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Mit 1,74 erwischt --> need help

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Mit 1,74 erwischt --> need help
By Denis (217.231.82.160) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 09:18:

Hi ihr Meister ;)

Ich werd euch erstmal alles erzählen...
ich bin am 12.07.2002 um 4.20Uhr von der Polizei erwischt worden..Atemalkohol laut Blutestergebnis deckungsgleich... hab jetzt am 11.09.2002 also fast genau 2 Monate später bescheid bekommen...
1.Fahrverbot 8 Monate
Frage: ab wann zählt das? Führerschein wurde damals direkt einbehalten was auch auf dem Bescheid vermerkt ist

2. Geldbusse: 150€ + 133€ für Bluttest&Fahrt zur Wache +div. Bearbeitugsgebühren macht: 329€

Frage: kann ich dagagegen irgendetwas machen..hab zZ kein eigens Einkommen&daher keinen Plan wie ich das bezahlen soll??

also bitte bitte helft mir.. ausserdem wüsst ich gern wann ich erfahr ob(bestimmt)/wann ich zur Nachschulunggebten werde (MPU net oder??) war noch inder Probezeit, ein halbes Jahr vor Ablauf

thx euch Allen
Denis

By Denis (217.231.82.160) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 09:24:

Ach ja..
auf dem Bescheid steht ja das man 2 WOchen Zeit hat gegen die Geldbusse + Fahrverbot einspruch zu erheben& nur 1 Woche gegen die Kosten wie Bluttest,etc. die bei mir ja 180€ ausmachen...
an wen müsst ich mich denn wenden um diesen Einspruch bes. gegen die übrigen Kosten einzulegen/und gibts da noch spezielle Tipps/Tricks die man da anwenden kann??
1 Woche wär schon dieser Mittwoch

By audi4 (62.225.112.236) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 09:38:

wie haste denn den schnaps bezahlt?

By farendil (217.235.61.117) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 09:52:

@denis:
1. die zeit seit abgabe zählt für das fahrverbot
2. nachschulung gibts ganz sicher (und probezeitverlängerung)
3. welche gebühren gibt es noch? 150 +133 +18 sind bei mir nicht 329.

4. bluttest (und fahrt zur wache, auch wenn ich es affig finde, das in rechnung zu stellen) sind entstandene kosten die der staat für dich ausgelegt hat. darum kommst du nciht herum

5. du könntest versuchen die strafe wegen schlechter finanzieller lage zu ermässigen. klappt aber meistens nciht. eine höfliche bitte kann aber nciht schaden.
auf jeden fall wird man dir aber ratenzahlung gewähren müssen.

6. einspruch an das amt von dem der bescheid kam

7. mpu kanns auch noch geben. frag deine führerscheinstelle, ob du nach 8 monaten den lappen einfach so widerbekommst.

By Polizist (217.4.1.35) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 10:57:

@denis: Du wurdest mit 1,74 Promille erwischt. Das ist eine Straftat nach § 316 StGB. Wenn du dann nur eine Geldbuße von 150€ bekommen hast, sei dankbar und beklag dich nicht. Der übliche Rahmen für Trunkenheitsfahrten liegt so bei 30-40 Tagessätzen. Und die geringste Tagessatzhöhe liegt AFAIK bei 5€.
Üblich ist als ein Monatseinkommen (wenn man eines hat)

Kurz, du bist Schweinegünstig davon gekommen. Die Kosten von der Polizei entstehen hauptsächlich durch die Blutentnahme durch einen Arzt, sowie die Untersuchung des Blutes auf die BAK. Dagegen müsstest du bei der vorgesetzten Dienststelle von der wo dir das Blut entnommen wurde (in BW z.B. die Polizeidirektion) Widerspruch einlegen. Aber wie farendil schon schrieb, da wirste nicht drum rum kommen.

Der Fahrerlaubnisentzug (Fahrverbot ist nicht ganz der richtige Ausdruck - wegen der Dauer) gilt ab der Einbehaltung des Führerscheins, also ab dem Datum, wo die Polizisten dir den Lappen weg genommen haben.
Bei der Dauer des Entzuges ist Vorsicht geboten. 8 Monate kann die gesamte Dauer betreffen, also ab dem Einbehalten des FS durch die Polizei, kann aber auch die Restdauer meinen. Das also insgesamt 9 oder 10 Monate daraus werden. Ich habe schon häufig erlebt das die Gerichte z.B. sagen "Gut, einen Monat hat er ihn schon weg, 9 Monate soll er ihn weghaben, wird er noch weitere 8 Monate einbehalten".

