wem er es zu tun hat!

By Polizist (217.4.94.27) on Samstag, den 3. März, 2001 - 17:14:

Grundsätzlich glaube ich in den Postings von "Mein Freund Herbert" ein gewisses Misstrauen und Abneigung gegenüber der Arbeit der Polizei herauszulesen. Aber gut, kann ich mit leben.
Seine Tips sind im großen und ganzen auch ganz in Ordnung. Nur zu ein paar Punkten möchte ich doch etwas bemerken..
> Nutze die gewonnene Zeit zur Sicherung ihres >sichtbaren Autoinnenbereiches vor der Kontrolle
>(Sicherheitsgurt; Radarwarner; Handy; Unterlagen

Versteh ich nicht ganz. Wie kann man den Sicherheitsgurt sichern? Radarwarner ok, wenn ich einen hätte tät ich auch schauen, dass dieser nicht ins Auge sticht. Aber Handy und Unterlagen? Interessieren mich bei einer VK-Kontrolle nicht.
Punkt 11 ist bis auf den letzten Satz ok. Dieser Satz allerdings ist Quatsch. Ein Unfall wird nach objektiven Gesichtspunkten aufgenommen. Kann schon sein das dies nicht in deinem Sinne ist, wenn du nämlich der Verursacher bist. Wir richten uns dabei aber auch nicht nach irgendwelchen subjektiven Interessen.

Zum anhalten von hinten ist inzwischen viel richtiges gesagt worden. Bei Zivilfahrzeugen der Polizei kann man auch nicht böse sein, wenn er aus genannten Motiven nicht anhält. Bei grün-weiß hört es allerdings auf. Wer da nicht anhält und gestellt wird, kann durchaus mit sehr barschem Verhalten unsererseits rechnen. Vkd-Mann hat das vielleicht etwas überspitzt, aber der Sache durchaus gerecht beschrieben. Es wäre nicht das erste Mal, dass bei oder nach einer Verfolgungsfahrt geschossen wird. Gerade deshalb kann ich die Reaktion von farendil nicht ganz nachvollziehen. Versetz dich mal in die Situatíon eines Polizisten, der über mehrere Kilometer eine Verfolgungsfahrt hat. Und nach nur einem Posting von Vkd-Mann ihm Minderwertigkeitskomplexe und charakterliche Ungeeignetheit zu unterstellen, halte ich für weit hergeholt. Ich kann Leute nicht immer nach dem ersten Posting einschätzen.

@MJ: Die Durchsuchung vom Fahrzeug u.a. richtet sich entweder nach den §§ 102 ff StPO, mitunter noch den § 163b StPO (Personalienfeststellung) oder aber den Vorschriften der Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer. Bei einer normalen Kontrolle nach § 36(5) StVO darf nicht dursucht werden, wenn nicht eine der Voraussetzungen obiger Paragrafen bei der Kontrolle hinzukommt.

So, genug geschrieben

viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.0.227.3) on Samstag, den 3. März, 2001 - 17:43:

@Polizist: zu Punkt 11:
daß es nicht absichtlich passiert, daß die unfallaufnahme nicht 100% ig exakt vorgenommen wird glaube ich dir gerne.

allerdings ist es so, daß dabei (besonders bei scheinbar klarer schuldfrage oder geringen sachschäden) nachlässigkeiten passieren.
In den heutigen Zeiten aber, wo die Versicherungen nach den absolut nichtigsten und unbedeutendsten Kleinigkeiten suchen, um die Schadensregulierung nicht nur zu verzögern, sondern des öfteren auch die Schadenssumme zu kürzen oder eine regulierung gänzlich abzulehenen sind solche "kleinigkeiten" halt nicht nur ärgerlich oder Schönheitsfehler.

Daß eine unfallaufnahme durch die Polizei zu 99,x% objektiv und zu 9x% eigentlich vollständig (von solchen "kleinigkeiten" mal abgesehen) verläuft will ich damit nicht bestreiten - im gegenteil, ein polizeiliches unfallprotokoll kann oft ganz entscheidend zur regulierung beitragen.

Aber nur mal 2 Fälle die ich (woher auch immer) kenne:
a: Auffahrunfall: bei einem beteiligten fahrzeug will ein polizist eine bremsspur zuordnen, die nicht deckungsgleich unter dem reifen endet, nur einseitig (bei einem PKW - der würde sich drehen oder querstellen) ist und nach aussage des pkw-lenkers über den bremsweg und die geschwindigkeit nicht zutreffend.

b: aus einer einfahrt in der nähe eines ortseingangs will ein pkw auf die durchgehende bundesstraße abbiegen - es kommt zum zusammenstoß mit einem motorrad, welches die straße befährt.
die polizei stellt den streifenwagen auf der bremsspur des motorrades ab (findet demzufolge auch keine solche), welches mit WEIT über 100km/h in den ort "geflogen" kam...

zu der situation des anhaltens mit gezogener schusswaffe:

ich verstehe sehr wohl die stressituation des polizisten, doch genau deshalb reagiere ich so!
Polizisten sind auch nur menschen, und menschenmachen besonders in stressituationen fehler.
ein fehler des beamten wird für einen bürger aber wohl tödlich ausgehen!
so hart es klingt: ihr werdet unter anderem dafür bezahlt, euch in gefahr zu begeben, und ihr wusstet vor der bewerbung worauf ihr euch einlasst. auf keinen fall will ich damit in abrede stellen, daß ihr euch schützen dürft - nur bei der geschilderten situation ist die phase des selbstschutzes weit überschritten!

abgesehen davon: ich bin bestimmt nicht zimperlich, aber da würde ich ausrasten - und wenn irgend ein opa der den streifenwagen nicht gesehen hat (davon gibt es im strassenverkehr leider viel zu viele) den herzkasper bekommt, dann will ich sehen, wie der vkd-mann dies rechtfertigen will!

wer an dieser stelle den bürger "in den lauf der waffe schauen" läßt gehört in meinen augen schwer bestraft!

an dieser stelle ist jedes verständnis meinerseits aufgebraucht!

By Polizist (217.4.94.27) on Samstag, den 3. März, 2001 - 18:45:

@farendil: Zur Kontrolle mit Waffe. Fangen wir mal rechtlich an. Bei uns in BW ist der Schusswaffengebrauch u.a. zulässig bei Verbrechen (FS min. 1 Jahr). Lies dir mal den § 315b StGB durch, insbesondere den Abschnitt "zur Verdeckung einer Straftat". Das ist ein Verbrechen. Es dürfte rechtlich nicht allzu schwer sein, bei einer längeren Verfolgungsfahrt mit Gefährdungen, Schädigungen mit anschließender Unfallflucht usw. einen § 315b zu begründen.

Zur tatsächlichen Situation wie ich sie sehe. Ich hatte solche üblen Verfolgungsfahrten bisher noch nicht. Genaugenommen war es nur eine und die ging auch zu unseren Gunsten aus (und das schöne Audi Cabrio war kaputt, da der Suffkopp es gegen einen Zaun gedrückt hat..).
Du weißt aber in aller Regel nicht, warum der Autofahrer flüchtet. Nur weil er nicht angeschnallt war, oder vielleicht betrunken ist? Oder, weil er ein gesuchter Straftäter ist, der seiner Festnahme entgehen will. Bedenkt man das letztes Jahr acht (!) Polizisten ermordet wurden, meistens bei Verkehrskontrollen oder im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, ist eine gesteigerte Vorsicht unsererseit, noch dazu wenn einer flüchtet, für mich verständlich und nachvollziehbar.
Wenn dann dieses Fahrzeug gestellt wird weiß ich nicht, was mich dort erwartet. Daher versuche ich vom Fahrzeug wegzubleiben und den Fahrer "heraus zu sprechen". Diese Aktion sichere ich mit der Waffe. Ob gezogen oder mit der Hand dran im Holster sei dahingestellt.
Alternativ könnte ich an das Auto herantreten und die Person aus dem Auto herausziehen. Birgt allerdings die Gefahr, dass der vielleicht eine Schusswaffe in der Hand hat und ich dies zu spät bemerke, weshalb ich die erste Variante bevorzuge. Steigt er bei dieser immer noch nicht aus, wird mit entsprechender Verstärkung vorgegangen.
Über eines müssen wir uns im klaren sein: Wenn mal einer vor uns abhaut und gestellt wird, werde ich mit Sicherheit nicht mehr im freundlichen Ton mich zuerst vorstellen und nach den Papieren fragen. Da wird eine härtere Gangart eingeschlagen und die Aktion wird von uns geführt. Wir haben die Ursache nicht gesetzt. Wenn der gleich stehenbleibt, läuft alles wie gehabt ab.
Und farendil, sei mir nicht böse, aber ob du als Autofahrer in solch einer Situation dann noch ausrastet, ändert an der Situation nichts mehr. Glaub mir, du bist nicht mehr in der Lage, beim ersten Zugriff noch Forderungen zu stellen.
Und den Opa der nichts bemerkt, glaub ich nicht. Ich spreche von längeren Verfolgungsfahrten, bei denen der flüchtende Gas gibt und stiften geht. Der Opa hat es spätestens dann kapiert, wenn ich mich, eventuell mit Unterstützung durch eine weitere Streife, mit Martinshorn hinter, bzw. vor ihn hänge.

Nochmals zur Klarstellung: Ich gehe von dem Fall aus, bei dem ich mit dem grün-silbernen einen Autofahrer anhalten will und der anschließend Gas gibt und ohne Rücksicht auf Verluste durch die Straßen fegt. Und zwar über eine längere Strecke mit mehreren Streifen hinten dran. Also ne richtige Hardcore-Verfolgung.
Das einer mal nicht gleich anhält, kommt vor, meine ich aber bei meinen Schilderungen nicht.

Nochwas für "meinen Freund Herbert". Verlass dich nicht so arg auf deine 280 PS auf der BAB. Wir haben vielleicht nicht so viel, dafür aber Funk. Und gerade auf den Autobahnen gelingt es sehr schnell, weit im voraus die Ein- und Ausfahrten zu besetzen und zu sperren.


Viele Grüße,

ein Polizist

By N.N. (195.37.128.1) on Samstag, den 3. März, 2001 - 19:28:

@Polizist/farendil

Passend zu diesem Thema ein Artikel aus der Stuttgarter Zeitung über einen Vorfall, der sich vor ein paar Tagen bei Stuttgart ereignet hat. Ich kommentiere dies hier mal nicht weiter.

Ganz allgemein aber noch folgendes: wenn jemand von einem Zivilfahrzeug angehalten werden soll, womöglich noch zur Nachtzeit und an abgelegenen Orten, halte ich höchste Vorsicht und größtes Mißtrauen für ratsam. Die eigene Sicherheit hat hier Vorrang. Es gibt genügend Fälle, wo sich die vermeintlichen "Polizisten" in diesem Fahrzeug hinterher als Mitglieder von organisierten Räuberbanden entpuppten. Hat man erst einmal angehalten, ist es meistens zu spät. Im Gegensatz zu den überall publizierten Morden an Polizisten liest man von solchen Fällen allerdings nur in der örtlichen Zeitung. Gerade weil zivile Polizeifahrzeuge mit Funk ausgerüstet sind, muß es in solchen Fällen der Polizei zuzumuten sein, einen normalen Streifenwagen zum Anhalten herbeizurufen.

By Polizist (217.4.95.168) on Samstag, den 3. März, 2001 - 20:19:

@N.N. Deinen Ausführungen hinsichtlich der Zivilfahrezeuge stimme ich vollkommen zu. Es wurde uns schon in der Ausbildung beigebracht, dass wenn einer bei einem Zivilfahrzeug nicht anhält, eben über Funk ein grün-weißer geholt wird. Da mach ich dem Fahrzeugführer auch keinen Vorwurf wegen.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Dein Freund Herbert (193.159.79.82) on Samstag, den 3. März, 2001 - 22:35:

Hallo Leute,
@ Polizist: -Gewisses Misstrauen- ist richtig und hilft meiner Gesundheit. (s. Beitrag N.N.) In Berlin gibt es auch momentan einen ähnlichen Fall, wo das Opfer nach einer VK eine Polizeikugel im Rücken hatte. Bedrohung der Polizei? Auf der Flucht erschossen!
-Abneigung- auf keinen Fall. Ich kenne genug Polizisten und konnte einige auch als Kumpel`s bezeichnen. Ich unterstütze die Polizei wo ich nur kann, gegen Kriminelle und anderes Zeugs. (ich rufe oft, vielleicht sogar schon vor dir die Polizei zu Hilfe)
Aber, ich habe in all den Jahren einiges erlebt und die Aussagen, auch in diesem Forum, zum Waffengebrauch lassen mich da schon sehr Misstrauisch werden. Deshalb halte ich diese neue Verfahrensanweisung bei Verkehrskontrollen für eine Eskalation der Lage die dem Polizisten überhaupt nicht hilft, sondern ihn nur gefährdet. Sollen doch ab Morgen alle Kriminellen zu Fuß und alle Alkoholiker zum Arzt gehen! Aber Spaß bei Seite, die Bevormundung und Kriminalisierung der Autofahrer muss endlich aufhören! Wir sind die Bürger die euch bezahlen und die ihr schützen sollt.

Für alle P., die trotzdem ein solches Vorgehen bei normalen Verkehrskontrollen befürworten, hier mal ein paar markante Sätze:
Habt ihr alle schon BSE? - Wo ist eure Ausbildung geblieben, oder hattet ihr keine? Wie wollt ihr eurer Familie (sofern ihr eine habt) und meinen Kindern erklären das ihr wehrlose Bürger aus Frust oder Angst Totschießt? Das ist ja schlimmer als die Mauertoten (das war wenigstens im abgesperrten Gelände).
Und das soll jetzt auf der Strasse so laufen? Ich hoffe, das es für diese Fälle Richter gibt, die solche Personen sofort entwaffnen und hoffentlich für lange aus dem Verkehr ziehen.

