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Anzeige von Privat: wie reagieren?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Anzeige von Privat: wie reagieren?
By Hans Meier (209.234.157.61) on Samstag, den 18. Januar, 2003 - 19:49:

Hallo!

unsere Freunde und Helfer haben meinem Arbeitgeber (Firmenwagen!) einen Anhörungsbogen wegen einer Anzeige einer Privatperson zugesandt.

Der Anhörungsbogen ist an die Firma adressiert, leider zu meinen Händen (Name ist mehrfach falsch geschrieben!). Ein übereifriger Kollege hat wohl auf eine telefonische Anfrage hin meinen Namen bekanntgegeben.

Ich war allein im Wagen.
Der Anzeigende benennt als Zeugen seinen Beifahrer und ein weiteres Fahrzeug (mit zwei Insassen).

Ein Wiedererkennen meiner Person ist eher unwahrscheinlich. Es bestand kein Blickkontakt zwischen mir und den anderen "Beteiligten".

Die in der Anzeige gemachten Vorwürfe sind komplett überzogen.

Ich sehe bzgl. des Anhörungsbogen folgende Möglichkeiten:

1. Ich fülle den Anhörungsbogen (natürlich nur die Pflichtangaben!) selbst aus und
1a. kreuze an: "Ich gebe die Tat nicht zu"
1b. kreuze an: "Ich mache vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch"
1c. kreuze nichts weiter an.

2. Ein Kollege/Bekannter/etc. füllt den Anhörungsbogen (natürlich nur die Pflichtangaben!) mit seinen Daten aus und
2a. kreuzt an: "Ich gebe die Tat nicht zu"
2b. kreuzt an: "Ich mache vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch"
2c. kreuzt nichts an.

Ich tendiere zu 2a.
Was würdet Ihr mir raten?

Gruß

Hans

By rennfahrer (80.140.22.71) on Samstag, den 18. Januar, 2003 - 20:32:

ein Anhörungsbogen wg. einer Privat-Anzeige ??

Worum gehts denn da ??

Würde eine Straftat vorliegen, wäre sicher die Polizei aufgetaucht, scheint ja wohl nicht der Fall zu sein, warum wurdest du dann angezeigt, hast du bei Regen die Nebelschlussleuchte angeahbt ??

Normalerweise nicht antworten, jenachdem worums geht, käme ein Brief von der Polizei oder eine "Vorladung" einen Anwalt je nach Schwere der Tat beauftragen, sonst kann es böse ausgehen, Stichwort "Strassenverkehrsgefährdung"

By Hans Meier (217.232.157.167) on Samstag, den 18. Januar, 2003 - 21:22:

Ja, es kam ein Brief von der Polizei: "Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung", darangeheftet ist ein Anhörungsbogen.

Vorwürfe: Nötigung durch dichtes Auffahren und Rechtsüberholen.

Ist alles Unsinn, was mir da vorgeworfen wird.

By Alberto (62.158.213.225) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 12:11:

Na, na - Unsinn wird es nicht gerade sein...irgendwas war da bestimmt, wenn die sich die Mühe gemacht haben , Dich anzuzeigen!

Dennoch - ich glaube dir schon, daß die "Gegenseite" höllisch dramatisiert hat.... deshalb wurde eine Gefährdung 315c draus..

So - das mit dem Kollegen ist per se keine schlechte Idee, denn...

die werden dann anfangen, den falschen zu verfolgen..
Das nützt zwar nichts im Bezug auf die Verjährung, weil Straftaten nicht unter die Kurzzeitverjährung fallen, aber... es hat einen großen Vorteil:

Ich weiß aus häufiger Erfahrung mit solchen Privatanzeigen, daß immer das Gleiche passiert...

Man hat keinen exakten Fahrer - sondern meistens nur eine vage Beschreibung..deshalb der "hinterlistige" Anhörungsbogen. Damit soll zunächst mal ein Fahrer herausgefunden werden.

Danch macht die Polizei in der Regel von dieser Person Fotos und legt sie den "Anzeigenden" vor.

Das ist meiner Meinung nach schon angreifbar, weil eben keine echte gegenüberstellung - auch mit falschen Personen dazwischen erfolgt. Da würde dann so mancher Zeuge einen falschen als Täter erkennen wollen.

Dieses "einzige" Foto - von einem möglichen Fahrer - das läßt in den meisten Fällen die zeugen dazu bringen, daß sie diesen wieder erkannt haben wollen.

Ist auf diesem Foto dann aber ein Kollege, der sich eben "geirrt" hat - und der nachträglich ein wasserdichtes Alibi vorweisen kann, dann geht alles ins Leere.

Ist diese Person aber der echte Fahrer, dann werden die zeugen vor Gericht behaupten, daß sie den Angeklagten als Fahrer wiedererkennen, obwohl sie ihn gar nicht genau gesehen haben.


