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Vogel zeigen :-)

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Vogel zeigen :-)
By kitt (80.129.35.239) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 14:15:

Nötigung OLG Düsseldorf, 5 Ss 383/ 95-21

Doppelvogel

Tippender Zeigefinger an die Stirn sind eine Beleidigung, die richtig teuer werden kann. Sind aber beide Zeigefinger und Schläfen im Spiel, ein Doppelvogel also, kostet der Spaß keinen Pfennig. Keine Ehrverletzung, so Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Dennoch zurückhalten: Erstens könnten andere Richter weniger tolerant sein, zweitens gehören beide Hände nun mal ans Steuer.

By ich (129.217.129.132) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 14:34:

Das wär doch mal ne gute Gelegenheit, um erlaubte und unerlaubte Handzeichen zu sammeln. Wie stehts mit dem winkenden Oberlehrer-Zeigefinger ("Du du du, mach das nicht nochmal!")? Was ist mit der geballten Faust ("Ich komm dir gleich!")? Der Wischer dürfte ja wohl verboten sein ("Bist du bescheuert?"). Was ist mit dem Antippen der Stirn mit der flachen Hand ("Du Idiot, paß doch auf!")? Ist das horizontale Winken nach vorne ("Fahr schneller!") erlaubt oder schon Nötigung? Wie kann man seinem Nachbarn sonst noch sagen, daß er auf der Bahn nix zu suchen hat und überhaupt ein Arschloch ist? ;-)

Mein liebstes Handzeichen ist übrigens das mit dem erhobenen Zeige- und Mittelfinger, verbunden mit einer lockeren Handbewegung, das kommt nämlich immer dann, wenn mich jemand netterweise vorbeigelassen hat. :-)

By DC (217.228.224.47) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 00:42:

Dazu was: das Tippen an die Stirn ( Du Blödmann ) kann man so auslegen, daß man nur auf sein eigenes Auge gezeigt hat ( ohne Tipbewegung ) - das heißt dann nämlich soviel wie schau auf die Straße, pass auf ! Nachweis ist immer schwer, falls wirklich mal einer so doof ist, daraus einen Hehl zu machen und Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten.


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