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Mitführen von Treibstoff ausserhalb des Fahrzeugtanks

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Mitführen von Treibstoff ausserhalb des Fahrzeugtanks
By Mahlzeit (80.137.224.89) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 23:51:

Hallo,

ich habe mal eine Frage:
Wie viel Treibstoff darf man in Deutschland ausserhalb des Fahrzeugtanks mitführen (natürlich nur in zugelassenen Behältern)?

Ist das irgend wo gesetzlich geregelt (würde mich wundern wenn nicht)?

Der Hintergrund ist folgender:
Ich komme öfter in die Nähe von Luxemburg (ca. 0,80 EUR pro Liter Super). ALs sparsamer Mensch mache ich dann immmer einen Schlenker nach "drüben" und tanke bis zum Anschlag voll.
Um auch noch zu Hause was davon zu haben, wollte ich mir noch ein paar Reserve Kanister voll machen. Ein Arbeitskollege riet mir davon ab, man dürfe nur 5l ausserhalb des Fahrzeugtanks mitführen (Stichwort Gefahrenguttransport). Ein Bekannter meinte, das man in zugelassenen Kanistern 60l mitführen dürfte.

Danke für die Antworten.

By speed (80.134.105.69) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 02:06:

Wie viel Treibstoff darf man in Deutschland ausserhalb des Fahrzeugtanks mitführen (natürlich nur in zugelassenen Behältern)?

Luxemburg, Italien, Griechenland
Es darf im Reserve-Kanister kein Sprit mitgefüht werden.

Ungarn, Rumänien, Kroatien
Ein- und Ausfuhr von zusätzlichem Kraftstoff verboten.

Slovenien, Polen
Auf den Reserve-Kraftstoff ist Zoll zu entrichten.

Schweiz, Türkei
Die Mitnahme von 25 l Kraftstoff ist erlaubt.

Estland, Mazedonien, Bulgarien
20 l Sprit dürfen im Reserve-Kanister mitgeführt werden.

Tschechien
Hier ist die Mitnahme von 10 l Kraftstoff erlaubt.

Quelle: www.sicher-ankommen.net

By speed (80.134.105.69) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 02:39:

Korrektur:

Treib- und Schmierstoffe im Straßenverkehr (Artikel 112 ZollbefreiungsVO)

Bei der Einreise in das Zollgebiet der Gemeinschaft mit Straßenkraftfahrzeugen gilt es dem internationalen Brauch zu folgen. Danach wird unter bestimmten Voraussetzungen für Betriebsstoffe, also insbesondere Kraftstoffe, in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern bis zu einer bestimmten Menge eine Einfuhrabgabenbefreiung gewährt. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese Betriebsstoffe in den Hauptbehältern oder in tragbaren Behältern eingeführt werden.

Um einer missbräuchlichen Verwendung vorzubeugen und die Wirtschaft im Gebiet der EG, insbesondere die grenznahen Tankstellen, zu schützen, dürfen die in Fahrzeugen eingeführten Treib- und Schmierstoffe nur bis zu einer bestimmten Höchstmenge abgabenfrei eingeführt werden (Artikel 112 Abs. 1 ZollbefreiungsVO). Diese beschränken sich grundsätzlich auf den Hauptbehälter bzw. den Reservebehälter.

...

Reservetreibstoffe dürfen nur in tragbaren Behältern (Kanistern) bis zu max. 10 Litern je Fahrzeug mitgeführt werden. Diese Regelung gilt aber nur für Personenkraftfahrzeuge und Krafträder, nicht für auf Nutzfahrzeugen mitgeführte Behälter.

By TALOON (141.30.217.10) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 11:49:

10 liter sind richtig, zumindest an der deutsch polnischen grenze. ebenso darf ich aus polen nur 5liter öl (schmieröl) ausführen.
alles was drüber ist, kostet sehr saftigen zoll, aber meist klappt es wenn man mal 10 oder mehr lieter schmuggelt da sie bei grenznahen kennzeichen meist nicht nachsuchen.

mfg

ps: es ist sogar verboten, den sprit den man eben in sein auto getankt hat aus dem tank zu pumpen um ihn im rasenmäher zu verwenden und auch die 10 lieter dürfen nur in dem auto verwendet werden welches die 10 lieter über die "grenze gebracht hat"--dazu ist nichts mehr zu sagen von wegen deutschland und gesetze.......