Sorry, mein barscher Ton, aber das ist nun mal in dieser Runde das Thema (Verhältnismäßigkeit der Mittel)

...und Tschüss, „dein“ Freund Herbert

By Polizist (217.4.96.207) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 10:55:

@Dein Freund Herbert: Du darfst aber nicht vergessen, das Auotfahrer oftmals nicht gleich Autofahrer ist. Immer wieder einmal ist Autofahrer ein Mörder, Räuber oder sonstiger Gewalttäter. Und ich glaube auschließen zu können, dass ein Polizist schon einmal aus Frust jemanden erschossen hat. Da könnte ich ja fast täglich schießen. Und die Fälle mit Angst sind sicherlich im Promillbereich (nein, kein Alkohol *g*) zu suchen. Und bei den Fällen wie ich sie oben farendil erläutert habe, ist der Autofahrer ein Krimineller, der sein Fahrzeug als Waffe benutzt.
Und manche Polizeigesetze lassen einen Schusswaffengebrauch auch dann zu, wenn die Polizei nicht bedroht ist. Wenn die Flucht eines Verbrechers auf andere Art und Weise nicht zu stoppen ist, kann in bestimmten Fällen auch geschossen werden.
Sicherlich bezahlt der Bürger uns (und ich finde nicht schlecht *g*) und wir schützen den Bürger auch. Aber vor wem? Vor dem Bürger! Und dazu sind uns von Staat und Land nunmal gewisse exekutive Rechte zugesprochen worden, da sonst der Schutz nicht oder nicht rechtzeitig gewährleistet werden kann. Es liegt also in der Sache, das ein gewisser Teil der Bürger, nämlich der vor dem wir schützen müssen, mit den Rechten die wir haben gewisse Verständnisprobleme hat.
*btw* Versteht mich nicht falsch. Ich meine damit ausdrücklich niemand aus dem Forum. Im Rahmen einer Diskussion darf durchaus kontrovers diskutiert werden. Und gerade die Polizei unterliegt im besonderen Maße der Kontrolle und Überwachung durch die Öffentlichkeit. Dies ist auch gut so und erforderlich, da nur so Zustände verhindert werden können, wie wir sie Mitte des letzten Jahrhunderts hatten.

Viele Grüße

"Dein Freund und Helfer"

By farendil (217.0.226.221) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 11:43:

@polizist:

also ich war NICHT von einer "hardcore verfolgungsjagd" ausgegangen, wo der flüchtende ohne rücksicht auf sein leben versucht abzuhauen.

daß bei einer solchen situation ein anderes handeln angesagt ist, stelle ich natürlich nicht in abrede.

ich meinte halt situationen wie, daß der bürger sich vom zivilfahrzeug verfolgt sieht, oder sich (regelwidrig) vom polizeifahrzeug nicht von hinten anhalten lassen möchte (als am rechten rand weiterfährt) oder aber auf der bab versucht durch vollgas seinen "verfolger" abzuschütteln und dabei villeicht auch ein 120 km/h wegen lärmschutz *g* ignoriert.
-kurz: wo der betroffene sich entweder keines oder nur eines geringen regelverstoßes schuldig macht, der im höchstfall mit einem bußgeld zu ahnden ist.

das mit dem ausrasten war so nicht gemeint - UND halt auf die von mir beschriebene situation bezogen. und in dieser werdet ihr wohl kaum dem fahrzeugführer handfesseln anlegen- oder?


Wenn die Flucht eines Verbrechers auf andere Art und Weise nicht zu stoppen ist, kann in bestimmten Fällen auch geschossen werden.

O.K. - allderdings denke ich, daß von diesem Verbrecher eine immanente Gefahr ausgehen muß und daß er sich einer schweren Straftat schuldig gemacht haben muß.

Daß die in dem Artikel der Stuttgarter Zeitung beschriebene Situation sicherlich eine Straftat war, bezweifle ich nicht - allerdings halte ich den Gebrauch der Schusswaffe für überzogen.

Vielleicht sehen wir beide das anders:
Du hast täglich deine Waffe dabei - sie ist für dich normal, du übst regelmäßig mit ihr.

Für mich ist eine Schußwaffe etwas ganz anderes (ist wohl etwas schwer zu beschreiben) - aber auf jeden Fall stellt der Einsatz selbiger (egal von wem) -und einen Menschen in den Lauf derselben schauen zu lassen zählt für mich auch schon irgendwo dazu - eine absolute ultima ratio dar.

Oder anders ausgedrückt: wenn du sie ziehst, dann mußt du auch bereit sein, sie zu benutzen (sonst ist es nämlich besser sie im holster zu lassen) - in diesem moment entscheidest du vielleicht über das leben eines menschens.
und nun: wobei gibt es die (moralische) rechtfertigung einen menschen tu töten?!

PS:nicht das wir uns mißverstehen - auch ich finde die form der diskussion hier sehr positiv und produktiv.
ich will dich auch nicht angreifen, sondern nur meine meinung und sicht auf verschiedene dinge etwas näher erläutern.

@mein freund herbert: ich wollte dir nur sagen, daß ich deinem letzten posting nur beipflichten kann

By Mein Freund Herbert (193.159.80.51) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 13:08:

@Polizist: -„Immer wieder einmal ist Autofahrer ein Mörder...“ hast du schon recht. (ich würde denen ja das Autofahren verbieten, wenn die auf mich hören würden). Aber bemerkst du die vielen Menschen da draußen überhaupt noch, die täglich an dir vorbeirauschen? Was haben die getan, um ihnen grundsätzlich bei Verkehrskontrollen mit der Waffe zu begegnen?
Sicher gibt dir das Gesetz darin recht, aber die Hemmschwelle diese Waffe auch bei Bruchteilsentscheidungen zu benutzen ist sehr gering und vor allem unumkehrbar! Da will ich dir auch nicht unterstellen das du Unschuldige umlegen willst. (danke Farendil)
Jeder Tankwart müsste seinen Laden „Verminen“, nur weil es Überfälle gibt.
War ein Scherz! Nur der Staat hat ja mit Recht das Gewaltmonopol oder wollen wir es wie in den USA handhaben? Ich würde es nicht so wollen!

An anderer Stelle habe ich auch (glaube sogar von dir) gelesen, „was sind schon 1min Zeitgewinn bei einer Sondersignalfahrt gegen einen schweren Verkehrsunfall. Wenn du solche Aussagen mal bitte in Richtung Waffengebrauch überprüfst, erkennst du vieleicht einiges.

Ich sage nicht, das nun die toten Polizisten in letzter Zeit „Abfall“ sind. Aber sie sind nicht immer unvermeidlich. Das Problem werdet ihr so nicht in den Griff bekommen, denn auch die Gegenseite wird entsprechend aufrüsten und reagieren und ihr habt damit noch mehr Tote! Das alles dann auf offener Strasse, möglicherweise auf dem Rücken der friedlichen Bürger? Nein danke.

Übrigens kommen wir jetzt in eine Diskussion die ich schon für sehr gut halte. Sind meine anfänglichen Tipps ja auch nicht für Polizisten gedacht gewesen, so halte ich sie mit allen nachträglichen Präzisierungen trotzdem für richtig. Deeskalation ist das Stichwort.

Eine Waffe hat im Verkehr nichts zusuchen und Autofahrer dürfen nicht kriminalisiert werden! Wer sich daran hält ist auch immer mein Freund und Helfer

By Billy Bob (24.226.74.228) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 17:58:

Mein Freund Herbert!
! Nur der Staat hat ja mit Recht das Gewaltmonopol oder wollen wir es wie in den USA handhaben? Ich würde es nicht so wollen!
Schon wieder das selbe !klischeebehaftet
Warst du schon mal in den U.S.A.? Oder hast du es wie die meisten,aus irgendeiner Revolverzeitung {BILD}? lagsam geht es mir auf den Nerv, denkst du die ganze U.S.A. besteht aus Verbrechern und boesen Cops die nur mit gezogener Waffe umherlaufen? War in 46 der 50 Staaten mit dem Auto,und habe noch keinen Cop mit gezogener Waffe gesehen,wenn ich aber lese was du schreibst muss ich mich doch wundern ob es nicht gerade umgekehrt ist, da du ja schreibst dass selbst
Privat autos eingesetzt werden,um all die boesen Buben zu kassieren,ist euere ueberwachung, deiner beschreibung nach schon fast ein Polizeistaat.Wenn ich es nicht des oefteren selbst sehen wuerde:Urlaub in Deutschland: muesste ich annehmen dass euere strassen beinahe einem schlachtfeld aehnlich sind "Polizisten mit Waffe im Anschlag bei fahrzeugkontrolle"
Ich denke das "Polizist" es richtig erklaert hat um was es geht, Du in deiner abneigung gegen alles was dich in deiner FREIHEIT behindert es als kriminalisiert auslegst!
Versuche doch mal am morgen wenn du in dein Auto steigst deine "GANZEN!" probleme mit anderen Mitmenschen zuhause zu lassen
Es sind ja Millionen von Menschen Unterwegs die keine Probleme mit dem System haben!Ausser Dir?
Billy Bob!

By Billy Bob (24.226.74.228) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 18:33:

Nachdem ich den Artikel in der Stuttgarter Zeitung las komme ich zu dem entschluss ,ob richtig oder falsch, das die beiden Polizsten sich richtig verhalten hatten! Klar ist jetzt aber dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand, als er sich einer Polizeikontrolle in Böblingen durch die Flucht entziehen wollte. Dabei verursachte der Fahrer einen Unfall, bei dem vier Menschen gefährdet wurden.Er haette ja genausogut die 4 menschen Totfahren koennen,in diesem Falle wollten die Polizisten nur einen
weiteren Unfall mit moeglicher Totesfolge verhindern! Das gleiche ist bei uns in Toronto Passiert,Gestolenes Auto wurde Verfolgt,Polizei brach die Verfolgung wegen hoher geschwindigkeit im Stadtgebiet ab,Autodieb blieb weiter auf hoher
geschwindigkeit,und verlor kontrolle ueber das Fahrzeug,Endresultat!Ein Toter Fussgaenger!Autodieb Unverletzt,und nicht auffindbar!
Nun solltet ihr mal hoeren wie die Zeitungen ueber den Fall schreibt!Wesshalb haben die Polizisten den Fahrer nicht gestoppt!Fussgaenger waehre noch am Leben!Es ist eben leichter hinterher zu Kritiesieren als im vorheraus alles richtig machen!

By Polizist (217.4.94.78) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 18:59:

@farendil:Da haben wir wohl was die Voraussetzungen anbelangt, aneinader vorbei geschrieben. Unter den Voraussetzungen wie du sie siehst, gebe ich dir natürlich recht. Der Fall aus der Stuttgarter Zeitung scheint mir auch etwas sonderbar. Zumindest die zweite Schussabgabe auf das Fahrzeug und letzlich auch auf den Fahrer erscheint mir auch fragwürdig. ABer ich kenne den Fall nicht näher und möchte daher kein falsches Urteil abgeben. Aber auch hier: Wenn ich als flüchtender Fahrer beim ersten Stop bemerke, dass die Polizei auf die Reifen schießt, würde ich mal schön brav das Genick einziehen und klein beigeben. Dann noch weiter zu flüchten ist nicht irgendwie mutig oder so, sondern dumm.
Ich gebe dir Recht, die Schusswaffe ist bei uns "ultima ratio". Ich selbst habe sie erst zweimal gezogen und war dann auch bereit zu schießen, was ich Gott sei Dank nicht musste. Einmal gegen einen Hund und einmal bei der Festnahme von zwei Räubern, die mit einer Schusswaffe einen Taxifahrer überfallen hatten.
Mit dem moralischen Recht zu töten ist m.E. ein anderes Thema. In den meisten Fällen dient unsere Schussabgabe ja nur dazu, den Täter fluchtunfähig zu machen. In akuten lebensgefährlichen Situationen kann auch ein tödlicher Schuss gerechtfertigt sein. Da gilt dann aber "er oder ich".

@Mein Freund Herbert: Du schreibst: Was haben die getan, um ihnen grundsätzlich bei Verkehrskontrollen mit der Waffe zu begegnen?

Davon war nie die Rede. Nur von Verfolgungsfahrten. Bei normalen Verkehrskontrollen habe ich die Waffe nicht gezogen und es schaut auch niemand in den Lauf. Ich bin allerdings sehr aufmerksam und meine Rechte schwebt zumindest über dem Colt :-)
Das dient aber nur meinem Eigenschutz, da ich auch bei einer normalen Verkehrskontrolle nicht weiß, was mich erwartet.
Die Anzahl der Fälle, bei denen es zu "Hardcoreverfolgungsfahrten" kommt, kann man sicherlich auch an einer Hand abzählen. Und häufig wird von der Polizei abgebrochen, wenn das Risiko nicht mehr kalkulierbar ist. Bis es dann zum SchusswaffenGEBRAUCH kommt, ist noch ein langer Weg. Die alleinige Androhung des selbigen hilft meistens.
Sicherlich sind ermordete Polizisten nicht immer unvermeidbar, jedoch jeder einzelne Fall ein herber Verlust und trauriger Fall. Es geschah im Dienst für den Bürger. Klingt zwar pathetisch, ist aber so. Das dir in diesem Zusammenhang das Wort "Abfall" überhaupt in den Sinn gekommen ist, stimmt mich sehr nachdenklich und passt m.E. nicht in den bisher recht sachlichen Ton dieser Diskussion.. So was denke ich nicht einmal bei einem toten Tier.....
Und ich galube nicht, dass das ganze auf dem Rücken der friedlichen Bürger ausgetragen wird. Von unbeteiligten Verletzten oder getöteten habe ich bisher nichts gehört. In unserer Ausbildung war dies auch oberste Maxime. Bevor Unbeteiligte gefährdet werden, muss vorher die Waffe steckenbleiben. Das kann einen Schusswaffengebrauch sogar rechtswidrig machen.
Auf offener Straße ist meistens unvermeidlich. Aber wir suchen uns den Tatort nicht raus.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Mein Freund Herbert (193.159.80.114) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 20:45:

Hallo Billy Bob,
zu 1.:
schon wieder die USA. Hast du einen Scanner laufen, das du dich nur dann meldest wenn die drei Buchstaben auftauchen oder bist du der Verteidiger des „Freien Amerika“. (werde sie d.h. weglassen)
Ich sagte, das in Deutschland mit Recht nur der Staat das Gewaltmonopol hat, und das finde ich auch richtig so. Etwas anderes dagegen ist das Recht auf Waffenbesitz und die Anwendung derselben durch Privatpersonen. Deshalb mein Hinweis auf dieses Land. Das ist sicher diesmal kein Klischee, sondern bitterer Ernst. (aber out Topic d.h. nur der Hinweis auf: http://www.zeit.de/2000/19/200019_waffen.html (Auszug: In den ... Staaten gibt es 190 Millionen Gewehre, Pistolen und Revolver, die über ein Drittel aller Haushalte verteilt sind).
So etwas gehört zur Sicherheit aller eingeschränkt! Wie du siehst, bin ich also nicht der totale Freiheitsfanatiker den du mir hier unterstellst.
Ich fahre nur mit sehr viel Freude in Deutschland Auto, auch weil es noch Strassen ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt, und wir nicht nur ein schönes, sondern auch ein demokratisches Land haben!
Ich habe auch keine Probleme mit meinen Mitmenschen. (es sei denn sie ballern auf friedliche Bürger)

zu 2:
Das der Mann in Böblingen unter Alkoholeinfluss stand, stellte sich ja wohl erst hinterher heraus und rechtfertigt deshalb noch lange kein Schusswaffeneinsatz. Ein Fahrzeug, noch dazu mit einem fahrunfähigen Fahrer am Steuer sollte doch auch anders zu stoppen sein! So blöd sind unsere deutschen Polizisten ganz sicher nicht. (bis auf wenige Ausnahmen)
Ich möchte diese tragischen Fälle (tragisch für beide Seiten) eben nicht hinterher kritisieren. Das entscheidet sowieso der Richter. Ich glaube, das nach den Schüssen sowieso die Polizei schuld sein wird. (es lag ja keine unmittelbare Bedrohung der Beamten vor)

Du könntest leicht bemerken, wenn du die vorrangegangene Diskussion richtig gelesen hättest, das es mir eigentlich um die „Waffenlosen“ Verkehrskontrollen geht. Also im Vorfeld solcher Eskalation den Beamten und den Bürger vor solchen Folgen zu schützen.

