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Auffahrunfall mit "Fahrerflucht"

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Auffahrunfall mit "Fahrerflucht"
By GA (149.219.195.221) on Samstag, den 14. September, 2002 - 19:21:

Ich habe auf der Deutzer Brücke in Köln die Spur von rechts nach links gewechselt, weil ich am Ende der Brücke nach links abbiegen wollte. Dabei ist mir ein anderer Pkw hinten reingefahren, weil er vermutlich zu schnell war. Mein Schaden ist sehr gering. Es ist kaum etwas zu erkennen. Da ich auf der Brücke wegen des starken Verkehrs nicht anhalten konnte, fuhr ich zunächst weiter. Dabei habe ich den Pkw, der mich gerammt hatte, aus den Augen verloren. Ich bin dann nach Hause gefahren. Dort erwartete mich schon die Polizei. Ich habe leider zugegeben, daß ich den Unfall bemerkt hatte. Man nahm mir den FS ab und warf mir Fahrerflucht vor. Wenn der Vorfurf aufrecht erhalten bleibt, droht mir eine Strafe plus Fahrverbot. Ich hätte auch versicherungsmäßige Nachteile. Ich bin in einer Verkehrs-Rechtschtsschutzversicherung und will mich mit meinem Rechtsanwalt beraten.

Trotzdem möchte ich euch fragen, ob der Vorwurf der Fahrerflucht aufrecht erhalten bleibt. Wie soll ich mich am besten verhalten, damit ich das entkräften kann?

By farendil (217.235.53.196) on Samstag, den 14. September, 2002 - 19:57:

ob der Vorwurf der Fahrerflucht aufrecht erhalten bleibt.
nein überhaupt nciht! wieso sollt er auch?
schließlich hast du nicht nur den unfallort wirklich verlassen, sondern auch alles zugegeben.

Wie soll ich mich am besten verhalten, damit ich das entkräften kann?
wie wärs mit einer zeitreise zurück???

weisst du, für typen wie dich habe ich keinerlei verständnis!

du fährst einfach weiter, hälst nirgendwo an, gehst nicht zur polizei und versuchst uns dann irgendwelche märchen zu erzählen...
für wie dumm hälst du das forum?

By Koral (217.81.31.22) on Samstag, den 14. September, 2002 - 21:20:

Mensch, farendil, das ist mein Kollege. Das ist mir jetzt äußerst peinlich. Der weiß gar nichts davon, daß ich diesen Text an Euch gesandt habe. Er kennt das Forum gar nicht, sondern nur ich. Ich kann ihm das jetzt auch nicht mehr zeigen, wegen Deiner Antwort, die ja so richtig ist! Bloß ein Märchen (wie sagt Ihr so schön? ein Fake) ist es nicht, dafür verbürge ich mich. Es ist leider eine traurige Wahrheit. Ich habe selbst die Hände über den Kopf zusammengeschlagen, als er mir das heute erzählte und ihn gefragt: Wie konntest Du nur zugeben, daß Du den Unfall bemerkt hast. Jetzt ist doch alles verloren. Er hat auch nicht damit gerechnet, daß die Polizei gleich da ist. Ich hab ihm gesagt: Da muß man aber mit rechnen, wenn man schon abhaut.

Ich dachte, er hätte doch noch eine Chance zusammen mit seinem Anwalt. Aber ich glaube es jetzt auch nicht, wo Du das so deutlich gesagt hast. Oder gibt es doch noch ne Möglichkeit, ihm zu helfen?

Zeigen werde ich ihm diesen Thread auf keinen Fall. Das ist mir zu peinlich. Vielleicht kannst Du mir noch etwas sagen? Ich gehe davon aus, daß Du mich aus dem Themengebiet Geschwindigkeitsverstoß kennst. Ich würde Dir auch berichten, wie es letztendlich ausgegangen ist.

