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Benutzung Waldweg - Die Fortsetzung

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Benutzung Waldweg - Die Fortsetzung
By Besorgter (168.143.113.116) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 13:54:

Ich hatte euch doch vor einigen Wochen von einem Bekannten berichtet, der beschuldigt wurde, einen Waldweg (durch Zeichen "nur Forstverkehr" gekennzeichnet) zu einem Baggersee benutzt zu haben (was wohl von irgendeinem Denunzianten zur Anzeige gebracht wurde). Diese Geschichte hat inzwischen eine dramatische Fortsetzung genommen, die ich euch nicht vorenthalten möchte. Da mein Kumpel sich bei sowas relativ leicht einschüchtern lässt, möchte ich ihm gerne weiter unter die Arme greifen, um den Bütteln das Geld keinesfalls zu überlassen und freue mich da auch weiter auf eure Mithilfe. Leider kann ich im alten Thread nichts mehr posten, da er bereits im Archiv gelandet ist.

Den alten Thread gibts hier: Anzeige wg. Benutzung eines Waldweges

Also: Der alte Stand war, dass sich zunächst die Polizei gemeldet hat mit einem Schreiben "...laut Waldverordnung blablabla" "zahlen Sie 25 EUR...", daraufhin hat mein Bekannter widersprochen. Von der Polizei kam dann nichts mehr, aber vom zuständigen Revierförster (also von den Asphaltförstern zum richtigen Förster :-)), der - als ob er keine Ahnung von den vorherigen Vorgängen hätte - fast das gleiche Schreiben nochmal schickte. Daraufhin schrieb ihm mein Bekannter (Schreiben haben wir zusammen aufgesetzt), dass es sich hier um einen Irrtum handeln muss und dass er bereits der Polizei mitgeteilt hätte, man möge ihm doch bitte ein Foto oder anderes Beweismaterial zukommen lassen, dass er an besagtem Tag mit seinem Kraftrad diesen Weg befahren habe. Außerdem haben wir gebeten, dass sich die Behörden doch bitte untereinander besser absprechen mögen, um dem Bürger nicht unnötige Belastungen aufzuhalsen, durch gebetsmühlenartiges Formulieren von Faxen und Briefen, mit dem dazugehörigen Kosten- und Zeitaufwand.

Daraufhin kam ca. 2 Wochen später nochmals ein Schreiben von dem Förster, dass im Prinzip 2 Zeilen umformuliert nochmal genau den gleichen Brief darstellte, wieder keine Beweise, wieder nur die Behauptung, es sei mit dem KFZ an Tag XY diese Straße befahren wurden und man möge doch nun endlich zahlen.

Wir darauf nochmals einen höflichen Brief formuliert (auch nur 2 Zeilen umgestellt dabei :-), der der ganzen Sache nochmals widersprach.

Eigentlich dachten wir, dass es damit nun erledigt ist, da der Förster ja nichts vorbringen konnte und sich auch nicht wieder gemeldet hat.

Doch gestern dann der absolute Knaller. Da schreibt ihm doch eine Dame von der Staatskasse des betreffenden Bundeslandes, "dass die Überprüfung unserer Unterlagen ergab, dass der nachstehend aufgeführte Betrag bei uns noch nicht eingegangen ist". Darunter dann die Nummer des Verwarngeldschreibens, dem wir widersprochen haben und der Betrag über die vormals verlangten 25 EUR + inzwischen 5 EUR Mahngebühren, also gesamt nunmehr 30 EUR.

Bei Nichtzahlung wird gleich mal mit dem Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckungen in dem Belehrungstext darunter gedroht, wenn man nicht binnen von 10 Tagen auf die aufgeführte Kontonummer überweist. Ansonsten möge man "umgehend" vom Einspruchsrecht Gebrauch machen (was wir auch tun werden).

Also ehrlichgesagt finde ich das die absolute Krönung und komme mir vor wie in einer Bananenrepublik. Da werden Forderungen eingetrieben von Dingen, die überhaupt nicht beweiskräftig belegt wurden von den vorher bearbeitenden Behörden. Noch dazu wurden die mehrfachen (3 Stück) Schreiben des Bürgers, in denen dieser die Sachlage deutlich schilderte, offenbar völlig ignoriert und es wird nun aus einem Verdächtigen einfach so ein Verurteilter gemacht. Also starker Tobak, wirklich wahr.

Mein geplantes Vorgehen mit ihm nun: wieder ein nettes Widerspruchsschreiben aufsetzen, was NOCHMALS über den Sachstand informiert und vielleicht zusätzlich die auf dem Schreiben angegebene Sachbearbeiterin anrufen und ihr die Sachlage auch nochmal schildern, nämlich dass kein Fahrernachweis durch die zuvor bearbeitenden Behörden stattgefunden hat und das mein Bekannter die Sache damit als erledigt und die Forderung als nichtig ansieht.

