Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Handyverbot?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Handyverbot?
By EMC (194.196.182.35) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 12:19:

Derzeit ist es verboten, beim Fahren mit dem Handy ohne Ohrstöpsel zu telefonieren. Mir wurde neulich von einem Polizisten erläutert (mußte 30 Euro abrücken), dass sich ein Kauf des Knopfes nicht mehr lohnt - demnächst (ab wann?) sind nur noch professionelle Freisprecheinrichtungen erlaubt. Stimmt das?

EMC

By NetGhost (141.76.1.121) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 13:43:

Das wäre in etwa so schwachsinnig wie die bestehende Regelung das der Motor beim Telefonat ohne Freisprech nicht laufen darf. Bei vielen Autos kann man keine Freisprechanlage einbauen (Firmenwagen, Mietwagen, Autos d. Verwandschaft etc.) bei anderen ist es technisch nicht möglich. Bleibt als einzige Möglichkeit der Knopf im Ohr. Was sollte auch der Unterschied sein zwischen Bluetooth Headset, Knop im Ohr und einer fest installierten FE? Ich glaube da hat dir der beamte Mist erzählt oder du hast es falsch verstanden.

By MrMurphy (80.129.222.249) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 17:27:

Der Beamte hat Recht. Spätestens ab Jahresanfang dürfen nur noch Freisprecheinrichtungen, die einer neuen Norm entsprechen, verkauft werden. Nach einer Übergangfrist (1 Jahr glaube ich, bin mir aber nicht sicher) dürfen die dann auch nur noch während der Fahrt benutzt werden. Knopf im Ohr ist dann verboten.

By Frank Helbig (145.254.148.132) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 19:15:

Hallo,

seit dem 1. Oktober gibt es eine neue Regelung.

Quelle: heise.de
http://www.heise.de/mobil/newsticker/data/rop-30.09.02-001/

Ab 1. Oktober gelten europaweit strengere Vorschriften für Handy-Freisprecheinrichtungen im Auto. Danach dürfen künftig nur noch Einrichtungen verkauft werden, die auf elektromagnetische Verträglichkeit mit der empfindlichen Bordelektronik vieler PKWs getestet wurden und ein "e"-Prüfzeichen besitzen. Für die Nutzung neuer Geräte ohne Prüfzeichen drohen Bußgelder oder der Verlust des Versicherungsschutzes. Vor dem 1. Oktober gekaufte Anlagen ohne "e"-Zeichen dürfen weiter verwendet werden.

Auto-Freisprecheinrichtungen müssen mindestens fünf Kriterien erfüllen: Das Handy muß in einer gesicherten Halterung befestigt und an einer Außenantenne angeschlossen sein, das Autoradio sollte automatisch stumm schalten, Telefongespräche in normaler Lautstärke ermöglichen und das neue Prüfzeichen aufweisen.

Die zugrunde liegende EU-Richtlinie gibt es bereits seit 1996, jedoch galt bislang eine Übergangsfrist. Wenn sich neben dem CE-Prüfsiegel auch eine Kennzeichnung nach dem Muster "e1-" gefolgt von einer Ziffer befindet, erfüllt die Freisprecheinrichtung schon die strengeren Regeln der Richtlinie, die auch für andere Geräte gilt, die über den Zigarettenanzünder-Anschluss versorgt werden, so etwa 12-Volt-Ladegeräte, Notebooks oder CD-Player.

Wer beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung in einem Auto mit laufendem Motor erwischt wird, muss seit April 2001 mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Wer mit dem Handy am Ohr in einen Unfall verwickelt wird, verliert wegen grober Fahrlässigkeit darüber hinaus alle Ansprüche gegenüber der Versicherung. (rop/c't)


Viele Grüße aus Hannover
Frank Helbig


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page