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Fahrerflucht - Anzeige der Polizei oder von mir?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Fahrerflucht - Anzeige der Polizei oder von mir?
By Justus (217.225.228.222) on Samstag, den 14. September, 2002 - 17:12:

Hallo! Habe mein Auto fünf Meter hinter einem Parkverbot (der aber nur Dienstags von 5-8 Uhr gilt) abgestellt. Die Stelle war zwar ein bisschen blöd (erst ragt links ein Blumenkübel in die Straße und dann sind rechts zwei Parkplätze mit Blumenbeten am anfang und Ende, die ragen auch volle breite in die Strasse. Vor den beiden Parkplätzen haben ich meine Auto abgestellt), aber es passt doch immerhin eine Sattelschlepper knapp durch! Dann hat jemand einen hübschen Streifschaden hinterlassen und ich war nicht zu Hause. Der Typ hat zwar die Visitenkarte hinterlassen, aber die Polizei sagte es sei Fahrerflucht. So weit so gut. Der Kerl war es, es haben sich spuren an seinem Wagen gefunden. Den Rest soll der Anwalt für mich erledigen. Das tut er auch gerade, aber jetzt am Freitag rief die Polizei bei mir an und bat um Rückruf! Habe ich da etwas zu befürchten wegen der ja doch ungünstigen Stelle (obwohl kein Parkverbot!)? Oder geht es wohl um das Verfahren zur Fahrerflucht? Evtl. eine Zeugenaussage beim Revier? Und wer zeigt eigentlich an? Ich oder die Polizei im öffentlichen Interesse?

Danke Euch und Gruß

Justus

By farendil (217.235.53.196) on Samstag, den 14. September, 2002 - 19:58:

wie kam die polizei denn dazu?
wer hat die gerufen?

warum hast du dich nciht mit dem verursacher in verbindung gesetzt - ohne polizei??

By traffic (172.184.131.238) on Samstag, den 14. September, 2002 - 20:46:

@Justus: Dein Anwalt kann ja für dich bei der Polizei zurückrufen. An der Straße muß übrigens beim Parken noch ein freier Streifen von 2,5 m verbleiben, dann ist es zulässig.

By dagegen (217.5.19.23) on Samstag, den 14. September, 2002 - 21:40:

@traffic: Es müssen 3,0 m verbleiben. Die max. Breite eines Fahrzeuges ist 2,55 m plus Sicherheitszuschlag.

By Justus (217.81.242.67) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 07:46:

Ich habe schon mal ärger mit Fahrerflucht gehabt. Da habe ich die Polizei nicht gerufen. Ich habe auch jetzt erst versucht den Kerl anzurufen - aber er hat nicht abgehoben (Habe es eine Stunde lang versucht!). Und da man ja leider vorher nicht weiß mit wem man es zu tun hat habe ich lieber gleicht die Polizei gerufen und war den Ärger schon mal los.

By Goose (80.135.111.60) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 08:51:

Und da die Unfallflucht nach § 142 StGB ein Offizialdelikt ist, müssen wir ermitteln, sobald wir davon wissen. Das liegt dann nicht mehr in unserem Ermessen.

Gruß
Goose

By farendil (217.225.245.151) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 10:00:

@justus: ganz toll gemacht! du bist ein superkerl!

ja, ich weiß: nur einen zettel zu hinterlassen ist formalrechtlich fahrerflucht.
aber du hast den zettel erhalten und kannst alles regeln. du hast NULL nachteile.

aber nein, du rufst die polizei, nur weil der andere (ganz sicher aus unwissenheit!) einen klitzekleinen fehler gemacht hat, der dir aber nicht zum nachteil ist.
damit bekomt der unfallverursacher jetzt richtig ärger, geldstrafe, 5-7 punkte, vielelicht ncoh ein fahrverbot, hohe kosten und seine vollkasko (so vorhanden) wird auch ncith zahlen wollen, die haftpflicht kann bei ihm regreß nehemen und, und und.

weißt du, was ich von deinem verhalten halte? du kansnt es dir sicher denken, hinschreiben möchte ich es lieber nicht.

By justus (217.81.242.67) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 10:38:

farendil: Wie gesagt. Ich hatte schon mal Ärger mit Fahrerflucht und da hat es fast ein Jahr gedauert bis ich Recht bekam. Der Kerl hatte auch einen Zettel hinterlassen - wollte es dann aber auf einmal nicht gewesen sein - seine Versicherung wollte auch nichts bezahlen. Recht haben ist leider noch nicht Recht kriegen. Zudem ist der ganze Fahrerfluchtkram bereits ausführlich durch die Presse gegangen (da sollte jetzt doch langsam jeder Bescheid wissen) - und ich habe das Gesetz nicht gemacht! Und bitte. Ich habe den Kerl mindestens 30 mal auf Handy und Festnetz zu erreichen versucht, übers Internet auch noch die Nummer seiner Lebensgefährtin (oder Freundin oder Mitbewohnerin) gefunden und die auch noch Versucht zu erreichen! Der Zettel war übrigends nur eine Visitenkarte - ohne daß irgendwas Handschriftlich hinzugefügt wurde.

Was Du von meinem Verhalten hälst ist mir ziemlich egal. Vielleicht solltest Du mal an den falschen geraten und dann so ein Jahr nur Ärger und Rennerei haben?! Sowas wünsche ich Dir auf jeden Fall nicht!

By farendil (217.85.234.187) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 10:58:

@justus: dir ist es noch nicht passiert, daß du eine stunde nciht ans telefon gehen konntest?

und ob du anzeige erstattest oder nicht kannst du nach der kontaktaufnahme oder wenn du den ncith erreichst am nächsten tag entscheiden.
wie gesagt - rein juristisch gibts an deinem verhalten nichts auszusetzen, menschlich dagegen finde ich es unter aller sau!

By Matthias (217.83.181.20) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 11:30:

Da kann man sich farendil nur anschliessen...
Wenn Du innerhalb einer Stunde hundert mal anrufst - na und? Probiers doch einfach mal mit morgens, mittags, abends.
Den guten Willen hat er ja gezeigt mit der Karte, für mich auch kein Grund so jemanden dann in die Pfanne zu hauen.

