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Unfall mit nicht 100%igen TÜV Siegel !!

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Unfall mit nicht 100%igen TÜV Siegel !!
By Jikyo (62.134.120.211) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 01:47:

also wie is das eigentlich wenn man sein wagen etwas verändert hat kleinigkeiten wie z.b. nicht eingetragene felgen, oder fehlende sonnenblenden oder sowas halt und wenn man dann nen unfall hat (unverschuldet) bekommt man dann trotzdem sein geld oder wie ist das ???

By Schmuckmischa (217.84.161.145) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 07:57:

Bauliche Veränderungen erfordern einen Tüv-Segen.
Fehlt dieser, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Soweit die Rechtslage.
In diesem Fall kann auch ein unverschuldeter Unfall zum Eigentor werden.
Wenn du da auf einen ganz gewitztes Kerlchen triffst, kann der den Spiess so umdrehen, dass du die Alleinschuld bekommst.
Obendrein befreit das Fahren ohne Betriebserlaubnis deine Versicherung von jeder Haftung.
Evtl. zahlt diese den Schaden, wird sich aber anschliessend an dich wenden, um das Geld zurückzubekommen.
Ausserdem gibts da noch strafrechtliche Konsequenzen.
Sind die "Umbauten" am Fahrzeug recht unauffällig und erfolgt keine Überprüfung vor Ort, wird alles "normal" gehandhabt.

Gruss Mischa

By farendil (217.225.245.151) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 10:02:

@schmuckmischa: nicht ganz korrekt. regreß kann die versicherung nur fordern, wenn der unfall duch die bauliche veränderung zumindest mitverursacht wurde.
im zweifelsfalle wirst du das aber beweisen müssen, daß dem nciht so ist.

By Frell (134.108.33.169) on Montag, den 16. September, 2002 - 07:27:

Aber selbst diese Beweisführung bedeutet schon mal wesentlich mehr Ärger als die TÜV-Eintragung und zusätzlich bleiben die mindestens 50 Teuro und drei Flenspunkte für Fahren ohne Betriebserlaubnis sowie die Auflage, für das Fahrzeug (soweit noch betriebsfähig) eine neue Betriebserlaubnis einzuholen (also die Veränderung eintragen zu lassen).


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