By N.N. (195.37.128.1) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 21:15:

@Herbert

Punkt (1): möglicherweise hast Du es nicht mitgekriegt - Billy Bob alias Heinz lebt in Kanada.

Punkt (2): Dir ist vielleicht noch der Fall bekannt, der sich von 1-2 Jahren in Heldrungen/Thüringen bei der Fahndung nach einem geflohenen Straftäter ereignete. Ein harmloser Rentner wurde durch die geschlossene Tür seines Hotelzimmers von zwei Zivilpolizisten durch Schüsse getötet, nachdem er (wahrscheinlich erschrocken über das plötzliche Erscheinen zweier bewaffneter Zivilisten im Flur) die Tür zugeworfen hatte. Die Staatsanwaltschaft sprach hier auch davon, daß die beiden allein schon durch die Kontrolle eindeutig ihre Kompetenzen überschritten hätten, und leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Einer lapidaren Videotextmeldung konnte man einige Wochen später entnehmen, daß das Verfahren eingestellt worden sei, weil diese "nicht absichtlich gehandelt" hätten. Ob die Polizisten disziplinarisch bestraft worden sind, ist mir nicht bekannt.

By Dein Freund Herbert (62.158.128.86) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 21:34:

@ Polizist:
deinen Ausführungen entnehme ich, das du also entgegen dieser neuen Verordnung (übrigens hat die jemand im O-Text?) Verkehrskontrollen nicht mit der Waffe im Anschlag durchführst. Das zeichnet dich dann auch als „gesund“ denkender Mensch aus und nicht als einen treuen Befehlsempfänger und Paragraphenreiter wie andere Stimmen hier im Forum. Wenn es davon genug gibt, werden wir mit solchen Verordnungen auch kein Problem haben.

„Abfall“ ist natürlich Blödsinn, und war in Anführungsstrichen. sorry. In der Politik spricht man möglicherweise abwertend von Kolateralschäden.
Ansonsten wahren das mal doch einige beruhigende Worte.

@ N.N. :
zu1.
auch von einem Canadier lasse ich mich und unser Deutschland nicht beschimpfen. Wir haben trotz aller Einschränkungen das bessere System als ...
zu 2.
hast du absolut Recht, ist ne Sauerei.

Gruß von deinem Freund Herbert

By officer (213.187.66.205) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 22:38:

Nun will ich mich auch mal wieder zu Wort melden.

Also wie gesagt, ich konnte ja nun schon zwei mal mit auf Streife fahren in den USA und habe es auch nie erlebt, daß der Beamte seine Waffe ziehen mußte. Die Kontrolle läuft so ab, wie es Billy Bob beschrieben hat. Hat der Beamte ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen, holt er auf und schaltet seine rot/blauen Warnlichter ein. Sofort hält der Fahrer am rechten Fahrbahnrand. Dann wird das Kennzeichen und der Halter per Funk oder Car-Computer abgecheckt, wenn dies nicht schon geschehen ist. In dieser Zeit wartet der Angehaltene in seinem Fahzeug. Nicht ein einziges mal habe ich es erlebt, daß einer ausgestiegen und zum Streifenwagen gekommen ist. Wie ist es denn in Deutschland, da kommt der Betroffene doch gleich an um einem in ablehnender Weise mitzuteilen, daß er keine Zeit habe und was die ganze Sache eigentlich soll. Ich hätte so einen Fall gerne mal mit erlebt um zu sehen, wie der Officer reagiert hätte. Nachdem der Check i.O. war, ist der Officer ausgestiegen um zum Fahrzeug zu gehen. Dabei hat er demonstrativ sein Holster geöffnet, mehr nicht !!!

Zivilstreifenwagen sind hier in Deutschland, meiner Meinung nach, leider nicht ausreichend ausgerüstet. Was hat denn so ein Provida-Fahrzeug schon. Eine Anhaltekelle, die alleine sowieso nicht zählt, ein Haftblaulicht was wie Spielzeug anmutet, na ja, wenigstens eine Leuchtschrift mit Halteaufforderungen und das war´s dann meistens auch schon. Wenn ich da wieder über den großen Teich schaue, da sind die Fahrzeuge ganz anders ausgerüstet. Der ganze Wagen blinkt wie ein Weihnachtsbaum wenn der Officer die Warnlichter einschaltet. Viel zu teuer, die ganze Ausrüstung, für einen Ganoven der auch sonst nicht weiter auffallen will. Hier in Deutschland braucht er sich nur ein Blaulicht bei ATU kaufen und wenn er Glück hat, dann hat er noch einen alten Streifenwagen in grün/weiß ersteigert. Ich denke unsere Zivilstreifenwagen sollten besser ausgerüstet werden, daß kommt den Verkehrsteilnehmern zu gute, dem der angehalten wird, weil es für ihn eindeutiger wird, dem der sonst noch so rumfährt, weil er gleich sieht daß die Polizei einen anhalten will, was ja auch für Unbeteiligte gefährlich werden kann und natürlich den Beamten selbst da sie 1.) erkennbarer werden und 2.) von anderen nicht so leicht übersehen werden. Auch sollten Beamte in Zivilstreifenwagen ID-Jacken tragen um sich eindeutig als Polizei zu erkennen geben können. Aber wie das so ist in Deutschland, es darf ja alles nichts kosten - leider -.

„Die als unwiderlegt hingenommene Einlassung eines PKW-Fahrers, der bei Dunkelheit schneller als erlaubt fährt, er habe die ihm in einem Zivilstreifenwagen nachfolgenden Polizeibeamten für Räuber gehalten und sei anschließend unter Mißachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen nur deshalb so schnell gefahren als irgend möglich, um den vermeintlichen Verfolgern zu entkommen, entlastet ihn regelmäßig nicht von dem Vorwurf der fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung." OLG Hamm 2 Ss Owi 806/75

Das daß Urteil so ausfallen mußte, liegt ja auf der Hand, ansonsten würde der Staat ja seine Anhalte- und Kontrollrechte aufgeben.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 22:49:

Dein Freund Herbert!
Von Billy Bob
Ich habe dein Deutschland nicht beschimpft, von dir kommt aber immerwieder der Vergleich mit der U.S.A.alles was nicht schoen ist,oder dir nicht gefaellt, wird mit den Staaten verglichen,Wesshalb? Obwohl ich in Canada Lebe und nicht in den U.S.A ist es mir ein Raetzel wesshalb du denkst ihr habt das bessere System?Welches System? Unbeschraenkte Geschwindigkeit auf der Autobahn,Dreht sich dein Ganzes leben nur um Geschwindigkeit,Ich moechte nicht in Germany leben,{Urlaub ist trotzdem schoen!}da ist es viel zu Hastig,alles Rennt,keiner hat Zeit!<Ellenbogengesellschaft>
In den ... Staaten gibt es 190 Millionen Gewehre, Pistolen und Revolver, die über ein Drittel aller Haushalte verteilt sind).
Na und!Stoert dich das etwa? Auch ich besitze eine Schusswaffe,allerdings nur zur Jagt. Hast du schon einmal von den Amerikanern gehoert das man in Deutschland eine 100km/h geschwindigkeits Beschraenkung einfueren soll?
Das ist doch euere angelegenheit ,Euer Land!Wesshalb bringst du immerwieder das Amerikanische System vor,
ob Waffen oder sonstige andere Sachen,du regst dich ja auf und sagst,
auch von einem Canadier lasse ich mich und unser Deutschland nicht beschimpfenich gebe dir ja in deinen meisten ausfuehrungen Recht,aber lass doch mal das ewige in den U.S.A. bleiben!
Gruss aus Canada!
Billy Bob

By Billy Bob (24.226.74.228) on Montag, den 5. März, 2001 - 00:03:

Officer
Thanks,die beschreibung des Steifenwagens stimmt
haargenau,mal endlich einer der etwas wahres ueber North Amerika schreibt,selbige sind in Canada genau so ausgeruestet,Zivil Fahrzeuge
im Polizeieinsatz/Detective sind nicht erlaubt V.T. bei Ueberschreitungen der V.Gesetze anzuhalten,Sollte mal ein Unmarked Car Smoky in a plain wrapper:C.B.Talk: im einsatz sein sind die roten Lichter under dem Grill{Kuehler}eingeschaltet,Blitzen links/rechts, die scheinwerfer sind so geschaltet dass sie abwechseld links /rechts blitzen,Strobelight,
und sollte die Schlafmuetze,oder der Angsthase denken das es ein witzbold ist,wird das Electronische Horn eingeschaltet,und dann merkt auch der letzte Zweifler um was es sich dreht!
Ausreden werden nicht anerkannt[Radio zu laut ist nur eine davon}Versuche mal davon zu Fahren {280ps}
da wird sich mancher wundern was in dem Cruiser Steckt!

By HarryB (203.198.23.28) on Montag, den 5. März, 2001 - 03:18:

Ich finde, Herbert macht es sich zu einfach. Natuerlich ist es unangenehm, wenn bei einer VK der Polizist seine Waffe schon mal bereit macht, aber andererseits ist es durchaus verstaendlich. Ich glaube kaum, dass man sich die Stresssituation vorstellen kann, wenn da ein Auto kontrolliert werden soll, wovon man nie weiss, wer drin sitzt und was einen dort erwartet. Daher ist die Eigensicherung nur legitim. Wir leben nun mal in einer Zeit, in der der Kriminelle schneller zur Waffe greift und ihm das Leben eines Polizisten bzw. Polizistin nichts wert ist. Wer will dem Beamten verdenken, dass er die entscheidende Zehntelsekunde schneller sein will/muss?
Es ist immer einfach, hinterher zu kritisieren, jedoch sollte man auch mal daran denken, dass auch der Mensch in Uniform den Feierabend erleben moechte.
Und eigentlich mag ich kaum glauben, dass mir ein Polizist so mir nichts, Dir nichts mit gezogener Waffe entgegen kommt, es sei denn, ich verhalte mich so, dass ich ihm Anlass dazu gebe.

By Dein Freund Herbert (62.226.73.135) on Montag, den 5. März, 2001 - 08:53:

@Officer:
Wenn die Kontrollen in ... oder sonst wo so locker ablaufen, schön für alle.
In Deutschland haben wir aber diese neue Verfahrensanweisung oder was das ist. Das war hier Thema. Kann, soll oder muss sich jetzt ein Polizist danach verhalten? Wenn alles so bleibt wie bisher, ist für mich auch der Polizist mein „Freund und Helfer“.
Was die Zivilfahrzeuge betrifft, hast du Recht. Deshalb nehme ich sie auch nicht für voll. Anders, als wenn ich sie eindeutig als Dienstfahrzeuge erkennen würde.
Übrigens war dein Schluss aus dem zitierten Urteil „entlastet ihn regelmäßig nicht von dem Vorwurf der fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung“ möglicherweise falsch? – Ich lese: er steht nur für die eventuell begangene Geschwindigkeitsübertretung gerade, und interpretiere: nicht für das „nicht Anhalten“ und das ist schon ok so.
@ Billi Bob:
Solche ein Liberale Waffengesetze würden mich in Deutschland sehr wohl stören. Ihr könnt ja machen was ihr denkt, solange das in eurem Land abläuft. Ich bei uns gibt es dem Polizisten nach wie vor die Möglichkeit das Vertrauen zum Bürger nicht zu verlieren! (Eure Bürger sind wahrscheinlich auch den Umgang mit Waffen von klein auf gewohnt.)
Was deine Cruiser betrifft, vergiss es! Ich habe viele Jahre Ami-Autos gefahren und habe als Drittfahrzeug immer noch einen (übrigens gebaut in Canada). Für Geschwindigkeiten jenseits von 200Km/h völlig ungeeignet.
@ HarryB:
Solche Ansichten wie du sie hier bringst, sind es, die die Politiker zu diesen unnötigen Vorschriften zur Eskalation veranlassen.
Stress bei allgemeinen VK für Polizisten? Wollen wir mal vergleichen und festhalten: Der Polizist ist im Dienst, er ist für diese Aufgabe geschult und trainiert, er hat die notwendige Ausrüstung dabei und er bekommt dafür sogar noch ein prima Gehalt.
Der Bürger ist in seiner Freizeit unterwegs oder hat kaum Zeit für so`n Scheiß, er ist kaum geübt in diesen Dingen, er hat vermutlich gerade etwas falsch gemacht (zumindest denkt er das), und er weiß kaum was er jetzt tun soll wenn es ihm keiner sagt.
Wer hat jetzt Stress?
In dieser Situation, laut der neuen Vorschrift noch mit einer Waffe rumzufuchteln kann eigentlich nur dazu führen, das der Bürger eine unerwartete Handlung macht und es einen Toten gibt.
Zur Begründung des Schusswaffengebrauchs gibt es ja hinterher genug Ausreden. Der Polizist ist ja nicht blöd und irgendetwas wird der Verkehrsteilnehmer schon auf dem Kerbholz haben.(da muss sich doch was finden lassen)
Und weißt du, glauben möchte ich das ganze auch nicht.
Es ist auch völlig unnötig, wusste der Polizist auch bisher, was er zu tun hatte.
Passiver Schutz ist ja ok.

By HarryB (203.198.38.90) on Montag, den 5. März, 2001 - 10:51:

Der Polizist ist im Dienst, er ist für diese Aufgabe geschult und trainiert, er hat die notwendige Ausrüstung dabei und er bekommt dafür sogar noch ein prima Gehalt.

Das ist in der Theorie so, ob es in der Praxis so ist, wage ich einmal anzuzweifeln. Und die Sache mit dem prima Gehalt kommt auch erst nach einigen Jahren dazu.

Wer hat jetzt Stress?

Mit Sicherheit beide, jedoch kann der Buerger durch umsichtiges Verhalten dazu beitragen, den Stress beim Polizisten abzubauen. Selbiges gilt natuerlich auch fuer den Polizisten. Man muss aber auch bedenken, dass er (oder sie) den erst kuerzlich bei einer VK erschossenen Polizisten im Hinterkopf hat.

In dieser Situation, laut der neuen Vorschrift noch mit einer Waffe rumzufuchteln kann eigentlich nur dazu führen, das der Bürger eine unerwartete Handlung macht und es einen Toten gibt.

Ich kenne besagte Vorschrift nicht, kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sie besagt, es sei "mit der Waffe herumzufuchteln".