By Jack Daniels (62.246.155.45) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 22:57:

In den meisten Fällen,die mir bekannt sind,waren die Visitenkarten Fälschungen,die kannst du in fast jedem 2.Supermarkt selber machen.Wenn dich mal einer angeschissen hast ist dir das auch egal ob er einen Zettel ans Auto hängt.Der Verursacher hätte den Unfall auch selber bei der Polizei melden können(müssen),ich würde auch nicht ewig Hinterhertelefonieren,schliesslich sollte es schon lange bekannt sein das die Visitenkarte nicht vor dem Vorwurf der Unfallflucht schützt.

By Meinungsbildner (80.133.166.227) on Montag, den 16. September, 2002 - 00:01:

Kann mich Justus und JD nur anschließen, ich rufe in so einem Fall immer die Polizei dazu, da ich ebenfalls schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe. Frau beging nach VU Fahrerflucht, nachdem sie mich auf den Bordstein abgedrängt hatte und mein Reifen hin war. Ferner hatte meine Freundin ein Schleudertrauma. Wir konnten sie noch einholen und haben sie sogar auf den Unfall hingewiesen, trotzdem fuhr sie mit quietschenden Reifen weg. Polizei gerufen, alles ging seinen Weg. Verfahren wurde nach einigen Wochen vom Staatsanwalt nach §135 gegen Zahlung einer Geldbuße von ca. 500 DM eingestellt. Daraufhin stellte sich die gegnerische Versicherung quer und meinte, das die Geldbuße kein Schuldeingeständnis sei, sondern nur aus wirtschaftlichen Erwägungen gezahlt wurde. Keine Kohle von der Seite. Ich hab nicht geklagt, da der Schaden unter 300 DM lag und ich keine RS hatte. Einen Hals hatte ich trotzdem, denn wenn die Frau einfach angehalten hätte, hätte man sich doch einigen können und sie wäre sogar noch billiger davon gekommen ( 300 DM vs. 500 DM Geldbuße). Aber nein, sie muß ja die Kurve kratzen. Leider fand keine Berührung der Fahrzeuge statt (hab zu schnell reagiert...), sonst hätte es der Staatsanwalt vielleicht durchgezogen, wer weiß.

Deshalb haben Fahrer, die abhauen, bei mir keine Lobby mehr, ganz einfach. Wer Scheisse baut, soll gefälligst auch dazu stehen ! Alles andere finde ich scheisse !!!

By farendil (217.235.61.139) on Montag, den 16. September, 2002 - 01:03:

@meinungsbildner: ja sicher! wirf die, die ihre daten hinterlassen (nur ncith in der korrekten vorgeschrieben form) in einen topf mit denen, die vorsätzlich abhauen, nachdem sie gestellt wurden!

weißt du was das wort "differenzieren" bedeutet? nein? - dann schlag mal im duden nach und versuch es anzuweden!

und mein Reifen hin war. Ferner hatte meine Freundin ein Schleudertrauma.
nur ein reifen kaputt und davon ein schleudertrauma?
da wollte nicht jemadn geld kassieren?
mein lieber, unterhalt dsich mal mit einem fachmediziner auf diesem gebiet - der lacht dich aus, wenn du die story losläßt!

Wer Scheisse baut, soll gefälligst auch dazu stehen !
ach, du meisnt, der verursacher hat die visitenkarte hinterlassen, weil er justus ärgern wollte und nicht, damit die sache reguliert wird?

@jd: was meinst du:
wenn man dort anruft und derjenige den unfall nicht verursacht hat/haben will kann man die polizei immer noch einschalten.

By Grobi (80.146.165.98) on Montag, den 16. September, 2002 - 09:01:

Beruhigt euch mal wieder!

Ich habe mal einen Wagen angetickt, gegenüber in der Kneipe Bescheud gesagt und bin zu meinem Termin. Als ich wiederkam, waren 2 Polizisten in der Kneipe. Die sagten, jemand hätte den Unfall beobachtet und die Sache würde jetzt ihren Gang gehen... Habe dann mit dem zuständigen Revier telefoniert und der STA hat das Verfahren nachher eingestellt!

Wenn Justus also entsprechend aussagt, kann das Verfahren eingestellt werden.

BTW: Wenn ich denjenigen auf der Visitenkarte nicht erreichen kann, ist es schon sinnvoll, irgendeine Form der Beweissicherung zu machen!

Grobi

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 16. September, 2002 - 09:38:

Jetzt muss ich doch mal ein bischen dem Justus die Stange halten.
Wenn ich einen Schaden verursache und stecke meine Karte unter den Scheibenwischer, dann muss ich sicherstellen, dass ich erreichbar bin. Als Schädiger würde ich zur eigenen Absicherung umgehend bei einer Bullerei vorbeifahren und das melden.
Wenn jemand nur blauäugig seine Karte dunter steckt und danach nicht mehr erreichbar ist, dann muss er das Risiko auch tragen und darf sich nicht beschweren, denn es wäre zuerst einmal seine Sache gewesen aktiv zu sein. Es wäre nicht das erste Mal, das jemand eine Visitenkarte, die von irgendjemandem bekommen hatte, unter den Scheibenwischer steckt, um die anwesenden Zeugen zu täuschen.
Irgendwie kann ich nachvollziehen, dass jemand der versucht den Karteninhaber zu errreichen und der ist nicht erreichbar, dann Anzeige erstattet. Denn der Schaden sind ja schon einn paar 1000 Euro.

By Meinungsbildner (80.133.160.169) on Montag, den 16. September, 2002 - 10:31:

@farendil:*seufz* was rede ich eigentlich noch mit dir...

nur ein reifen kaputt und davon ein schleudertrauma?
da wollte nicht jemadn geld kassieren?