Im Falle des kollegen... Alibi= Freispruch!
In deinem Falle - Verurteilung mit FE-Entzug und hoher geldstrafe...

Du weißt ja: Der Zeuge sagt immer die Wahrheit, weil er sie theoretisch sagen muß. Der Betroffenen - oder in diesem Falle: der Angeklagte - darf immer lügen - genau das wird ihm auch dann unterstellt.

Also: Vorsicht! Plan B ist gut!

By Bluey (80.130.185.248) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 13:31:

@Alberto
Danch macht die Polizei in der Regel von dieser Person Fotos und legt sie den "Anzeigenden" vor
Das stimmt so nicht!
Richtig ist, daß i.d.R. von dem vermeintlichen Fahrer Fotos gemacht werden. Richtig ist auch, daß diese dem Anzeigenden vorgelegt werden. Was in Deiner Beschreibung aber fehlt ist, daß ihm daneben auch einige andere Fotos vorgelegt werden und er nicht weiß, welche vom Fahrer sind.
Ferner werden dem A. die Fotos mehrmals und in immer anderer Reihenfolge vorgelegt.

Das ist meiner Meinung nach schon angreifbar, weil eben keine echte gegenüberstellung - auch mit falschen Personen dazwischen erfolgt
Das wäre es nicht nur, sondern das ist es dann auch. Ansonsten siehe oben.

By Ghostrider (217.80.242.250) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 14:10:

@ Bluey: haha! Ich wurde einmal angezeigt, und die Polizei legte dem Anzeiger eine Kopie meines Passbildes vor, gezogen vom EWO, und sonst gar nichts. Der hat mich dann natürlich auch sofort "zweifelsfrei erkannt", obwohl das Foto uralt war, mit Schnauzer etc.

By Bluey (80.130.185.248) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 14:25:

@ Ghostrider
Soso. Und woher weißt Du so genau, daß ihm nur Dein Foto vorgelegt wurde?

By Ghostrider (217.80.242.250) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 14:34:

Das hat mir mein Anwalt gesagt, stand wohl auch so im Protokoll.

By Bluey (80.130.185.248) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 14:36:

Kaum vorstellbar, weil so nicht zulässig => nicht verwertbar => anfechtbar

Oder könnte es so sein, daß Dein Anwalt einfach nur eine Vermutung als quasi Tatsache geäußert hat?!

By Ghostrider (217.80.242.250) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 14:42:

Ist Jahre her. Sinngemäß stand im Protokoll: "dem Anzeigenerstatter wurde das Foto des Halters vorgelegt und dieser wurde vom Anzeigenerstatter zweifelsfrei sofort erkannt." Von mir wurde polizeilich nie ein Foto gemacht.

By tomcat02 (217.227.20.79) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 16:15:

@Alberto:

Die Methode hat beim Vorwurf einer Straftat leider entscheidende Nachteile:


1. Der Richter ist in der Würdigung der Beweise frei. (steht u.a. in § 261 StPO. Daher gilt nicht "Alibi = Freispruch".)
Die Gefahr, daß er das "Alibi" (z.B. vertreten durch Zeugen) nur als Schutzbehauptung bewertet, ist groß, zumal hier kein Fahrerfoto existiert, wie z.B. beim Blitz-Foto.

2. Wie Du schon selbst sagtest, gilt die OWi-Verjährung hier nicht. Bei § 315 c beträgt die Verjährung 5 Jahre ab dem Tatzeitpunkt.
Ob die Verjährung durch den A-Bogen unterbrochen wurde und damit von neuem beginnt, ist nur am genauen Wortlaut zu erkennen - dies ist nur dann der Fall, wenn im A-Bogen ein direkter Tatvorwurft gemacht wird ("IHNEN WIRD VORGEWORFEN,.....").
Aber bei 5 Jahren spielt das auch keine große Rolle - es kann also durchaus sein, daß der wirklich Fahrer doch noch Probleme in Form eines Strafverfahrens bekommt, wenn der "Ersatzfahrer" freigesprochen bzw. gegen ihn nicht mehr ermittelt wird.

By Bluey (80.130.185.248) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 20:09:

@Ghostrider
O.k. Aber das muß ja nicht zwangsläufig bedeuten, daß ihm nicht auch parallel andere Fotos vorgelegt wurden. Ist aber wirklich blöde formuliert.

Ich habe vor längerer Zeit mal in einer Gerichtsverhandlung mitbekommen, wie gesagt wurde, daß dem Gesch./Zeugen (oder so) vom Besch./Betr. Lichtbilder vorgelegt wurden. Auf die Frage, ob bei der Vorlage auch andere Fotos gezeigt wurden, mußte der geladene Kollege/Zeuge einräumen, daß das wohl leider unterblieben sei. Der Richter hat daraufhin entschieden, daß dadurch dem Zeugen quasi "in die Hand gespielt" wurde. Durch diese Verfahrensweise wurde dem Zeugen praktisch der "Schuldige" vorgegeben, ohne daß er sich genau daran zurückerinnern mußte.
Der Richter hat diese "Gegenüberstellung" daher nicht anerkannt.

