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Wann wird der Führerschein abgegeben?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Wann wird der Führerschein abgegeben?
By chrisu (217.234.177.94) on Donnerstag, den 2. Januar, 2003 - 11:10:

Wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, in welchem Zeitraum muss man dann denn Führerschein abgeben? Kann man die Führerscheinabgabe in einen Zeitraum legen, bei dem man z.B. Urlaub hat? Ist übrigens nur eine reine Interessensfrage ;-)

By Goose (80.135.107.122) on Donnerstag, den 2. Januar, 2003 - 11:16:

Beim ersten Mal kann man das Fahrverbot innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft frei wählen, bei einem erneuten Fahrverbot tritt dieses in Kraft, sobald der BuGeBe rechtskräftig ist.

Gruß
Goose

By chrisu (217.234.183.1) on Donnerstag, den 2. Januar, 2003 - 11:42:

@ Goose,

Danke! Das war ja megaschnell ;-))

By alfa (217.233.101.243) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 20:06:

...und dann noch vom Fachmann, Poster, was willste mehr!

By elninio (217.238.91.121) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 13:55:

gibts da nicht noch sowas bei alk oder drogen muss man ihn auch beim ersten mal sofort abegeben?

was ist mit "beim erneuten fahrverbot..." gemeint? was ist, wenn ich beispielsweise heute meinen lappen verliere, mir 5 jahre oder so nichts zu schulden kommen lasse und dann wieder ... gillt mit erneut immer, oder nur so lange man noch punkte in fb hat ?

mfg
elninio

By michael (80.138.147.84) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 14:24:

§ 25 Abs. 2a StVG:

Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1 ["Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam"], daß das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Werden gegen den Betroffenen weitere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft der Bußgeldentscheidungen zu berechnen.


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