Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By pitta (172.176.108.41) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 22:57: |
LautKBA werden nach einem FS-Entzug(nichtFahrverbot) sämtliche vorherigen Punkte gelöscht und man fängt nach Wiedererlangung des FS bei Null an.Das Strafmass aber
bei einerAlk-Fahrt (1.1 Prom)geht von 3 Monaten bis 5 Jahren und hat 7 Punkte zur Folge.Bei der Neuerteilung meines Fs sagte man mir auch, dass ich Punktemäßig bei Null anfange. Ich bin verwirrt,kann jemand für Aufklärung sorgen.Klar ist , das diese Fahrt aktenmäßig 10 Jahre registriert ist !
Danke pitta
By farendil (217.85.233.68) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 23:56: |
@pitta: du fängst bei null an. nur wird dein VERST=? 10 jahre lang gespeichert.
fällst du in der zeit wieder mit dem gleichen delikt (in deinem fall alk) auf, so bist du als widerholungstäter gebrandmarkt und hast entsprechende konsequenzen zu tragen.
By pitta (172.184.100.110) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 00:26: |
Danke farendil,wenn ich mich die Regeln halte, kann ich wieder ruhig schlafen und meinen Geschwindigkeitsüberzzug gelassen entgensehen.
Tschüssi pitta
By ONROP (212.202.199.194) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 01:31: |
Dazu habe ich noch eine Frage. Ich habe mal den Führerschein entzogen bekommen, da ich der Aufforderung zur Nachschulung in der Probezeit nicht nachgekommen bin. Habe die Nachschulung nachgehohlt und nach Neubeantragung der Fahrerlaubnis ohne Probleme und Konsequenzen einen neuen Führerschein bekommen. Eigentlich müsste ich wegen roter Ampel und 21Km/h zu schnell vor der Nachschulung 4 Punkte haben. Habe ich die?
By pitta (194.113.59.80) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 19:22: |
Bei Entzug des Fs sind nach Neuerteilung alle Punkte gelöscht. Bei Fahrverbot bleiben die bestehen.
Mfg pitta
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