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Fahrzeug ohne Kennzeichen in Betrieb genommen

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Fahrzeug ohne Kennzeichen in Betrieb genommen
By FP (62.27.218.194) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 15:43:

Hallo!
Ich habe vor knapp drei Monaten mein Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet. Vorher habe ich das Auto noch durch den TÜV gebracht und eine AU machen lassen. An dem Fahrzeug waren jedoch keine (alten) Kennzeichen mehr vorhanden und so ist es ja eigentlich nicht mehr erlaubt dieses im Strassenverkehr zu benutzen. In der Werkstatt, wo ich jedoch TÜV/AU hab machen lassen, sagte man mir, ich könne mit dem Fahrzeug auf kürzestem Wege dennoch zur Zulassungsstelle fahren. Hab dies dann auch getan. Kam natürlich, wie es kommen musste. Die Polizei klärte mich erst einmal darüber auf, dass ich mindestens ein Übergangskennzeichen benötige. Versuchte dem Beamten noch beizubringen, dass ich mich als Fahranfänger noch nicht wirklich mit dieser ganzen Materie auskenne. Aber er war von seiner Meinung nicht mehr abzubringen, dass ich jetzt die vollständigen Konsequenzen zu tragen hätte und es nützte auch nichts, als ich sagte, dass ich vorher offensichtlich falsch informiert worden bin. Habe heute den Bußgeldbescheid erhalten (40 €). Fahren ohne amtliches Kennzeichen (Bußgeldkatalog S.27 Nr. 227) entspricht ja schon dem Katalog A und somit wäre ein Aufbauseminär fällig. Jetzt zu meiner Frage: Wann muss ich ungefähr mit der Aufforderung zu einer Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen, bzw. kommt diese Aufforderung überhaupt unabhängig vom Bußgeldbescheid oder werden diese beiden in der Regel zusammen verschickt? Eine Chance da ohne Teilnahme an einem Aufbauseminar rauszukommen sehe ich eigentlich nicht, falls dennoch wer einen Tipp hat, wäre ich wirklich sehr dankbar, da ich ja eigentlich nichts dafür konnte, wenn ich vorher falsch belehrt wurde. Wäre alles sehr ärgerlich, wenn es so kommt, wie ich befürchten muss.
Viele Grüße

By dagegen (217.5.19.45) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 23:24:

Ich wollte ja erst schreiben, der Polizist hätte Unrecht, aber beim zweiten Lesen doch nicht:

Du darfst ohne Kennzeichen auf direktem Wege zum TÜV fahren aber nicht zur Zulassungsstelle. Weil da brauchst du das Auto ja nicht vorführen. Das Aufbauseminar kommt extra und kann auch noch Monate später verhängt werden.

By Schmuckmischa (217.84.165.39) on Freitag, den 13. September, 2002 - 02:42:

@dagegen

Da muss ich aber dagegen sein (nettes Wortspiel)

Ich habe selbst vor kurzem meinen Pkw wieder zugelassen.
Auf Anfrage erhielt ich folgende Antwort:
Es ist zulässig, mit dem Auto und ungestempelten Kennzeichen zum TÜV/AU und anschliessend zur Zulassungsstelle zu fahren.
Voraussetzung ist das Vorhandensein einer gültigen Deckungskarte.
Sollte das Fz bei der TÜVprüfung durchfallen, darf es nicht mehr bewegt werden.

Einspruch einlegen, Rechtsanwalt fragen.

Gruss Mischa

By wayko (212.80.58.129) on Freitag, den 13. September, 2002 - 08:42:

Richtig, mit „ungestempelten Kennzeichen“, aber nicht komplett ohne. Wären es die alten Kennzeichen des Vorbesitzers gewesen, wäre es kein Problem. Wäre es ein selbstgemaltes Kennzeichen gewesen (Nummer des Vorbeseitzers), wäre es je nach Polizist wohl auch kein Problem gewesen. Aber ganz ohne Kennzeichen -> Kacke am dampfen ;-)

Hintergrund wird wohl sein, wenn Du in eine Radarfalle rauscht oder Du einen Unfall baust (und abhaust), werden sie Dich nur erwischen, wenn irgendein (sinnvolles) Kennzeichen dran ist. Ganz ohne Kennzeichen ist also nicht zulässig.


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