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Aufbauseminar-Politik

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Aufbauseminar-Politik
By nana (172.178.241.95) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 18:19:

Ich krieg ja langsam die Krise,
da wollt ich mir hier mal den ganzen Ärger von der Seele reden.
hatte Briefchen zum Aufbauseminar bekommen. An dem Tag war ich nicht da. (29.11.02) Hinterlegt wurde der im Rathaus. Am 3.12.02 abholbereit. Hab ich dann am 3.12. getan und mich am selben Tag bei ner Fahrschule angemeldet. Nach zwei Monaten muss ich das Seminar absolviert haben, sonst kann mir der Führerschein sofort entzogen werden auch wenn ich bereits angemeldet bin und bezahlt habe. Das spielt offenbar keine Rolle.
Heute immernoch keine Post wann das denn nun endlich stattfindet. Ich rufe also Fahrschule Nr.1 an (die wo ich mich angemeldet habe). Die sagt mir sie haben das an Fahrschule Nr.2 weitergeleitet, da die die Verteilung übernehmen. Dann rufe ich Fahrschule Nr.2 an. Die sagen mir, dass sie meine Unterlagen an Fahrschule Nr.3 weitergereicht haben. Fahrschule Nr.3 soll nämlich das Aufbauseminar machen.
Dann rufe ich Fahrschule Nr.3 an. Die haben 9 Personen, die auf jeden Fall an dem Seminar teilnehmen und zwei Ersatzpersonen. Eine davon war ich. Wenn also keiner der 9 Teilnehmer absagt, bin ich die blöde, die aufs nächste Seminar warten muss (obwohl am gleichen Tag angemeldet wie Brief erhalten)
Fahrschule Nr.3 sagt mir, sie dürfen nicht mehr als 9 Personen mit rein nehmen ins Seminar. Wenn ich meinen Führerschein also nicht entzogen haben möchte, sollte ich mich doch noch einmal an Fahrschule Nr2 wenden oder aber bei der Straßenverkehrsbehörde, damit die erlauben, dass Fahrschule Nr.3 auch mehr Teilnehmer im Seminar haben darf.
Bei der Stadt ist natürlich keiner mehr. Die arbeiten da ja nur ein paar Stunden am Tag.
Ich rufe wieder Fahrschule Nr.2 an. Die sagen mir, dass ich Ersatz geworden bin, weil Fahrschule Nr.1 meine Unterlagen an sie erst am 17.12. weitergereicht hat.
Ich rufe Fahrschule Nr.1 wieder an. Die sagen, dass Fahrschule Nr.2 ja diesmal auch gar nicht zuständig gewesen wäre, und dass eigentlich sie die Aufteilung hätten machen wollen. Dem war aber irgendwie doch nicht so. Dann sagen sie mir, dass die Teilnehmerzahlen für Aufbauseminare zwischen mindestens sechs und höchstens 12 liegen. Demnach müsste ich nicht nur Ersatz sein!!
Fahrschule Nr1 weiß nicht mehr weiter. Der Chef ruft zurück wenn er näheres weiß. Fahrschule Nr.2 sagt, dass sie damit ja gar nichts zu tun haben, Fahrschule Nr.1 sei alles Schuld. Und Fahrschule Nr.3 hat gar nichts zu melden und hält sich angeblich nur an die Vorschriften.
Und ich steh da und wenn bis Ende Januar das blöde Aufbauseminar nicht abgeschlossen ist, dann bin ich meinen Lappen los.
Echt super!!

By Landy (217.230.17.113) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 18:33:

Echt traurig was du da erzählst. Ich hoffe, du bekommst noch einen Platz.

Ich würde trotzdem versuchen, noch an eine ganz andere FS zu gehen, und dich dort bewerben.

By rennfahrer (80.140.53.4) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 19:33:

was??

Wenn man keinen Platz bekommt, dem zuständigen Sachbearbeiter mitteilen, der verschiebt die Frist dann sicherlich.

Eine Freundin sollte auch warten, bis genug "Nachschüler" da sind, war auch kein Problem!