Reicht das aus, oder wird es deswegen trotzdem zu irgendeiner kostenintensiven Gerichtsverhandlung kommen? Ich wäre sogar bereit, mit ihm vor Gericht zu ziehen und ihm dort bei der Verteidigung zu helfen oder ihn vorher entsprechend zu instruieren. Allerdings sollte gesichert sein, dass wir bzw. er das Ding dann auch gewinnt und das Land auf den Kosten sitzenbleibt - und nicht er, so als Lehre, nicht als Bestrafung. ;-)

Danke für eure Tips!

Ansonsten fasse ich nochmals zusammen:

Wegen der 25 Euro (inzwischen 30) wurde von Behördenseite folgender Aufwand betrieben bisher:

-Ein Polizeibeamter hat in seinem Dienst KFZ eine Wegstrecke von ca. 20 km zurückgelegt, um persönlich ein Schreiben beim beschuldigten Fz-Halter abzuliefern. Allein mit der dafür aufgebrachten Arbeitszeit des Beamten + Fahrtkosten dürften die 25 Euro aufgebraucht sein.

-Das zuständige Polizeirevier hat eine Weiterleitung an die zuständige Forstbehörde veranlasst, obwohl ihr wahrscheinlich völlig klar gewesen sein muss, dass es keinerlei Beweise gibt und eine weitere Verfolgung der Sache mehr als sinnlos ist.

-Die Forstbehörde hat eine gute Weile gesessen, um die 2 Schreiben aufzusetzen. Zusätzlich musste sie, obwohl ihr die Sinnlosigkeit der weiteren Verfolgung klar gewesen sein muss, ja auch eine Weiterleitung veranlassen, immer mit Kosten für Arbeitszeit und Material (Anrufe, Schreiben) verbunden.

-Die Staatskasse hat mit dem Verwaltungsaufwand mit Sicherheit auch schon einiges an Aufwand verbraten. Mit der Bearbeitung des Widerspruchs werden weitere Kosten hinzukommen.

Nun stelle ich mir doch ernsthaft die Frage: sind die eigentlich noch ganz normal? So eine Art von Steuerverschwendung, nur um einen wiehernden Amtsschimmel zu beschäftigen, gehört doch eigentlich nicht nur verboten, sondern wg. massivem Mißbrauchs von Steuergeldern und schlichter ökonomischer Dummheit bestraft, oder?

Da beschäftigt sich (ich gehe davon aus, dass das kein Einzelfall ist) sich doch tatsächlich eine Heerschar von Beamten regelmäßig mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Promillebereich, wo die zu erwartenden Einkünfte in KEINERLEI Verhältnis zu den dafür notwendigen Ausgaben stehen und auf der anderen Seite (Achtung Totschlagargument, stimmt aber) werden Gelder in Millionenhöhe veruntreut, verschwendet
oder hinterzogen, ohne das auch nur einem Einzigen ein Haar gekrümmt wird, weil es lt. offiziellen Statements an Kapazitäten fehlt, um derartige Fälle zu bearbeiten (klar, wieso wissen wir ja nun).

Der ganze Vorgang bestätigt wiedermal meine These vom gnadenlos verfolgten und kriminalisierten Autofahrer, während im wirklichen Straftatenbereich nichts, aber auch gar nichts passiert.

Ich finde es eine echte Frechheit. Aber sollen sie nur Deutschland weiter in den Ruin wirtschaften, uns geht es ja momentan auch so gut, dass wir uns das spielend leisten können.

Hauptsache, es reicht noch für die späteren Pensionsansprüche der betreffenden Beamten (...in dem Fall hoffe ich doch mal ganz stark NICHT, ich muss auch mal privat sparen und ich verschleudere keine Steuergelder).

Viele Grüsse und danke für eure Tips & Meinungen

By Besorgter (168.143.113.115) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 14:30:

PS: Glaubt ihr, der Bildzeitung, Focus etc. wäre es die Sache wert, da mal eine schöne Schlagzeile draus zu machen? Das käme doch sicher publikumswirksam ganz gut in Zeiten der leeren Steuerkassen. :-) Und wenn dabei vielleicht noch der ein oder andere Euro rumkommt, warum nicht. Vielleicht gehen wir dann ja mit dem Förster zusammen für 25 Euro Kaffeetrinken. :-))

By Slappy (217.233.126.158) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:18:

Warum Schlagzeile daraus machen?