By Mahlzeit (80.137.214.54) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 15:27:

@speed
also ist das Transportieren von Kraftstoffen in Reservekanistern in Luxemburg nicht gestattet und über die Grenze darf ich nur 10l transportieren.
Soweit so gut.

@alle
Aber wie siehts hier in Deutschland aus? Wieviel Treibstoff darf ich hier bei uns ausserhalb des Fahrzeugtanks mitführen?? (Unabhängig von der Herkunft des Treibstoffs)

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 13:46:

Hallo Mahlzeit,
es geht um den Grenzübertritt! Wenn du in Luxemburg tanken willst und dann nach D fährst, ist das ein Zoll-Problem.
Wenn du innerhalb von Deutschland ein paar Reserver-Kanister einlädst und damit über keine Grenze fährst, gibts auch kein Problem.
Genaue Zahlen weiß ich nicht, aber ich persönlich würde nicht mehr mitführen, als das, was man mit persönlichem Gebrauch rechtfertigen könnte.

By waterman (213.7.79.168) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 01:05:

@dagegen
Es gibt schon ein Problem, nämlich dann, wenn Du soviel Kraftstoff in Kanistern mitführst, daß Du ein Gefahrguttransporter bist. Ab wann das ist, da habe ich keine Ahnung, vermute aber, es gibt ein Ermessen.

@taloon
Lt. Polnischer Zoll-VO darfst Du überhaupt keinen Kraftstoff in Kanistern aus Polen ausführen, in D jedoch die bewußten 10 Liter einführen. Allerdings kontrolliert der polnische Zoll selten wegen Kraftstoff, da die Tankstellen in PL nicht mehr so billig sind und auch leben müssen...

By Renegate (145.253.206.114) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 11:44:

Ohne ADR Schein darf man 300l Benzin transportieren.
http://www.fht-esslingen.de/hochschule/umweltschutz/ggvs/benzin.html

By Thomas Schäfer (212.21.165.62) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 13:27:

Hallo,

diese Frage hatte ich früher mal an Simone Traut (info6@zoll-infocenter.de) vom Zoll gerichtet.

Meine Frage:

> wieviel Sprit (Tank o. Reservekanister) darf eigentlich
> nach Deutschland eingeführt werden?
> - Aus EU-Ländern
> - Aus nicht-EU-Ländern

Ihre Antwort:

bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, gehe ich davon aus, dass Sie ausschließlich
Informationen zu der Einfuhr von Kraftstoff aus Drittländern im privaten
Reiseverkehr und dem Verbringen von Kraftstoff aus EU-Mitgliedstaaten im
privaten Reiseverkehr erhalten möchten.

Verbringen von Kraftstoff aus EU-Mitgliedstaaten im privaten Reiseverkehr:

Kraftstoff, den eine Privatperson für Ihren Bedarf in einem anderen EU-
Mitgliedstaat im freien Verkehr erwirbt und selbst nach Deutschland befördert,
ist steuerfrei. Die Steuerfreiheit ist jedoch ausgeschlossen für Kraftstoffe,
die in anderen Behältnissen als dem Hauptbehälter des Fahrzeugs oder dem
Reservebehälter befördert werden. Dies gilt auch, wenn der Kraftstoff auf
Rechnung der Privatperson befördert wird.
Für nicht steuerfreien Kraftstoff entsteht die Mineralölsteuer mit dem
Verbringen nach Deutschland. Steuerschuldner ist die Privatperson, welche
unverzüglich bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Hauptzollamt eine
Steueranmeldung abzugeben und die Steuer sofort zu entrichten hat.