Die Geschichte habe ich in der ultrakurzform erzählt, um die wichtigsten Punkte herauszustellen...Der Bordstein war an der Stelle sehr hoch. Ich bin 50 km/h gefahren und die Straße war naß, weil es kurz vorher geregnet hatte. An der Stelle ist die Straße in jede Fahrtrichtung zweispurig INNERORTS, somit ist rechts überholen erlaubt. Weil die dumme Tante mit 30 auf der inneren (linken) Spur vor mir hergegurkt ist, habe ich den Blinker gesetzt, bin rechts rüber und wollte rechts an ihr vorbeifahren. Als ich ca. 2/3 ihrer Wagenlänge neben ihr war, setzte sie den Blinker und zog im selben Moment rüber - ich gehupt, ausgewichen und vollgebremst und dabei auf den Bordstein aufgeprallt, so das der Wagen wieder ein Stück zurücksprang. Die Tante bremste kurz, schaute in den Rückspiegel, gab dann wieder Gas und bog in die nächste Straße rechts rein...soweit das, wie es weiterging...wen es interessiert, erzähl ich ein anderes mal...

Meine Freundin bekam ca. eine Stunde später rasende Kopfschmerzen und Nackenschmerzen, die bei Bewegung verstärkt wurden. Zur Sicherheit sind wir in die Klinik, um knöcherne Verletzungen auszuschließen, zum Glück war aber nichts. Danach sind wir zur Polizei und haben den ärztlichen Attest vorgelegt. Die Fahrerflucht wurde um den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erweitert. Und trotzdem hat der sch.... Staatsanwalt das Verfahren eingestellt. In meinen Augen hat sich die blöde Kuh FREIGEKAUFT !!!

Ich bin noch mit plattem Reifen hinter der hergefahren. An einem Zebrastreifen mußte sie halten, da ist meine Freundin aus dem Auto gesprungen und zur ihr hingelaufen. Sie klopfte an die Scheibe und widerwillig kurbelte die runter. nach dem Vorwurf, einen Unfall verursacht zu haben, wurde sie total patzig, zeigte ihr einen Vogel und sachte "sie hätte sie ja nicht mehr alle" und gab dann mit quiteschenden Reifen voll Gas. Das ist von Zeugen beobachtet worden, die mir auch namentlich bekannt sind.

Nun, mein Anwalt setzte 500 DM Schmwerzensgeld fest, weil meine Freundin fast eine ganze Woche tierische Kopfschmerzen hatte und ständig Schmerzmittel schhlucken mußte.

Und GENAU DESHALB habe ich mit Leuten, die Fahrerflöucht begehen, absolut kein Mitleid mehr !!!

mein lieber, unterhalt dsich mal mit einem fachmediziner auf diesem gebiet - der lacht dich aus, wenn du die story losläßt!
Das ist so blödes Gewäsch, das ich nicht weiß ob ich lachen oder weinen soll - ich bin Mediziner und weiß genau, wovon ich in dem Fall rede !!! Also solltest du dich bitte nicht so weit aus dem Fenster lehnen, o.k. ?!

ach, du meisnt, der verursacher hat die visitenkarte hinterlassen, weil er justus ärgern wollte und nicht, damit die sache reguliert wird?
Von was soll Justus denn ausgehen, wenn der Depp nicht ans Telefon geht ?? Ich hätte an der Stelle ganz genau so gehandelt...

da wollte nicht jemadn geld kassieren?
Klar wollte ich Geld kassieren, aber zu Recht. Die blöde Kuh war laut Polizeibericht drei Tage lang unauffindbar...danach verweigerte sie erst die Aussage, gab dann später zu, dort gefahren zu sein, sie hätte aber nichts gemerkt. Sie gab auch zu, das jemand an ihrer Scheibe war und sie mit "absurden Vorwürfen bombadiert hätte".

Deine Unterstellung hier ist eine Unverschämtheit ! Bis heute habe ich kein Geld gesehen, die Sache ist gelaufen. Ich hätte klagen können, nur zu welchem Preis? Wenn schon der Staatsanwalt alles einstellt und sich kaufen läßt (die Hauptsache das Landessäckel wird voll !!!), was soll ich dann vor Gericht erwarten, hmm ??

By farendil (217.235.41.251) on Montag, den 16. September, 2002 - 10:54:

@meinungsbildner: der unfallhergang ist ja ganz interessant (und auch symptomatisch für die vielen penner im verkehr) ABER:
wenn bei einem aufprall auf die bordsteinkante nur der reifen kaputt geht, dann KANN es kein starker anprall sein!

sobald die berührung auch nur etwas stärker wird, ist die spur hin, als nächstes aufhängungsteile und/oder lenkung (je nach anprallwinkel und konstruktion)
wenn wie gesagt aber nur der reifen (du hast ja nciht mal was von der felge geschrieben) hinüber ist, so ist der stoß höchstens mit einem schlagloch vergleichbar.
ohne dir etwas zu unterstellen:
nach deiner darstellung des hergangs sähe ich KEINE chance auf eine schmerzensgeldzahlung vor gericht (mal eine eindeutige schuldfrage am unfall vorausgesetzt)

In meinen Augen hat sich die blöde Kuh FREIGEKAUFT !!!
freikaufen ist genau das wort, mit dem die einstellung eines verfahrens gegen zahlung einer geldbuße (153a StPO) häufig bezeichnet wird...

Wenn schon der Staatsanwalt alles einstellt und sich kaufen läßt (die Hauptsache das Landessäckel wird voll !!!), was soll ich dann vor Gericht erwarten, hmm ??
wieso kaufen lassen? bei einer verurteilung wird das geld auch der staatskasse zufließen und das sit dann mehr als die buße nach 153a.
im übrigen sidn die strafrechtliche und die zivilrechtliche würdigung zwei verschiedene dinge.

By Bluey (217.82.93.230) on Montag, den 16. September, 2002 - 11:03:

@Meinungsbildner

Wirklich blöd gelaufen für Dich und Deine Freundin. Ich glaube, ich hätte es auch ohne RV versucht!

Ich würde bei einem Unfall auf jeden Fall die Polizei holen! So oder so!