In dem ersten Thread beschreibst du ja, dass dein Bekannter diese Tat begangen hat. Warum hat er denn nicht gleich gezahlt und die Sache wäre durch? Das mit dem Fahrtenbuch wäre ja wohl niemals realisiert worden. Genau das wird ihm jeder Journalist von Focus, Bild etc. auch antworten.

BTW: die Schilder stehen nicht ohne Grund dort.

By Fahrer (80.128.230.157) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:21:

Habt Ihr einen BuGeBe erhalten?
Falls ja habt - Ihr habt per Fax/Einschreiben Einspruch eingelegt.Richtig?+

Dann würde ich der Behörde den Gefallen tun und
ein Verfahren vor dem Amtsgericht abwarten.

Ohne Rechtskräftigen BuGeBe können die nicht vollstrecken.Notfalls der Vollstreckung im Vollstreckungsverfahren widersprechen.
Dann kommt es automatisch zur Verhandlung.
Da gehst Du mit und sprichst für Deinen Bekannten.
Und zwar nur einen Satz:
"Ich möchte für meinen Bekannten mitteilen dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch macht.Keine Angaben zur Sache , ich beantrage vorsorglich einen Freispruch und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen"

Vor dem Amtsgericht ist das kein Problem.
Wahrscheinlich wird eingestellt ,das heisst Für Deinen Kumpel kein Ersatz für seine Auslagen aber
die hat er abgesehen von Anwesenheit und Fahrtkosten für Euch ja eh nicht.


Der Gegenschlag:

Die ganzen Akten sammeln und dann zusammen mit einer kurzen Notiz an den Landesrechnungshof -
Stichwort Steuierverschwendung.
Und auch an die Lokalzeitung.

By Besorgter (168.143.113.117) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:38:

@Slappy

Darum geht es ja gar nicht. Es geht darum, dass die Behörde gesetzeswidrig handelt, wenn sie versucht, einen Fahrzeughalter zu belangen, ohne das bewiesen wurde, dass dieser auch der Fahrer an diesem Tag war (insofern es sich um eine Straße im StVO Geltungsbereich handelte). Und genau dies braucht es eben m.E. in diesem Zusammenhang. Der Journalist würde sich möglicherweise für die davon unabhängige Verschwendung von Steuergeldern für die Eintreibung einer absolut nicht im Verhältnis dazu stehenden Summe interessieren, dass andere ist ja nur die Entstehungsgeschichte. Und einen auf moralisch zu machen bei einem 200 Meter langen (asphaltierten) Weg, bei dem das Schild zu 100 % aus Gründen der Abzocke oder maximal wg. der Parkplatznot am See (er fuhr aber mit dem Bike) aufgestellt wurde, finde ich etwas daneben. Bei einer Straftat o.ä. sähe es sicher anders aus.

@alle

Slappy hat mich allerdings auf eine Idee gebracht (danke Slappy). Da fällt mir nochwas ein, was mich etwas stutzig macht, warum die so beharrlich stur sein könnten, und einfach den Halter verurteilen. Kann es sein, dass Waldwege vielleicht gar nicht unter die StVO fallen und dort doch nicht die Fahrer- sondern die Halterhaftung gilt? Kann ich mir zwar nur sehr schwer vorstellen, aber so dummdreist wie die vorgehen, kann ich mir das fast gar nicht anders zusammenreimen. In dem ersten Schreiben berief man sich ja auch auf den § 6 (3) i.V. des geltenden Waldgesetzes des betreffenden Bundeslandes. Möglicherweise schließt dieses Waldgesetz ja die Halterhaftung ein? Wer weiß genaueres? Allerdings widerspricht sich das Ganze mit der Tatsache, dass die Polizei einen Fahrer benannt haben wollte und das in keinem der Schreiben darauf hingewiesen wurde, dass der Halter auch ohne Ermittlung des Fahrers verurteilt werden kann. Danke!

By Besorgter (168.143.113.115) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:41:

@Fahrer

Klingt gut, danke :-) BuGeBe hat er m.E. NICHT bekommen, aber das werde ich ihn natürlich nochmals befragen, bevor wir das angehen. Ansonsten würden wir das so machen, wie von Dir angegeben.

By Slappy (217.233.126.158) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:51:

@Besorgter,

ich habe schon verstanden, worum es hierbei geht :-)
Aber als freier Redakteur und Journalist sage ich dir nur, dass dies nicht wertig genug ist für eine Schlagzeile - jedenfalls nicht in den von dir aufgezählten Medien.

Mit der Steuerverschwendung hast du 100 Prozent Recht!!