By farendil (217.235.53.196) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 00:00:

@koral: schick mir mal ne mail. aber im moment spinnt mal wieder der server - daher bitte erst ab montag mittag. (ich hoffe, da geht es wieder)

By HarryB (203.198.24.4) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 06:20:

Also, das laesst mich jetzt den Kopf schuetteln: Ich habe selbst die Hände über den Kopf zusammengeschlagen, als er mir das heute erzählte und ihn gefragt: Wie konntest Du nur zugeben, daß Du den Unfall bemerkt hast. Jetzt ist doch alles verloren.
Waere es nicht viel besser gewesen, ihn zu fragen: Warum hast Du nicht angehalten, kurz mit dem Auffahrenden gesprochen und eine Stelle zum Anhalten und Austausch der Daten vereinbart?
Ich meine, so waere es richtig gewesen. Ich bin schon ein mehr als ein wenig verwundert, dass Koral hier mal so eben die Fahrerflucht moralisch unterstuetzt, waehrend gegen die angebliche Abzocke der Geschwindigkeitsueberwachung gegreint wird.... Wie war das doch gleich mit der doppelten Moral?

By Koral (217.81.16.241) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 10:57:

@HarryB

Wir kennen uns jetzt schon eine Weile, und ich fand es bisher gut, mit Dir zu diskutieren. Darum will ich Dir auch hier etwas sagen. Mein Kollege ist in der beruflichen Zusammenarbeit ein so anständiger Mensch und ein so kluger Ingenieur, dessen Fähigkeiten ich bewundere, daß er mir ganz ehrlich sehr leid tut wegen seiner Blödheit. Da ist ja mein zu schnelles Fahren auf der Baustelle ein Klacks dagegen.

Ich habe mit meiner Frau darüber diskutiert, was ich an der Stelle meines Kollegen gemacht hätte. Meine Frau sagt: auf der Brücke anhalten. Ich sage, vielleicht wäre ich von der Brücke runter gefahren, aber sehr langsam, so daß ich meinen Auffahrer auf keinen Fall aus den Augen verloren hätte. Ich hätte alles getan, um mit ihm in Kontakt zu kommen. Hätte ich gemerkt, daß er nicht anhalten will, hätte ich mir sein Kennzeichen notiert. Ich finde farendils Bemerkung gut, daß man in solch einem Fall zur eigenen Sicherheit zur Polizei hätte gehen müssen. Ob ich es getan hätte, weiß ich nicht. Jetzt weiß ich, wie wichtig das gewesen wäre. Wenn ich es nicht getan hätte, hätte ich darauf vorbereitet sein müssen, daß mich die Polizei erwartet. Wenn ich das nicht erwartet hätte, hätte ich aber die grüne Minna vor meinem Haus erkennen und mir da noch eine vernünftige Antwort überlegen müssen. Wahrscheinlich ist zu diesem Zeitpunkt schon zu viel falsch gelaufen.

Alles hätte, hätte...

Ich gehe davon aus, das mein Kollege nicht schuldhaft den Unfall verursacht hat. Aber es könnte auch sein, daß er ein schlechtes Gewissen hatte. Ich treffe ihn am Montag wieder und werde ihn danach fragen. Wiederum, wenn er ein schlechtes Gewissen gehabt hätte und er sich bewußt durch Fahrerflucht aus der Verantwortung hätte ziehen wollen, dann hätte er doch der Polizei gesagt: Ich weiß nichts von einem Unfall. Das hat er nicht getan. Darum bin ich der Meinung, daß man meinem Kollegen helfen sollte, aus der Sache unbeschadet wieder herauszukommen. Lieber HarryB, das hat mit Doppelmoral gar nichts zu tun.

Dieser Thread zeigt auf jeden Fall, daß Fahrerflucht ein Delikt ist, das man nicht auf die leichte Schulter nehmen kann. Er sollte eine Warnung für alle sein. Ich glaube, die Strafe ist sehr hoch, 30 Tagessätze, oder sowas und natürlich Fahrverbot.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 19:39:

Eine Frage? wo blieb der ander VT derGA fuhr ich zunächst weiter. Dabei habe ich den Pkw, der mich gerammt hatte, aus den Augen verlorendieser VT haette doch genauso gut hinterherfahren koennen,und warten bis es Safe war anzuhalten,aber womoeglich war er sich auch einer schuld bewust,denn wenn ich einen Unfall haette wuerde ich nicht so schnell verschwinden.Irgendetwas ist dabei nicht stubenrein.

By farendil (217.225.251.12) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 20:15:

@bb: wozu soll der andere anhalten, wenn der unfallgegner einfach davongefahren ist!
und daß man im dichten verkehr mit glück und entsprechenden spurwechseln schnell mal etliche autos und ampellängen weiter nach vorn kommt, ist ganz normal.

vielelicht aht er auch angehalten und die polizei angerufen - schleißlich war die recht schnell da!