Mein Bruder hatte vor längerer Zeit mal einen Unfall. Er fuhr in eine Parkplatzzufahrt, als von links eine junge Frau mit ihrem Pkw viel zu weit ausholte und ihm hinten links in die Tür fuhr. Der Wagen war gerade mal ein paar Std. (!!) alt. Sehr ärgerlich.
Die Frau gab alles zu, unterschrieb sogar, daß sie den Unfall verursacht hatte. Und da mein Bruder auch noch eine Bekannte dabei hatte, dachte er sich, daß da nichts passieren könne.
Weit gefehlt! Gerade mal zu Hause angekommen, meldete sich auch schon der Vater der netten Dame und bölkte am Telefon, was ihm eigentlich einfiele, seine Tochter dermaßen einzuschüchtern etc. Und bezahlen wolle man keinen Pfennig.
Naja, also nachträgliche Unfallaufnahme, aber halt ohne komplette Spurensicherung.
Schließlich ging die ganze Sache vor Gericht, wo mein Bruder zum Glück auch Recht bekam.

Nur: wie hätte die ganze Sache ausgesehen, wenn er alleine gewesen wäre??

Von daher: Bevor irgendetwas anbrennt, sollte man die Polizei holen. Warum sich erst in die Gefahr irgendwelcher Scherereien begeben?? MEINE Meinung!

By Meinungsbildner (80.133.162.48) on Montag, den 16. September, 2002 - 11:44:

@farendil:Also ich hatte wirklich keine Lust, hier alle Details bis ins i-Tüfelchen zu erläutern, aber dir zuliebe ;-)...

Schaden: Ja, die Felge war auch hin, mit Reifen meinte ich alles gesamt, war vielleicht blöd formuliert von mir...wie gesagt, die Felge hatte einen Schlag weg, der Reifen war platt. Ferner war höchstwahrscheinlich die Spur defekt, ich war damit in der Werkstatt, alleine die Vermessung hätte über 130,- Steine gekostet, da wollte ich nicht in Vorkasse treten. Also bin ich erstmal so weitergefahren. Gemerkt hab ich ehrlich gesagt nichts, der Wagen zog nicht nach links oder rechts und lag gut in der Spur. Hab mir also erstmal nichts gedacht dabei.

Was soll ich denn noch sagen, farendil ? Du glaubst mir ja sowieso nicht. Ich kann nur wiederholen, das meine Freundin eine Woche lang erhebliche Beschwerden hatte. Das kann ich auch sehr wohl beurteilen, da ich wie bereits erwähnt "vom Fach" bin.
Du brauchst mich auch nicht darüber zu belehren, wie schwer man eine HWS-Distorsion klinisch diagnostizieren kann. Nämlich garnicht ! Genauso wenig kann man sie aber auch widerlegen. Der Arzt stellt natürlich ein Attest aus, denn man kann ja nicht immer davon ausgehen, das ein Pat. einem das blaue vom Himmel runterlügt. Häufig haben Pat. je nach Härte des Anpralls auch erhebliche Beschwerden, die bis zur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führen können. Da muß dann in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schließlich auch was drin stehen.
Ist ein schwieriges klinisches Thema und würde hier den Rahmen sprengen.

@bluey:Ich glaube, ich hätte es auch ohne RV versucht!
Da die Kiste nur noch drei Monate TÜV hatte und wir uns außerdem ein neues Auto zulegen wollten, haben wir es einfach nach dem Motto gemacht: Der klügere gibt nach. Bis dato hatten wir einen tatsächlichen Schaden von 25,- EUR, nämlich die Kosten des Anwalts für ein paar Briefe, die sich nach dem Streitwert richten. Einen anderen Reifen hatte ich noch. Ich war mir halt nicht sicher, ob ich das Verfahren so sicher gewinnen kann. Die Aussicht, evtl. zu verlieren und hinterher noch mehr Schaden zu haben, ließ mich davon Abstand nehmen. Außerdem erspart mir der Nicht-Klageweg eine Menge Ärger und Streß und Magengeschwüre etc.

Die Polizei hatte ich damals direkt angerufen und die haben den Unfall komplett aufgenommen, haben sogar Fotos vom Bordstein gemacht, der eine frische Einschlagspur aufwies an der Stelle, wo es passierte. Im Ermittlungsbericht, den mein Anwalt bekam, hieß es, das der Wagen der Verursacherin im Rahmen der Nahbereichsfahndung einige Straßen weiter parkend vorgefunden wurde. Der Wagen war noch warm, von der Fahrerin weit und breit keine Spur.

By Nachtkutscher (217.185.133.56) on Montag, den 16. September, 2002 - 12:23:

Schauschau: Meinungsbildner ist Mediziner und kann sich keine Rechtschutzvers. leisten... Bitte eine milde Spende für notleidende Ärzte! ;-)

@farendil
eine Bekannte von mir hat sich ein Schleudertrauma durch eine Vollbremsung zugezogen...

By Meinungsbildner (80.133.162.48) on Montag, den 16. September, 2002 - 12:34:

@Nachtkutscher:Schauschau: Meinungsbildner ist Mediziner und kann sich keine Rechtschutzvers. leisten... Bitte eine milde Spende für notleidende Ärzte! ;-)
Ja, die wäre bitter nötig :)...Ich bin zwar mit dem Studium fertig, muß aber noch meine Abschlußprüfung im November machen. Als Studi übersteigt so eine RSV mein Budget. Vor allem, da wir im Praktischen Jahr voll arbeiten müssen, aber kein Pfennig Geld dafür kriegen...aber bevor ich mich jetzt noch richtig aufrege und die Sache hier ins OFF-TOPIC rutscht - Schluß !

