Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Übertriebene Anzeige. HELP

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Übertriebene Anzeige. HELP
By Christian (217.82.132.233) on Freitag, den 20. Dezember, 2002 - 17:10:

Hallo!

Ich hab durch Zufall dieses Forum entdeckt und auch gleich ein Problem vorzutragen. Vielleicht hat jemand ein paar Tips. Ich hab schon die Suchfunktion benutzt aber leider noch keine richtige Antwort auf mein Problem.

Folgender Sachverhalt:
Private Anzeige wg. angeblicher Verkehrsgefährdung und Schneiden des Verkehrsteilnehmers. Das ist die Darstellung des Anzeigenden.

Ich hatte den Herrn jedeglich überholt, aber nicht bedrängt oder geschnitten. Ich fuhr vielleicht etwas schneller als erlaubt, aber es eine gut einsehbare Landstr.! Darauf hin fuhr er mir bis nach Hause nach, und fing gleich wild an zu diskutieren. Ich habe mich auf keine Diskussion eingelassen (das war wohl ein Fehler).

Nun folgte ein Tag später ein Anruf von der Polizei. Diese versucht nun den Fahrer zu ermitteln. Da der Wagen, den ich gefahren bin, auf meine Mutter zu gelassen ist, und der Anzeigende einen jungen Mann beschrieben hat. Dazu muss ich sagen das ich noch einen Bruder habe..der also auch in Frage kommen würde.

Die Polizei setzte meine Mutter telefonisch! eine Frist von 2 Wochen (sie nannten ein genaues Datum) zum Nnennen des Fahrers. Meine Mutter sagte aus, das sie nicht weiss wer gefahren ist und das Auto auch ausserhalb der Familie verliehen wird.

Wie soll ich mich nun Verhalten? Ach ja, Zeugen hatte er keine im Auto. Soll ich mich der Sache stellen (hab ja nichts wirklich verbotenes gemacht, NIEMANDEN behindert oder gar geschädigt!). Oder einfach erstmal die Polizei ermitteln lassen?

Ach ja .. ich denke der Herr könnte mich auf jedenfall identifierzieren.

Tschüß Christian

By Christian (217.82.132.233) on Freitag, den 20. Dezember, 2002 - 19:05:

Ergänzung (hatte ich noch vergessen):
Der Polizist meinte wenn meiner Mutter keine Fahrer einfallen, würde er mich und meinen Bruder vorladen (weil wir die einzigsten jungen Männer sind, die hier gemeldet sind und der Zeuge gesehen hat wie ich das Haus betreten hab) und Fotos machen lassen.

By passagier02 (217.88.221.104) on Freitag, den 20. Dezember, 2002 - 21:55:

Also erstmal wenn dich die Polizei vorlädt musst du NICHT hingehen! Auch wenn da steht Vorladung und laberlaberlaber das ist alles nur Einschüchterung. Du musst nur eine Vorladung befolgen wenn Sie vom Staatsanwalt kommt. Also auf keinen Fall hingehen! Nach 2 Wochen muss sich der Halter des Kfz nicht mehr erinnern an wen er das Auto ausgeliehen hatte zu der fraglichen Zeit... nur das der Mann dich gesehen hat is halt nich so joger...... sieht dein bruder dir nicht irgendwie ähnlich oder hast du einen Freund der dir ähnlich sieht?

By Landy (80.131.77.124) on Freitag, den 20. Dezember, 2002 - 23:21:

@Christian

Auf jeden Fall KEINE Aussage machen, auch nicht auf der Wache.

Erst wenn ein richterlicher Beschluss kommen sollte, dann kann deine Mutter erstmal "vermuten", dass es dein Bruder war.

Dieser hat hoffentlich und natürlich ein Alibi.

Vor Gericht identifiziert der Denunziant deinen Bruder eindeutig als Fahrer, bis dieser sein Alibi vorlegt, dann seid ihr beide aus dem Schneider.

By Christian (217.82.132.233) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 11:32:

Also ist die Androhung das die Polizei hier herkommt und uns beide mitnimmt zum Fotos machen ist nur Einschüchterung? Sie wollen dem Herrn die Fotos dann vorlegen.