Zur Begründung des Schusswaffengebrauchs gibt es ja hinterher genug Ausreden. Der Polizist ist ja nicht blöd und irgendetwas wird der Verkehrsteilnehmer schon auf dem Kerbholz haben.(da muss sich doch was finden lassen)

Auch das eine sehr verallgemeinernde Aussage. Erstens - so glaube ich - wird der Schusswaffengebrauch im Nachhinein schon recht gruendlich untersucht (selbst wenn es keinen Toten dabei gegeben hat, und zweitens mag ich nicht glauben, dass es einen jeden Polizisten kalt laesst, wenn er einen Menschen erschossen hat - aus welchem Grunde auch immer.

Was mich an Deinen Aussagen ein wenig stoert, ist die Forderung, dass der Beamte sich nach Deiner Massgabe zu verhalten hat unter der Vernachlaessigung, dass dieser ja auch nur ein Mensch ist. Um Dir gleich irgendwelche Argumente von vornherein wegzunehmen, ich denke nicht, dass der Buerger den folgsamen Untertan spielen muss, nur sollte er versuchen, ein wenig Verstaendnis fuer die andere Seite aufzubringen.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Montag, den 5. März, 2001 - 14:54:

Mein Freund Herbert!
Du Verwechselts mal wieder normale Serien Fahrzeuge Mit Cop Cars,welche andere Motoren und ebenso geaendertes Fahrwerk haben,Spreche hier von den Highway patrol cars.Es ist eben malso das Einwohner eines bestimmten Landes nicht alles ueber andere Laender wissen,oder sollte ich mich da Teuschen?Nebenbei bemerkt,seit wann schaffen denn Deutsche Autos mehr denn 200km/h und ebenso, seit wann haben selbige ein ausgezeichnetes Fahrwerk? Kann mich noch an die Autos der 60ziger erinnern{Deutsche} so erzaehle mir keine Maerchen ueber die wunderautos. So wenn du viele jahre Ami Autos gefahren hast, muss es schon lange zurueckliegen <Welche Baujahre?>
fahre jetz mal die neuen mit dem modernen Fahrwerk wenn schon Vergleiche dann bitte mit den selben Baujahren,Vergleichst ja eine Grossmutter
nicht mit einer jungen Frau!
Solche ein Liberale Waffengesetze würden mich in Deutschland sehr wohl stören. Ihr könnt ja machen was ihr denkt, solange das in eurem Land abläuftGut Gesprochen,so halte dich daran
gilt auch fuer andere Laender!

By roadrunner (137.250.33.11) on Montag, den 5. März, 2001 - 19:22:

Apropos Kontrollen: Habe heute die Grünen bei "Durchfahrtverboten-Kontrolle" (Straße ist nur für Linienverkehr/Taxis und Anlieger freigegeben) gesehen. (Sehr interessant). Es dauerte nicht lange da befuhr eine Autofahrerin vermutlich verbotswidrig diese Stelle. Ein Beamter schritt auf das Auto zu und es ertönte ein schriller Pfiff (Aha, so sieht die Weisung eines Polizeibeamten aus, anzuhalten). Naja das Tückische daran war, daß die Fahrzeuglenkerin nicht in die Richtung des Polizisten sah und einfach unbeirrt weiterfuhr. Daraufhin erschien eine Kollegin und meinte sinngemäß: Hm, nicht erwischt?! Dann nehmen wir halt den nächsten. Es dauerte dann nicht lange bis ein weitere Autofahrer diese Stelle passierte, diesmal stelle sich der Beamte aber sicherheitshalber genau in den Fahrtweg.....(das Anhalten klappte dann auch anstandslos)

By officer (213.187.67.128) on Montag, den 5. März, 2001 - 19:55:

Neues???

Also alle die beschriebenen Kontrollmethoden gibt es doch schon immer. Schon immer kann der Beamte mit gezogener Waffe kontrollieren, wenn es die Eigensicherung erfordert. Das heist nicht das auf die Person gezielt werden darf!!! Das wird es auch so nicht geben!!!

Was soll also neu sein?

By KJK (194.138.37.46) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 07:57:

Officer: "Das heist nicht das auf die Person gezielt werden darf!!! Das wird es auch so nicht geben!!! "

Unter dieser Prämisse kann man sich noch einmal die (wenngleich hier aus dem Zusammenhang gerissene) Aussage von VkD-Mann (2. März, 2001 - 20:42) ansehen:
"Würdeste das bei mir abziehen, schwöre ich dir, du schaust in den Lauf."
Die erhöht nicht unbedingt das Vertrauen in die Besonnenheit einzelner Beamter - Rambo läßt grüßen!

By officer (213.187.67.237) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 09:26:

Die Anwendungsvorschriften zum Schußwaffeneinsatz sind sehr komplex und teilweise landesunterschiedlich. Daher kann man viele Sachen nicht verallgemeinern. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

By Polizist (217.4.94.115) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 11:25:

Hinsichtlich der angeblichen "Verordnung" die nun kommen soll, glaube ich nicht, dass dies eine Verordnung im rechtlichen Sinn ist. Weiter Kompetenzen haben wir dadurch nicht, zumal, wie officer schon schrieb, die Landesgesetzte den Rahmen vorgeben.
Es handelt sich vielmehr um "Tips" oder Handlungsanweisungen für den Verkehrsteilnehmer bei einer Verkehrskontrolle, wobei auch um Verständnis für die Eigensicherung der Polizisten geworben wird. Dieses Thema lernt der Autofahrer nämlich nirgends. In der Fahrschule kriegt man gesagt, dass man Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen muss und dann hat es sich. Eine entsprechende "Verständniskampagne" kann deshalb nur förderlich sein (wie diese Diskussion alleine schon zeigt). Auch ich kann es ganz und gar nicht ab, wenn ich das Auto angehalten habe, der Bürger aussteigt und auf mich zuläuft. Der soll sitzen bleiben, wir sagen ihm dann schon was wir von ihm wollen.

Viele Grüße,

ein Polizist

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 16:14:

@polizist
Es gibt halt viele unterschiedliche Temperamente, vom gemütlichen oberbayerischen 130+kg Viehhändler der sich garnicht groß bewegt und dich nach längerer Erklärung höchstens fragt: "Woas soll I?", bis zum hektischen Hans-Dampf-in-allen-Gassen, der meint ohne sein aktives Eingreifen ging garnichts vorwärts und der dich noch nicht mal ausreden lässt. Ich könnte mir vorstellen, daß die für dich gefährlichen Typen entweder die sind, die im Monent volle Panik schieben wenn sie dich sehen und damitunberechenbar sind oder die, die ganz cool und eiskalt dich fixieren wie die Schlange das Karnickel.
Aber wenn ich die Wahl hätte, dann säße ich lieber im Auto, als draussen im Trachtenanzug davorzustehen.

By Mein Freund Herbert (62.158.128.232) on Mittwoch, den 7. März, 2001 - 13:29:

Hallo Leute,
nach einigen Tausend Kilometern in zwei Tagen auf deutschen BAB bin ich gesund zurück und melde mich mal wieder zu Wort.
@ Polizist:
Mit deinen Bemerkungen zum Defizit an Handlungshinweisen für Verkehrsteilnehmer hast du völlig recht. Nur werden solche Hinweise kaum vom Bürger akzeptiert, wenn diese aus einseitiger Sicht (Schutz des Polizisten) von einer Behörde oder von der GdP kommen.
Diese Hinweise sollten von Verkehrsverbänden und Organisationen (aus Verbrauchersicht!) nach Abstimmung mit den Behörden kommen, dann ist auch sicher ein späteres Einarbeiten in zuständige Gesetze nicht falsch.
Mit meinen anfänglichen Hinweisen habe so etwas mal als Privatmann versucht. Das diese nicht unbedingt jeden Polizisten erfreuen, war mir klar, steht er ja auch bei der VK für mich auf der anderen Seite der Aktion. In einigen Punkten bin ich auch vielleicht über das Ziel hinaus geraten, weil es mit dem Thema „Waffengebrauch bei allgemeinen VK“ nichts zu tun hat.

Die Polizei hat für solche Fälle da schon allemal genug Dienstanweisungen für ihr tun und handeln. Sie benötigen kaum neue Präzisierungen für den Waffengebrauch, denn wie Officer ja richtig schreibt, ist auch schon jetzt (bei entsprechender Bedrohung des Polizisten) eine Waffenanwendung grundsätzlich geregelt. Das es trotzdem zu toten Polizisten und auch Zivilisten (Verkehrsteilnehmern) kommt, zeigt eigentlich nur sehr deutlich, das der passive Schutz der Polizei unzureichend ist, und einige Beamte mit dem Umgang einer Waffe absolut überfordert sind.

@ Billy Bob:
Die Diskussion über die besseren Autos möchte ich hier nicht weiter fortführen, da es nicht unbedingt zum Kern des Themas passt.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Mittwoch, den 7. März, 2001 - 14:06:

Freund Herbert
Jeder kauft sich das Auto nach seinem Geschmack,
ob er es fahren kann,oder nicht, und seine Beurteilung ueber das Fahrzeug{Besser} oder nicht ist seine Sache!Disskusion ueberfluessig!

By stefan (212.185.232.87) on Mittwoch, den 7. März, 2001 - 15:43:

Apropos Kontrollen und Fahrzeug anhalten: Gestern abend in Wiesbaden gegen 22:40h bin ich durch die Stadt gelaufen um zu meinem Auto zu kommen. Ich hörte die ganze Zeit aus der Ferne Lalülala aus vielen Hörnern. Komisch war nur, dass die Sondersignale sich seltsam durch die Stadt bewegten, als ob sie nicht wüssten, wo sie hinfahren sollen. 10 min. später löste sich mir das erste Rätsel. Als ich in meinem Wagen saß und auf der Wilhelmstrasse losfuhr, kam mir eine Kolonne von min 20 Streifenwagen entgegen, angeführt von einem ziemlich demolierten privaten BMW. Dieser schoss mit viel zu hoher Geschwindigkeit über die besagte Wilhelmstrasse, ohne sich um Ampeln zu kümmern. Die ca. 20 Streifenwagen dicht hinter ihm her. ES WAR WIE IM FILM! (aus USA ;-) nein, sorry BB) Auf meiner Heimfahrt entdeckte ich an fast jeder strategisch wichtigen Kreuzung einen weiteren Streifenwagen in Warteposition.

Heute morgen im Radio die Meldung, dass sich ein mutmasslicher Drogenabhängiger in Frankfurt mit einem gestohlenem BMW nicht hat anhalten lassen. Er wäre dann mit über 200kmh von Frankfurt bis nach Wiesbaden in die Innenstadt gefahren. Dabei hätte er mehrere Streifenwagen demoliert und einen Polizisten leicht verletzt. Nachdem er dann völlig orientierungslos durch Wiesbaden gerast sei, verliess er das Fzg. und flüchtete er zu Fuss in ein Waldstück.Der Täter konnte entkommen, ist der Polizei aber mittlerweile bekannt.

Nun frage ich mich, auch aufgrund der Diskussion hier über Fzgkontrollen und wie die Polizei ein Fahrzeug anhält, ob sie Schusswaffen einsetzt usw, wie es sein kann, dass min 30 Streifenwagen es nicht schaffen ein Fahrzeug, dass auch noch über 40km von FFM nach WI über die Autobahn flüchtet, zu stoppen!? Wieso hat die Polizei es zugelassen, dass der Täter bis in die abends um die Uhrzeit doch noch recht belebte Innenstadt von Wiesbaden vordringen konnte?

Was macht es für einen Sinn wenn eine Kolonne von 20 Polizeifahrzeugen dem Täter mit mehr als 100kmh innerorts wie an einer Perlenkette in hohem Tempo folgen? Ist das Risiko, dass auch eines der Polizeifahrzeug einen Unfall riskiert nicht umso höher, je mehr Fahrzeuge sich an der Jagd beteiligen? (Jagdfieber??)

Also mir kommt das alles recht dubios vor, und den Täter stellen konnten sie trotz des hohen Aufwands auch nicht! Was sagt denn Ihr dazu z.B. @Polizist & @ Officer?

By Polizist (217.4.96.190) on Mittwoch, den 7. März, 2001 - 16:46:

So wie du die Situation beschreibst, klingt sie schon seltsam. Ich kenne allerdings nur deine Angaben zum Sachverhalt. Die Anzahl der Streifenwagen ist sicherlich sehr hoch. Liegt vermutlich auch mit daran, dass es im Rhein-Main Gebiet genügend Streifen gibt. Bei uns auf dem Land sind wir häufig allein oder nur mit zwei Streifen dran. Sicherlich hängen sich da auch einige Kollegen wegen des Jagdtriebes dran. Dann ist es aber Sache des Einsatzleiters, die überzähligen Fahrzeuge auszubremsen und vom Einsatz ab zu ziehen. Sinnvoll erscheint mir die Sperrung der wichtigen Kreuzungen, auch zum Schutz der unbeteiligten Verkehrsteilnehmer.

Zur Frage des anhaltens. Wie soll man es denn machen? Überholen und von vorne ausbremsen ist sehr gefährlich und bei einem Crash könnten die Kollegen verletzt werden. Soll man nicht unbedingt machen. Einsatz von Nagelgurt zur Hauptverkehrszeit? Wenn die noch nicht den neuen Stop-Stick, www.stopstick.com, haben, wie wir, tun sie sich schwer, auch hier die Gefährdung unbeteiligter zu vermeiden. Wenn man ihn nicht rechtzeitig wegbekommt, fahren zusätzlich auch die Streifenwagen drüber :-( Und schießen? Im Großstadtbereich aus dem fahrenden Auto? Eindeutig nein! Auch hier ist die Gefährdung Unbeteiligter viel zu groß. Es braucht nur einen Querschläger... Daher plädiere ich für "müde hetzen". Irgendwann geht dem die Puste aus, oder er verfährt sich in eine Sackgasse. Das er dann natürlich immer noch zu Fuß flüchtet und auch noch entkommt, ist sehr ärgerlich. Allerdings auch nicht unmöglich. Ein körperlich fiter Mensch geht ganz anders ab, als ich. Und dann kommt bei dem noch Adrenalin pur dazu. Da geht der ab wie Schmidts Katze:-)

Viele Grüße,

ein Polizist

By Alberto (62.224.96.159) on Mittwoch, den 7. März, 2001 - 16:55:

Ja, wie wäre es denn mit: "Laufenlassen!" - und dann mit unauffälligen Zivilstreifen stellen?
So wäre es ungefährlicher - denn die Hetzjagd endet in vielen Fällen mit einem Crash - fragt sich nur, wer da leiser noch unschuldig mit reingezogen wird.

Diese Verfolgungsjagden sind doch etwas für Hollywood!

