Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Nick (137.193.11.27) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 10:48: |
Servus,
hat es irgendwelche Folgen, wenn auf dem Bußgeldbescheid überhaupt kein Datum vorhanden ist... (Ich meine nicht das Datum meines Verstosses, sondern das Datum des Bescheides!!!)
So long
Nick
By farendil (217.85.224.150) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 19:01: |
cool! das hab ich ja überhaupt noch nciht gehört!!!
also für die widerspruchsfrist gilt die 14 tage frist ab zustellung, ABER:
als verjährungsunterbrechndes datum zählt das zustelldatum, sofern dieses nicht mehr als 14 tage vom ausstrelldatum differiert.
By Nick (137.193.11.27) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 02:08: |
Ergo?!?
ich hab keinen Plan...
Versteh einer die Münchner...können net blitzen und anscheined keine Briefe schreiben...
Was ist jetzt Sache...?!?
Nick
By farendil (217.225.251.47) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 12:57: |
@nick: Was ist jetzt Sache...?!?
na der bescheid wird wohl deswegen nicht nichtig sein. das fehelnde datum ist nur für die fristen relevant.
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