Also ich sehe meinem Bruder nicht wirklich ähnlich und er war zu dem Zeitpunkt leider auch zu Hause (damit also kein Alibi). Der Typ würde mich sicher erkennen. Die Polizei vermutet ja schon das einer von uns beiden das war.. heisst wir würden beide vorgeladen werden zum Gericht.

Gibts denn keine Möglichkeit das das Verfahren vorher schon eingestellt wird?

By Landy (80.131.95.167) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 11:52:

@ Christian

War er alleine zu Hause? Keine Zeugen, die das bestätigen können?

Klar, früher oder später müsst ihr dann beide vor Gericht, das gilt es zu vermeiden.

Die Polizei kann zwar euch abholen wollen, ihr müsst aber nicht folgeleisten, solange kein richterlicher Beschluss vorliegt, alles nur Taktik der Behörden!

Hast du sonst jemanden, der dir ähnlich sieht, und der die Sache ein wenig in die Hand nehmen kann?

By mic (80.128.113.192) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 12:15:

Diesen Herrn, den Du überholt hast, hast Du doch nur überholt, weil er Dich mit seiner Nebelschlußleuchte geblendet hat. Als Du ihn überholen wolltest, hat er doch sicher stark beschleunigt... als Du an Ihm vorbei warst hat er Dich anschließend noch mit Lichthupe und dauerhaften Aufblendlicht genötigt. Und als er Dich verfolgt hat, ist er sodicht aufgefahren, daß Du noch richtig Angst bekommen hast. Und dann bist Du eben schnell ins Haus gerannt, weil er Dir noch Schläge angedroht hat. Und wenn Du nochmal ganz genau überlegst und Dein Trauma, welches Du durch sein Handeln erlitten hast, etwas abgeklungen ist, hat der Täter bestimmt noch in das Auto Deiner Mutter eine Beule reingetreten...
Baue halt Dir ne Geschichte zurecht, wovon Du selber überzeugt bist und gehe aufs Revier und hinterlasse dort einen RICHTIG verstörten und GESCHÄDIGTEN Eindruck.
Wenn Du jetzt abschließend nochmal überlegst, war doch Dein BRUDER MIT IM Auto und hat alles gesehen...
Solchen Opas, die einfach grundlos aufs Revier rennen gehören bestraft und aus diesem Grund solltest Du dagegen vorgehen.

By Christian (217.82.132.233) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 13:27:

@Landy
weiss ich schon mal Bescheid. Wenn die hier auftauchen brauchen wir schonmal nicht mit. Danke

Also mit ähnlich sehen ist wirklich nicht einfach, weil derjenige hat ja auch ne Menge Arbeit dann damit. Ich denke da werde ich keine Möglichkeit haben. Aber ich werd mich mal umhören.

@Mic
über so eine Alternative hatte ich schon nachgedacht, also einfach hingehen und sagen: ja ich bin den Wagen gefahren aber alles abstreiten. Ich weiss nur nicht was besser ist. und genau das will ich hier klären. Vor Gericht machts ja sicher nen besseren Eindruck wenn die Polizei nicht erst ewig ermitteln musste und ich gleich sage das ich gefahren bin aber nix getan hab.


Aber Geschichten (auch wenn sich das gut anhört) erzählen will ich nicht so gern, bin nicht son guter Schauspieler. (P.S.: so alt war der Herr noch gar nicht).

By Polizist (217.3.255.19) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 16:36:

ÄH Moment mal. Deine Mutter hat dir gegenüber ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Die muss einen Teufel angeben. Die brauch nur sagen das sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft und das wars dann.
Die andere Ermittlungsmöglichkeiten bleiben natürlich offen. Wenn es nur deinen Bruder und dich gibt, muss der Polizist eben gucken wie er einen von beiden der Tat überführt.

Und die zweifelhaften Ratschläge hier würd ich nicht so genau nehmen. Einer Vorladung zur ED-Behandlung über den Verwaltungsrechtlichen Weg, z.B. um Bilder zu machen, musst du irgendwann sehr wohl Folge leisten.

Und was Mic da vorschlägt ist das Vortäuschen einer Straftat. Damit begibst du dich wieder in den strafbaren Bereich. Mein Tip: Lass die Finger davon.
Die Polizei soll kucken wie sie dich bekommt. Schafft sie es. kannst du immer noch komplett die Aussage verweigern.
Solche Anzeigen gehen eh meist aus wie das Hornberger Schießen...