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 7. März, 2001 - 16:56:

@stefan
zum Einen konnten die Verfolger in der Stadt wohl nicht mit ihren Erbsenstreuern rumballern, ist zu gefährlich. Zum Andern denke ich mir, dass die Bullerei auch nicht gerade leistungsstarke Wagen fährt, die gehen nach der Methode viele Hnde sind des Hasen Tod -aber eben nicht immer. Darüber hinaus habe ich hier mal gelesen, dass die Streifenwagenfahrer noch nicht mal ´ne anständige Rallyfahrerausbildung oder sonst was a la Fortgeschrittenen- Schulung bekommen. Also die Chance den BMW zu überholen mit ner Karre über 200 PS und den dann irgendwohin zu schieben wo er nichts mehr machen kann, fehlt denen dann sowohl das Material/Auto als auch die Weiterbildung. In diesem Fall tun mir die Schnittlauche dann doch leid wenn sie erfolglos hinterherhecheln. Erinnert mich irgendwie an die Werner-Filme.

By stefan (212.185.232.87) on Mittwoch, den 7. März, 2001 - 17:53:

Hier nochmal die orginal Textmeldung aus dem FFH-Regionalstudio FFM zu dem o.g. Vorfall:

www.ffh.de/regional/frankfurt

"Rhein-Main: Halsbrecherische Verfolgungsjagd [07.03.2001]
Ein Autodieb hat sich zwischen Frankfurt und Wiesbaden eine halsbrecherische Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Bei der Hatz auf den Amokfahrer wurden mehrere Einsatzwagen demoliert und ein Beamter leicht verletzt. Den Fahndern war der gestohlene BMW in Frankfurt aufgefallen. Als die Polizisten den Fahrer kontrollieren wollten gab der mächtig Gas und raste mit Tempo 200 nach Wiesbaden. Dort brauste er völlig orientierungslos kreuz und quer durch die Innenstadt und rammte mehrere Polizeiwagen und schleifte einen Polizisten 25 Meter weit mit. Die Verfolgungsjagd endete erst in einem Waldstück - dort türmte der Mann zu Fuß. Bei dem Autodieb handelt es sich vermutlich um einen 38jährigen Drogenabhängigen aus Rüsselsheim - seine Ausweispapiere hatten die Beamten in dem verlassenen Auto gefunden. "

und die Textmeldung aus dem Regionalstudio Wbn:

"Wiesbaden:wilde Verfolgungsfahrt [07.03.2001]
Eine wilde Verfolgungsfahrt hat sich heute nacht ein Autofahrer mit der Polizei geliefert. Der Mann raste in einem gestohlenen 3er BMW von Frankfurt bis nach Wiesbaden- verfolgt von 30 Streifenwagen. In einem Waldgebiet ließ er den Wagen dann stehen und floh zu Fuß. Pech für ihn: im Auto fanden die Beamte Papiere des Flüchtigen."

@Polizist: in der Meldung reden die auch von 30 Streifenwagen, ich habe mich also nicht verschätzt;-) Mein Verstand sagt mir aber auch, dass, wenn niemand vorhatte den BMW mit Gewalt zu stoppen 5 Einsatzfahrzeuge zur direkten Verfolgung gereicht hätten. Nagelgurt ist wohl tatsächlich schwierig, da ja auch keiner wissen kann, wo der Täter die Autobahn verlassen wird. Aber auf dem Weg von der A66 Richtung Wiesbaden befindet sich eine lange Ausfahrt und eine um die Uhrzeit nicht so stark befahrene Bundesstrasse, welche sich sicherlich sehr gut geeignet hätte dem BMW von der Stasse zu schubsen, ohne andere dabei mehr zu gefährden, als in der Innenstadt. Sperrungen hat es keine gegeben, wie schon gesagt, nur einzelne Streifenwagen in Warteposition an bestimmten Kreuzungen.

Ich glaube, die hatten tatsächlich alle das grosse Jagdfieber und bin mal gespannt was morgen in unserer regionalen Presse darüber berichtet wird.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 01:45:

Stefan!
Null Problem!ist ja die Warheit!Nix Verdreht!

Von der schusswaffe gebrauch zu machen waehre nicht das richtige im Stattgebiet.
Polizist!
Gibt es bei euch die Spike Belts die der Beamte mit einer Remote Control Unit aufrecht stellen kann oder niederlegen wenn ein anderes fahrzeug Darueber faehrt,ich meine die belts mit dem hohlen Spikes,die die luft aus dem Reifen langsam entweichen lassen?

Ihr habt ja sicher schon im TV gesehen das die Cops in den U.S.A. ein bestimmtes Manoever ausfueren,und das andere Fluchtfahrzeug seitlich anfahren und dann es mit einem kurzen lenkausschlag querstellen.Man muss aber sehr vorsichtig sein da ja die Amerikanischen Autos bei 200km/h nicht mehr Fahrsicher sind,Schlechtes
Fahrwerk!
{SARKASSMUSS} Nicht ernst nehmen!!

By Polizist (217.4.94.169) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 16:48:

@billy bob: Wir haben bei uns in Baden-Württemberg die stop-sticks. Siehe auch www.stopstick.com. Das sind Titan(?)rährchen, die ihnen hohl sind, in einem Kunststoff eingegossen. Das ganze ist sehr leicht und schnell einzusetzen. Mann kann daran eine Leine befestigen, mittels derer man den Stick sofort zurückziehen kann, wenn das Täterfahrzeug drüber ist. Zur Not könnte man ihn sogar aus dem fahrenden Fahrzeug vor das Fluchtfahrzeug werfen. Ist aber nur ne Kurzbeschreibung. Scheint aber eine tolle und effektive Sache zu sein.

Gruß,

ein Polizist

By michael (62.227.13.24) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 17:47:

@Polizist:

Worin besteht nun der Unterschied zwischen dem Stop-Stick und einem Nagelgurt?

By officer (213.187.67.69) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 18:30:

Da seid Ihr ja gut ausgerüstet, Nagelgurte uns o. hat bei glaube ich nur die BePo, oder sie liegen irgendwo rum und werden dann nur bei angeküntigten Großkontrollen verwendet. Selbst das habe ich noch nicht erlebt.

Den Gegner von der Straße schieben halte ich auch für ne sehr gute Methode, aber Push-Bumpers haben wir ja auch nicht. Und von der Untermotorrisierung unserer Streifenwagen brauch ich ja nicht erst anzufangen.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 18:50:

Polizist!
Das neueste in bezug Spike Stick sind diese mit Remote Control,da kann der polizist das aufstellen der Spiks Kontrolieren,Liegt der spike belt und das erste Fahrzeug ist ein Privat Auto kann er die Spikeses horizontal lassen,kommt das Fluchtfahrzeug gibt er das signal, die spikes stehen aufrecht und ist das Fluchtfahrzeug drueber legt er die Spikes wieder horizontal,und der nachfolgende Streifenwagen kann ohne gefahr drueberfahren Wirkt wunderbar!
Police Cruiser sind hier mit minimun 200 PS Motoren,die Highwaypatrolcars bis zu 350PS ausgeruestet!

By farendil (217.0.226.239) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 18:59:

@bb: und, was wiegen diese streifenwagen in vollausstattung?

By Billy Bob (24.226.74.228) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 19:41:

farendil
Konnte keine Genauen daten Finden, aber die liegen so um die 1700kg bis 1800kg.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 20:00:

Farendil!
Genaue Daten! Stattpolizei Fahrzeug!
Ford!V-8 220PS 9,4-1 Compression!
Gewicht 1795 KG
5.38 meter Lang
1.98 Breit
1.44 Hoch
Radabstand 2.91 meter
Spurbreite 1.61 meter
Highway Patrol ,selbes fahrzeug aber staerkere Motoren!

By farendil (217.0.226.239) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 21:55:

@BB: danke für deine mühe beim suchen!

ich schätze mal, das sind die daten des serienfahrzeugs - oder ist da schon die ausstattung wie funk, blaulicht, abtrennung des hinteren fahrgastrauems für "gäste", rammbock etc. mit dabei?

wenn nicht kann man grob geschätzt von gut 2t ausgehen, oder?
das sind dann zwar deutlich bessere fahrleistungen als die streifenwagen bei uns, aber überragende fahrleistungen sind gerade in der beschleunigung (beim stadtfahrzeug viel wichtiger als die Vmax) auch nicht gegeben.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Freitag, den 9. März, 2001 - 02:24:

Farendil
No, die sonderaustattung ist nicht dabei!
Stadtfahrzeuge sind auf beschleunigung ausgelegt,
andere Hinterachs Uebersetzung!Highway Cars auf top speed,wuerde sagen so um die 250 km/h, bin mir aber nicht sicher.Im den U.S. setzen die auch teilweise Mustangs und Cameros ein,die schaffen
ueber 250km/h sind aber selten anzutreffen.

By Alberto (62.224.97.83) on Freitag, den 9. März, 2001 - 11:17:

Na, jedenfalls bewegen wir uns bei diesem Tempo immer im sehr gefährlichen Bereich, - da ist nichts mehr mit "Hinausschieben".
Ich habe mal einen Bericht über die deutschen Video-Wagen gelesen, darin hat ein Polizist kundgetan, daß er bei Verfolgungsjagden ab 200 kmh aufhört, weil ihm dann sein Einsatz zu gefährlich wird. Das kann ich auch gut verstehen, denn diese Limousinen werden nun mal schwammig bei hohem Tempo - und dies erst recht, wenn es sich um USA-Autos handelt, die teilweise Fahrwerke haben..... na, ja.

Also, ich wäre immer noch für mehr Intelligenz, als die große Verfolgungsjagd.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Freitag, den 9. März, 2001 - 14:27:

Alberto!
Wann hast du das letzte mal ein Amerikanisches Fahrwerk in Augenschein Genommen?!1960 /1970?
Ob du es glaubst oder nicht auch die Amerikanische Autoindustrie hat von euch dazugelernt,Koennen seit einiger Zeit auch gute Fahrwerke bauen haben Deutsche Technik Koppiert!
Allerdings wird die Electronische Fahrhilfe ESP und sonstiges nicht eingebaut{Nicht Noetig,die meisten Leute koennen Fahren so wie das fahrzeug ist}Remember ,100km/h und fast keine Kurven!
Ich persoenlich hatte noch keine schwierigkeiten mit den Fahrwerken,ob Ami oder Deutsche Autos,
Musst eben fahren Koennen [Ohne Electronische Hilfe}

By Alberto (62.158.212.71) on Freitag, den 9. März, 2001 - 14:35:

Na, ein bißchen schwammig sind sie schon noch, - aber ich gebe dir recht, das merkt man erst so ab 180 kmh. Also ist dies für euch uninteressant.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Freitag, den 9. März, 2001 - 15:53:

Alberto
Mal ehrlich,was war das letzte Amerikanische Fahrzeug das Du gefahren Hast.Baujahr und Type!
Waehre mal daran interesiert,Jeep Ausgenommen!
Fahre hier auch manchmal Deutsche Autos von Freunden,Audi,BMW und VW habe aber keinen Unterschied festgestellt,zumindest nicht was schammigkeit anbetrifft.Amerikanische Federung ist etwas Weicher hat aber mit der Fahreigenschaft nichts zu tun,Mir persoenlich ist die Federung Deutscher Autos zu hart,da man die Extreme kurvenfahrt nur selten einsetzt.Bundesstrassen 100km/h das schafft auch ein Amiwagen,Autobahn hat ja keine solchen kurven
dass man da so ein fahrwerk benoetigt!
Canadischer Wagen mittelklasse mit allen Schnickschnack zirka $30000.00 selbe Klasse eines Deutschen Fabrikates $50-60000.00 da kann ich mir 2 Canadische Kaufen,habe dann nach 3 Jahren einen Neuen Wagen, aber immernoch einen alten Deutschen!

By Alberto (193.159.27.23) on Freitag, den 9. März, 2001 - 16:41:

Ja, BillyBob, es war eine Corvette Bauj. 1996 und ein leBaron Bauj 95.
Du hast ja selbst zugegeben, daß die Federungen wesentlich komfortabler sind, - das genau macht aber die Federwege weich und damit das "Schaukelverhalten" schwammig. Wohl gemerkt nur ab 180 kmh.

Das ist aber mit den deutschen Autos ähnlich.
Ein Opel Omega oder ein Daimler e-Klasse /S-Klasse oder ein Jaguar (mein S-type z. B.) sind eben sehr viel weicher und damit schwammiger, als ein harter M3 - BMW oder ein C43 AMG oder ein Porsche.
Dennoch halten unsere Limousinen (z.B. mein Jaguar) noch bis 230 kmh einigermaßen mit, dann aber werden in den Kurven die Lastwechsel schon zum leichten "Aufachaukeln" führen und das Gewicht schiebt dann eben in die falsche Richtung.

Je weicher, desto schwimmt!

By Billy Bob (24.226.74.228) on Samstag, den 10. März, 2001 - 00:10:

alberto alberto!
Corvette 96 alt und ueberholt!
Le Baron? schickt man nach uebersee wird hier kaum
verkauft Alte Weiber Car!
M3,C43AMG oder Porsche! Kann ja keiner mit einem Tourenwagen Vergleichen,Tust du`s aber Doch liegst du wirklich Daneben,Haette ich dir nicht zugetraut,dachte du haettest mehr Fachkentnisse,
Da must du schon einen Shelby Mustang oder Salene,
oder einen Chrysler Viper nehmen,dann liegst du einnigermassen Richtig,alles andere sind Famielienkutschen,und mit M3oder M5 nicht zu vergleichen,ist wie Aepfel und Birnen,beides sind Fruechte!

By Alberto (212.185.252.139) on Samstag, den 10. März, 2001 - 12:42:

Ich sagte ja, auch unsere Limousinen sind eher zu weich, aber dennoch- sie sind auf höheres Tempo ausgelegt, als die Amerikaner.

By Polizist (217.4.96.179) on Samstag, den 10. März, 2001 - 12:45:

@michael: Kurz gesagt, der Stop-Stick ist wesentlich leichter und handlicher als der Nagelgurt. Der Stop-Stick besteht aus bis zu drei Teilen, die zusammengesetzt werden können. Wenn erforderlich, kann auch nur ein Teil eingesetzt werden. Nachteil gegenüber dem Nagelgurt: Die Teile kann man nur einmal verwenden, da beim Überfahren die Titanröhrchen in den Reifen eindringen und dort steckenbleiben. Das Fahrzeug soll dabei aber wesentlich besser lenkbar bleiben, als dies beim Nagelgurt der Fall war. Wobei ich mit dem Nagelgurt selbst nie hantiert habe.

@officer: Ich kann mich hinsichtlich unserer Ausrüstung hier in BW nicht beklagen. Sicherlich wird man immer wieder sagen, dass es noch bessere Dinge gibt, aber der Anspruch wächst mit der Ausrüstung. Es ist geplant, den Stop-Stick für jeden Streifenwagen anzuschaffen. Das wird aber noch dauern. Im Moment haben wir einen pro Dienststelle.