By Goose (80.135.126.60) on Montag, den 16. September, 2002 - 12:54:

@Meinungsbildner:
Deine Unterstellung hier ist eine Unverschämtheit

Wenn schon der Staatsanwalt [...] sich kaufen läßt (die Hauptsache das Landessäckel wird voll !!!), was soll ich dann vor Gericht erwarten, hmm ??

hmmm, einerseits meckerst du mit Farendil, weil er eine relativ schwammige Geschichte in Frage stellt (hier könnte man ja noch auf dein Fachwissen vertrauen, wenn du Medizin studiert hast)

andererseits unterstellst du der StA und dem Gericht, sie würden sich kaufen lassen (und hierbei bezweifel ich, daß du nebenbei noch ein Jurastudium absolviert hast, um dich dort mit der notwendigen Lektüre Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung und deren Nebengesetzen auszukennen, denn sonst würdest du wissen, daß die Einstellung gegen Geldbuße nichts mit "freikaufen" zu tun hat)

Gruß
Goose

By Meinungsbildner (80.133.164.41) on Montag, den 16. September, 2002 - 13:59:

@Goose:denn sonst würdest du wissen, daß die Einstellung gegen Geldbuße nichts mit "freikaufen" zu tun hat
Ich habe hier lediglich meine eigene Meinung zum §153a StPO geäußert, zu der ich auch stehe.

§ 153a

(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,

1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,
4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,
5. sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben, oder
6. an einem Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 oder § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.


Zur Erfüllung der Auflagen und Weisungen setzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den Fällen des Satzes 2 Nr. 1 bis 3, 5 und 6 höchstens sechs Monate, in den Fällen des Satzes 2 Nr. 4 höchstens ein Jahr beträgt. Die Staatsanwaltschaft kann Auflagen und Weisungen nachträglich aufheben und die Frist einmal für die Dauer von drei Monaten verlängern; mit Zustimmung des Beschuldigten kann sie auch Auflagen und Weisungen nachträglich auferlegen und ändern. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen nicht, so werden Leistungen, die er zu ihrer Erfüllung erbracht hat, nicht erstattet. § 153 Abs. 1 Satz 2 gilt in den Fällen des Satzes 2 Nr. 1 bis 5 entsprechend.

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. Absatz 1 Satz 3 bis 6 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch für eine Feststellung, daß gemäß Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfüllt worden sind.

(3) Während des Laufes der für die Erfüllung der Auflagen und Weisungen gesetzten Frist ruht die Verjährung


So, habe den besagten Paragraphen hier mal gepostet, damit alle mitreden können. Der Staatsanwalt konnte hier den §153a anwenden, nur tat er es in meinen Augen unter falschen Ansätzen.

Vermutlich wurde nach dem Punkt 2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
eingestellt. Er hätte aber das Verfahren auch unter Berücksichtigung der Punkte 1 oder 5 einstellen können, damit wäre doch allen, besonders mir als Geschädigten geholfen gewesen. Doch er hat meines Erachtens den einfachsten Weg gewählt - Geld kassieren und nichts weiter ! Da nur das Land einen Gewinn aus der Sache ziehen konnte, nenne ich es FREIKAUFEN !

Ich als Geschädigter wurde zu keinem Zeitpunkt berücksichtigt. Und laut dem Gesetz wäre es auch für mich ungleich schwerer geworden, die Sache neu aufzurollen. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden

Ich hätte den zivilrechtlichen Weg beschreiten müssen, mit ungewissen Vorzeichen und Chancen.

By Goose (217.225.237.31) on Montag, den 16. September, 2002 - 14:15:

Ja, selbstverständlich mußt du den zivilrechtlichen Weg gehen. Das Strafrecht ist einzig zur Disziplinierung der Täter da, es dient nicht dazu, dir einen entstandenen Schaden zu ersetzen. Hierfür haben wir das BGB.

Aber wo bitte liegt in der Art der Meinungsäußerung ein Unterschied zwischen den Sätzen da wollte nicht jemand geld kassieren? und Wenn schon der Staatsanwalt [...] sich kaufen läßt
Natürlich kann man beides als freie Meinungsäußerung stehen lassen, wenn man sich jedoch über einen Satz aufregt, sollte man nicht selber den zweiten schreiben (sonst könnte hier jemandem eine Doppelmoral angelastet werden)

Gruß
Goose

By farendil (217.235.41.251) on Montag, den 16. September, 2002 - 17:39:

@meinungsbildner:
alleine die Vermessung hätte über 130,- Steine gekostet
vermessung mit einstellen 50e in einer vernünftigen werkstatt (aber das nur nebenbei...)

Gemerkt hab ich ehrlich gesagt nichts, der Wagen zog nicht nach links oder rechts und lag gut in der Spur.
leichte schäden merkst du nicht - schwere schon...

Du glaubst mir ja sowieso nicht. ...
Du brauchst mich auch nicht darüber zu belehren, wie schwer man eine HWS-Distorsion klinisch diagnostizieren kann. Nämlich garnicht ! Genauso wenig kann man sie aber auch widerlegen.

ich habe im letzten posting extra nur deine chancen vor gericht (auf schmerzensgeld wegen HWS)dargelegt.

So, habe den besagten Paragraphen hier mal gepostet, damit alle mitreden können.
falsch! alleine der § reicht nicht aus, um mitzureden. dazu braucht es mindestens einen kommentar, in diesem fall wohl auch ncoh eine abhandlung über rechtstheorie.

Da nur das Land einen Gewinn aus der Sache ziehen konnte, nenne ich es FREIKAUFEN !
falsch! eine gemeinnützige einrichtung kann auch was ganz anderes sein! hier darf der betroffene sogar wünsche äußern, die im normalfall auch berücksichtigt werden (wenn dem gericht die gemeinnützigkeit bekannt ist)

bei einem urteil bekommt dagegen das land die strafe immer. und die strafe bei einem urteil ist höher!

@goose: danke für deine schlichtungsversuche!

By diomega (217.159.1.68) on Montag, den 16. September, 2002 - 17:46:

ach ja... was für ein Genuss es ist, mal einen Fight mit farendil als Unbeteiligter geniessen zu können...