Für einen (guten) Anwalt wäre das normalerweise ein gefundenes Fressen.

By NetGhost (141.76.1.122) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 20:42:

Kaum vorstellbar, weil so nicht zulässig => nicht verwertbar => anfechtbar

Ich lach mich schlapp. Bei der Fahrerermittlung Bilder vom EMA zu vergleichen ist auch illegal => trotzdem verwertbar => trotzdem nicht anfechtbar

By Hans Meier (141.76.1.122) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 20:43:

Ok - danke für das erste Feedback!

Das Schreiben der Polizei trägt den Titel "Beschuldigtenanhörung". Im ersten Satz heißt es: "...gegen Sie wir ein Ermittlungsverfahren geführt wegen Straßenverkehrsgefährdung..."

Wie wird der Anhörungsbogen in diesem Zusammenhang (neben den Pflichtangaben) am geschicktesten ausgefüllt?
a. "Ich gebe die Tat nicht zu"
b. "Ich mache vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch"
c. (nichts weiter)

1. Wie entwickelt sich das Ermittlungsverfahren wenn a oder b oder gar nichts angekreuzt werden?

2. Was passiert, wenn derjenige, der den Anhörungsbogen ausgefüllt hat, sich als nicht-in-Frage-kommend herausstellt. Wird dann weiter ermittelt oder eingestellt?

By Alberto (62.158.211.96) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 09:07:

Meistens wird eingestellt, wenn der erste nicht der Täter war, zumal sich ein solches Verfahren dann durchaus über viele Monat hinzieht.

@Bluey

Ich habe da sehr böse Erfahrungen....
die haben mich - in meinem Porsche sitzend - fotografiert und dann diese Bilder dem "Zeugen" vorgelegt... andere Personen habe ich aber nicht in den Porsche setzen lassen müssen, um Fotos zu machen...
Und dann war dann noch die Vermutung.... ein Porsche-Besitzer verleiht so ein Auto nicht (von der Richterin so formuliert), also lag nahe, daß ich als Fahrer allein in Frage komme...

Nur durch ein ganz böses Ablenkungsmanöver habe ich dann noch gewisse Zweifel ausstreuen können....
die Sache hat mich dann 5000 DM Buße - gegen Einstellung des verfahrens gekostet.

Und was der Witz war....

ich war gar nicht mal schuld an der Rangelei... der andere, ein GTI-Fahrer, wollte mal seiner Freundin zeigen, wie man einen Porsche rechts überholt... dabei hat er mich nach links an die Leitplanke schneiden wollen (1. Versuch) - das ging aber nicht, weil ich nicht nachgegeben habe... und vor mir fuhr eben einer, so daß ich nicht davonbeschleunigen konnte.

Auf diesen bin ich dann ganz dicht aufgefahren.. und habe - zugegebenermaßen - danach den GTI dahingehend geärgert, daß ich wieder etwa 30 m Abstand hielt (bei etwa 120 kmh durchaus nicht zu viel).
Das aber hat diesen provoziert, wiederum rechts anzusetzn, um mich zu überholen - mit Schwung - diesmal... nützte wieder nichts, denn meine Beschleunigung reichte dicke, um genau neben ihm zu bleiben... er kam keinen einzigen Meter vor mich hin.

Dann wollte er mich seitlich fast rammen und drängte mich auf den Grünstreifen ab.

So .... so einen hätte ich normalerweise anzeigen müssen.. aber ich ließ es, weil ich als zeugen nur meine Ehefrau daneben sitzen hatte.

Daß dieser mich dann aber noch anzeigt, - das war der Gipfel... und ich war plötzlich bedroht mit 2 Jahre FS-Entzug und 12000 DM Geldstrafe!

Wie gesagt, mit viel Trickserei kam ich dann mit 5000 DM Buße davon... und das nur, weil ich die Fotografiererei durch die Polizei zugelassen hatte. Das mnache ich nie mehr!

By Bluey (80.130.182.77) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 11:49:

@Alberto
Zum einen kann ich Dich (und Deinen Frust/Ärger) absolut verstehen. Zum anderen muß ich aber auch sagen, daß es schon recht merkwürdig erscheint, daß Du bei so einem massiven Fehlverhalten seitens des GTI-Fahrers nicht selbst tätig geworden bist. An Stelle der Richterin bekäme auch ich erhebliche Zweifel, ob nicht DU der "Hauptverantwortliche" dieses Vorfalles gewesen sein könntest.
Rechts überholen, nah auffahren, darüber ärgert man sich i.d.R. "nur" noch. Aber in die Leitplanken oder auf den Grünstreifen abdrängen etc. ginge für mich definitiv zu weit. Der wäre fällig!
Du kannst darüber denken wie Du willst. Aber ich bin mir ziemlich sicher, daß Du mit einer entspr. Anzeige Deinerseits besser gefahren wärst.

