Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Karl (217.228.167.22) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 17:33: |
... es fahrverbot aufgrund eines verkehrsverstosses gegeben hat?
oder bekommt man bei einem solchen fall "nur" post mit der bitte den führerschein für x monate im rathaus abzugeben?
By nicole (213.182.141.213) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 08:51: |
wenn du den fs freiwillig abgibst passiert nichts.
sollte du dies nicht tun, kommt die polizei vorbei und will ihn haben.
By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:07: |
nicole hat Recht, auf dem BG Bescheid steht genau drauf, wie es zu handhaben ist.
By Karl (80.132.28.224) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 23:47: |
aha
noch ist nix gekommen, aber bald denke ich mal
nun ist die frage ob ich zuerst post bekomme mit der bitte den führerschein abzugeben, oder ob die gleich vorbeikommen und ihn mitnehmen.
ich wurde in hessen mit etwa 45 zuviel geblitzt, wohne allerdings in baden würrtemberg. gibt es hierbei regional unterschiede (bei der handhabe) oder ist das überall gleich?
By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 08:30: |
Zuerst kommt der Anhörungsbogen, dann der Bussgeldbescheid. Ohne Verjährungsunterbrechende Massnahme (A-Boden z.B. ) verjährt das nach 3 Monaten. Nach BG Becsheid sind es 6 Monate Verjährung.Im A-Bogen musst du nur deine persönlichen Daten angeben, sonst niichts.
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