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Unfall-Wie lange Führerscheinentzug

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Unfall-Wie lange Führerscheinentzug
By Holger (217.1.49.194) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 16:04:

Hallo erstmal

Heute habe ich mal eine Frage bezüglich einer
Strafe wegen eines Unfalls.

Kurz zum Unfallhergang:

Ein guter Kumpel von mir fuhr hinter einem Bus
und zwei Autos her. Er war auf dem Weg zur Arbeit.
Die zwei Autos überholten den Bus, mein Kumpel
hinterher. Er dachte es sei frei. Doch leider hat es
nur den vorderen zwei Autos gereicht, den Bus zu
überholen.
Mein Freund stieß frontal mit einem entgegen
kommenden Kleintransporter zusammen. Er zog
sich dabei schwere Wirbelsäulenverletzungen zu
( ein Wirbel ganz gebrochen, zwei angebrochen,
hat aber Gefühl in den Beinen ).
Außerdem hat es ihm die Nase fast ganz abgerissen.
Diese konnte aber von einem Spezialisten wieder
angenäht werden.
Der Unfallgegner hat sich das Sprunggelenk und
das Becken gebrochen.
Beide Autos natürlich Totalschaden.
Meinem Freund tut es unendlich leid, was passiert
ist. Jetzt kann man aber nichts mehr ändern.

Meine Frage wäre jetzt, was kommt an Strafe auf
ihn zu Führerscheinentzug, Geldstrafe, usw.).

-Also, er gibt natürlich ganz klar zu, dass er schuldig
ist.
-Es war kein Alkohol oder andere Drogen im Spiel.
-Er war nicht zu spät dran für die Arbeit. Das fragte
die Polizei , um zu wissen, ob er deswegen zu
risikofreudig gefahren war.

Was vielleicht auch noch mitzurechnen wäre: Er hat
eine Landwirtschaft zu Hause. Deswegen ist der
Führerschein sehr wichtig für ihn.

Kann mir hier irgendwer etwas zur Dauer des Führer-
scheinentzugs sagen. Und noch was.
Er ist schuld, es tut ihm leid und er steht dazu!
Ich habe für ein solches Verhalten im Straßen-
verkehr natürlich kein Verständnis, aber es ist
eben ein sehr guter Freund.

Ich hoffe ich bin erst mal im richtigen Forum.
Es gibt ja bestimmt eine Klage wegen Körper-
verletzung oder ähnliches. Was kommt da auf
ihn zu?
Danke schon mal.


Gruesse Holger

By rennfahrer (80.140.13.5) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 16:10:

Als Straftatbestände kommen erstmal in Betracht: Fahrlässige Körperverletzung §229, Strassengefährsgefährdung §315c

Die Fahrlässige Körperverletzung wird dann hinter der Strassenverkehrsgefährdung zurückstehen, was der Staatsanwalt fordert und was der Richter schliesslich entscheidet kann nicht vorausgesagt werden.

Höchstmass bei §229 = 3Jahre Freiheitsstrafe
Höchstmass bei §315c = 5Jahre Freiheitsstrafe


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