By mic (217.224.168.142) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 18:09:

@Politist
wenn Du das hier liest, VON GANZ OBEN, da müßte Dir doch auffallen, das Christian wohl unverschuldet in die Sache geschlittert ist. Er hat den anderen VT nicht gedrängt, oder geschnitten. trotzdem hat er ne Anzeige kassiert. Wenn sich Christian nun total im legalen Bereich bewegen sollte, wird seine Anzeige eines Tages so oder so vor dem Staatsanwalt landen und dann wird unter umständen Aussage gegen Aussage stehen und der Kram wird eingestellt.
ABER, der Verkehrsteilnehmer, welcher Christian hier beschuldigt, bekommt doch auch keine Anzeige, wegen Vortäuschen einer Straftat.
Und dieser Pisser kann weiter Leute anschwärzen...
Kann, oder sollte Christian diesen Herrn wegen Vortäuschung einer Straftat, Verleumdung und übler Nachrede anzeigen, um auf legalen Weg diesem Typen auf die Finger zu hauen??
Was würdest du als Polizist tun, wenn Dir das privat passiert??????????? Du kannst mir nicht erzählen, daß Du Dir das gefallen lässt, weil Du an den Staat glaubst.

By mic (217.224.168.142) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 18:27:

nochwas Feines, für die Menschen, welche an die Gerechtigkeit glauben...
Ich bin auf einer Landstraße gefahren, es ging langezogen bergauf. es war Überholverbot. Vor und hintermir VIELE Autos...
Eine Skodafahrerin meinte, sie könne überholen und tat dies auch.
ein PKW kam plötzlich über die Bergkuppe. Die Skodafahrerin, bremste nicht und wich auch nicht aus. Sie blieb fest und sicher auf der Gegenfahrspur. der andere PKW fuhr ins Feld.
Ich rief die Polizei an, heftete mich an den Skoda und teilte den Grünen das Kennzeichen mit.
Anschließend bin ich noch aufs Revier gefahren, hab die Tussi angezeigt.
Es gab ne Verhandlung, die Tussi ist "baden" gegangen. Fahrverbot+Geldstrafe.
Dann kam die zweite Verhandlung, weil Tussi meinte, sie könnte ja doch gewinnen. blabla.
Tussilein hat trotzdem Fahrverbot und Geldstrafe bekommen...
Drei Wochen später habe ich ne Anzeige von Tussis Anwalt bekommen, wegen uneidlicher Falschaussage.
Der Scheiß hat mich im Nachhinein 250 EURO für meine Anwältin gekostet!!!
WENN DU MIR JETZT ERZÄHLEN WILLST; DAß ES SCHÖN IST EHRLICH ZU SEIN, FRAGE ICH MICH; VON WELCHEM PLANETEN DU HERKOMMST!
Ich werde mich definitiv nicht mehr irgendwo als Zeuge zur Verfügung stellen. Da kann gleich sein, daß vor mir, oder hinter mir einer ins Gras beißt. Ich habe dann sicherlich gerade in die andere Richtung gesehen.
Wer in Deutschland noch an Gerechtigkeit glaubt, tut mir nur leid. und wer für diesen Staat arbeiten muß, ist nur zu bedauern.

By rennfahrer (80.140.41.29) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 20:35:

@mic

DAß ES SCHÖN IST EHRLICH ZU SEIN, FRAGE ICH MICH

Ich sehe das aber genauso, Geschichten erzählen bringt in diesem Fall sicher nichts!

By Polizist (212.144.134.196) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 23:31:

@mic: Bist du gereizt? Ich hab so den Eindruck.

Ausführliche Antwort folgt morgen.

By Christian (80.134.118.80) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 11:50:

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, einfach alles laufen lassen. Keine Aussage machen und wenn mich die Polizei mich und meinen Bruder abholen will (das wird sie tun, hat sie schon angekündigt), einfach mitgehen und Fotos machen lassen. Damit identifiziert mich der Herr aber mit Sicherheit.

Und als nächsten Schritt die Aussage komplett verweigern oder lieber sagen das es sich so nicht abgespielt hat... aber mehr Angaben nicht machen?