By Alberto (62.158.211.227) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 14:04:

@Bluey
Da gebe ich dir - zunächst - recht.... wenn da nicht - etwa 2 Jahre vorher - ein ähnlicher Vorfall gewesen wäre.

BAB 8 Augsburg-Ulm - strömender Regen - Ich fuhr links mit etwa 120 kmh - mehr ging wirklich nicht, da bin ich schon geschwommen.

Hinten blinkte einer wild mit der Lichthupe - ein 190 E Mercedes. Ich konnte aber auch nicht rechts rüber, weil ich noch 2 Autos vor mir hatte, die ich meinerseits gerne endlich überholen wollte.

Da zog der Mercedes plötzlich rechts an mir vorbei und wollte mich überholen... der rechts fahrende LKW kam immer näher... er hätte da nie mehr dazwischen gepasst - und ... er machte es trotzdem! Ein Wahnsinniger.

In diesem Falle mußte ich - bei diesem Regen - schlingernd und bremsend - auf den Mittelstreifen ausweichen, ob ich wollte oder nicht, - denn sonst hätte ich ihn eben berührt.

Er drängte sich durch, blinkte die anderen weg - und verschwand... mit etwa 160 kmh im Regen...

Und, um es klarzustellen... ich fuhr oftmals sogar 200 kmh im regen - mit guten reifen geht das... aber in diesem Falle: ES WAR EIN WOLKENBRUCH! Da gibg es garantiert nicht - zumindest nicht mit meinen Breitreifen.

Und jetzt kommt´s....

Ich habe über Handy die Polizei gerufen, Nr. durchgegeben und darum gebeten, diesen Fahrer "in flagranti" anzuhalten und zu identifizieren.

Die wollten auch meine Personaldaten... usw.

Am nächsten Tag rief ich da wieder an.. und sie sagten mir, daß sie den Fahrer ermittelt hätten und dieser ausgesagt habe, er sei durch mich behindert worden.

Da stehe aber "Aussage gegen Aussage" - und... sie haben sich über mich erkundigt, ich habe ja bereits 9 Punkte (1994) - und ich sei als Zeuge eben nicht glaubwürdig.

Seit dieser Zewit wußte ich, daß ich keinen einzigen anzeigen muß, ich würde keine Chance haben - zumal.... Porsche-Fahrer....

so war das. Und 2 Jahre später passierte dieser Fall, den ich geschildert habe.

Weißt du nun, warum ich den Porsche verkauft habe??? Ich wurde andauernd angezeigt oder provoziert.

By alpak (217.233.227.143) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 15:53:

Sozialneid ist einfach Ausdruck beschämender geistiger Armut.

Das Schlimme ist, dass sich davon auch Polizisten, Richter usw. anstecken lassen.

By Landy (217.81.144.207) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 16:02:

@alpak

Klar, die haben auch am meisten Grund, neidisch zu sein ;-)

By Goose (80.135.124.163) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 16:54:

Ich fuhr links mit etwa 120 kmh - mehr ging wirklich nicht, da bin ich schon geschwommen.

Ich konnte aber auch nicht rechts rüber, weil ich noch 2 Autos vor mir hatte, die ich meinerseits gerne endlich überholen wollte.

Hmm, wenn du mit 120 hinter denen warst, waren die ja bestimmt auch nicht langsamer (sonst wärst du ja in oder auf oder unter denen gewesen) Warum und vor allem wie wolltest du dann an denen vorbei, wenn mehr als 120 doch eh nicht ging?

Und warum warst du dann auf der linken Spur?

SCNR

Gruß
Goose

By M.P. (213.23.21.83) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 18:54:

Mein Gott Goose, weil er mit geringer Geschwindigkeitsdifferenz an den beiden anderen Fahrzeugen vorbei wollte - ein Recht, welches Alberto übrigens Smart-Fahrern, unabhängig vom Wetter, nicht zusteht (die sollen gefälligst hinten warten bis die 'Schnellfahrer' vorbei sind) ... ;-)

By M.P. (213.23.22.41) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 19:10:

PS: Statement eines unglücklichen, tief frustrierten Smart-Fahrers, der so gern auch einen Porsche hätte - und deshalb natürlich anderen absolut nichts gönnt... ;-)

By Hans Meier (141.76.1.122) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 19:34:

... und damit das gar nicht erst so weit kommt:

Was soll ich denn nun im Anhörungsbogen ankreuzen???
a. "Ich gebe die Tat nicht zu"
b. "Ich mache vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch"
c. (nichts weiter)

By HarryB (203.198.106.56) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 02:03:

Ich wuerde mal einfach raten, die Pflichtangaben zu machen und nichts weiter anzukreuzen.