By Koral (217.81.16.241) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 21:51:

@BB

Irgendetwas ist dabei nicht stubenrein.

Was da nicht stubenrein ist, werde ich versuchen noch rauszubekommen. Nur eines weiß ich, daß mein Kollege (GA), nicht die Absicht gehabt hat, einfach zu verschwinden. Sein Fehler war, seinen Auffahrer auf der Brücke (2 spurig, ohne Randstreifen) nicht einfach auszubremsen. Der Auffahrer hatte bessere Chancen, unentdeckt zu verschwinden, weil er hinterher fuhr. Er brauchte ja am Ende der Brücke nur nach rechts, statt nach links wie mein Kollege zu fahren. Und schon war er weg. Für meinen Kollegen war es doch viel schwieriger, ein Fahrzeug ständig im Rückspiegel zu verfolgen, als dem Auffahrer, der nur nach vorn zu schauen brauchte. Meinen Kollegen gleich wegen Fahrerflucht anzuzeigen, ist auch nicht die feine englische Art. Ebensogut hätte das auch mein Kollege machen können.

Wie die Unfall-Schuldfrage zu beantworten ist, weiß ich nicht. Es kann sein , daß meinem Kollegen eine Mitschuld trifft, vielleicht sogar zu 50 %. Ich weiß aber genau, daß er nicht flüchten wollte, um sich vor der Verantwortung zu drücken.

Mir ist dieses Beispiel eine Lehre, daß man nie das Gute in einem Unfallbeteiligten vermuten sollte, sondern nur das Schlechteste. Leider.


@farendil

Ich hab Dir eine mail geschickt an dkoppras@rcs1.urz.tu-dresden.de. Die kam aber zurück. Werde es morgen Mittag noch einmal versuchen.

By Meinungsbildner (80.133.166.227) on Montag, den 16. September, 2002 - 00:10:

@farendil:und ob du anzeige erstattest oder nicht kannst du nach der kontaktaufnahme oder wenn du den ncith erreichst am nächsten tag entscheiden.
wie gesagt - rein juristisch gibts an deinem verhalten nichts auszusetzen, menschlich dagegen finde ich es unter aller sau!


weisst du, für typen wie dich habe ich keinerlei verständnis!

du fährst einfach weiter, hälst nirgendwo an, gehst nicht zur polizei und versuchst uns dann irgendwelche märchen zu erzählen...
für wie dumm hälst du das forum?


Na Meister, sind wir wieder ein bißchen schizophren heute abend ? In dem einen Thread zum Thema "Fahrerflucht" machst du die an, die ihr Recht einfordern, in dem anderen hast du für Fahrflüchtige plötzlich überhaupt kein Verständnis...aber die Hauptsache mal ein bißchen Stimmung machen ! Zum Kotzen ist das !

By farendil (217.235.61.139) on Montag, den 16. September, 2002 - 00:57:

@meinungsbildner: lesen kannst du scheinbar nciht - DAs ist zum kotzen!

ich hab was gegen die leute, die sich anch einem unfall aus der verantwortung vor dem geschädigten stehlen.
also gegen die, wo der geschädigte probleme hat, sein geld zu bekommen (wenn er es überhaupt bekommt)

gegen die, die formal juristisch nciht ganz korrekt sind, dem geschädigten aber kein nachteil entsteht, habe ich überhaupt nix. warum auch? solange die schadenregulierung klappt, kann es dem unfallgegner doch egal sein, ob etwas nicht ganz 100% korrekt war.
genau dieses ziel hat der straftatbestand der Vu-flucht nämlich - den bestrafen, der dem unfallgegner die regulierung verhindert!

aber die Hauptsache mal ein bißchen Stimmung machen !
du mußt nicht von dir auf andere schließen! lern lesen und dann schaffst du das vielleicht auch!

By Koral (149.219.195.221) on Montag, den 16. September, 2002 - 08:58:

Eine Frage (nur theoretisch): Ich habe einen Unfallbeteiligten (Bagatellschaden) aus den Augen verloren, aus welchem Grund auch immer, kann ja auch ohne böse Absicht passiert sein. Ich habe sein Kfz-Kennzeichen. Kann ich zur Polizei gehen und die Adresse erfahren, ohne daß ich ihn gleich wegen Unfallflucht anzeigen muß?