Viele Grüße,

ein Polizist

By Billy Bob (24.226.74.228) on Samstag, den 10. März, 2001 - 14:05:

Alberto
Ich kann Beide Typen bis zur Grenze des moeglichen fahren und stelle keine Schwaechen an beiden fest,das ist meine erfahrung!Ist nur eine sache der gewohnheit!

By Alberto (62.224.96.91) on Montag, den 12. März, 2001 - 09:34:

@BillyBob - "eine Sache der Gewohnheit"
Da gebe ich Dir recht. Alle heutigen Fahrzeuge sind mit der Höchstgeschwindigkeit zu bewegen, wenn man sich daran gewöhnt hat.

Aber... die einen sind dann eben sicherer und die anderen eben weniger sicher.
Bei einem Notausweichmanöver zeigt sich dann eben, ob sich ein Wagen aufschaukelt oder nicht.

Ich fahre über 220 kmh nur mit Autos, die dies noch halbwegs sicher zulassen, - das aber sind nicht mehr so viele.

Über 250 kmh würde ich nur noch reinrassige Sportwagen bewegen mit kurzen harten Federwegen - breiten Reifen - und wenig Gewicht.

Alles andere - wir hatten diese Diskussion schon mal mit einem 600er Mercedes - halte ich für gefährlich.

By N.N. (195.37.128.1) on Samstag, den 17. März, 2001 - 10:14:

Erneut ein Fall von Polizeischüssen auf das Auto von Unbeteiligten wird heute in der Online-Ausgabe des "Spiegel" geschildert.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,122905,00.html

Ein Kommentar ist wohl überflüssig.

By Polizist (217.4.95.236) on Samstag, den 17. März, 2001 - 17:06:

Schaut mal unter

http://www.polizei-bw.de/presse/download/faltblatt.pdf

(Sorry, ich hab das mit dem formatieren probiert, aber irgendwie hatte ich zuwenig Argumente????)

Dort ist das Faltblatt abgebildet, welches wir inzwischen erhalten haben und an die AutofahrerInnen verteilen.

Kommentar hierzu sind ausdrücklich erwünscht...

Viele Grüße,

ein Polizist

By N.N. (195.37.128.1) on Samstag, den 17. März, 2001 - 21:11:

@Polizist

Da Du ausdrücklich um Kommentare gebeten hast, will ich Dir auch diesen Gefallen tun, obgleich ich eigentlich nicht zu den "Experten für Meinungsäußerung" gehöre...

Es ist unbestritten, daß Polizeibeamte nicht Zielscheiben für Kriminelle sein sollen und ein legitimes Interesse an ihrer Sicherheit haben müssen. Ebenso, daß der Staat ihnen diese gewährt und daß der Normalbürger dafür Verständnis aufbringen muß. Es ist ebenso sinnvoll, mögliche Mißverständnisse schon im Vorfeld abzubauen und sozusagen vertrauensbildende Maßnahmen bzw. Verhaltensweisen zu diskutieren. Davon können beide Seiten eigentlich nur profitieren.

Allerdings wird in dem Merkblatt dieser komplexe Sachverhalt einseitig aus Polizeisicht erörtert. Ich erkenne keinerlei Hinweis darauf, daß der Inhalt dieses Merkblatts mit Interessenvertretern der Kraftfahrer oder Bürgerrechtsverbänden abgestimmt worden wäre. So fehlt z.B. jeglicher Hinweis für den Autofahrer darauf, wie er sich etwa verhalten soll, wenn er den Verdacht hat, daß ein hinter ihm fahrendes Zivilfahrzeug mit Blaulicht gar kein Dienstfahrzeug der Polizei ist (über dieses Thema wurde hier ja schon diskutiert). Ebenso könnte ich nicht sagen, ob ein mir vorgezeigter Ausweis tatsächlich ein Dienstausweis der Polizei ist oder von jemandem auf dem heimischen PC-Drucker produziert worden ist. In einem anderen Forum mußte ich mir sagen lassen, daß es derzeit überhaupt keine bundeseinheitlichen fälschungssicheren Dienstausweise der Polizei gibt. Wo bleiben da die vertrauensbildenden Maßnahmen der Staatsmacht, indem sie z.B. derartige einheitliche Ausweispapiere schafft und ein Muster in einem derartigen Merkblatt abdruckt? Sorry, dieses Informationsblatt ist mir doch zu einseitig.

Freilich geht es mir hier eigentlich um etwas anderes. Es gibt anscheinend immer wieder Polizisten, die Streßsituationen nicht gewachsen sind und dann in einer Art von Kurzschluß- oder Panikreaktion von der Schußwaffe Gebrauch machen. Den Fall von Heldrungen/Thüringen vom Sommer 1999 habe ich schon erwähnt, hier noch ergänzende Links auf Berichte im Spiegel http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,31249,00.html und im MDR http://www.mdr.de/fakt/archiv/index_030100_3.html Ganz ähnlich war es offenbar bei den zuvor geschilderten Fällen bei Stuttgart und im zuletzt erwähnten Fall, wo offenbar sträflicher Leichtsinn beim Umgang mit Waffen im Spiel war (mit dem Finger am Abzug gestolpert) und nur durch großes Glück nichts Ernstliches passierte. Wenn man dann sieht, daß derartige Fälle für die Polizeibeamten nie strafrechtliche (und wahrscheinlich noch nicht einmal disziplinarische) Folgen haben, stellt sich beim Normalbürger ein sehr, sehr bitteres Gefühl ein.

Es ist tragisch, wenn auf Menschen geschossen wird, weil im Dunkeln ein Gegenstand irrtümlich für eine Waffe gehalten wird. Fälle, wo ein Polizeibeamter in einer Streßsituation die Nerven verliert und deshalb Unbeteiligte ins Unglück reißt, darf es jedoch einfach nicht geben. Ausreden wie "Jagdfieber" oder "unbewußte Reaktion" sind für mich da keinerlei Entschuldigung. Wer dieser Belastung nicht unter allen Umständen gewachsen ist, der gehört eben einfach nicht in diesen verantwortungsvollen Beruf. Ebenso auch keine Leute, die Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit einer tödlichen Waffe nicht beachten oder sich gar nicht bewußt sind, was sie alles anrichten können.

Noch ein ganz persönlicher Nachtrag. Wegen dieser enormen Gewissensbelastung bei einem ungerechtfertigten Schußwaffengebrauch würde ich niemals Polizist sein wollen. Das ist aber wohlgemerkt nur meine ganz persönliche Auffassung. Jeder muß sehen, wie er damit fertig wird und sein Handeln mit seinem Gewissen vereinbart.

By farendil (217.0.227.50) on Sonntag, den 18. März, 2001 - 01:12:

danke nn!
ich kann deinen ausführungen (auch dem letzten absatz) nur zustimmen!

leider fehlt in diesem merkblatt jeglicher hinweis auf die sicherlich auch berechtigten ängste und sorgen der zivilbevölkerung!

By Mein Freund Herbert (62.226.73.2) on Sonntag, den 18. März, 2001 - 22:59:

@N.N.
Danke für deine Ausführungen. Du hast meine Meinung 100% getroffen. Wer so mit der Waffe in der Öffentlichkeit rumfuchtelt, dem gehört der grüne Rock sofort ausgezogen!
@Polizist
Das Faltblatt und auch die Sendung „Kripo Live“ heute im MDR zum gleichen Thema ist dringend notwendig, um Vertrauen zu erhalten bzw. wieder aufzubauen. (+Punkt, aber nicht ohne Kritik).

Die Verhaltensregeln greifen viel zu kurz und sind absolut Oberflächlich, angesichts der Situation um Leben und Tod! Nach den gemachten Hinweisen glaubt euch der Bürger immer noch nicht, das er jeden Moment erschossen werden kann! (ist auch im MDR-Beitrag so lustig von den Kraftfahrern geäußert worden).
Es sollten nach meiner Meinung entsprechende Verhaltensmuster der Polizei näher erläutert werden. (Damit der Angehaltene auch versteht, warum sein grüner Gegenüber schon die Hosen voll hat, wenn der Kraftfahrer nur nach dem Handschuhfach greift!)

Ansonsten wieder eine interessante Diskussion, nach dem die Elche den Thread wohl ganz bewusst zugeschissen haben.

By kalkman (62.104.219.64) on Montag, den 19. März, 2001 - 00:21:

"...Fälle, wo ein Polizeibeamter in einer Streßsituation die Nerven verliert und deshalb Unbeteiligte ins Unglück reißt, darf es jedoch einfach nicht geben."

@N.N

Dies wird leider immer nur ein Wunsch bleiben - leider - da man auch Polizisten das Recht auf einen Irrtum nicht verweigern kann; Ärzten gesteht man es auch ein, mit der gleichen Konsequenz.

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 19. März, 2001 - 09:09:

@kalkman

Es geht hier nicht um das "Recht auf Irrtum", das natürlich auch einem Polizeibeamten zusteht. Von einem Irrtum kann man sprechen, wenn jemand eine Situation trotz korrekten Vorgehens objektiv falsch einschätzt. Das sind etwa diejenigen tragischen Fälle, wo einer mit einem waffenähnlichen Gegenstand auf einen Polizisten zielt, der sich erst im Nachhinein als Schreckschußwaffe herausstellt. In den zuvor angesprochenen Fällen geht es um etwas anderes. Hier war offenbar bodenloser Leichtsinn beim Umgang mit einer Waffe oder eine mangelnde Eignung für diesen Beruf (die dann zu spontanen und völlig unüberlegten Kurzschlußhandlungen geführt hat) im Spiel. Dafür gibt es keine Entschuldigung.

Um in Deinem Bild zu bleiben: dem Arzt wirft niemand vor, wenn er trotz Untersuchung eine falsche Diagnose stellt. Unterläßt er aber standardmäßig vorgeschriebene Prozeduren oder ist er unfähig, eine Behandlung bestimmungsgemäß vorzunehmen, dann macht er sich strafbar, falls der Patient zu Schaden kommt. Zumindest wird er sich sagen lassen müssen, daß er für diesen Beruf nicht geeignet sei und deshalb seine Zulassung abzugeben habe. Da hilft ihm auch nicht die Ausrede, daß dies ja ein Ausnahmefall sei und er in 99 % aller Fälle korrekt arbeite.

By officer (213.187.67.97) on Dienstag, den 20. März, 2001 - 18:16:

Me, bitte mal die zwei mißglückten Postings löschen, Danke.

hiermit geschehen, auch wenn ich nicht "me" bin. War halt gerade in der Gegend ;-)
garfield


Ich versuche es später nochmal neu.

By officer (213.187.67.226) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 09:24:

C:\Programme\MGI\PhotoSuite SE\Polizei C:ProgrammeMGIPhotoSuite SEPolizeiRadar2.jpegRadar2.jpeg

By officer (213.187.67.226) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 09:28:

Zivilstreifenwagen auf amerikanisch.

Hier mal einige Bilder wie so ein Fahrzeug im Traffic-Einsatz aussehen kann.

Ansicht von vorn:

Von vorn ist nur der Rammschutz zu erkennen, seitlich ist der Streifenwagen jedoch eindeutig als Behördenfahrzeug erkennbar. Da keine Warnleuchten auf dem Dach montiert sind, fällt das Fahrzeug im fließenden Verkehr kaum auf. Bürger haben jedoch in einer Notlage jederzeit die Möglichkeit, das Fahrzeug als Polizeifahrzeug zu erkennen und können so Hilfe fordern. Der Officer kann sich also nicht vorm Bürger verstecken und das ist gut so.

By officer (213.187.67.226) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 09:30:

C:\Programme\MGI\PhotoSuite SE\Polizei C:ProgrammeMGIPhotoSuite SEPolizeiRadar3.jpegRadar3.jpeg

By officer (213.187.67.226) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 09:32:

Von hinten ist der Streifenwagen anhand von rot/blauen Warnlichtern und dem gelben Arrowstik, mit welchem der Officer den Verkehr am Fahrzeug vorbeileiten kann erkennbar.

By officer (213.187.67.226) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 09:34:

C:\Programme\MGI\PhotoSuite SE\Polizei C:ProgrammeMGIPhotoSuite SEPolizeiRadar4.jpegRadar4.jpeg

By officer (213.187.67.226) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 09:36:

Vorn hinter der Windschutzscheibe erkennbar ist die rot/blaue Warnleuchte, daneben die Videocamera und rechts unten die Radarantenne der Geschwindigkeitsmeßanlage.

By officer (213.187.67.226) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 09:37:

C:\Programme\MGI\PhotoSuite SE\Polizei C:ProgrammeMGIPhotoSuite SEPolizeiRadar5.jpegRadar5.jpeg

By officer (213.187.67.226) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 09:39:

Im Fahrzeug der mobile Datencomputer, hier noch ein etwas älteres Model, aus Zeiten in denen man in Deutschland noch Fahrndungsbücher kannte. ;-)

By officer (213.187.67.226) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 09:41:

C:\Programme\MGI\PhotoSuite SE\Polizei C:ProgrammeMGIPhotoSuite SEPolizeiRadar1.jpegRadar1.jpeg

By officer (213.187.67.226) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 09:46:

Alles in allem denke ich ist dieses Fahrzeug für die Verkehrsüberwachung gut gerüstet, als Polizeifahrzeug im Einsatz erkennbar. Die Officer tragen natürlich Uniform. Auf ein völliges Zivilfahrzeug kann dank der Radaranlage verzichtet werden, ein längeres Nachfahren in kurzem Abstand, wie bei unseren Provida-Fahrzeugen entfällt. Die Fahrzeuge werden über größere Distanzen gemessen und wenn der Betroffene den COP erkennt ist es eh schon zu spät. Der Betroffene kann dann aber den Streifenwagen eindeutig als solchen Identiffizieren. Im übrigen muß das so sein, denn es gibt Bundeststaaten, in welchen der Kraftfahrer das Recht hat einen Car-jacker (Autogangster) ohne weiteres zu erschießen. Es liegt also auch im Interesse des COP rechtzeitig als solcher erkannt zu werden.

PS: Ich hoffe ich habe mit den Bildern nicht zu viel Speicherplatz belegt, aber ich denke es ist günstiger mal etwas bildlich vorzustellen, über was man diskutiert. So kann sich jeder ein besseres Bild machen.

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 10:26:

@officer
Super diese Informationen. Erweitert direkt den Horizont im Forum.Ich glaube wenn bei uns auch nach diesem Prinzip bei den Zivilstreifen verfahren würde, würde das für mehr Klarheit auf den Strassen sorgen, ohne an Effizienz einzubüssen. Einziger Nachteil wäre der schlechtere Wiederverkaufswert der Zivilstreifenfahrzeuge gegenüber heute bei uns. Ob aber Polizeifahrzeuge primär nach Wiederverkaufswert ausgewählt werden sollten, sei bezweifelt.

