Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By spsln (145.253.246.208) on Montag, den 9. September, 2002 - 12:51: |
Hallo,
wie sieht es eigentlich aus, muss ich mein Auto am Hauptwohnsitz anmelden oder kann ich das auch am Zweitwohnsitz tun, wenn z.b. das Auto nur am Zweitwohnsitz gebraucht wird. In der StVZO steht nur, daß es dort angemeldet werden muss, wo es seinen regelmäßigen Aufenthaltsort hat.
Hat da jemand Erfahrung?
MfG Spsln
By farendil (217.225.252.240) on Montag, den 9. September, 2002 - 13:09: |
du kannst dein auto problemlos am zweitwohnsitz anmelden.
dazu brauchst du aber eine meldebestätigung, da der wohnsitz ja nicht im ausweis vermerkt ist.
By spsln (145.253.246.208) on Montag, den 9. September, 2002 - 13:53: |
@farendil
ich verstehe richtig: einfach meldebestätigung (geht doch auch der wisch, den man bei der anmeldung des zweitwohnsitzes kriegt) und hin zur zulassungsstelle?
mir gehts nämlich um die günstigere versicherung am zweitwohnsitz.
vielen dank.
mfg spsln
By farendil (217.225.252.240) on Montag, den 9. September, 2002 - 14:05: |
@spsln:
ja, die meldebstätigung (genau dieser wisch *g*), dazu deinen ausweis (oder paß), eine neue doppelkarte der versicherung, den fahrzeugbrief und schein, die aktuellen (mindestens noch 3 monate gültigen) belege über die abgasuntersuchung und den tüv.
dazu die nummernschilder.
das ganze kostet dann ein paar gebühren (mit neuen schildern ca 60€) und je nach amt etwas mehr oder weniger wartezeit.
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