Zu Alberto's Schilderungen kann ich mir einen Kommentar auch nicht verkneifen: In beiden Faellen haette er selbst die Situation entschaerfen koennen, indem er einfach mal zurueck steckt. Scheinbar schafft das nicht jeder Porschefahrer, gibt ja schliesslich noch das Argument des Sozialneides.....

By Alberto (62.224.100.81) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 09:03:

Leute... warum soll ich denn zurückstecken?

Ich laufe auf links fahrende Autos auf - diese überholen - langsam - einen LKW... ich stelle mich hinten an - und warte, bis sie vorbei sind, um dann meinerseits wieder freie Bahn zu haben. (Hinter der aufspritzenden Gischt kann man wirklich nicht gut fahren..

Und da kommt einer, der mich - so etwa 20 m vom Lkw entfernt - noch rechts überholen will.

Keine Frage, daß ich nach dem Überholen des LKW und der anderen wieder rechts rüber gegangen wäre - auch mit einem Porsche - um einen "schnelleren" vorbei zu lasssen..

Aber.. warum soll ich denn 20 m hinter dem LKW nach rechts einscheren?
So etwas mute ich anderen auch nicht zu!
Überholen lassen muß man die anderen schon! Nur, ween rechts weit und breit keiner ist, - dann kann man ihn auch "bitten" rechts rüber zu gehen.

@Goose
Ist deine Frage damit auch beantwortet?
Ich fahre doch ganz normal, wie ein anständiger Mensch herum. Nur - auf trockener Straße - ab und zu etwas schneller!

Aber solche "Gefährdungen" - die sind mir wirklich fremd....

Und, - was ich damit eigentlich ausdrücken wollte - ist die Tatsache, daß man mit Flenspunkten offensichtlich "unglaubwürdig" ist - also ein Mensch zweiter Klasse.

Vielleicht versteht ihr jetzt, warum ich gegen jeden einzelnen Punkt kämpfe!

Kommt es nämlich mal zu einer Strafanzeige - seitens eines "privaten Schulmeisters" - dann ist es wichtig, gar keinen Punkt zu haben.

@Hans Meier
Am besten ist es, du läßt erst mal deinen Kumpel "irrtümlich" seine Personalien angeben - und... gleich ein bombensicheres Alibi dokumentieren - für den Fall der Fälle!

Und dann wartet mal ab, was die Staatsmacht so mit euch treibt.

Es kann harmlos ausgehen - aber es kann auch grausam werden... und dann ist es gut, wenn die am falschen Täter rumhacken.

By Goose (80.135.124.163) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 09:31:

@Alberto: Nein, so ganz ist meine Frage nicht beantwortet oder du hast dich mißverständlich ausgedückt. Der Satz "die ich meinerseits gerne endlich überholen wollte. " ist sicherlich relativ zu betrachten. Für mich bedeutet "endlich überholen wollen", daß ich schon mehrere Kilometer hinter denen hänge, für andere bedeutet er wohl, daß sie schon mehr als 20 Sekunden dahinter hängen. Denn wenn du schon länger dahinter hängst, und die fahren langsam an einem LKW vorbei, wie fährst du dann noch 120?

Und, Alberto, Der Satz "Leute... warum soll ich denn zurückstecken?" gibt mir wirklich zu denken. Ist es so schwer für dich, mal nachzugeben? Ist es wirklich unzumutbar, mal selber vom Gas zu gehen, wenn ein schnellerer kommt? Ist es nicht genau das, was du hier immer von anderen erwartest? Spontan fällt mir doch da mein Lieblingssatz aus der StVO ein (das ist der, von dem die meisten hier schreiben, daß er als Verkehrsregel doch völlig ausreichen würde und alle anderen Rechtsnormen im Straßenverkehr überflüssig macht.

§ 1 StVO- Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


Sorry, aber damit hast du dich in meinen Augen disqualifiziert.

Gruß
Goose

By Alberto (62.158.211.192) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 10:48:

Ich weiß wirklich nicht, wie ich diesen "Normalvorgang" noch darstellen soll, daß man ihn versteht.

Ich versuche es nochmals....

