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Strafbefehl bekommen 12 Monate und 1250 Euro Strafe wegen Alkohol Frage

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Strafbefehl bekommen 12 Monate und 1250 Euro Strafe wegen Alkohol Frage
By belau (217.9.51.211) on Donnerstag, den 26. Dezember, 2002 - 17:06:

Hallo, ich hatte ja schon einmal im Juli gepostet das mir der Lappen wegen Alkohol am Steuer mit Unfall eingezogen wurde.(gleich nach der Blutprobe) So nun war der Tag gekommen wo ich den Strafbefehl bekommen habe.(Es gab kein Gerichtstermin)
Sie werden angeklagt am 27.7.02 ..... FAHRLÄSSIG im Strassenverkehr ein Fahrzeug geführt zu haben. obwohl Sie infolge des Genusses ......usw. ich hatte 2,33 Promille und es entstand ein Fremdschaden von 3 500 Euro.

Ganz unten steht dann : Der Führerschein ist einbehalten seit dem 27.07.2002.
dann kommen zeugen usw.

50 mal 25 Euro

Jetzt kommt es : Es wird Ihnen die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen. Der Ihnen erteilte Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von 12-zwölf- Monaten darf Ihnen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Meine Frage : Ab wann zählt denn nun die Sperre? Wieviel Monate hat man zeit um nicht wieder einen komplett neuen zu machen ? Ich hoffe doch das es schon seit Juli zählt sonst wären es ja 18 Monate insgesammt.

Gruß
Belau

By alfa (217.233.124.70) on Donnerstag, den 26. Dezember, 2002 - 18:19:

M.E. beginnt die Frist mit Rechtskraft des Bescheides zu laufen.

By LetjOelk (213.191.64.12) on Donnerstag, den 26. Dezember, 2002 - 18:24:

Ich bin auch der Meinung, dass das Datum des Urteils gilt. An diesem Tag wurde dir für 12 Monate verboten eine Fahrerlaubnis zu erhalten.
Ich denke aber das du demnächst eine neue Fahrausbildung anfangen kannst und dir der Schein dann nach Ablauf der Frist ausgehändigt wird. Etwa so als wenn man mit 17 besteht und ihn am 18. Geburtstag bekommt!
Aber mal ehrlich, 2,33 Promille + Unfall... wie wär's mit gar nicht?

By Jack Daniels (217.1.123.123) on Freitag, den 27. Dezember, 2002 - 03:36:

Zeit bist du ihn neu machen musst sind 24 Monate,es steht aber noch eine hohe Mauer zwischen dir und dem Führerschein,die MPU.Sie ist ab 1,6Promille vorgeschrieben.Meistens wird die Zeit vor dem Strafbefehl angerechnet,das heisst aber nur das die Führerscheinstelle dir den Lappen frühestens nach den 12 Monaten aushändigen können,nicht müssen,da sind schon einige auf die Schnauze gefallen.Es kann sein das du bei bestandener MPU am 27.07.03 denn Schein abholen kannst,kann aber auch der 27.07.04 oder später sein,je nach deiner Aktenlage und MPU-Ergebnis,empfehle das Studium den MPU-Forums.Einspruch dürfte zwecklos sein,da deine Strafe für deine Promille+Unfall schon im unteren Bereich ist.

By dagegen (134.147.103.18) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 12:36:

Betrachte den Strafbefehl als "Angebot".
Wenn du meinst, dir stünde nur eine geringere Strafe zu, musst du Einspruch einlegen. Es findet dann eine normale Hauptverhandlung statt und der Richter spricht hinterher ein Urteil. Dabei kann die gleiche, eine höhere oder niedrigere Strafe herauskommen, ist also alles wieder offen.

Rechtskräftig ist der Bescheid mit Ablauf der Frist.


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