Aber die Sache mit uneidlicher Falschaussage hört sich interessant an. Ansich hat der Herr eine Anzeige verdient in dem Fall. Aber der Staat ist schon genug mit anderen Dingen belastet.


cu
Christian

By mic (217.224.171.174) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 14:02:

@christian
es wird sicher so kommen, daß die Sache eingestellt wird (Aussage gegen Aussage), aber was ich eigentlich damit sagen wollte ist, daß es auch möglich ist, daß man als unbescholtener Bürger in Konflikte geraten kann und nachher, oder während dessen trotzdem zur Kasse gebeten wird.

@polizist
nein, gereizt bin ich nicht, dafür ist die Sache schon zu lange her. aber vielleicht fehlen Dir die Worte, weil ich den Nagel auf den kopf getroffen habe und Du nicht weißt, was Du auf die Schnelle für Argumente der Tatsache entgegen setzen solltest.
Ehe Du den falschen Eindruck von Leuten erhälst, solltest Du Dich einfach mal auf die andere Seite Deiner Uniform denken und dann uns ehrlich mitteilen, was Du an Christians Stelle tun würdest. Oder ob Du zufrieden wärst, wenn anhand Deiner Aussage ein Urteil gefällt wird und Du aber im Nachhinein noch einer Falschaussage bezichtigt wirst.

By rennfahrer (80.140.25.164) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 14:08:

@mic

Aussage gegen Aussage

die Sache eingestellt wird

ROFL

Benutz mal die Suche!

By Bluey (217.225.26.104) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 14:17:

@mic
es wird sicher so kommen, daß die Sache eingestellt wird (Aussage gegen Aussage)
SOOO sicher ist das keineswegs! Ich würde mir jedenfalls nicht zutrauen/anmaßen, den Ausgang dieser Sache vorauszusehen.
Aussage gegen Aussage ist keineswegs ein Indiz dafür, daß ein Verfahren eingestellt wird oder werden muß.

By Polizist (212.144.133.168) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 17:15:

@mic: Wenn ich angezeigt werde, warte ich den Ausgang des Verfahrens ab. Da sieht man dann ja wie es ausgeht und wenn es ein Freispruch ist, kann ich immer noch den anderen wegen dem von mir erwähnten Tatbestand anzeigen.

Mich wundert es auch, dass du nur auf Grund der Aussage von Christian offensichtlich den ganzen Vorfall kennst.
Ich hab mir angwöhnt das ich mir immer beide Seiten anhöre. Und wer weiß, vielleicht ist an den Vorwürfen gegen Christian doch was dran und an den Vorwürfen ist was dran.

Auf jeden Fall hilft es nicht weiter, wenn man zweifelhaft Tips bekommt, wie du sie in diesem Fall gegeben hast.
Wenn du mich so frast: Ja, ich habe noch Vertrauen in die Justiz und das Können einens guten Verteidigers.
Vielleicht auch gerade deshalb weil ich Polizist bin und häufig mitbekomme wie solche Verfahren ausgehen.
Und du kannst ganz beruhigt sein. Ich kann mich ganz gut auf die andere Seite meiner Uniform denken. schließlich bin ich zuvor über 20 Jahre ohne Uniform durch die Welt gelaufen und hab dabei auch Erfahrungen gesammelt.

Und noch was - ich finde es schön im großen und ganzen ehrlich zu sein und komme vom Planeten Erde.

By Fahrer (217.233.195.158) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 14:47:

@die beste Möglichkeit da rauszukommen ist die von Landy beschriebene Methode.

Ungefähr so:
Der Bruder schreibt an die Polizei , dass er von seiner Mutter über die Anzeige gegen Ihn informiert worden ist.
Zur Sache selbst möchte er sich nicht aüssern , falls es zu einer weiteren Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft kommt macht er gegebenenfalls dort eine Aussage.

So das wars.
Alle anderen in der Familie machen von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch - keiner spricht mit der Trachtengruppe.

Dann abwarten.Falls Post VON DER STAATSANWALTSCHAFT kommt bitte hier nochmal melden.

By mic (217.224.172.213) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 22:00:

@Fahrer
ich kann mir denken, worauf Du hin willst... falls der Bruder zur Gegenüberstellung soll, wird er vermutlich nicht erkannt. Aber was ist, wenn derjenige, welcher Christian angezeigt hat so vergesslich, oder gefrustet ist, daß er in jedem Falle sagt, daß der gefahren ist, der gerade vor ihm steht?

