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Rote Kelle - muss man nun anhalten?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Rote Kelle - muss man nun anhalten?
By ferenc (217.9.42.114) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 08:15:

also hier auf den seiten findet man ein urteil
aus den 70er jahren.

es besagt ungefähr, dass, wenn einem die rote
kelle aus einem zivilen polizei-fahzeug von
beamten in ziviler kleidung zum zwecke des
stoppens gezeigt wird, so ist dieser aufforderung
nicht folge zu leisten...

was heisst das nun? brauch ich künftig nicht
mehr anhalten? kann ich bis in die tiefgarage
fahre, wo privates gelände ist und die polizei
nichts machen darf?

sind tankstellen nicht auch privat? könnte man
sich dahin flüchten?

By Leo (193.194.7.158) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 08:50:

Ich sage mal so: Wenn ich die Kelle, Hand, das Stopzeichen oder was sonst auch immer einfach nicht gesehen habe, was ja mal passieren kann, wenn man in Gedanken ist, dann kann ich auch nicht folge leisten. Durchbreche ich dabei eine Straßensperre, so wird man mir die "Unachtsamkeit" aber wohl kaum abnehmen. Kapiert ?

Außerdem muß ich damit rechnen, daß ich durch meine entgangene Wachsamkeit den Jagdtrieb bei der Gegenseite wecke. Gebe ich also danach nochmal extra Gas, so wird das sich sicher nicht positiv beim Richter auswirken.

Und die Märchen mit dem "privaten Gelände" kennt jeder Polizist. Dagegen gibt es den Paragraph "Gefahr im Verzug", denn eine Flucht hat sicher mit etwas gaaaanz Schlimmen zu tun oder ?

Normal weiter fahren, um die Ecke biegen und rein in die Kneipe, also raus aus dem Wagen.
Leo

By ferenc (217.9.42.114) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 09:10:

rein in die kneipe und besaufen und weiterfahren
:-)))

By Fahrer (80.128.227.249) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 09:28:

nein - den Polizisten solange Bier und Korn
ausgeben bis sie Dir Ihren Streifenwagen leihen.

Dann Blaulicht an und weiterfahren .-))

By ferenc (217.9.42.114) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 10:11:

aber im ernst, "gefahr im verzug" ist schön und
gut (reimt sich ja), aber wenn ich einfach nur
etwas zu schnell war oder ich aus reiner routine
angehalten werde, steht wohl diese gefahr nicht
aus... also flüchten auf tankstelle???

z.b. wurde ich mal von einem privaten polizisten
auf einer tankstelle angesprochen, weil ich
angeblich bei rot gefahren sein.
er hat meine personalien notiert. es kam allerdings nie etwas. war sowieso sehr strittig.

die frage ist ja, hätte ich überhaupt mit dem
mann reden dürfen?
ich meine, er fuhr einen mitsubishi :-)))
nein im ernst - hat er dann das recht
auf tankstellen-gelände?

By Leo (193.194.7.158) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 10:39:

Wird ein Haltezeichen gegeben, im Zuge einer Terroristenfahndung, und Du fährst weiter, IST GEFAHR IM VERZUG. Nur mal so als Denkanstoß.

Auf Tankstellen gilt meist die STVO und wird durchgesetzt (Exekutive) von der Polizei.

Ich persönlich entscheide situationsbedingt und spontan. Bei 15 km/h zu viel würde ich sofort anhalten und zahlen. Bei Vollrausch würde ich (mit dem Taxi fahren, da es NIE vorkommt) abhauen. Habe ich gerade meine Schwiegermutter um die Ecke gebracht und noch im Kofferraum (schon warscheinlicher :) ), wäre ein Fluchtversuch vielleicht auch angebracht.

Leo, Nichttrinker aber Schwiegermütterhasse ;)

By Goose (217.81.249.191) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 11:36:

nein im ernst - hat er dann das recht
auf tankstellen-gelände?
Warum sollte die Polizei z.B. auf einem Tankstellengelände keine Maßnahmen treffen dürfen. Sollte das etwa rechtsfreier Raum sein? Hast zu zu viele US-Krimis gesehen, wo die Polizisten an der Gebietsgrenze voll in die Eisen gehen, ihren Hut wutentbrannt in den Staub schmeißen und sich ärgern, der Held hingegen fröhlich und unbehelligt seiner Wege zieht und mal wieder gegen die staatliche Übermacht gewonnen hat?

