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Polizei hat mich vergessen

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Polizei hat mich vergessen
By Roland (217.228.163.21) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 16:58:

hallo,

ich wurde am 4. oktober mit 36kmh zuviel auf der autobahn geblitzt. die 3 monatige verjährungsfrist müsste also morgen (sonntag) vorbei sein. von der polizei habe ich seit ende oktober nicht gehört. von denen kam nur ein erfassungsbescheid wo u.a. stand das der fahrzeughalter nicht der fahrer gewesen ist, was soweit auch stimmt. seither haben wir aber nichtsmehr gehört! auf besagten schrieb haben wir auch nicht geantwortet.

was wird nun passieren? die tat ist ja eigentlich verjährt, oder doch nicht? was passiert nun mit den punkten bzw. dem bußgeld welches es normal gibt?

By traffic (217.185.103.181) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 22:25:

Wenn gegen den Fahrer innerhalb von 3 Monaten und 14 Tagen Zustellfrist nach dem Verstoß nicht ermittelt wird, ist die Sache verjährt. Du mußt dich alss noch ein paar Tage gedulden.

By Helmo (194.140.98.74) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 22:56:

@traffic
14 Tage Zustellfrist??? Wo steht das denn? Ist das auch in anderen Bereichen so oder nur speziell bei Verkehrsverstoß-Ermittlungen? Gildet nich der sog. Poststempel?

By Achim (217.225.245.221) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 23:21:

Eine Zustellfrist gibt es nicht. Das Datum des Schreibens der Behörde ist maßgebend. Und das muss inneralb der Verjährungsfrist liegen.

By Roland (217.228.163.21) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 02:11:

warum das darum des schreibens?
ich dachte das datum des fotos zählt


geblitzt wurde ich am 4.10, das schreiben ist auf den 22.10 datiert
was zählt nun?

By Achim (217.85.224.42) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 14:36:

Der 4. Oktober ist der Tattag. Ab diesem Datum 3 Monate, wenn nicht zwischendurch eine verjährungsunterbrechende Wirkung eingetreten ist (z.B. Anhörung des !!Fahrers!!). Wenn eine Verjährungsunterbrechende Wirkung eingetreten ist, beginnt mit dem Tage des Ereignisses (wie z.B. Anhörung) erneut 3 Monate zu laufen. Mit verschiedenen Maßnahmen kann das bis zu 2 Jahren geschehen. Dann ist entgültig Schluss.

By Roland (80.132.28.5) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 18:33:

ist der erhalt eines erfassungsschreibens ein solcher bestand?

By blauer bmw (212.144.19.189) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 19:39:

@Roland

Um Deine letzte Frage genauer zu beantworten, müssten wir das sog. Erfassungsschreiben mal näher beleuchten, der Begriff ist mir nicht geläufig.

Was ich bisher verstanden habe ist, daß der Fahrer nicht der Halter war, irgendein Schreiben zunächst ja nur an den Halter gegangen sein kann und der Fahrer bisher nicht angesprochen wurde.

Ist das so richtig ?

By Roland (80.132.28.5) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 20:04:

ja, der halter ist (noch) meine mutter, der fahrer bin ich gewesen

ende oktober kam ein schreiben an meine mutter (halter) das ich an stelle XY mit 36kmh zuviel geblitzt wurde. in diesem schrieb stand auch das der fahrzeughalter nicht als täter infrage kommt. meine mutter möge bitte den fahrer melden. auf den schrieb haben wir garnicht reagiert, weder den empfang bestätigt, noch zurückgeschrieben

3 monate sind seit der tat vergangen, ist es nun verjährt oder nicht?

By Landy (217.230.17.219) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 21:17:

Solange an dich nichts gegangen ist (ist doch so), dann ist die Sache verjährt, WENN kein AB datiert auf den 4. Januar gegenüber dir erlassen würde.
Wenn noch was kommt, dann musst du schaun, wann der AB erlassen wurde, vor dem 4.1. nicht verjährt, danach schon.

Ich tippe aber, dass da nix mehr kommt.

By Ghostrider (217.80.240.206) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 21:27:

Lustigerweise werden die AB auch gern mal rückdatiert...

By Gert (212.185.249.122) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 22:34:

Bliebe noch die Möglichkeit der Selbstanzeige. Karl Dall hat das mal gemacht, zu allgemeinen Belustigung.

By Roland (80.132.28.5) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 00:09:

> Solange an dich nichts gegangen ist (ist doch
> so), dann ist die Sache verjährt, WENN kein AB > datiert auf den 4. Januar gegenüber dir
> erlassen würde.

gegenüber mir oder gegenüber meiner mutter (fahrzeughalter)

By Landy (217.230.29.14) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 00:11:

Gegenüber dem Täter, also dir! Was deine Mutter bekommen hat, oder deine Schwester, dein Opa ... alles egal.

By Roland (217.85.218.52) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 01:49:

hey, cool, dann schein ich ja noch einmal mächtig dusel gehabt zu haben!

was kann denn nun auf meine mutter zukommen? irgendeiner muss doch zumindest das bußgeld zahlen, oder?

By blauer bmw (192.35.17.11) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 12:44:

Auf Deine Mutter kommt gar nichts zu, bei diesem Tatbestand gibt es keine Halterhaftung.

Wenn der Fahrer innerhalb der vorgesehenen Frist (hier drei Monate) nicht ermittelt wurde, wird die weitere Verfolgung eingestellt (Verfolgungsverjährung)und es gibt Niemenden, der für Bußgeld und ggf. Punkte herangezogen werden kann.

P.S.
A) In "Sicherheit" bist Du erst in ca. zwei Wochen (wg. Zustellfrist eines rechtzeitig erstellten Bescheides an Dich als Beschuldigten).
B) Du solltest diesen geraden Weg in die Verjährung eher als die Ausnahme und nicht als den Regelfall betrachten und deshalb zukünftig nicht unbedingt fest einplanen.

By Roland (217.228.162.134) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 13:00:

das ich ein rießen dusel habe ist mir schon klar. ich hatte wohl glück weil die feiertage dazwischen waren...


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