By Landy (80.131.90.46) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 16:28:

@ mic

Dann muss eine Verhandlung angestrebt werden - mit einem Termin, nachdem die Tat für den echten "Täter" verjährt ist. Dann dieser nämlich sogar vor Gericht die Tat zugeben - sie ist ja verjährt, man darf sich nur nicht beweisen lassen, dass das ganze KEIN Irrtum, sondern Absicht war.

Wenn es nicht ganz so dreist sein soll, braucht der Bruder ein Alibi, Mensch, das kann doch nicht so schwer sein, in der Zeit hat der doch bestimmt mit jemandem telefoniert oder sonstwas, ein Alibi ist immer zu finden.

By Goose (80.135.116.59) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 17:03:

mit einem Termin, nachdem die Tat für den echten "Täter" verjährt ist.
Also in drei Jahren? (Wir reden hier von einer Straftat) Ich glaube kaum, daß es dir gelingen wird, ein Verfahren so lange hinauszuzögern.

Gruß und frohes Fest wünscht
Goose

By Landy (80.131.90.46) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 17:08:

@ Goose

Was? Straftat? Ist das nicht eine OWi?

Uff, na dann wird es problematisch...

By Ghostrider (80.128.80.179) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 19:51:

Also, mich hat mal ein Typ angezeigt, ich hätte ihn beim Einfädeln auf der Autobahn geschnitten (er fuhr auf der Autobahn, ich fädelte ein). Was definitiv nicht stimmte. Ein Neurotiker. Kranker Typ. Egal. Ich bekam dann div. nette Schreiben, das erste kam - wenn ich mich recht erinnere - von der Staatsanwaltschaft, das zweite von der lokalen Polizeidienststelle, ich solle doch mal vorbeischauen. Ich bin dann hingegangen und hab gesagt, der Typ habe versucht, mit Vollgas die Lücke zuzumachen (das stimmte) und zudem Lichthupe und Hupe benützt, um mich aus der Spur zu drängen. Im Endeffekt wollte er nur "seinen Platz" in der Kolonne (Berufsverkehr) verteidigen (das stimmte) Habe dann Gegenanzeige gestellt wegen Verkehrsgefährdung, Nötigung etc. pp. Der Anzeiger bekam daraufhin echt Stress, mußte sich einen Anwalt nehmen etc. Im Ergebnis wurden beide Verfahren eingestellt mit der Begründung, der tatsächliche Sachverhalt sei nicht mehr feststellbar.

Ich würde sehr wohl Gegenanzeige stellen. Das schreckt die Typen für die Zukunft ab. Mein Anzeiger wollte seine Anzeige dann sogar zurückziehen, das ging aber nicht mehr wegen "öffentlichem Verfolgungsinteresse".

By Christian (80.134.111.123) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 21:26:

Hi!

Gegenanzeige könnte ich höchstens wg. Falschaussage machen. Weil genötigt hat er mich nicht.. er behauptet halt nur Dinge die so nicht passiert sind! Danke nochmal @all für die ganzen Tips. Ich lese mir das alles nochmal in Ruhe durch, und entscheide dann wie ich weiter vorgehe.

Schönes Weihnachtsfest!
Christian

By FirefoxUltra (217.235.4.133) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 18:59:

@ MIC

>>Ich werde mich definitiv nicht mehr irgendwo >>als Zeuge zur Verfügung stellen. Da kann >>gleich sein, daß vor mir, oder hinter mir >>einer ins Gras beißt. Ich habe dann sicherlich >>gerade in die andere Richtung gesehen.

Na Prima, und wenn ich von nem Dosenfahrer gegen die Halteplanke gedrengt werde, mich auf die Schnauze packe und du hast das gesehn, dann fährst du weiter... oder wie?

By Christian (217.82.135.247) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 18:11:

Hallo!

Es hat sich was neues ergeben (meiner Mutter wurde es zu bunt und hat mich als Fahrer angegeben).
Ich hab mit einem Rechtsanwalt gesprochen und er hat mir empfohlen, auch ruhig anzugeben das ich gefahren bin. Ich soll einfach eine Aussage machen, sowie es meiner Ansicht nach abgelaufen ist.