*zürücklehn* *chipskau* :)

By Meinungsbildner (80.133.165.110) on Montag, den 16. September, 2002 - 20:25:

@diomega:*geileBrautmitSchilddieRundedreht* GONG, die nächste Runde...:)

@farendil:falsch! alleine der § reicht nicht aus, um mitzureden. dazu braucht es mindestens einen kommentar, in diesem fall wohl auch ncoh eine abhandlung über rechtstheorie.
*indieUntiefendesWWWeintauch* Sei dir gewiss, das ich heute abend noch den entsprechenden Kommentar und evtl. auch die passende Rechtstheorie dazu finde...

ohne dir etwas zu unterstellen:
nach deiner darstellung des hergangs sähe ich KEINE chance auf eine schmerzensgeldzahlung vor gericht (mal eine eindeutige schuldfrage am unfall vorausgesetzt)

ich habe im letzten posting extra nur deine chancen vor gericht (auf schmerzensgeld wegen HWS)dargelegt.
...und dabei aber schon im Verlauf der Diskussion die Möglichkeit einer HWS-Distorsion bei dem Unfallhergang in Frage gestellt. Und ich sage dir nochmal: Meine Freundin hatte ein Schleudertrauma. Mit 50 km/h auf hohen Bordstein. Punkt.

falsch! eine gemeinnützige einrichtung kann auch was ganz anderes sein! hier darf der betroffene sogar wünsche äußern, die im normalfall auch berücksichtigt werden (wenn dem gericht die gemeinnützigkeit bekannt ist)
Das kann aber in meinen Augen nicht den Vorwurf des Freikaufens entkräften, ist mir nämlich ziemlich schnuppe, wer das Geld bekommt, ob Staat oder Altenheim, was solls, die Frau fährt weiter scheisse Auto und ist ziemlich billig davon gekommen, während ich und meine bessere Hälfte ziemlich dumm in die Röhre geguckt haben.

By indy (195.226.96.180) on Montag, den 16. September, 2002 - 21:04:

*ächz* Mann, das ist keine Bettlektüre...

Nochwas zur Sache: auch ich kann Justus verstehen und schliesse mich alfa an. Als ich im Dezember letzten Jahres beim Ausparken ein Fahrzeug beschädigte, hab ich zwar einen Zettel mit Tel und Beschreibung, was passiert ist, unter den Scheibenwischer geklemmt, bin aber dann noch zu den Grünen um den Unfall zu melden, musste 40 Mark berappen..

Da mein damaliges Handy zu der Zeit (und eigentlich auch sonst immer - it´s a Nokia) spann und ich kaum zu Hause war, hat mich mein Unfallgegner, erst acht Tage nach dem Vorfall erreicht. Ich hätte es ihm nicht übelgenommen, hätte er nach drei, vier Tagen die Polizei gerufen, was er aber nicht getan hat, ich war ja aber abgesichert.

By farendil (217.235.41.251) on Montag, den 16. September, 2002 - 21:51:

@meinungsbildner: Sei dir gewiss, das ich heute abend noch den entsprechenden Kommentar
dann gib bitte den link sofort an!

die bekanntesten (und wohl auch besten) kommentare sind der der "Tröndle/Fischer" (vorher Dreher/Tröndle) "Dreher/Tröndle" für das StGB und der "Kleinknecht/Meyer/Gossner" für die StPO.
Das wird dir nur nichts nützen, da diese Kommentare nirgendwo online verfügbar sind.

während ich und meine bessere Hälfte ziemlich dumm in die Röhre geguckt haben.
ich bestreite nicht, daß die situation für dich äußerst unbefriedigend war.
was ich dir jetzt sage, ist nicht böse gemeint:
hättest du aber gekämpft, ein gutachten erstellt (wo ein höherer schaden festgestellt wird) etc. dann wären die chancen für die frau schlechter gewesen.
die strafe richtet sich nämlich auch nach der schadenshöhe.

By Justus (217.225.227.31) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 20:23:

Erst einmal vielen Dank den Leuten die hier auch meiner Meinung sind! Wenn jemand eine Straftat begeht ist es wohl nicht "unmenschlich" das der Polizei anzuzeigen!!!

Mittlerweile hat sich aber die Polizei bei mir gemeldet und bei den Ermittlungen auf folgende Sache gestoßen:

Eine Nachbarin hat sich bei der Polizei noch als Zeugin gemeldet. Der Fahrer wollte erst abhauen, sie hat aber gesehen wie mehrere Kinder den Fahren auf sein Delikt - nennen wir es "aufmerksam" gemacht haben. Dieser hat dann kurz einen Aufkleber hinter die Scheibe geklemmt und ist von dannen gezogen. Zudem stieß die Polizei auch noch auf das Auto des Fahrers. Da sich eindeutige gelbe Lackspuren fanden (in einer Höhe von 57 - 85 cm!) wird jetzt auch in einem anderen Fall von Fahrerflucht ermittelt. Und ich zeige diesen armen Menschen auch noch an! Nein nein nein...

By farendil (217.235.61.117) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 20:59:

@justus: Wenn jemand eine Straftat begeht ist es wohl nicht "unmenschlich" das der Polizei anzuzeigen!!!

ja klar, du bist ja auch dadurch zu furchtbarem schaden gekommen!

Da sich eindeutige gelbe Lackspuren fanden (in einer Höhe von 57 - 85 cm!) wird jetzt auch in einem anderen Fall von Fahrerflucht ermittelt.
wenn jedes auto, an dem lackspuren zu finden sind, in einen fall von fahrerflucht verwickelt ist, dann ist halb deutschland allein deswegen kriminell!
übrigens: interessant, daß man anhand von lackspuren daruf schlißen kann, ob das fahrzeug bei einem eventuellen fall von VU-Fluicht tat- oder opferfahrzeug war....

By HarryB (203.198.106.140) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 09:47:

Nun, mein lieber farendil, du nimmst doch sonst immer so viel an, warum nicht diesmal? Es ist doch wohl davon auszugehen, dass der Fahrer des Fahrzeuges die Herkunft der an seinem Fhz. vorhandenen gelben Lackspuren nicht plausibel erklaeren konnte, was also liegt naeher, in Sachen VU-Flucht zu ermitteln?
Btw., ich finde Justus' Verhalten absolut nachvollziehbar, denn auf der hinterlassenen Vistenkarte kann ja nun wirklich der Name von wer weiss wem draufstehen. Haste wohl noch nie davon gehoert, dass es solche boesen Buben gibt, oder?