Es regnet in Strömen.
rechts fährt ein Lkw
Links fahren vor mir 2 PKW´s
Wir fahren alle so etwa 120 kmh - mehr geht auch fast nicht...
Die PKW´s kommen deshalb nur langsam an dem LKW vorbei.
Ich bin der dritte PKW und halte aber auch Abstand, sonst sehe ich nichts, wegen der Gischt.
Hinter mir kommt ein Drängler, der mir Lichthupe gibt (eben dieser Mercedes)
Ich komme dem LKW näher und bin noch etwa 20 - 30 m davon entfernt.
Es wird wohl keiner von mir verlangen, daß ich - 20m hinter dem LKW - noch nach rechts einschere, um diesem Drängler meine Position zu geben, die ihn dann ja auch nicht weiter bringt, weil mein Vordermann mittlerweile am Heck des LKW angekommen ist.

Und nun passiert es.... der Mercedes wird ungeduldig und versucht, mich auf dem kurzen 20m-Stück - bei strömendem regen rechts zu überholen..
Das reicht natürlich nicht und... er hat aber beschleunigt... bremsen kann er nun nicht mehr - hinter dem LKW - also macht er das grausame Manöver und drängt mich nach links auf den Grünstreifen und zieht vor mir mit Krawall nach links raus - in die Lücke von etwa 15 m - hineien (also 3 Fahrzeuglängen!!)

Ich bremse, um den Unfall zu vermeiden - und komme dabei ins Schlingern (wg. des Ausweichmanövers - auf den Dreck - links am Grünstreifen)

Der Mercedes hat es nun geschafft - wartet, bis die anderen überholt haben - und zieht dann von dannen - mit etwa 160 kmh..Prima!

Und - was war nun dabei - mein Fehlverhalten??

By dagegen (134.147.40.93) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 11:00:

Ich verstehe echt nicht, warum auf dieser Schilderung von Alberto rumgehackt wird.

"die ich meinerseits gerne endlich überholen wollte."
Kommt bei mir sicher auch mal vor, daraus kann man aber noch lange nicht schließen, dass man Lichthupe gibt, dicht auffährt o.ä.

"Leute... warum soll ich denn zurückstecken?"
Ich fahre auch nicht rechts rüber, wenn ich gerade einen LKW überholen will.

Alberto, ich habe deine Schilderung verstanden und sehe nichts unrechtes daran.

By Goose (80.135.107.224) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 11:15:

Alberto, ich kann deiner Schilderung nicht folgen, sorry.
Drei Autos fahren 120 km/h. Du bist der dritte in der Reihe. Du sagst selber, für dich war mehr als 120 nicht drin. Warum willst du die zwei vor dir dann überholen? Damit du 125 km/h fahren kannst?

Versteh mich nicht falsch, das Verhalten des Daimlerfahrers war sicherlich völlig falsch, aber aus deinen Schilderungen entnehme ich, daß du jemanden überholen wolltest, der nur geringfügig langsamer war als du selber. Und genau dieses Verhalten prangerst du bei anderen oftmals an. Weiterhin erwartest du von anderen, daß diese Rücksicht auf dich und deinen Fahrstil nehmen, andererseits lese ich hier von dir Sätze wie "Warum soll ich zurückstecken". Ich bin halt der Meinung, daß man nur das von anderen erwarten sollte, was man selber bereit ist zu geben.
Und wenn du schreibst, daß mehr als 120 nicht drin waren, so frage ich mich halt, wer das entscheidet. Wenn beid iesem Wetter jemand mit 80 vor dir fährt, weil er der Meinung ist, bei diesem Wolkenbruch nicht schneller fahren zu können, würdest du ihn vermutlich als Linksspurblockierer bezeichnen und deinerseits versuchen, an ihm vorbeizukommen. Die ca. 160 km/h vom Daimler bezeichnest du als zu schnell. Da frage ich mich doch, wer legt das Maß an, was zu schnell ist? (meiner Meinung nach der Gesetzgeber, aber das sehen hier ja viele anders) Sagst du nicht immer, jeder sollte für sich selber entscheiden, welche Geschwindigkeit für ihn die richtige ist?

Da ich jedoch befürchte, daß wir hier euf keinen gemeinsamen Nenner kommen und uns nur im Kreis drehen, denke ich, daß wir es dabei belassen sollten.

Gruß
Goose

By HarryB (203.198.106.185) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 11:56:

Ich kann mich Goose nur anschliessen.

By Netghost (141.76.1.122) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 12:37:

Ich kann mich Alberto & dagegen nur anschließen.

By Alberto (62.158.211.144) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 13:22:

Es ist müßig.... lassen wir es!
Goose will absichtlich nicht diese "Normalität" annehmen... was soll ich dazu noch sagen?

By Alberto (62.158.211.144) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 13:25:

Es ist müßig.... lassen wir es!
Goose will absichtlich nicht diese "Normalität" annehmen... was soll ich dazu noch sagen?

Goose, - langsam wirst du mir unheimlich..
Du bist so eine Art "Robin Hood" - richtig?

"who robbed the rich and befriendet the poor"

Wenn man auf dich trifft - im Verkehr - muß man offensichtlich zu den "Schwachen" gehören, um deine Sympathie zu erringen.
Traurig.