By nana (172.196.129.95) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 19:44:

@landy
dann müsste ich wieder 300EUR Anmeldegebühr bezahlen

@rennfahrer
meine sachbearbeiterin juckt das nicht. schließlich haben im dezember bereits zwei seminare stattgefunden und jetzt findet das dritte statt.

gerade hat fahrschule nr.1 zurückgerufen. die sagen, dass sie meine unterlagen an fahrschule nr.2 bereits am 10.12. weitergegeben haben (fahrschule 2 behauptet die erst am 17.12. bekommen zu haben)
desweiteren sagt fahrschule 1, dass rein vom gesetz her 9-12 teilnehmer erlaubt sind, aber fahrschule 2 immer nur 9 zulässt, weil die jeweilige fahrschule, die das seminar durchführt provision erhält pro teilnehmer, und es soll ja gerecht zugehen.
dann habe ich fahrschule nr.3 angerufen und gefragt, warum sie mich nicht mit rein nehmen, wenn sie doch offiziell 12 dürfen und nicht nur neun. der sagt er würde gerne (klar, er kriegt ja provision), könnte das aber nicht entscheiden. da muss ich mit fahrschule 2 oder dem straßenverkehrsamt sprechen.
ich rufe bei fahrschule nr.3 an. der chef ist sehr übellaunig. er sagt, dass ist eine regelung zwischen den ansässigen fahrschulen und dem straßenverkehrsamt. und es sind niemals mehr oder weniger als 9 teilnehmer. er macht daran nichts. alles weitere ist ihm scheißegal. und im übrigen hätte ich sowieso keine chance beim straßenverkehrsamt, weil die diese regelung ja auch gut finden. ich müsste halt warten.

der einzig nette war chef von fahrschule 1. wenn ich morgen beim straßenverkehrsamt nichts regeln kann, dann kümmert er sich persönlich darum, dass ich noch in das seminar von fahrschule 3 kann. aber versprechen kann er mir auch nichts.

es ist echt zum heulen

By Driver (217.5.3.134) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 20:22:

Was erzählt dir denn die Fahrschule für einen Mist, von wegen es dürfen nur max. 9 Personen sein???

Ich zitiere den § 35 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung:

Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen.

Also ab zur Fahrschule und dem Fahrlehrer Feuer unter dem Hintern machen, es ist mir auch unverständlich warum er sich freiwillig ein Geschäft entgehen läßt.

By nana (172.178.96.147) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 20:32:

@driver
das stimmt schon, rein rechtlich gesehen ist dem so. aber die fahrschulen und das straßenverkehrsamt haben sich halt so abgesprochen.
wenn er sich jetzt nicht dran hält denke ich, hat er angst in der nächsten runde der verteilung von aufbauseminaren einfach ausgelassen zu werden oder andere nachteile zu bekommen, wenn er sich jetzt nicht an die ursprüngliche vereinbarung hält.
allein diese vereinbarung der straßenverkehrsbehörde und der fahrschulen untereinander ist meines Erachtens nicht rechtens. Eigentlich sollte man diesen ganzen haufen anzeigen, zumal ich auch den namen des menschen weiß, der im straßenverkehrsamt mit für diese regelung gestimmt hat.

By Alberto (62.158.212.11) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 09:30:

Laß Dir einfach jeweils schriftlich mitteilen, daß die Kurse voll sind - faxe dieses an die Behörde - und du mußt Aufschub erhalten!

By Driver (62.154.196.34) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 12:41:

@
nana

in so einem Fall freut sich die jeweilige Landeskartellbehörde über deine Nachricht! ;-)

By nana (172.196.251.116) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 18:09:

jo, danke erstmal für Eure unterstützung.
das straßenverkehrsamt hat mir jetzt doch noch ne fristverlängerung zugesagt wenn ich nicht mehr an dem jetztigen seminar teilnehmen kann. das heisst mein lappen bleibt mir in jedem fall erhalten.

@driver ;-) das ist eine sehr gute idee, und die werde ich auch weiter verfolgen (aber erst nach der nachschulung - wer weiß was sonst noch alles passiert) wenn ich weiß wie's ausgeht, werde ich natürlich bericht erstatten. Denn wenn das durchkommen sollte, dann können meines Erachtens rein theoretisch alle die durch dieses System für eine Zeit Führerscheinentzug hatten Schadenersatz fordern. Wenn dem nicht so ist, klärt mich auf, aber das wäre eine lustige Sache ;-)
drehen wir den spiess doch mal um
gruß, nana

By Landy (80.131.92.151) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 18:18:

@ nana

Die richtige Einstellung hast du, viel Glück dabei und halte uns auf dem laufenden!


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