Und zu meinem Satz mit dem Schild: möchtest du, dass ständig jemand durch dein Wohnzimmer fährt, nur weil er mal Baden gehen möchte oder so? Und trächtige Tiere oder Jungtiere können sehr schnell sehr unruhig werden... :-)

By Fahrer (80.128.224.187) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:28:

@Besorgter

Wichtig ist in diesem Fall die Rechtsgrundlage für die Eintreibung des Geldes.
Wurde kein BuGeBe erlassen und per Einschreiben zugestellt oder niedergelegt fehlt hat die Behörde den schwarzen Peter.

Wurde einer erlassen und richtig einspruch eingelegt dann ist die Behörde ebenfalls der Dumme.
In beiden Fällen können die nicht vollstrecken.
Einspruch und weiteres Vorgehen siehe oben.

Gibt es einen BuGeBe , der möglicherweise auf der Post niedergelegt wurde dann sofort zahlen.

By Polizist (217.3.252.65) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 17:09:

@Fahrer:"Ich möchte für meinen Bekannten mitteilen dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch macht.Keine Angaben zur Sache , ich beantrage vorsorglich einen Freispruch und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen"

Hast du das schon einmal in der Praxis durchgezogen? Oder wieder nur von einem gehört, dessen Kumpel sein Bruder die Freundin der Klassenkameradin das mal gemacht hat?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so durchgeht. Und diesen einen Satz kann der Betroffene ja wohl noch selbst formulieren.
Muss mann nicht zugelassener Anwalt oder so sein, um für den Betroffenen reden zu dürfen?

By Student (132.230.115.21) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 19:50:

Ähhh? Wo ist denn das Problem - der "Kumpel" wurde nunmal erwischt, als er sich gegen explizite Verbote verhielt. Warum nicht einfach zahlen und die Sache ist gegessen? Schliesslich trifft es ja KEINEN Unschuldigen.

Der (Zitat) "gnadenlos verfolgte und kriminalisierte Autofahrer" ist somit doch SELBST Schuld, wenn "im wirklichen Straftatenbereich nichts, aber auch gar nichts passiert" - danke, dass wegen solchen Spielchen so viele Beamte so viel Zeit aufbringen müssen. Super! Ein Gruß an die Doppelmoral!

Mich würde das übrigens auch annerven, wenn alle Menschen plötzlich meinen, dass sie direkt bis zum Uferrand fahren müssen, weil sie zu faul zum Laufen sind ;(...

By Ghostrider (80.128.84.78) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 20:55:

Student hat nicht ganz unrecht.

By Besorgter (194.7.54.90) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 22:33:

@Student

Der "Doppelmoral" würde ich zustimmen, wenn Du die genaue Situation vor Ort kennen würdest, um ausreichend beurteilen zu können, ob das Schild dort angemessen stand (Parkmöglichkeiten, Wegstrecke, Beeinflußung der Umwelt, Beweggründe für das Aufstellen des Schildes) oder ob er wirklich nur "zu faul zum Laufen" war. Da dem aber nicht so ist, liegt die Vermutung nahe, dass Du zur Fraktion der schlichten Regelbefolger gehörst.

Gerade in der betreffenden Gegend werden solche Schilder gerne von der Jägerlobby aufgestellt, die im Wald vor allem vor anderen ihre Ruhe haben will, selbst aber sehr wohl Geländewagentrails dort "veranstaltet" - man könnte auch Laufen oder Reiten oder gemeinsam im Mannschaftsbus anreisen, aus Umweltschutzgründen beispielsweise.

An dieser Stelle sind wir an der Grundsatzdiskussion angelangt, Kadavergehorsam ja oder nein und da hat es glaube ich keinen großen Zweck, sehr viel weiter zu diskutieren; es gibt ja bereits unzählige Threads in diesem Forum, wo diese Frage in Wortscharmützeln ausgetragen wird.