By farendil (217.85.231.30) on Montag, den 16. September, 2002 - 09:09:

@koral: nein, zur polizei geht nicht. du kannst aber die zulassungsstelle kontaktieren.
bei berechtigtem interesse muß sie dir die daten des fahrzeughalters herausgeben.

es gibt aber einen anderen weg:
du rufst den zentralruf der autoversicherer an (0 800 er nummer) und gibst denen das kannzeichen und die daten zum unfall. entweder verbinden die dich direkt mit der versicherung oder geben dir die versicherung zum kennzeichen.

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 16. September, 2002 - 09:25:

@koral
einen Vorwurf, dem sich din Kollege evtl gegenübergestellt sieht, ist, dass der Aufgefahrene vorträgt, dass er garnicht mehr hat bremsen können, da dein Kollege ohne auf den Verkehr zu achten plötzlich rausgezogen ist. Aus dessen Sicht (habe mal versucht mich in den reinzudenken) sieht es so aus:
Da zieht plötzlich so ein Tottel vor mir raus auf meine Spur, so das ich es nicht mehr ganz schaffe und drauffahre. Angehalten hat er nicht, bin dann hinter ihm her, aber im Verkehrsgewühl ist er mir abgehauen.
So oder ähnlich könnte der ander bei der Bullerei vorgetragen haben.
Wie es wirklich war weiss ich ja nicht.
Anhalten hätte er da schon können, auch wenn die anderen gehupt hätten, er hätte sich mitdem dann nach der Brücke verabreden können. Selbst wenn er in Panik weitergefahren ist, hätte er eigentlich bei der nächsten Bullerei rein gehen können und das angeben. ....hab den Unfallpartner im Gewühl verloren! Denke mir, das war keine böse Absicht oder schräge gesinnung, sondern einfach eine Panikreaktion in einer Situation über die er sich früher zu hause in Ruhe nie Gedanken gemacht hat, wie er sich bei sowas vehalten sollte, wenn es einmal passiert.
Was er höchstens vortragen kann, ist, dass er dem Anderen durch die Heckscheibe Handzeichen zum Nachfolgen gegeben hat, und sich sicher war, der würde ihm folgen (nach Hause), er aber hat auf den Verkehr achten müssen und nicht gesehen hat, wie der ihn verloren hat.
Über die Brücke bin ich früher gelegentlich drüber gefahren, wo der BDI noch in Köln war. Meine "Ortskenntnisse" fangen also an ein bischen einzustauben.

By Meinungsbildner (80.133.167.127) on Montag, den 16. September, 2002 - 09:34:

@Koral: Sobald es zu einer Berührung der Fahrzeuge kommt, merkt man bzw. hört man das auf jeden Fall ! Wer dann einfach weiterfährt, hat es gemerkt und will damit aber nichts zu tun haben sprich er hat keine Lust zu zahlen, wie auch immer. Deshalb kann ich nur empfehlen, immer zur Polizei zu gehen in so einem Fall und entsprechend Druck zu machen. Gehst du nämlich den von farendil beschriebenen Weg, hast du erstmal nichts in der Hand und die Versicherungen stellen sich schnell quer, da sie sowieso nicht sehr zahlungswillig sind. Sobald die merken, das da irgendwas unklar ist - BLOCKADE ! Das habe ich schon öfters gemerkt. Und dann kannst du nämlich beweisen, das du geschädigt wurdest. Ist lästig und verläuft leider allzu oft im Sande.

Außerdem muß der Verursacher nicht zwangsläufig wegen Fahrerflucht herangezogen werden. Bei Bagatellschäden gilt, soweit ich weiß, eine 24h Karenz, in der man sich bei der Polizei melden kann. Passiert das, dann hat man nichts zu befürchten. Gilt aber wie gesagt nur bei Bagatellschäden wie beim Ausparken oder so.

Hab ich auch schon so gemacht, hab auf einem Parkplatz vor der Haustür beim Ausparken ein anderes parkendes Auto gestreift. Ich hinterließ einen Zettel, bin weggefahren um eine Kamera zu besorgen, kam mit der Polaroid wieder, hab den Schaden bildtechnisch dokumentiert und bin dann mit den Fotos zur Polizei, ca. 2 Stunden später. Gab gar keine Probleme, die haben es notiert und ich war auf der sicheren Seite.