Dann lass dir sagen, daß es sowas hier in Deutschland nicht gibt. Wir fahren dir auch auf Tankstellen und in Parkhäuser hinterher, wenn es sein muß machen wir sogar einen netten Hausbesuch.
Gehst du in die nächste Kneipe und besäufst dich da, so hilft dir das auch nicht, bist du vorher schon betrunken gefahren, so können wir auch das nachweisen.

Gruß
Goose

By ferenc (217.9.42.114) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 12:17:

da habe ich aber anderes gehört. weil die polizei
vieles macht, heisst es lange nicht, dass immer
alles zu recht gemacht wird.

ein beispiel ist z.b. eine tankstelle im osten
berlins, wo regelmässig auto-treffen stattfinden.
die polizei will auf das gelände und der
tankstellenpächter "vertreibt" diese nett aber
bestimmt, da die vielen "besucher" sehr viel
umsatz machen...

und hausbesuche kann die polizei wohl nur mit
durchsuchungsbeschluss vollziehen.
wäre ja noch schöner wenn jeder
verkehrspolizist in meine wohnung darf.
es reicht ja, dass sie mich auf der strasse
belästigen dürfen :-)

By Leo (193.194.7.158) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 12:42:

Lieber ferenc,
bist Du wirklich der Meinung, Dir antwortet ein "dahergelaufener Verkehrspolizist" ehrlich auf Deine Fragen bei dem Ton ? Hier im Forum sind die Kollegen in Grün wirklich unser Freund und Helfer und daher würde ich an Deiner Stelle mal ganz dezent die Finder still halten.
Leo, der zu dem Thema nichts mehr sagt

By farendil (217.235.54.239) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 12:43:

also jetzt mal grundsätztlich:
will die polizei einen anhalten, muß man dem natürlich folge leisten.

voraussetzungen sind lediglich:
a: man bekommt überhaupt mit, daß man angehalten werden soll
b: es ist erkennbar die polizei.

zu b:
wird aus einem zivilfahrzeug die kelle geschwenkt und man sieht keine polizei-uniformen an den insassen, so darf amn weiterfahren.
einfach schon aus dem grund, weil sich jeder eine solche kelle besorgen kann.

jede VERNÜNFTIGE besatzung eines zivilfahrzeugs wird das auch respektieren und einen streifenwagen zu hilfe rufen, wenn der andere pkw nicht anhalten will.

By Goose (217.81.249.191) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 12:55:

@Farendil: zustimmung, dieses Postig ist von vorne bis hinten so korrekt, daß auch ich nichts daran auszusetzen habe ;-)

@fernec: wenn du dir so selbstsicher bist, dann lass es drauf ankommen. Aber du glaubst gar nicht, was wir alles dürfen.
Ach ja, das Dingen heißt "Durchsuchungsbeschluss" und ist bei Gefahr im Verzug nicht notwendig (und diese besteht z.B. auch, wenn der Verdacht des § 315c / § 316 StGB besteht, denn bis der Richter wach ist, bist du wieder nüchtern)

Gruß
Goose

By ferenc (217.9.42.114) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 12:59:

@leo

ich habe in diesem ton nicht angefangen.
in diesem fall habe ich mich durch
"goose" mit dem satz "Hast zu zu viele US-Krimis gesehen"
-zugegeben- etwas provoziert gefühlt.
darum kann ich auch zurückschreiben in dieser form.

ich bin deswegen aber nicht böse.

@goose
mit dem trinken war nur spaß :-) ich trinke nie alkohol,
grundsätzlich nicht.


das ist jetzt NICHT auf "Goose" bezogen:

leider habe ich auf der strasse auch schon oft negative
erfahrungen mit der machtdemonstration und arroganz der
polizei gemacht.

und ich sage dazu nur eins: polizisten sind
bei weitem keine besseren menschen, auch wenn
ihnen mehr rechte eingeräumt werden.
die überheblichkeit, die oft von den beamten
ausgeht lasse ich mir auch nicht mehr gefallen.

zum glück sind dies ausnahmen.

By ferenc (217.9.42.114) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 14:06:

@farendil

genau deine antwort wollte ich eigentlich
hören!! danke!


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