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 11:16:

@officer

Zur Erkennbarkeit des Autos von vorne: man beachte den nur bei Polizeifahrzeugen vorhandenen Suchscheinwerfer auf der Fahrerseite oberhalb des Außenspiegels (in Deutschland ungebräuchlich). Im übrigen, wieso hat das Fahrzeug kein Kennzeichen vorne? (kommt in einigen Bundesstaaten vor, ist aber doch recht selten).

Zur Radarmessung: die Meßkeule eines Radargerätes hat aus technischen Gründen einen wesentlich größeren Öffnungswinkel als die eines Lasermeßgerätes und taugt daher bei stärkerem Verkehr nicht zur eindeutigen Identifikation eines Fahrzeuges - ganz abgesehen davon, daß bei einer solchen Aufstellung die Meßgeometrie nicht exakt definiert ist (Messung nur der Radialkomponente der Geschwindigkeit, führt aber prinzipbedingt stets zu einer Unterschätzung der wahren Geschwindigkeit). Auch die Reichweite ist deutlich kleiner als bei einem Laser. Inwieweit erfolgt eine später objektiv nachprüfbare Dokumentation des Meßvorganges, bzw. wozu genau soll die Videokamera dasein? Nicht unproblematisch ist die Anbringung auf dem Armaturenbrett in unmittelbarer Fahrernähe. Die nach hinten austretende Streustrahlung war ein Grund dafür, wieso einige derartige Geräte aufgrund gesundheitlicher Bedenken wieder ausrangiert wurden.

Man kann es weiterhin nur begrüßen, daß in den USA erheblicher Wert auf die eindeutige Identifizierbarkeit von Mensch und Material im Polizeidienst gelegt wird. Fälle wie bei uns, wo Verkehrspolizisten zwecks besserer Tarnung im "Räuberzivil" in einem völlig normalen Auto unterwegs sind und allenfalls ein abnehmbares blaues Blinklichtchen auf den Polizeistatus hinweisen soll, wären dort völlig undenkbar. In derartigen dubiosen Fällen lautet in den USA der Rat der Polizei stets: auf keinen Fall sofort anhalten, sondern mit normaler Geschwindigkeit zur nächsten Raststätte, Tankstelle oder einem anderen hell beleuchteten und frequentierten Ort weiterfahren. Solche Sicherheitshinweise für den Bürger findet man hier in Deutschland in den Polizeimerkblättern leider nirgendwo. Das bewußte Verstecken der Staatmacht vor den Augen des Bürgers scheint in Deutschland leider eine (schlechte) Tradition zu haben.

By farendil (217.80.147.125) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 15:03:

@officer: wenn solche angaben wie der schriftzug auf der seite und der rammbock nur anpolizeifahrzeugen vorkommen und alles andere wie in d. den verlust der zulassung und eine anzeige wegen amtsanmmaßung darstellt (oder halt vergleichbares), dass finde ich dies wirklich nicht schlecht.

By officer (213.187.67.104) on Donnerstag, den 22. März, 2001 - 15:01:

@alfa
Auch die Polizeibehörden in den USA gehen immer mehr zu Leasing über. Es gibt dort schon spezielle Leasinganbieter die sich direkt auf Streifenwagen spezialisiert haben. So ist es auch möglich die Strategie der Take-Home-Cars zu beschreiten. Jeder Officer erhält dabei sein "eigenens" Fahrzeug. Er kann damit nach Hause fahren und es in seinem Wohngebiet vor seiner Tür abstellen. Jeder Verbrecher sieht sofort das dort ein Officer wohnt und denkt nicht daran dort sein ding zu drehen. Auch auf der Fahrt vom und zum Dienst, oder auf einer Privatfahrt ist der Officer ständig einsatzbereit. er kann sich also problemlos in eine Verfolgung oder eine andere Gefährliche Sache mit reinhängen wenn er in der Nähe ist. Selbstverständlich bekommt er die Sonderdienstzeit gut bezahlt. Da jeder für sein Fahrzeug verantwortlich ist, geht auch jeder pfleglich mit seinem Fahrzeug um, außer wenn er mal ein Fahrzeug rammen muß ;-) Jeder Officer kann sein Fahrzeug so auf- einrüsten wie er es für notwendig erachtet. Z.b. kann er sich noch ein Blaulich dazukaufen, wenn er sich dadurch sicherer fühlt. Kein Chef wird ihm das verbieten! Manche Parkplätze vor den Departments sehen aus wie riesige Autolager, da eben jeder sein Fahrzeug hat. In Miami hat jeder der 1500 Officer sein eigenes Take-Home-Car.

Hier in Deutschland undenkbar (leider). Bei uns tauchen jetzt auch die ersten Leasingfahrzeuge auf. Wehe wenn da einer ein Loch reinbohrt. Technik darf nur vom Werk aus reingebaut werden. Magnetblaulichter auf dem Dach sind tabu, wegen der Kratzer.

@ N.N.
Ja gut, am Suchscheinwerfer sind die Fahrzeuge von vorn noch erkennbar, aber auch erst wenn man näher dran ist.

Ich glaube, daß eher die Mehrzahl der Fahrzeuge kein vorderes Kennzeichen hat. Daher konnte sich auch die Frontfotografie noch nie durchsetzen.

In meinen Prospekten ist die durchschnittliche Reichweite des Radarmeßgerätes auf ca. 1500 Meter angegeben. Die Verkehrsfehlergrenze beläuft sich bei der Messung im Stand um 2 km/h und bei Messung während der Fahrt um 3 km/h.

Neueste Gräte z.b. FA Kustom Signals haben eine digitale signalverarbeitung und ermöglichen das sogenannte "Shadowing". Das heist, daß wenn mehrere Fahrzeuge (Reflektoren) im Meßbereich sind, nur der schnellster z.B. der Überholer einer Kollone angezeigt wird. Ein "aufmerksamer Meßbetrieb" ist ja immer gewährleistet, so daß die Sache ohne Probleme sauber abläuft.

Eine spätere Nachprüfung des Meßergebnis erfolgt nicht. Das Wort des Officer ist Gesetz. Die Videokamera im Fahrzeug dient vielmehr der sicherheit des Beamten um Übergriffe auf diesen zu dokumentieren. Auch dient sie der Dokumentation von Ausfallerscheinungen bei Alkoholdelikten, da der Officer ja einige Tests vor Ort durchführen muß. Eine Einspiegelung der Meßdaten ist möglich und auch teilweise vorhanden, jedoch gibt es da kein Fadenkreuz oder so. Video und Radar sind also nicht direkt axial miteinander gekoppelt. Eine derart übertriebene Beweisführung für Geschwindigkeitsdelikte, wie es in Deutschland gibt, kennt man dort nicht. Gemessen ist gemessen und das wars. Gott sei Dank gehen wir mit den Lasermessungen nun auch wieder in diese Richtung, auch wenn es manchem nicht gefällt.
Die Strahlung der Radarantenne war besonders in den Anfängen ziemlich hoch ich denke das es da keine Probleme mehr gibt.

wie gesagt, auch ich würde gern andere Streifenwagen fahren als es zur Zeit gibt, aber das liebe Geld fehlt und wird wohl auch so schnell nicht auftauchen. ;-)

By farendil (217.0.227.58) on Donnerstag, den 22. März, 2001 - 15:51:

@officer: wieso übertriebene beweisführung??

es muß zweifelsfrei klar sein, daß derjenige auch schuld ist, oder siehst du dieses etwa anders?

die sog. übertriebene beweisführung zeigt ja nur auf, daß es eben nicht immer technisch ausgeschlossen ist, daß dieses meßergebnis stimmt und auch wirklich diesem verkehrsteilnehmer zuzuordnen ist.

und wenn dies nicht auszuschließen ist, dann kann derjenige auch nicht dafür bestraft werden - wenn du das anders siehst, hast du leider in meinen augen deinen beruf verfehlt.

By officer (213.187.67.193) on Freitag, den 23. März, 2001 - 12:24:

@farendil

wenn du das anders siehst, hast du leider in meinen augen deinen beruf verfehlt.

natürlich sehe ich das nicht anders wie Du! Selbstverständlich muß Tat und Täter zweifelsfrei festgestellt werden. Und z.B. ist eine Fotografische Sicherung eines Geschwindigkeitsverstoßes notwendig, wenn kein "Aufmerksamer Meßbetrieb" durchgeführt wird. Z.B. wenn der Meßbeamte Zeitung liest oder gar schläft (irgendein Bild der Woche).

Was aber bei uns manchmal seitens der Rechtsanwälte vor Gericht angeführt wird, da fragt man sich ob diese Leute wirklich mal Studiert haben. Bei manchen Beweisanträgen stehen einem die Haare zu Berge! Na, ja, Gott sei Dank werden die meistens auch vom Richter verworfen.

By farendil (217.0.227.17) on Freitag, den 23. März, 2001 - 15:56:

@officer: also sind es nur die zweifelhgften beweisanträge der anwälte über die du dich aufregst?

deine bemerkung zur derart übertriebene Beweisführung für Geschwindigkeitsdelikte, wie es in Deutschland gibt
hatte ich darauf bezogen, daß die gerichte dann auch - in deinen augen - unsinnige argumente und/oder beweismittel würdigen.


da du dich ja berufsbedingt mit den anträgen der anwälte auskennst, dann schildere doch hier ein paar von diesen.

By Alberto (62.224.97.82) on Freitag, den 23. März, 2001 - 17:42:

@farendil, ich glaube, der officer schiebt hier zusätzlich den "Frust", den er erleiden muß, wenn offensichtliche Straftäter aufgrund von an den Haaren herbeigezogenen Zweifeln vom Richter laufen gelassen werden.
Ich hoffe nicht, daß er bei diesen Erlebnissen "Verkehrsdelikte" meint, denn diese sind immer - außer bei Unfällen - der Kampf "Staat gegen Bürger", wobei kein Geschädigter entstanden ist. (Wie gesagt - außer bei Unfällen)
Und - daß hier mit den allerletzten tricks versucht wird, dem Richter von der Schippe zu springen, halte ich für äußerst legitim und jeder Polizist sollte dies - ohne Emotionen hinnehmen, denn dies ist nicht die wirkliche von ihm zu verfolgende Straftat.

Wenn allerdings ein Täter, der eine alte Frau zusammengeschlagen hat, wegen vorübergehender "Unzurechnungsfähigkeit" freigesprochen wird, so kann ich den Officer schon verstehen.

By Stefan-Minden (212.62.67.98) on Samstag, den 24. März, 2001 - 15:14:

Alberto: Ich hab schon an anderen Stellen erklärt, daß ich natürlich nicht mit allem einverstanden bin, was uns an Vorschriften und Gesetzen "auferlegt" wird. Trotz allem steht fest: Es IST geltendes Recht. Der Kampf "Staat gegen Bürger" ist leider immer wieder nötig, da manche Bürger das Recht in die eigenen Hände nehmen, was man hier im Forum ja auch immer wieder liest. Sei es nur, daß man sich wissentlich über Geschwindigkeitsbegrenzungen hinwegsetzt weil man der Ansicht ist, daß die Strassenverhältnisse höhere Geschwindigkeiten zulassen. Schön und gut - es verstößt jedoch gegen geltendes Recht und wird daher Bestraft.
Bringt man jemanden aus Versehen zu Tode, so ist das Totschlag. Wird einem der Vorsatz nachgewiesen, so ist daß Mord. Eine (versehendliche) Geschwindigkeitsübertretung ist eine Ordnungswidrigkeit. Was ist das Ganze dann mit Vorsatz??
Ihr neigt leider immer wieder dazu "Verkehrsdelikte" zu bagatellisieren. Das "officer" Frust bekommt, wenn ein "Verkehrssünder" dem Richter durch Tricks von der Schippe springt und er ihn womöglich kurze Zeit später wegen des gleichen Deliktes (oder schlimmerem)wieder vor sich hat, ist doch wohl durchaus zu verstehen.

By officer (213.187.67.227) on Samstag, den 24. März, 2001 - 19:14:

So schlimm ist das mit dem Frust nun auch wieder nicht. Mit den Straftaten die fast immer eingestellt werden, hab ich eh kaum mal was zu tuen. Als Verkehrsüberwacher sind es nun mal fast nur Ordnungswidrigkeiten wegen welchen man vor Gericht erscheinen muß. Eingestellt wird da auch kaum mal was. Höchstens mal so ein kleiner Falschparker, aber daß sind Ausnahmefälle. die ganzen Rotlicht, Geschwindigkeits und Überholsachen u.s.w., also alles das was fließenden Verkehr betrifft, da hab ich schon lange keine Einstellung mehr gehabt. Von der Sache her brauche ich nicht gefrustet zu sein.

Stefan hat recht, man sollte Verkehrsdelikte nicht noch bagatellisieren, es sind und bleiben Gesetzesverstöße! Schlimm ist nur, daß kaum einer mehr seine Schuld einsieht und zu seinem Handeln steht. Höchtens, wenns der Anwalt vor Gericht rät, tuen sie so als ob sie ihre Tat bereuhen um villeicht mal von den Punkten wegzukommen und ne 75,-DM-Entscheidung zu kriegen.

Das schlimme ist, daß sie das dann manchmal auch noch bekommen! Solche sachen gehören nicht auf einen Richtertisch. Ich denke ein Richter sollte sich um andere Sachen kümmern können, als sich mit solchen fadenscheinigen Ausflüchten befassen zu müssen. Und die Rechtschutzversicherung bezahlt den Mist auch noch!

By farendil (217.0.226.227) on Samstag, den 24. März, 2001 - 20:25:

@officer: ich habe manchmal das gefühl, als ob du etwas gegen die paar rechtsstaatlichen grundsätze hast, die dem verkehrssünder (im gegensatz zu anderen straftätern) noch geblieben sind...

deine message liest sich so, als ob der verkehrsteilnehmer, dem du (oder das ordnungsamt) eine strafe verhängt, diese gefälligst zu aktzeptieren hat, schließlich bist du das gesetz.


daß eine gerichtliche entscheidung von JEDER verwarnung herbeigeführt werden kann, ist ja wohl absolut notwendig.
ansonsten würden wir bald in einer bananenrepublik leben, wo immer mehr polizisten bestechlich sind!

das wort eines polizisten hat heute vor gericht (zumindest ion solchen dingen) meiner meinung nach schon viel zu viel gewicht, oder wie sind sonst urteile zu erklären, wo ein polizist einen pkw-fahrer wiedererkannt hat, den er nur durch die frontscheibe bei tief stehender sonne im gesicht hat sehen können, oder wo die aussagen von mehrerern unbeteiligten zeugen einfach verworfen werden, wenn ein einziger polizist etwas anderes behauptet.

von fällen, wo es zu einem meineid und einer falschaussgen wegen eines lächerlichen geschwindigkeitsdelits von seiten der beiden beteiligten meßbeamten kam (stand hier im forum) gar nicht erst zu reden...

ich will hier niemandem etwas unterstellen aber auch polizisten können irren.

und noch etwas: schlimm genug, daß man die gerichte anrufen muß, die immer öfter bestehende gesetze ignorieren! beispiel: du müßtest ja wissen, daß alle geldstrafen und damit verbundene punkte /fahrverbot lediglich die regelsätze sind.

warum werden denn diese regelsätze angewendet, wenn 10m vor dem ortsausgangsschild gemessen wird, oder nachts auf der gut ausgebauten ausfallstraße???
hier ist ja wohl selbst einem kind klar, daß es sich hierbei niemals um einen regelfall, also den durchschnitt handeln kann!