Einfuhr von Kraftstoff aus Drittländern im privaten Reiseverkehr :

Bei der Einreise aus Drittländern (Nicht-EU-Länder) sind an Treibstoffen für
den PKW des Reisenden der Inhalt des Hauptbehälters und zusätzlich bis zu 10
Liter in Reservekanistern abgabenfrei.
Dabei ist zu beachten, dass der Treibstoff nur abgabenfrei in dem Fahrzeug
verwendet werden darf, mit dem er eingeführt worden ist.

Für größere als zuvor genannte Mengen ist im privaten Reiseverkehr die
sogenannte Pauschalverzollung möglich. Das bedeutet, dass für
Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Mineralölsteuer in einem Betrag 2,81 Euro je 5
Liter Dieselkraftstoff bzw. 4,24 Euro je 5 Liter Vergaserkraftstoff erhoben
werden.

Die Gesamteinfuhrmenge darf aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer Menge
keinen Anlass zu der Vermutung geben, dass die Einfuhr zu kommerziellen Zwecken
erfolgt. Die Pauschalverzollung kommt bei einer kommerziellen Einfuhr nicht zur
Anwendung. Die Einfuhrabgaben werden dann anhand der produktspezifischen
Abgabensätze und der nationalen Steuersätze ermittelt.

Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.

************************************************

Meine Interpretation: nach deutschem Recht (die einzelnen Staaten können wie von anderen schon erwähnt abweichende Bestimmungen haben) "unbeschränkt" innerhalb der EU. Die 10-Liter-Grenze gilt nur für Drittstaaten.

MfG

Thomas

By TALOON (141.30.217.10) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 14:08:

@waterman: thomas hat es schon geschrieben. solltest du recht haben, dann würde der polnische staat es seit jahren dulden das geschmuggelt wird, noch nie habe ich gehört das ein VT vom polnischen zoll an der grenze wegen der 10 liter angehalten wurde. das er nicht gezielt danach sucht, stimmt. bei allgemeinen fahrzeugkontrollen sieht er den kanister trotzdem (oder auch bei mir im transporter liegt er offen da).

wegen der preise: doch, rechnet sich--wenn du an der grenze wohnst. in WSW kostet der spritt im moment etwa 1,07, in polen wird er (war dieses jahr noch nicht tanken drüben) nach erfahrung bei 87 cent liegen, es sind immer so 20 cent unterschied. fahre ich nun rüber und tanke mit den 10 litern (es passen in 2 stk 5liter plastekanister etwa insgesamt 11,9 liter rein) etwa 60 lieter, macht das eine ersparniss von 12 euro, etwa 24 DM. kosten tut mich das tanken maximal 30 min und 18km wegstrecke--sagen wir es bleiben noch 10,5 euro ersparniss.

als HIWI brauche ich um die zu erarbeiten 1 stunde und 40 min.

dazu kommt, das ich drüben nur 95er und 98er an der tanke bekomme (die bekommt übrigens den kraftstoff von shell) und in D für die 1,07 nur 91er suppe.

noch fragen?

By Mahlzeit (80.137.205.145) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 18:53:

@dagegen
das Grenzübertritts & Zoll-Problem mit den Obergrenzen hab ich schon begriffen

> ich persönlich würde nicht mehr mitführen,
> als das, was man mit persönlichem Gebrauch
> rechtfertigen könnte.

Ich würde also sagen, das dann die Obergrenze für Reservekraftstoff in Kanistern die Menge ist, die man auch in den Fahrzeug-Tank einfüllen kann


@waterman
> Es gibt schon ein Problem, nämlich dann,
> wenn Du soviel Kraftstoff in Kanistern
> mitführst, daß Du ein Gefahrguttransporter
> bist. Ab wann das ist, da habe ich keine
> Ahnung, vermute aber, es gibt ein Ermessen.

Genau diese Grenze meinte ich mit meiner Frage.
An das Ermessen glaube ich nicht, schlieslich sind wir ja hier in Deutschland, dem Land der tausend Gesetze ;-)


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