By Meinungsbildner (80.133.165.129) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 10:43:

@farendil:wenn jedes auto, an dem lackspuren zu finden sind, in einen fall von fahrerflucht verwickelt ist, dann ist halb deutschland allein deswegen kriminell!
Totaler Quatsch ! 1. wurde hier von einem konkretem Fall gesprochen. Der betreffende wurde wegen Fahrerflucht angezeigt und im Rahmen der Ermittlung zeigten sich weitere Lackspuren eines unbekannten dritten Fahrzeuges. Ist logisch, das hier dann weitergeforscht wird, was es damit auf sich hat.
2. weiß ich nicht, wie dein Auto aussieht. An meinem jedenfalls befinden sich keine Lackspuren anderer Verkehrsteilnehmer. Fände ich welche, würde ich ebenfalls Anzeige gegen Unbekannt erstatten (es sei denn, ich hätte sie verursacht), da ich davon ausgehen würde, das jemand Fahrerflucht begangen hat.
3. ja klar, du bist ja auch dadurch zu furchtbarem schaden gekommen!
Furchtbar nicht, aber vielleicht doch erheblich. Man bedenke nur die mögliche Wertminderung des Fahrzeuges bei einem Weiterverkauf. Das ist mehr als ärgerlich, wenn der Lack so beschädigt ist. Und wenn man es dann noch aus eigener Tasche bezahlen muß, ist es doppelt ärgerlich !

Du solltest öfters deine eigenen Empfehlungen beachten: ERST RICHTIG LESEN, dann seinen Senf dazu abgeben !

By farendil (217.225.246.167) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 12:39:

@meinungsbildner: willst du es nicht verstehen?

Furchtbar nicht, aber vielleicht doch erheblich.
welcher schaden entsteht dir bitte, wenn jemand, der dein kfz beschädigt hat, nur eine visitenkarte hinterlässt, anstatt die polizei zu informieren????

und jetzt komm nicht mit: die karte kann falsch sein. wenn dem so ist, oder der nicht erreichbar ist (nicht nur ne stunde) kann man immer noch die polizei rufen.

By Meinungsbildner (80.133.162.177) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 13:09:

@farendil:@meinungsbildner: willst du es nicht verstehen?
Das hat nichts mit verstehen wollen oder nicht verstehen wollen zu tun. Ich verstehe DEINE Einstellung zu dem Thema durchaus, nur teile ich sie nicht !

Eine Nachbarin hat sich bei der Polizei noch als Zeugin gemeldet. Der Fahrer wollte erst abhauen, sie hat aber gesehen wie mehrere Kinder den Fahren auf sein Delikt - nennen wir es "aufmerksam" gemacht haben. Dieser hat dann kurz einen Aufkleber hinter die Scheibe geklemmt und ist von dannen gezogen.
Wenn dies stimmt, zeigt es doch ganz deutlich, das der Kerl sich eigentlich erst verpissen wollte, um es mal auf gut deutsch zu sagen ! Wenn ich das wirklich möchte, kann ich mich als Verursacher rechtlich absichern, so das mir keiner an den Karren fahren kann wegen Fahrerflucht. Der Typ hätte nur die Polizei anrufen müssen und sagen das er einen Unfall verursacht hat. Damit wäre er schon aus dem Schneider gewesen. Entweder wäre eine Streife gekommen oder er wäre gebeten worden, auf die Wache zu kommen. Was ist daran so schwer ?

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 14:44:

@meinungsbildner: sag mal, haben wir ein kommunikationsproblem???

Ich verstehe DEINE Einstellung zu dem Thema durchaus
genau das bezweifel ich!

Furchtbar nicht, aber vielleicht doch erheblich. Man bedenke nur die mögliche Wertminderung des Fahrzeuges bei einem Weiterverkauf. Das ist mehr als ärgerlich, wenn der Lack so beschädigt ist. Und wenn man es dann noch aus eigener Tasche bezahlen muß, ist es doppelt ärgerlich !
wieso entsteht DIESER schaden dem unfallgegner, wenn der schaden nciht der polizei gemeldet wird, sondern nur ein zettel hinterlassen??????????

By Meinungsbildner (80.133.164.115) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 16:11:

@farendil:Ich verstehe DEINE Einstellung zu dem Thema durchaus
genau das bezweifel ich!
Was hast du für ein Problem ? Du hälst die Vorgehensweise von Justus für übertrieben, ich finde sie hingegen gerechtfertigt. ZWEI MEINUNGEN, mehr nicht. Inhaltlich verstehe ich deine Argumentation, nur teile ich sie halt nicht ! Ich habe eine andere Meinung ! Hast du ein Problem damit, das nicht jeder auf dieser Welt deine Meinung teilt ??

wieso entsteht DIESER schaden dem unfallgegner, wenn der schaden nciht der polizei gemeldet wird, sondern nur ein zettel hinterlassen??????????
Ich rede über den Schaden, den der Verursacher (und Fahrflüchtige) am Fahrzeug von Justus hinterlassen hat. Justus mußte in dem Moment, wo eine Stunde lang (und das kann sehr lang sein) keiner bei der angegebenen Nummer dran ging, mit dem schlimmsten rechnen. In einer Stunde könnte der Verursacher schon weit gekommen sein und die Chancen, ihn polizeilich zu ermitteln, verringern sich im Verlauf der Zeit. Mit der Konsequenz, das Justus auf dem Schaden sitzen bleibt. Also hat er das MEINER MEINUNG NACH einzige richtige getan: Er hat sich Hilfe geholt, in dem Fall die Polizei !

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 17:06:

@meinungsbildner: Du hälst die Vorgehensweise von Justus für übertrieben, ich finde sie hingegen gerechtfertigt.
ist doch o.k., was regst du dich auf?? darum geht es doch gar nciht!