By officer (213.187.67.152) on Samstag, den 24. März, 2001 - 23:44:

@farendill
ich weiß nicht was Du für ein Problem hast. Mir geht es nur darum, daß man mal ehrlich zu seinem handeln stehen soll.
Klar soll jeder das recht haben eine gerichtliche Entscheidung herbei zu führen, aber ich denke da eher an Fälle bei denen es um die Fortbildung des Rechtes geht. Bevor eine Sache ans Gericht geht, sollte darüber entschieden werden, ob es überhaupt eine Sache fürs Gericht ist. Das Gericht sollte schon etwas "Besonderes" sein und nicht zum Kindergayrten umfunktioniert werden.

"das wort eines polizisten hat heute vor gericht (zumindest ion solchen dingen) meiner meinung nach schon viel zu viel gewicht, oder wie sind sonst urteile zu erklären, wo ein polizist einen pkw-fahrer wiedererkannt hat, den er nur durch die frontscheibe bei tief stehender sonne im gesicht hat sehen können, oder wo die aussagen von mehrerern unbeteiligten zeugen einfach verworfen werden, wenn ein einziger polizist etwas anderes behauptet."

Ich kenne ja diesen Einzelfall nicht, aber es ist schon immer komisch, wenn sich die Zeugen des Betroffenen nichts erinnern können und unterschiedliche Aussagen machen, nur wenn es um die Wurst geht, da sind sich alle einig, z.B. das der Fahrer den Gurt angelegt hatte. Solche Zeugen werden immer sehr schnell entlarft!

Das mit den Regelsätzen ist auch so eine Sache. Es sollte wirklich die Regel sein! Viel zu oft wird von den Regeln abgewichen. Wo ist das Problem wenn jemand 10m vor dem Ortsausgangsschild gemessen wird? Zum Ende hin wird grundsätzlich keine Toleranz gewährt. Also ist es ein Regelfall.
Das schlimme ist, daß die Autofahrer alle Regeln, die mal für ne fahrlässige Übertretung geschaffen worden sind, generell einkalkulieren. Da wird gleich einkalkuliert, daß erst bei 10 km/h drüber gemessen wird. Wenn sie dann mit 10 drüber erwischt wurden, kommt gleich die Frage "Ich denke 10 km/h mehr kann man fahren. Genau so ist es doch mit den Meßstellen. "Ich denke sie dürfen nur an Unfallstellen", Ich darf doch mein Fahrzeug noch 150m ausrollen lassen" u.s.w.
Alles keine Regelfälle? Was sind denn dann die Regelfälle? Zur Regel geworden ist nun leider mal die bewußte Regelverletzung und das will man dann auch noch vom Gericht bestätigt wissen. Bloß gut das da nicht alle Richter mitspielen!

By farendil (217.0.226.227) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 01:08:

@officer: ich denke, daß an meinen äußerungen hier deutlich wird, daß ich ein generelles problem damit habe, wie in deuschland mit autofahrern bei geringen regelverstößen umgegangen wird.

das probelm besteht in meinen augen in:
a:
zu vielen regeln.
bsp: handyverbot: - was bitte soll der unfug?? es war schon immer so, daß man, wenn man einen unfall verurscht hatte, weil man sich mit etwas beschäftigt hat, was nicht primär mit dem fahren zu tun hat, "dran" war.
das ist absolut o.k., was aber soll jetzt ein spezielles handyverbot? ich darf das navi programmieren, meiner beifahrerin ans knie fassen oder auf der rückbank nach gegenständen suchen (solange nix passiert) - warum bittschön darf ich nicht telefonieren???


und b: absolut unsinnigen und veralteten regeln
darunter fallen z.b solche sachen, wie die dohnaer str. in dd.
früher war es eine 2-spurige straße, tempolimit 60.
heute ist sie 4 spurig ausgebaut, durchgehend beleuchtet, breiter mittelstreifen, ampelregelung etc. - tempolimit 50.

eine sonderkategorie nehemen solche regeln ein wie der fall, der jetzt in den news steht. dort wurde ein ortseingangsschild mit absicht einige meter versetzt, um besser blitzen zu können.
dort ist das gesetz pervertiert, nicht einmal mehr selbstzweck!
eine solche regel wie diese gehört in meinen augen vorsätzlich und nur aus prinzip gebrochen!

abgesehen davon, daß ein großteil der regeln auf die technik der pkw von vor 50 jahren ausgelegt ist.

und c: in der kontrolle der regeln genau an den stellen, wo sie unsinnig oder übertrieben sind.

es wird zu verkehrsarmen zeiten an stellen kontrolliert, wo fast alle zu schnell fahren. dort wo die meisten zu schnell fahren ist eine gewisse überschreitung dann auch fast immer ungefährlich.


fazit: es gibt viel zu viele und unsinnige vorschriften.
würdem man dort praxisorientierter vorgehen, dann würde die generelle aktzeptanz derselben steigen.


die gerichtliche entscheidung soll meiner meinung nach - wie schon in meinem vorigen psting erläutert und dort auch begründet, jedem fall vorbehalten bleiben.


zu den verhandlungen und dem gewicht der aussage eines polizisten: ich kenne die fälle genau so wenig, doch ich glaube nicht, daß JEDER dort etwas falsches erzählt, wie es ihm ergangen ist.

klar ist, daß es auch bei verkehrsordnungsidrigkeiten - wie überall - "getürkte" zeugen gibt.
dort gehört es sich natürlich, daß der richter nachhakt.
oftmals ist es aber (nach dem was ich gehört habe) so, daß der richter den angaben des beschuldigten bzw. der/des zeugen von vornherein keinen glauben schenkt und erst gar nicht nachfragt.
genau dies ist einer meiner kritikpunkte.

Es sollte wirklich die Regel sein! Viel zu oft wird von den Regeln abgewichen. Wo ist das Problem wenn jemand 10m vor dem Ortsausgangsschild gemessen wird? Zum Ende hin wird grundsätzlich keine Toleranz gewährt. Also ist es ein Regelfall.

Eben nicht!
Der regelfall (für einen Verstoß innerorts) sieht (etwas übertrieben) so aus: Durchnittliche Straße mit mäßigem Verkehr. Tagsüber bei normalem Wetter.

Es ist ja wohl kein Regelfall mehr, wenn eine Regel nur befolgt werden soll, weil sie eben da ist, nicht aber die Verhältnisse dem Durchschitt entsprechen.

Nicht daß wir uns mißverstehen: Der Tempoverstoß z.b vor einem Kindergarten, tagsüber, wo vielleicht noch Kinder am Straßenrand stehen, ist ebenso kein Regelverstoß mehr, auch wenn konkret niemand gefährdet wurde.
An diesen Stellen solle man dann entsprechend "mehr verlangen".

Zur Regel geworden ist nun leider mal die bewußte Regelverletzung
Frag dich doch mal warum!
Weil es eben so unsinnige Regeln gibt, die selbst ein großteil der an den preußischen Kadavergehorsam gewohnten Mitbürger für so übertrieben und zumindest in der Situation, in der sie sich gerade befinden für so unangepaßt halten, daß sie diese eben nicht mehr befolgen.


Ganz zum Schluß mal eine Frage:
Ich weiß zwar, daß du von Berufs wegen für die Einhaltung dieser Regeln zuständig bist.
Aber hast du dich denn nie gefragt, ob jede der Regeln absolut sinnvoll und nötig ist?
Würdest du, wenn du es dürftest, nicht auch ab und zu mal etwas schneller fahren, und dabei glauben, daß verantworten zu können?

By Polizist (217.4.95.205) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 18:38:

@farendil: Deine Frage zum Schluss verdeutlicht, worauf es mir eigentlich ankommt und was m.E. durch das Opportunitätsprinzip im OwiG auch gewünscht ist.
Aber hast du dich denn nie gefragt, ob jede der Regeln absolut sinnvoll und nötig ist?

Dabei darf der Sinn und die Notwendigkeit einer Regel nicht nach individuellen persönlichen Aspekten beurteilt werden. Äußerungen wie "ich fahre.....km im Jahr, ich kann das", "ich wollte doch nur schnell zum ....." oder "..und überhaupt ist diese Geschwindigkeitsbeschränkung hier überflüssig", dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Würde man darauf Rücksicht nehmen, wäre das Rechtsystem letztlich pervertiert und lahmgelegt, da die Richter förmlich mit Widerspruchverhandlungen überhäuft würden. Schau dir mal eine Tagesordnung bei einem AG an und du wirst merken, wie schlimm es heute schon ist.
Wenn, dann sollte man Sinn und Notwendigkeit an objektiven, für alle nachvollziehbaren Grundsätzen beurteilen. Z.B. eine Unfallstatistik bei Geschwindigkeitsbeschränkungen oder kann an einem Parkverbot wirklich jemand konkret behindert werden (verbleibende Breite o.ä.)
Nach solchen Grundsätzen versuche ich die Einzelfälle zu beurteilen und berücksichtige dies entsprechend. In der Person begründete Rechtfertigungen müssen überprüfbar sein und vor allem einen Ausnahmefall darstellen ( ich denke da an die Rechtfertigungs- und Entschudligungsgründe aus dem StGB).
Das klingt jetzt, als ob ich relativ viel verwarne. Ist bei weitem nicht so, da ich der Meinung bin, dass wirklich viele Verkehrsanordnungen im Einzelfall, an den von mir genannten objektiven Gründen gemessen, unsinnig und nicht notwendig sind.

Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.0.226.208) on Montag, den 26. März, 2001 - 14:03:

@Polizist:Du hast völlig recht!
Die letzte Frage war an den officer gerichtet, da ich aus seinen Postings glaube schließen zu dürfen, daß er an keiner Stelle eine Ausnahme macht, wenn das Gesetz verletzt wurde.

Ich wollte halt einfach mal wissen, ob er sich Gedanken zu den Verordnungen und Gesetzen macht, die er umsetzt.

By Alberto (212.185.252.132) on Montag, den 26. März, 2001 - 18:49:

Der "Polizist" und der "Officer" spiegeln hier schon die ganze Bandbreite des Geschehens wider.
Der "Officer" hält sich schlichtweg an die vorhandenen Regeln, weil er eben glaubt, die seien so gemacht, weil sie eben richtig sind.(Von berufenen klugen Leuten, selbstverständlich)
Der andere, der "Polizist" denkt zumindest über den Sinn und Unsinn der Regeln nach. Richtigerweise sagt er, daß man diese zunächst heranziehen müsse, um nicht in der Flut von "Ausreden" zu ersticken. Aber er sagt auch, daß er "nachprüfbare" logische Gründe für das Übertreten der Regel berücksichtige und generell für "zulässig" halte.

Da haben wir´s:

Der eine fragt" Was kommt danach?"
der andere: "Ist es recht?"
Und, - also unterscheidet sich...
der "Freie" von dem "Knecht"

Nix für unguat!

(Wir können glücklicherweise noch selber denken und danach handeln - mit oder ohne Ordnungshüter)

By Stefan-Minden (212.62.67.60) on Montag, den 26. März, 2001 - 20:03:

@fahrendil:
"eine solche regel wie diese gehört in meinen augen vorsätzlich und nur aus prinzip gebrochen! "!?!?
Damit gibst Du den Blitzern doch Recht.
Ihr beschwert Euch darüber, daß man Euch "abzockt" und liefert auch noch selber die Gründe dafür?
Meine Güte, man kann nur hoffen, daß Ihr Euch nur im Strassenverkehr als Richter und Herren über die Gesetze aufführt und das nicht auf andere Bereiche übertragt. Ich kann nur hoffen, daß die "DasseheichnichteinunddarumhalteichmnichausPrinzipnichtdran" und "IchbinzuUnrechtbestraftwordendeshalbverrechneichesmitkleinenvergehenmitmirselber"-Leute irgendwann mal so hart wie möglich mit den Folgen ihres Handelns konfrontiert werden.

@Alberto:
"Wir können glücklicherweise noch selber denken und danach handeln - mit oder ohne Ordnungshüter"
Denke und Handele selber - und - steck Dir immer eine gutgefüllte Geldbörse ein.

Der eine fragt" Was kommt danach?"
der andere: "Ist es recht?"
Und, - meistens zahlt trotzdem der "Freie" an den "Knecht"

By Matthias (217.1.19.212) on Freitag, den 30. März, 2001 - 14:00:

Zwar ein wenig off-topic, aber ich würde auch gerne ein Bild von einem amerikanischen Streifenwagen posten... Dafür ists aber witzig.
1,accident.jpg

By Matthias (217.1.19.212) on Freitag, den 30. März, 2001 - 14:03:

Zwar ein wenig off-topic, aber ich würde auch gerne ein Bild von einem amerikanischen Streifenwagen posten... Dafür ists aber witzig.
1,accident2.jpg

By Matthias (217.1.19.212) on Freitag, den 30. März, 2001 - 14:06:

Zwar ein wenig off-topic, aber ich würde auch gerne ein Bild von einem amerikanischen Streifenwagen posten... Dafür ists aber witzig.
accident2.jpg

By EMAN (62.104.210.89) on Montag, den 2. April, 2001 - 00:40:

Naja Mathias, ist ja interressant, auf was für Webseiten du dich rumtreibst...... Ich will zwar nicht intollerant klingen, aber für mich sind Leute, die rotten.com besuchen einfach pervers!

By Matthias (62.227.94.34) on Montag, den 2. April, 2001 - 07:54:

@EMAN:
Danke für das Kompliment, aber das hab ich mir auch schon immer gedacht.

By ! (212.62.67.236) on Freitag, den 6. April, 2001 - 20:19:

Was soll denn an rotten.com pervers sein???
Manchen hier sollte man raten sich mal crimelife.com anzusehen. da werden einem die Folgen von so manchem Fehlverhalten im Strassenverkehr auf sehr eindringliche Weise vor Augen geführt.

By taloon (141.30.217.10) on Sonntag, den 8. April, 2001 - 20:09:

offff topikkk...

haha, mein gott, so schlimm ist rotten doch nicht, wenn man sich richtig den abend versauen will, sollte man auf strangeland.com vorbeischauen...und da die shit-pictures...
wenn man sich das ganze mal interessenhalber anschaut, ist das ok. aber ist man dauernd auf diesen seiten, sollte man sich fragen, ob noch alles in ordnung ist.

mfg taloon


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