By Meinungsbildner (80.133.167.127) on Montag, den 16. September, 2002 - 09:36:

@farendil:lesen kannst du scheinbar nciht - DAs ist zum kotzen!
Du kannst scheinbar nicht schreiben ! Dein Kauderwelsch ist leider allzu oft mißverständlich und daher kommt es auch zu solchen Reaktionen. Bin sicherlich nicht der einzige, der das so sieht...

By farendil (217.85.225.33) on Montag, den 16. September, 2002 - 09:43:

@meinungsbildner:
Sobald es zu einer Berührung der Fahrzeuge kommt, merkt man bzw. hört man das auf jeden Fall !
falsch!
du hörst nciht jede berührung, schon agr nicht unter gewissen umständen (verkehr, starker regen, lautes radio etc.)
das ist gutachterlich nachgewiesen.

hast du erstmal nichts in der Hand
es ist ja auch so schwer, dem verurscher mit der polizei (VU-flucht zu drohen) oder sich gleich von ihm ein unterschriebenes protokoll geben zu lassen, in dem er bestätigt, mein auto angefahren zu haben.

Gehst du nämlich den von farendil beschriebenen Weg
lieber meinungsbildner, lesens chein über nacht noch nicht deine stärke geworden zu sein, sonst hättest du festgestellt, daß ich hier gar nichts geraten habe!

Bagatellschäden gilt, soweit ich weiß, eine 24h Karenz, in der man sich bei der Polizei melden kann.
falsch! erstens gilt das nur im ruhenden verkehr,
zweitens:
KANN die strafe gemildert oder gar von dieser abgesehen werden.
drittens:
gibt es in dem fall, wo die strafe gemildert oder gar von ihr abgesehen wurde 5 punkte in flensburg

Passiert das, dann hat man nichts zu befürchten.
manche leute haben eine eigenartige vorstellung von "nichts"

By Goose (80.135.126.60) on Montag, den 16. September, 2002 - 12:54:

Außerdem muß der Verursacher nicht zwangsläufig wegen Fahrerflucht herangezogen werden. Bei Bagatellschäden gilt, soweit ich weiß, eine 24h Karenz, in der man sich bei der Polizei melden kann. Passiert das, dann hat man nichts zu befürchten. Gilt aber wie gesagt nur bei Bagatellschäden wie beim Ausparken oder so.

Das ist so nicht richtig. Das Gericht kann das Verfahren einstellen, wenn der Unfall sich im ruhenden Verkehr ereignete, ein Bagatellschaden vorliegt und der Verursacher sich binnen 24 Std. gemeldet hat. Wird er jedoch, bevor er sich selbstständig meldet, von der Polizei ermittelt hat er ein Problem...

Die Polizei wird in jedem Fall zunächst wegen einer Unfallflucht ermitteln.

Diese Erweiterung des § 142 StGB stellt ein Schlupfloch für die dar, die nachträglich doch noch ein schlechtes Gewissen bekommen. Eine Garantie, daß man unbestraft davonkommt, ist sie jedoch nicht.

Gruß
Goose

By Billy Bob (24.141.220.190) on Montag, den 16. September, 2002 - 16:24:

@bb: wozu soll der andere anhalten, wenn der unfallgegner einfach davongefahren ist! Moeglicherweise habe ich andere ansichten was Stassenverkehr anbetrifft,aber wennimmer jemand mit einem anderen fahrzeug einen Unfall, hat egal wie,und es ist wie beschrieben auf einer sehr belebten strasse,ist es doch normal dass man als erstes irgendwo stoppt,wo es eben keinen Stau verursacht,und dann Information austauscht.So wie ich das sehe,haette der Fahrer dess von hinten kommenden Fahrzeuges zumindest versuchen muessen dem {gerammten} Fahrzeug zu folgen,was er aber nicht tat,sondern sofort zur Polizei fuhr und dort Strafantrag wegen fahrerflucht stellte,nun nach meiner ansicht haette er zumindest versuchen sollen hinter GA herzufahren,da ja GA nach links in eine andere Strasse wollte,sicher waere dort einen gelegenheit gewesen um zu halten,und Namen und Versicherungen auszutauschen.

By farendil (217.235.41.251) on Montag, den 16. September, 2002 - 18:09:

@bb: ich kenn die situation nciht. klar hätte ich das als geschädigter getan - und: mir wäre er sicher ncith davongefahren! - nur geh mal davon aus, daß er es versucht hat, den anderen aus den augen verlor und dann? dann war seine reaktion die einzig richtige.