Meine Meinung ist jedenfalls (ich kenne die Situation vor Ort), dass dieses Schild dort lediglich steht, um Leute davon abzuhalten, mit jeglichen KFZ zum See anzureisen (auch nicht bis vor das Verbotsschild), da das Schild direkt an einer vielbefahrenen Hauptverkehrsstraße mit Leitplanken rechts und links steht, die nächste Parkmöglichkeit von dort liegt ca. 5 km entfernt. An dem See stehen regelmäßig Dutzende von Fahrzeugen, zugegebenermassen geht es dabei relativ eng zu, weil es keine eingezeichneten Parkplätze gibt, da diese ja nicht vorgesehen sind. Jeder, aber wirklich jeder, der die Ortslage kennt, wird bestätigen können, dass eine Gefährdung von Flora und Fauna genauso unwahrscheinlich ist, wie bei jeder laut StVO zulässigen Straße. Ich könnte mir vorstellen (Achtung, der folgende Teil ist weitgehenst konstruiert :-), dass an diesem Tag einfach nur ein griesgrämiger KFZ-Feind unterwegs war, und sich dort sämtliche Nummern aufzuschreiben und diese dann zur Anzeige gebracht hat, um so der Polizei und den anhängenden Behörden richtig ordentlich Arbeit zu verschaffen. Denunziantentum in seiner schönsten Form. Wenn ich mich in seine Lage versetze ("will keine KFZ da") und dies mit meiner Mentalität verknüpfe, hätte ich zunächst versucht, einige Betroffene darauf anzusprechen (beim Ein- oder Aussteigen), um so vielleicht für mehr Verständnis für meine Ansichten zu werben, und wenn das wenig erfolgreich gewesen wäre oder zusätzlich hätte ich dann bei den betreffenden Behörden vorgesprochen, welche Möglichkeiten es gibt, hier zu einer für alle sinnvollen Lösung zu gelangen (z.B. Errichtung eines Parkplatzes an der Hauptstraße). Dem betreffenden Kleingeist scheint es jedoch genügt zu haben (in zumindestens einem, unserem, Fall), sich des Denunziantentums zu betätigen, und sich vermutlich heute noch zuhause am Küchentisch darüber zu freuen. Und genau dieser Umstand ärgert mich. Ansonsten bin ich ganz sicher kein Verfechter der Freibeuterei und des Anarchismus auf deutschen Straßen. :-)

In diesem Sinne.

By farendil (217.85.239.252) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 23:39:

@student: wir leben nun mal in einem bürokratiestaat, der sich rechtsstaat nennt.
solang man jemandem sein vergehen nciht anchweisen kann, muß man ihn als unschildig behandeln, auch wenn er gerade seine frau zerstückelt hat.

@besorgter:
lege einspruch ein (bzw. dein kumpel).
einfach zwei sätze:
"ich mit lege ich einspruch ein. ich bestreite meine fahrereigenschaft in dieser angelegenheit."

mehr nicht!!!

das ganze schreiben NACHWEISBAR an die ausstellene behörde senden.

@slappy: siehe meine antwort zum "student". wenn du lust hast, zu zahlen tu es! ich werde es nur tun, wenn man mich dazu zwingt (oder es problemlos könnte)

By Fahrer (80.128.227.39) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 09:41:

@Polizist

Nein schon selbst durchgezogen.
Allerdings war der "Sprecher" Anwalt.
Der ist einfach so mitgekommen , er hatte nichtmal die Akte gelesen , war ein Parkverstoss.
Ich hatte am Verhandlungstag noch einen Termin in einer anderer Sache mit Ihm und er hat gesagt den Spass mit dem Amtsrichter lässt er sich nicht nehmen.
ABER vor dem Amtsgericht kann sich ja jeder selbst vertreten odereinen anderen da muss man kein Anwalt sein.
Also auch nicht um für einen anderen Erklärungen abzugeben.Und selnst wenn der Richter da nicht mitmacht , dann sagt sein Kumpel den Spruch halt selbst auf.

By Fahrer (80.128.227.39) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 09:43:

Nachtrag :

Der Richte hatte gute Laune.

Ich bekam keine Einstellung sondern einen Freispruch.Das ganze hat ca 15min gedauert.

By Harry (217.224.167.41) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 17:30:

Vielleicht hätte er ja sein bike durchschieben dürfen?!?
Nur so interessehalber.

By Besorgter (194.7.54.90) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 18:41:

@farendil

Danke!

@Harry

Schieben hätte er gedurft, man darf sein Motorrad auch durch die Fußgängerzone schieben. Man ist zwar offiziell Verkehrsteilnehmer (wie eine Oma mit ihrem Handwagen auch), aber eben kein motorisierter mehr.

Die 200 m gehen aber bergan und so ein großes Reiseenduro hat gut und gerne 250 Kilo, mit Freundin und vollem Tank noch etwas mehr. :-) Das Ganze bei >30 Grad Außentemperatur kommt im Lederanzug richtig gut. Danach hat sich die sportliche Betätigung am See vermutlich erübrigt, hehe. Aber lustig wäre es sicher, da das reine Abstellen am See ja noch nicht die Verletzung an sich darstellt und der Denunziant die Nummer sicher heimlich im verlassenen Stillstand des Gefährts erfasst hat, feige wie ich ihn einschätze. Mit dem Schieben hätte man agieren können, wenn die Fahrereigenschaft klar belegt worden wäre.


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