By M.P. (212.144.195.187) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 19:22:

@Alberto:
"Ich laufe auf links fahrende Autos auf - diese überholen - langsam - einen LKW... ich stelle mich hinten an -"
Doch, verstehe ich sehr gut - gut wäre allerdings auch, wenn dieses Recht nicht nur primär mit Blick auf die eigene Person gefordert würde. Erinnere mich doch irgendwie 'schleierhaft', daß bei ähnlich gelagerten Situationen aber vorausfahrenden 'kleineren' Fahrzeugen häufiger die Forderung "rechts in die Lücke und warten bis die Schnellfahrer durch sind" propagiert wurde - aber vielleicht täuscht mich dieser Eindruck ja auch...

Ich denke es wird künftig noch Gelegenheit geben, Alberto an seinen eigenen Maßstäben zu messen...

PS: Könnste Du bitte mal an der von Dir geschilderten Situation die Aufteilung der Verkehrsteilnehmer in "schwach" und "stark" erläutern ?

By gerndrin (217.229.60.151) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 20:50:

@Alberto
Ich fühle mit dir, alles andere ist kleingeistige Wortklauberei... wenn ich in einer "Schlange" "auch" ein LKW überholen möchte, werde ich (noch dazu im Regen) einen Teufel tun und nochmals rechts rausscheren - vielleicht noch unter die Ladelucke bremsen..., damit Besserwessi vorbei kommt

By Alberto (62.158.218.93) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 08:58:

So ist es.... und ich werde bestimmt keinen drängen, in eine enge Lücke einzuscheren...

ich rege mich nur auf, wenn ich theoretisch ganz locker mit nur 20 kmh Differenz rechts vorbei könnte... dann muß die Lücke zum Einscheren ja wohl groß´genug gewesen sein...
Vor allem auch noch, wenn dann der Vordermann seinerseits kaum Gas gibt und dessen Vordermann auch noch langsam aber sicher davon zieht... dann macht er schon was falsch, oder?

Aber in meinem Fall - da wäre Rechtsüberholen garantiert nicht drin gewesen... folglich fuhr ich zurecht links.

By Grobi (80.146.165.98) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 16:28:

Hmm, ich verstehe die Aufregung hier nicht ganz.
Alberto kommt von hinten angefahren und trifft auf 2 andere Wagen, die gerade einen LKW überholen. Der LKW wirbelt Wasser auf, die Sicht daneben und dahinter ist schlecht, deswgen 120 max. Geschwindigkeit. Alberto ordnet sich dahinter ein und drängt keinen der anderen Autofahrer schneller zu fahren. Nachdem alle den LKW passiert haben, gibt Alberto wieder Gas und fährt weiter.
Habe ich das so richtig verstanden?
So mache ich das nämlich immer.

Ich rege mich beim Überholen nur über Leute auf, die langsam überholen, obwohl sowohl Auto als auch Wetter schnelleres Überholen zulassen.

Eine Aufteilung in stark oder schwach ist im Verkehr sehr schwierig. Ich habe Leute mit kleinen Autos aber viel Erfahrung erlebt, mit denen man hervorragend auskommt und solche die zwar genügend PS haben, aber entweder unerfahren, oberlehrerhaft oder warum auch immer blockieren!

Und bei denen schwillt mir der Kamm!!

Grobi

By M.P. (213.23.39.163) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 19:20:

@Alberto:
Und was (bzw. wer) ist in Deinem Beispiel jetzt 'stark' oder 'schwach' ???

By M.P. (213.23.39.21) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 19:31:

Hallo ??? Alberto ???

By M.P. (213.23.68.146) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 22:41:

Hallo ??? Alberto ???
(II. - zähle jetzt langsam hoch, würde doch gern noch Albertos Definition von "stark" und "schwach" verstehen...)

By M.P. (213.23.69.208) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 18:52:

Last call for Mr. Alberto, Mr. Alberto please come to gate... (III.)
Also, wie ist das jetzt ?

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 13:04:

Vielleicht kriegt Alberto gerade ein paar millionenschwere Aufträge rein und hat keine Zeit mehr *g*

By Alberto (62.158.211.107) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 14:08:

@M.P.
Entschuldige, ich war übers Wochenende verreist.
Was willst du eigentlich genau wissen?
Bitte mach es mir einfach und stelle die ganze Frage - im Zusammenhang. Ich werde dann antworten.

By M.P. (213.23.69.159) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 19:04:

Aber klar: es geht um Dein Beispiel mit dem LKW bei Regen, den zwei Fahrzeugen vor und dem 'Drängler' hinter bzw. neben Dir. Wer ist hier nach Deiner Definition "stark" bzw. "schwach" (falls weiterhin unklar am besten einfach noch einmal Deinen Eintrag vom "21. Januar, 2003 - 13:25" lesen.