Ist ne Formulierungssache des Gerichtes. Normalerweise steht aber im Urteil so ein Satz drin wie "Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, nicht vor Ablauf von xx Monaten die Fahrerlaubnis erneut zu erteilen."
Schau mal was bei dir da drinne steht und poste es mal hier. Dann kann man definitiv weiterhelfen.
8 Monate ist aber auch am unteren Rand der üblichen Entzugsdauer.

MPU ist dir bei 1,74 Promille ziemlich sicher (kann noch von deinem Verhalten abhängen - mit 1,74 kerzengerade da gestanden und alles mitbekommen - schlecht für dich. Mit 1,74 Verlust der Muttersprache und über den Boden gekrabbelt - nicht ganz so schlecht)

By farendil (217.235.61.117) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 11:36:

@polizist: sorry, mit der strafhöhe hast du natürlich völlig recht - ich stand wohl etwas neben mir und bin irgendwie von nem bußgeld ausgegangen...

By Goose (80.135.125.108) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 12:35:

Bei einer Straftat nach § 316 StGB wirst du einen Strafbefehl von der StA erhalten haben. Gegen diesen kannst du Einspruch einlegen, dann kommt es zur Hauptverhandlung.
Ich möchte aber den Richter erleben, der bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,74%o (oder waren es mg/l????) ein Urteil spricht, das milder ausfällt als dieser Strafbefehl.

Die Führerscheinstelle wird bei diesem Pegel mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine MPU verlangen, bevor dir die FE wiedererteilt wird.

Wenn ich mir dieses Strafmaß betrachte, empfinde ich es nicht als Strafe sondern beinahe als Geschenk, so lau kommt man selten davon. Der Regelbußgeldsatz bei einem Verstoß gegen § 21a StVG (folgenlose Trunkenheitsfahrt zwischen 0,5 %0 und 1,09 %o) liegt beim Ersttäter bereits bei 250 Euro.

Gruß
Goose

By piranha (194.95.179.178) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 13:01:

Noch ganz kurz zum Thema MPU:

Ein MPU-Gutachten ist im Neuerteilungsverfahren zwingend beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer BAK von 1,6 Promille oder mehr geführt (vgl. § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV) oder die Fahrerlaubnis aus v.g. Grund entzogen wurde (vgl. § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d FeV).

By denis (217.231.82.160) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 13:14:

hört sich ja net gut an... :(
*heul*

naja...
Text: vor Ablauf von 8 Monaten darf ihnen von der Führerscheimstelle keine neue Führerscheinerlaubnis ausgestellt werden

(so ungefähr) Brief hat meine Mutter mitgenommen..

Was kostet denn ne MPU? kann ich diese auch schon während meiner Sperre machen?? wo kann ich erfragen ob ich muss/oder net??

muss ich den neu beantragen & und ab wann kann ich das??

dank euch für die Antworten

By diomega (217.159.1.68) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 14:23:

@denis:

nicht als Strafe sondern beinahe als Geschenk

Und weil das wohl so ist, solltest Du Dir jetzt klar machen, dass das grösste Geschenk ist, dass Du während Deiner besoffenen Fahrt weder jemand Unschuldigen, noch Dich, umgebracht oder verletzt hast. Also *heul* nicht, sondern sei für Dein Glück und das Glück Deiner davongekommenen potentiellen Opfer dankbar.

By ONROP (212.202.199.157) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 15:03:

Ui,- vielleicht ist die niedrige Strafe nur "Mitleid".

329€ Geldbuße
250€ NAchschulung
250€ MPU Obwohl die wohl teurer ist und die meisten eh durchfallen. Hier ist zu überlegen, ob du nicht noch einen Vorbereitungskurs machst um die MPU zu schaffen.
Falls dur den Schein neu beantragen mußt, kommen nochmal 85€ hinzu, dazu neuer Seetest und neuer Erstehilfekurs.

Damit bist du bei etwa 900€ und ich bin mir ziemlich sicher das es noch teurer wird....

Sollte ich unrecht haben, möge man mich bitte freundlich drauf hinweisen.

By diomega (217.159.1.68) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 15:12:

@ONDROP:

Nun...Alle von Dir genannten zusätzlichen Kosten (Nachschulung, MPU, Vorbereitung) kommen auf Denis nur zu, wenn er sich entscheidet wieder einen FS besitzen zu wollen. Ob das eine gute Entscheidung wäre, sei dahingestellt.

By Oliver (217.0.236.210) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 17:30:

Eine kleine naive Anmerkung:

Ein Taxi wäre definitiv günstiger gewesen!