Ich rede über den Schaden, den der Verursacher (und Fahrflüchtige) am Fahrzeug von Justus hinterlassen hat.
und ICH rede NUR vom schaden, der entstanden ist, weil der verursacher nur einen zettel hinterlassen hat und nicht zur polizei gegangen ist! NUR, EINZIG UND ALLEIN DAVON!!!!!!!!!

wir streiten uns immer noch um meinen kommentar zu dieser äußerung von justus:
Wenn jemand eine Straftat begeht ist es wohl nicht "unmenschlich" das der Polizei anzuzeigen!!!
der unterschied zwischen "vollkommen richtig" und "straftat" liegt nur in der handlung:
unfall bei der polizei melden oder zettel hinterlassen!

und jetzt ließ dir bitte mein posting vom Dienstag, den 17. September, 2002 - 20:59: noch mal durch.
vielleicht verstehst du jetzt, daß deine äußerung über den schaden absolut nix mit dem zu tun hat,was ich meinte!
----------------------------------

Ich rede über den Schaden, den der Verursacher (und Fahrflüchtige) am Fahrzeug von Justus hinterlassen hat.
ganz doof gefragt: beziffere mir jetzt bitte mal den schaden!
welcher schadenersatz steht justus aus diesem falschen handeln (zettel unter scheibenwischer anstatt meldung bei grün-weiß) zu?

By Meinungsbildner (80.133.162.102) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 17:31:

@farendil: Du hast dich die ganze Zeit darüber aufgeregt, das Justus eine in deinen Augen zu kurze Karenzzeit für den Verursacher eingeräumt hat. Diese Karenzzeit hätte deiner Meinung nach ruhig länger sein können, da ja durch die Tatsache, das er einen Zettel hinterlassen hat, kein weitere bezifferbare Schaden entstanden ist.

Und genau das hinkt in deiner Argumentation: Es ist doch völlig unerheblich, ob der Verursacher durch sein Handeln einen Schaden verursacht hat oder nicht. Sein Handeln war juristisch einfach nicht korrekt und erfüllte den Tatbestand der Fahrerflucht. Justus sah das genauso, versuchte noch eine Stunde lang, den Kerl zu erreichen und schaltete dann die Polizei ein. Dabei geht es doch nicht um einen Schaden durch das Hinterlassen der Visitenkarte. Hier überhaupt den Argumentationspunkt "Schaden" reinzubringen, ist völlig falsch.

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 18:07:

@meinungsbildner: es gab mal eine zeit, da sollten gestze einen sinn haben. aus dieser zeit stammt auch der § 142 StGB.
er soll verhindern, daß der geschädigte auf seinem schaden sitzen bleibt.

nun, formal juristisch hat der fahrzeugführer freilich einen kleinen fehler gemacht - einen fehler der für niemanden einen anchteil darstellte.

Hier überhaupt den Argumentationspunkt "Schaden" reinzubringen, ist völlig falsch.
wieso? wer als argument angibt, daß es schließlich eine straftst war, den frage ich schon, wer davon einen schaden erlitten hat!

und noch was: ich wünsche dir im ganzen leben solche krümelkacker, die JEDE deiner handlungen so genau auf dne prüfstand stellen, ob du auch immer an den buchstaben des gesetzes klebst!
vielleicht erkennst du dann, was wirklich wichtig ist!

Dabei geht es doch nicht um einen Schaden durch das Hinterlassen der Visitenkarte.
merkwürdig, daß DU die ganze zeit behauptet hast, daß dadurch ein schaden entstanden ist!

By Meinungsbildner (80.133.165.146) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 19:04:

@farendil:merkwürdig, daß DU die ganze zeit behauptet hast, daß dadurch ein schaden entstanden ist!
Wo habe ich das behauptet ?

nun, formal juristisch hat der fahrzeugführer freilich einen kleinen fehler gemacht
Aha...

wer als argument angibt, daß es schließlich eine straftst war, den frage ich schon, wer davon einen schaden erlitten hat!
Falsche Kausalität ! Es muß nicht erst ein Schaden entstanden sein, um den Tatbestand einer Straftat zu erfüllen.

Siehe hier...

§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt


vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.


Hier wird mit keinem Wort ein Schaden erwähnt, lediglich der Unfall und seine Folgen sind als Schaden zu werten. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort im Sinne des Gesetzes verursacht selbst keinen Schaden, ist aber trotzdem strafbar.

und noch was: ich wünsche dir im ganzen leben solche krümelkacker, die JEDE deiner handlungen so genau auf dne prüfstand stellen, ob du auch immer an den buchstaben des gesetzes klebst!
Siehe hierzu meinen Beitrag zu dem Thread:"Auffahrunfall mit "Fahrerflucht"" vom 16.September 9:34 Uhr:Hab ich auch schon so gemacht, hab auf einem Parkplatz vor der Haustür beim Ausparken ein anderes parkendes Auto gestreift. Ich hinterließ einen Zettel, bin weggefahren um eine Kamera zu besorgen, kam mit der Polaroid wieder, hab den Schaden bildtechnisch dokumentiert und bin dann mit den Fotos zur Polizei, ca. 2 Stunden später. Gab gar keine Probleme, die haben es notiert und ich war auf der sicheren Seite.

Diese Frau rief mich ca. 2 Stunden später an. Sie hatte meinen Zettel gefunden und hatte erst nicht verstanden, um was es ging. Ich erklärte ihr, was vorgefallen war. Während des Gespräches stellte sich heraus, das wir quasi Nachbarn waren. Nach ein paar Minuten meinte sie, wir sollten die Sache einfach vergessen, im Sinne der guten Nachbarschaft, sie würde das mit dem Schaden schon regeln. Ich mußte nie was bezahlen.
Fazit: Ich habe mich korrekt im Sinne des Gesetzes verhalten und habe sogar direkt profitiert davon.

Ich bleibe dabei: Deine Argumentation beruht hier auf falschen Ansätzen und steht somit auf arg wackeligen Beinen.

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 19:28:

@meinungsbildner: Deine Argumentation beruht hier auf falschen Ansätzen und steht somit auf arg wackeligen Beinen.
meine argumentation basiert auf meinem persönlichen wertempfinden von gut und böse.

und DAS lasse ich mir in diesem zusammenhang nicht sagen!

By Meinungsbildner (80.133.165.252) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 21:20:

@farendil:meine argumentation basiert auf meinem persönlichen wertempfinden von gut und böse.

HIMMEL HILF !


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