Ich dachte nun an folgende Aussage. Es wäre nett wenn ihr euch das mal durchlesen könntet und beurteilen ob das so ok ist.. oder ob ich mich damit irgendwie selbst belaste:

!!! ANFANG !!!
Ich befuhr am XX.XX.XXXX um XX.XX Uhr die Straße "Musterstr." (Landstraße, Ausserorts Tempolimit 70). Vor mir fuhren zwei Fahrzeuge mit relativ geringer Geschwindigkeit. Als es die Verkehrslage zuließ, setzte ich direkt nach der letzten Kuve zum Überholen an. Während ich das hintere Fahrzeug überholte, hatte ich den Eindruck, dass dieses beschleunigte. Gleichzeitig erschien in Gegenrichtung ein schnelles Fahrzeug, so dass ich den Überholvorgang abbrach, um den entgegenkommenden Verkehr nicht zu gefährden. Ich scherte zwischen den beiden Fahrzeugen ein, jedoch ohne meinen Hintermann zu schneiden! Als es die Verkehrslage wieder zuließ überholte ich das erste Fahrzeug.

Ich habe zu keiner Zeit Verkehrsteilnehmer gefährdet bzw. geschädigt. Es besteht auch kein Überholverbot in diesem Bereich.


!!!!Ende!!!!

Diesen Text wollte ich der Polizei ganz gern vorlegen. Oder sind in dem Text irgendwelche Dinge, aus dennen man mir einen Strick dreht?

Dazu muss ich sagen das die Anzeige von dem hinterem Fahrzeug kam, welches ich überholen wollte und ich den Eindruck hatte das es beschleunigt.

Danke für eure Hilfe!

By Landy (80.131.92.151) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 18:16:

Ich würde den letzten Absatz weglassen, das klingt irgendwie nicht gut, wenn man nochmal seine Unschuld beteuert...

Ich würde aber das nicht vorhandene Überholverbot oben in die Klammer in Zeile 1 und 2 hinten einsetzen.

Sonst klingt's ganz gut, find ich.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 08:47:

Ist es nötig, zu sagen, dass du beide überholen wolltest und dieses Vorhaben abgebrochen hast? Nein! Warum wolltest du nicht in Stufen überholen, meint zuerst den vor dir d.h. geplantes Einscheeren und später dann den ersten der Kolonne! Dann klingt das Ganze planmässig und nicht riskant (..wegen Gegenverkehr abbrechen müssen...)Wenn der Spinner vor dir korrekten Abstand gehabt hätte, wäre dein Einscheeren ja kein Problem für ihn, also drängt sich dem beamteten Leser der Eindruck auf, unser Spinner wollte das Loch zumachen oder hat zuwenig Abstand gehabt. In diese Richtung würde ich das schreiben und nur Details erwähnen, die nötig sind um das richtige Bild im Kopf des Lesers zu erzeugen. Keinen Roman schreiben.

By Christian (217.82.130.2) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 14:57:

Hallo!

War heute bei der Polizei. Die Herren war sehr hilfsbereit und haben mich sehr nett behandelt und sich neutral verhalten. Muss schon sagen, Top!

Ich wollte mich zunächst schonmal hier bei euch allen bedanken, für die Hilfe!!! Ich bin gespannt wie es jetzt weiterläuft.

Danke
Christian

By Landy (80.131.90.21) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 15:01:

Viel Glück und bitte halte uns auf dem Laufenden, ich bin sehr gespannt!

By Christian (80.134.107.145) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 19:53:

Update:

Hallo Leute!!

Es gibt Neuigkeiten (für die, die sich noch erinnern können!). Ich habe heute Post erhalten. Folgendes steht im Brief:

Betr.: Ermittlungsverfahren gegen Sie
Tatvorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs


Sehr geehrter Herr XXXX,

das Ermittlungsverfahren gegen Sie ist eingestellt worden.

Soweit Sie sich ordnungswidrig verhalten haben, wird der Vorgang vom Landkreis XXXX überprüft werden.


Mehr steht nicht drin. Ich denke mal damit hat sich das wohl erledigt oder? Was bedeutet der letzte Absatz? Ich danke abschließend noch einmal allen die mir geholfen haben THXXXX!!!

cu
Christian

By Landy (217.230.27.16) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 21:03:

Damit passiert dir nix mehr, wenn nicht mehr ermittelt wird, hat sich die Sache erledigt.

Was der Absatz noch bedeuten soll, hmm, keine Ahnung.

Glückwunsch!


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page