By Jack Daniels (62.227.220.157) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 18:52:

Kannst dich gleich bei den Anonymen Alkoholikern anmelden,von den 10 Leuten,von denen ich weiss das sie eine oder mehrere Mpu's hinter sich haben,haben nur die auf Anhieb bestanden die unaufgefordert bei einer Alkoholikerselbsthilfegruppe waren.Wenn der Psychologe schlecht drauf ist hat allerdings nichts Erfolg,die Vorbereitungskurse vom Tüv haben meistens auch einen positiven Effekt.Die Geldstrtrafe dürfte dein kleinstes Problem sein.
viel Spass beim sparen.

By marcel (217.85.67.249) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 13:38:

hallo,

nun hats bei mir auch jemanden erwischt.
eine freundin von mir wurde mit 1,42 blutalkohol ertappt.
nun würde mich mal interessieren wer hier was entscheiden kann. sprich, wird hier von der führerscheinbehörde oder sogar vom gericht das strafmaß festgelegt. kommt es zwingend zu einer gerichtsverhandlung oder nur bei einspruch? wie kann hier das strafmaß ausfallen, von - bis?? der polizist meinte, das sie mit ca. 2000€ kosten und 1jahr führerscheinentzug rechnen müßte. sie hat ein monatlich geregeltes einkommen. noch was, sie war noch voll ihrer muttersprache mächtig und hatte auch sonst keine ausfallerscheinungen (routinekontrolle).

nachfrage in eignener sache an die polizisten hier.
bei der kontrolle haben sich die polizisten selbst auf nachfrage nicht ausgewiesen. im gegenteil, auf diese frage wurde einfach das polizeiauto mit der taschenlampe angeleuchtet und mit einen agressiven und überheblichen ton lies man verlauten, das wäre ja wohl ihr dienstausweis. dies geschah übrigens in einer entspannten und eher lockeren atmosphäre, so das man auf keinen fall eine provokation unterstellen kann. auf der fahrt zum präsidium, sind die jungs dann mit ca. 150-160 über die landstraße gebügelt, so das wir nicht hinterherkamen. auf nachfrage im präsidium wurde mir dann mitgeteilt, das dies auch ohne blaulicht rechtens sei. das kanns ja wohl nicht geben. andere verkehrsteilnehmer werden hier massiv gefährdet und das von leuten, die uns eigentlich vorbild seien sollen. außerdem kann nicht jeder verkehrsteilnehmer damit rechnen, das jemand mit 160 ohne vorwarnung über den nächsten berg "geflogen" kommt.

vielen dank im voraus für eure mühen.

By Goose (217.81.253.81) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 13:54:

@Marcel: Zunächst muß ich feststellen, daß deine Freundin augenscheinlich ein massives Alkoholproblem hat, wenn sie mit 1,42%o BAK noch keine Ausfallerscheinungen hat. Daher freut es mich umsomehr, daß die erwischt wurde. (denn wer mit diesem Pegel fährt, macht das in den seltensten Fällen zum ersten Mal)

Nun zum Strafmaß. Normalerweise erläßt die StA beim Ersttäter nach Rücksprache mit dem Gericht einen Strafbefehl. Diesen kann die Beschuldigte annehmen oder Einspruch einlegen. Im Falle des Einspruchs kommt es zur Hauptverhandlung.
Das zu erwartende Strafmaß ist einzelfallabhängig. Es werden (anders wie im Owi-Verfahren) die Tatumstände, evtl. Folgen etc. berücksichtigt.
Meist beträgt die Strafe 1-2 Monatseinkommen (also 30-60 Tagessätze) sowie den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre bis zur Neuerteilung von mind. 9-12 Monaten. Eine MPU wird wohl nicht zwingend vorgeschrieben, wenn jedoch die Füherscheinstelle des SVA erfährt, daß die Gute bei dem Pegel noch so fit war, ist die MPU nicht völlig ausgeschlossen.

Zum Theman Dienstausweis haben wir bereits einen Thread (Sind Beamte, speziell Polizeibeamte verpflichtet.......). Schau dort mal nach. In NRW müssen wir nicht zwingend unseren Ausweis vorlegen.
Die Geschwindigkeitsübertretung beid er Fahrt zur Wache ist durch den § 35 StVO (Sonderrechte) gedeckt, da eine zeitliche Nähe zwichen der Tat und der Blutprobenentnahme gegeben sein sollte (die hoheitliche Aufgabe ist dann die durchführung der strafprozessualen Maßnahmen)

Gruß
Goose

By diomega (217.159.1.68) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 14:03:

*staun*

Denis hatte 1,74 Promille,
Marcels Freundin 1,4 Promille

Denis soll 329 Euro zahlen,
Marcels Freundin soll ca. 2000Euro zahlen.

