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Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig?
By Volvi (217.4.191.78) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 20:49:

meiner war nicht unterschrieben, mein Anwalt meint, der Zusatz "Maschinell erstellt, daher ohne Unterschrift gültig" kann nicht auf Owi/Bußgeldverfahren angewandt werden, weil PC-Tipsen nicht maschinell erstellen ist.
Sind eure BGB unterschrieben? Weiß jemand was dazu?

By chiko (195.243.22.35) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 09:32:

Der Bußgeldbescheid muss in der Akte der Behörde mit Unterschrift verfügt worden sein, die Dir zugestellte Ausfertigung muss NICHT unterschrieben sein.

By Volvi (217.4.68.28) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 10:20:

Wen interessiert die Akte der Behörde?? Steht das irgendwo?

By nicole (213.182.141.213) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 10:26:

die akte ist in vielen fragen sachentscheidend!
Und das das so ist steht im OWiG - da ist nämlich ständig die Rede von AKTENKUNDIGER verfügung!
eigentlich heißt die Frage, "wenn interessiert der versandte Ausdruck???"
wenn der nämlich nicht mit der tatsächlich aktenkundig getroffenen verfügung übereinstimmt, kann das für dich manchmal ganz dumm laufen.
stark vereinfacht ausgedrückt:
angenommen verfügt wurde ein FV, im ausdruck aber vergessen anzugeben - blöd für dich ! das gilt in der regel trotzdem !


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