By Koral (217.228.11.88) on Montag, den 16. September, 2002 - 19:44:

Habe mit meinem Kollegen noch einmal gesprochen. Hier ein Zwischenbericht:

Mein Kollege

1. hat den Auffahrer schon auf der Brücke aus den Augen verloren.
2. hat sich kaum das Aussehen des Autos im Rückspiegel merken können. Er weiß nur die Farbe.
3. hat kein Nummernschild erkannt.
4. fand es normal, auf der Brücke nicht angehalten zu haben, weil es viel zu gefährlich gewesen wäre, auszusteigen.
5. hat die Berührung kaum bemerkt. Ein Schaden ist bei ihm überhaupt nicht vorhanden. Stoßstange muß alles abgefangen haben.
6. ist der Meinung, rechtzeitig geblinkt und den nachfolgenden Verkehr genügend beachtet zu haben.
7. ist bisher 34 Jahre lang unfallfrei gefahren.
8. hat Null Punkte.
9. will über seinen Betrieb beantragen, daß der sofortige Einzug seines FS rückgängig gemacht wird.
10. ist der Meinung, daß es eine Gerichtsverhandlung geben wird. Da wird man hören, inwieweit der Auffahrer den Unfall anders darstellt und Forderungen erhebt.
11. ist der Meinung, daß der Auffahrer sich vielleicht der Tragweite seiner Anzeige bei der Polizei nicht bewußt war.
12. hat selbst nicht damit gerechnet, daß er wegen Fahrerflucht angezeigt wird, da er sich unschuldig fühlte.
13. war an einer Prüfung und Regulierung seines Schadens nicht interessiert, weil er vermutete, daß bei ihm kaum ein Schaden aufgetreten ist, so wie es auch war. Einen eventuellen Schaden hätte er mit seiner Vollkasko reguliert.

Ich finde die Bestrafung wegen Fahrerflucht sehr krass. Das muß wohl jetzt das Gericht entscheiden. Mal sehen, was dabei rauskommt.

By farendil (217.235.41.251) on Montag, den 16. September, 2002 - 20:19:

@koral:

1: wie gesagt: man kann auch nach der brücke anhalten.

4: sehe ich anders, kenne aber die situation nicht und verweise auf 1.

5: Ein Schaden ist bei ihm überhaupt nicht vorhanden. das kann er gar nicht sagen! bei den modernen kostruktionen gibt es oft schaeden im unterbau der stossfaenger, waehrend aussen (fast) nix zu erkennen ist.

6. ist irrelevant. es geht um unfallflucht, nicht um die schuldfrage am unfall.

7. schön und gut, aber auch das entkräftet keine vu-flucht.

8. ist kein pluspunkt.

9. sein betrieb hat gar nix zu sagen

10. die verhandlung wegen vu flucht hat mit den forderungen wegen des schadens nichts zu tun!

11. wenn es so war wie beschrieben hätte ich nciht anders gehandelt und anzeige erstattet.

12. sag mal, ist er doof?? er merkt das es knallt, fährt weiter und meint daß er keine fahrerflucht begeht???
sorry, aber das weiß jedes kind!

13. typisches argument von denen, die sich aus dem staub machen! ganz typisch auch für ein schlechtes gewissen!

By HarryB (203.198.106.127) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 03:07:

Also ich kenne besagte Bruecke recht genau und bin laengere Zeit des oefteren darueber gefahren. Und man kann mir erzaehlen, was man will, es besteht immer die Moeglichkeit, den Warnblinker einzuschalten und kurz zu stoppen, um den Treffpunkt fuer den Austausch der Daten zu verabreden. Das Ganze haette keine Minute gedauert und haette den im Berufsverkehr ohnehin taeglichen Stau nicht wesentlich verzoegert. Sorry, Koral, aber die Argumente Deines Kollegen hoeren sich fuer mich sehr weit hergeholt an, und nun muss er eben die Folgen seines Handelns - auch wenn es unbedacht war - tragen. That's life....