Wie kommt sowas? Denis Geldbusse von 150 Euro hat doch nichts mit seinem Einkommen zu tun. Oder doch?

By marcel (217.85.67.249) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 14:09:

ich habe ja auch nichts gegen die geschwindigkeitsübertretung an sich, nur ohne blaulicht finde ich das schon eine gefährdung für die restlichen verkehrsteilnehmer. wenn ich mir vorstelle das ich evtl. aus einer ausfahrt rauskomme und da ein "wahnsinniger" übern berg geschossen kommt. wenn sie sich denn wenigstens vorher bemerkbar machen würden. außerdem lässt sich, bzw. wird es nicht ohnehin gemacht, die alkoholprobe nicht zeitlich zurückrechnen??

By Goose (80.135.117.101) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 14:13:

@marcel: Es ist richtig, daß das Ergebnis im Strafverfahren zurückgerechnet wird. Trotzdem sollte die Entnahme zeitnah geschehen (ich bin kein Laborant, ich kann dir nicht sagen warum das so ist)

@diomega: glaub mir, auch ich war sichtlich erstaunt über das Geschenk an Denis

Gruß
Goose

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 16:03:

Als Unbeteiligter möchte ich unseren beiden Asphaltförstern hier mal Dank aussprechen, dass sie eine komplizierte Sache übersichtlich und klar für alle dargestellt haben. Sowas bringt mehr bei der Vorbeugung -die Übung am realen anonymisierten Beispiel- als alle trockene Weisheit in Fahrschulen und ADAC-Blättern.
ÜÜber die hämischen Kommentare der üblichen Schreiberlinge kann man ja weglesen.
Das Denis "Glück" gehabt hat, ist ihm auch erst hier im Thread bewusst geworden, irgendwie freuts mich sogar, denn warum soll man bei einem jungen Kerlchen, der einmal Mist gebaut hat, genauso hart zuschlagen wie bei einem alten Routinesäufer, der nicht mehr zu ändern ist.

By klausk (80.142.125.29) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 17:52:

Hallo diomega,
Denis schrieb, das er kein Einkommen hat. In diesem Fall wird der Mindestsatz von 5EUR/Tag genommen. Die Strafe entspricht also 30 Tagessätzen, was die unterste Grenze ist (für diese Straftat).

Grüße
Klaus

By Goose (217.81.250.178) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 18:55:

Kleine Korrektur. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens fünftausend Euro festgesetzt. (§ 40 StGB)

Gruß
Goose

By klausk (80.142.92.202) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 05:31:

Hallo Goose,
hast natürlich Recht, bin mit den mindesten 5 Tagessätzen kollidiert.

Grüße
Klaus

By Denis (217.231.102.86) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 11:36:

@alfa

dank dir für deine Meinung..bin wirklich noch nie aufgefallen&hab nichts verbotenes gemacht..
hab ordentlich mein Abitur & ZiviDienst abgeleistet&werde vorraussichtlich zum WS anfangen zu studieren..
also man kann von mir wirklich nicht behaupten ein schlimmer finger zu sein..&die Tat bereu ich wirklich..nicht nur dass ich jetzt ca 10 Monate keinen Lappen mehr hab,sondern auch dass es ziemlich unvernünftig war..


noch ne andere Frage! um zu erfahren ob Mpu oder NAchschulung..wo erahr ich dass??

By farendil (217.85.226.74) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 16:38:

@denis: es wird wohl nicht auf ein oder sondern auf ein und hinauslaufen, wenn du den fs wieder haben willst.

By ferenc (217.9.42.114) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 19:19:

tut mir leid dass ich das so direkt hier schreibe:

aber für deutlich alkoholisierte fahrer habe ich
irgendwie kein verständnis :-(

das gleiche gilt für drogen...

By Chris (144.41.241.55) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 19:21:

@ONROP:
was ist denn ein Seetest? :-)

By diomega (217.159.1.68) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 19:27:

@ferenc:

das gleiche gilt für drogen...

"das gleiche gilt für andere drogen", würde es besser treffen. Wenn auch wahrscheinlich noch nicht ganz. Denn Koffein und Nikotin sind auch Drogen...

*haarspalt* (sorry) :)

By ferenc (217.9.42.114) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 19:44:

@diomega

ich gebe dir recht, es müsste dann wahrscheinlich
sogar heissen:

"das gleich gilt für andere, etwas harmlosere,
drogen..."

By Luigi (217.151.208.8) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 20:25:

@Chris

Mit einem Seetest findest Du heraus, ob Dein neues Auto auch was taucht ;-)

By Denis (217.231.102.86) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 23:36:

Und wo kann ich das erfahren, ob??


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