By Alberto (62.158.213.204) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 09:41:

Ah - jetzt!
"Schwach" - sind meiner Meinung nach - vor einem Polizisten - diejenigen, die ein kleines und billiges Auto fahren - sich mit der Rechtslage überhaupt nicht auskennen - den Eindruck machen, als wären sie sowieso schon allein mit dem normalen herumfahren überfordert.

(Mir hat mal eine alte Frau die Vorfahrt genommen - ich mußte auf den Randstein - die Felge war kaputt - sie ließ sich aber nicht stoppen - also rief ich die Polizei - diese machte mehrere versuche, mit Blöaulicht, bis die Frau endlich anhielt. Wie sie dann argumentierte, bedeutete, daß ein Polizist sagte, man müsse so einer Frau eigentlich den Führerschein wegnehmen, weil sie gar nichts mehr blickt. Ich habe mich dann selbst - zusammen mit dem anderen Polizisten - für diese Frau eingesetzt - ich bekam den Schaden bezahlt - und sie mußte nur 20 DM Bußgeld zahlen. - das meine ich mit "schwach".

Im gegensatz dazu:

Kommt ein Porsche-Fahrer - und hat eine Übertretung gemacht - genau die gleiche, wie die alte Frau - dann kann er eben nicht auf Gnade hoffen. Das meine ich mit "stark" - leider...

Und dazwischen... sind die Grenzen fließend.

Unsereiner muß schon mit besten Kenntnissen der Rechtslage aufwarten, um einen Polizisten dazu zu bewegen, daß er von Anzeigen absieht.

Beim Schwachen reicht manchmal die erkennbare "Hilflosigkeit", die gleich Mitleid erzeugt.

By Landy (80.131.90.37) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 12:42:

Dann sollten doch die Starken öfter mal so tun, als wären sie ganz schwach - man muss nur aufpassen, sich in seiner Schauspielerei nicht zu verplappern.

Das wäre dann sozusagen der Wolf im Schafspelz - oder Alberto im Smart ;-)

By Bluey (217.82.81.63) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 13:12:

@Alberto
Vielleicht ist aber bei den beiden in deinem Beispiel genannten Personen ein unterschiedliches Unrechtsbewußtsein der entscheidende Faktor!

1. die Frau hat's infolge ihrer "Dösigkeit" überhaupt nicht kapiert, was sie da gemacht hat. Das zeigt sich auch an der sich dem beschriebenen Vorfall anschließenden Verhaltensweise.

2. der Porschefahrer weiß genau, was er macht. Er will womöglich schnell weiter und nimmt u.U. den Schaden des anderen billigend inkauf.

Ich finde es immer wieder interessant, wie geschickt der ein oder andere hier versucht, Klischees zu fördern:
- Porsche: aggressiv etc. => logisch, daß die Polizei keine Gnade kennt
- alte Frau: defensiv, "dumm", hilflos etc. => hat fast nichts zu befürchten.

Dem ist aber nicht so. Vor allem ist es auch völlig egal, wer da welches Auto fährt! Der im Mini bekommt es mitunter genauso "besorgt" wie der Porsche-/BMW-/Mercedes-Fahrer oder andere!
Das Gesamtbild bzw. der gesamte Auftritt/Eindruck ist (zumindest bei mir) entscheidend.

By Alberto (62.158.213.62) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 14:25:

Klar, Bluey, daß man so was nicht als "Regel" verallgemeinern kann..
Tendenziell ist es aber eher so, daß die Polizei einen "aufgemotzten" GTI schärfer behandelt, als einen Golf Diesel - mit Opa am Steuer... obwohl keineswegs gesagt ist, daß nicht der Opa das gefährlichere Hindernis darstellt...
so ist nun mal..

Grundsätzlich muß ich auch als Porschefahrer o.ä. darauf vertrauen können, daß die Polizei auch meinen vernünftigen Argumenten folgen wird.

Sie neigen aber eher dazu, mir das "Schnellfahrertum" leichter zu unterstellen, wie dem Opa.

Das wäre ja auch richtig, wenn da nicht der Opa möglicherweise etwas gefährdender unterwegs war, als der Porschefahrer.

By M.P. (212.144.232.114) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 21:43:

@Alberto
"Ah - jetzt!"
'Ah - nein', es ging nicht darum ein neues Beispiel zu konstruieren, sondern an der ursprünglich geschilderten Situation (der Überholvorgang bei Regen) zu erklären, wie Du hier auf 'stark' und 'schwach' kommst...

By M.P. (213.23.69.2) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 20:59:

@Alberto:
Zähle ich jetzt wieder ab eins ? Na ja, bleibe lieber bei der bisherigen 'Reihe', also:
Mr. Alberto, Mr. Alberto - please... (IV.)


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