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 08:28:

Oh Wunder, Harry und ich sind einer Meinung, nämlich man hätte da anhalten können und müssen in so einem Fall. Entweder war unser Pechvogel besonders blauäugig oder besonders naiv und in der Situation total überfordert.
Was mir noch unlogisch erscheint in Korals letzten Ausführungen ist:
Unser Pechvogel will rechtzeitig geblinkt und den nachfolgenden Verkehr beobachtet haben, aber dann ist er bereit seinen eigenen Schaden durch einem Auffahrer, der ja in aller Regel immer zahlen muss, seiner eigenen Vollkasko zu melden und damit eine Rückstufung im SFR zu bewirken?? Und das obwohl er vorbildlich gefahren ist?? (Vorbildlicher als ich es da z.b. morgens ganz früh als Blinkmuffel vermutlich tun würde)Das muss er jemandem erzählen, der sich die Hose mit der Kneifzange anzieht.Das glaubt ihm auch kein Richter.
Aber für uns alle ist es eine nützliche Diskussion, damit man in ähnlichen Situationen sich ein Handlungsmuster vorher schon mal geistig zurecht gelegt hat und dann danach handelt.
Denn eins ist ja auch klar: Solch eine(vermutliche) Unachtsamkeit unseres Pechvogels (Spurwechsel ohne richtig hingesehen zu haben) kann jedem mal passieren, vor allem Morgens.

By Koral (149.219.195.221) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 09:52:

@alle

Ich habe diesen Thread begonnen, weil mir mein Kollege leid tat und ich wissen wollte, wie andere darüber denken. Und für uns alle ist es eine nützliche Diskussion, damit man in ähnlichen Situationen sich ein Handlungsmuster vorher schon mal geistig zurecht gelegt hat und dann danach handelt.

Ich stimme HarryB zu. Mein Pechvogel hätte auf der Brücke anhalten können und müssen. Andererseits kann ich mich dem Argument, daß das gefährlich wäre, nicht ganz verschließen. Ich kenne die Brücke auch. Links Straßenbahn, rechts Leitplanke, dahinter ein Radweg, alles ziemlich eng. Wo oft hört man, daß bei einem Unfall auf der Autobahn erst nach dem Unfall Personen verletzt wurden (oft tödlich), nur durch das Aussteigen.

Ich habe meinem Kollegen die Frage gestellt: Warum hast Du nicht hinter der Brücke angehalten? Antwort: „Auch da wäre das Anhalten schwer gewesen, ich hätte in eine Nebenstraße einbiegen, zu Fuß zur Hauptraße zurücklaufen müssen. Ich hätte nicht gewußt, ob der Auffahrer das alles mitbekommt. Ich hätte ihn sowieso nicht wiedererkannt.“

Für mich fadenscheinige Argumente. Ich bin wirklich gespannt, ob das Gericht ihm seinen Argumenten folgen kann. Daß mein Kollege sich durch Vu-Flucht nicht aus der Verantwortung ziehen wollte, glaube ich ihm immer noch, auch deswegen, weil er freimütig vor der Polizei zugegeben hatte, daß er den Unfall bemerkt hat. Aber ob das Gericht das glaubt, ist zweifelhaft.

sein betrieb hat gar nix zu sagen. Ich hatte das nicht genau wiedergegeben. Hier genauer: Sein Anwalt versucht mit Hilfe einer betrieblichen Dringlkichkeitsbescheinigung, den FS zurückzuholen. Ob das möglich ist, hängt auch von der Größe des Schadens des Unfallgegners ab.

kann jedem mal passieren, vor allem Morgens. War zwar nachmittags nach Dienstschluß, aber ich gebe Dir trotzdem Recht!

By Koral (217.81.20.127) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 21:54:

Für alle die, die das wie ich auch noch nicht wußten, im Internet habe ich nach Information über die Verkehrsunfallflucht gesucht und folgendes gefunden:

Verfasser: Dr. Klaus Himmelreich, Köln

Quelle: http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=180#II.1

Zitat:

Man fragt sich oft, wer überhaupt ein Feststellungsinteresse haben kann, etwas aufzuklären, und ist erstaunt - was für einen Laien kaum vorstellbar ist -, daß man auch als - zivilrechtlich - Unschuldiger hinsichtlich eines Unfalles in strafrechtlicher Hinsicht wegen unerlaubten Entfernens bestraft werden kann.

Auwei...den Satz muß sich mein Kollege hinter den Spiegel stecken. Damit kann ich ihn nun nicht mehr in Schutz nehmen, so wie ich es bisher getan habe.

By dagegen (134.147.40.93) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 15:56:

> auch als - zivilrechtlich - Unschuldiger

Das weiß man ja auch erst hinterher und nicht beim Unfall!! Deswegen müssen auch alle am Unfallort bleiben.


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